Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass die Älteren von heute nicht mehr vergleichbar sind mit den Älteren von gestern, ich glaube, das wissen wir alle. Sie stehen heute nicht nur im Blickfeld von Pflege-, Kranken- oder Sozialversicherung, sondern sie werden als aktive Gestalter der Gesellschaft im demografischen Wandel gesehen.
Diesen Wechsel der Perspektive in der Seniorenpolitik hatte die CDU/FDP-Landesregierung bereits vollzogen. Auch wir als CDU-Landtagsfraktion betonen die Chancen des demografischen Wandels in Nordrhein-Westfalen.
len, gehört dazu auch ihre Beteiligung am Verbrauchermarkt. Einen Teil dieses Verbrauchermarktes bildet der Sektor der Finanzprodukte für Seniorinnen und Senioren.
Die Generation 55 plus besitzt mehr als die Hälfte des gesamten Geldvermögens in Deutschland. Über 80 % der älteren Menschen in NordrheinWestfalen leben in einer finanziell gesicherten Einkommens- und Vermögenssituation. Altersarmut existiert zwar immer noch; das Alter ist aber nicht mehr durch Armut und Krankheit geprägt.
Das Selbstverständnis der Generation 55 plus ist zudem nicht mehr gleichzusetzen mit der Mentalität der Kriegsgeneration, die auf Verzicht eingestellt war. Die Älteren legen zwar nach wie vor großen Wert auf finanzielle Sicherheit. Daneben sind sie aber auch auf der Suche nach Möglichkeiten, ihr Leben so lange wie möglich aktiv und mit hoher Lebensqualität zu gestalten.
Diese erfreuliche gesellschaftliche Entwicklung bedeutet für die Politik Chance und Herausforderung zugleich. Es ist unsere Aufgabe, sichere und verlässliche Rahmenbedingungen für die Erfüllung der Bedürfnisse auch im Sektor der Finanzprodukte zu schaffen. Bedürfnisse bestehen zum Teil nach neuen Produkten, aber auch nach einer qualitativ hochwertigen Beratung bei Finanzprodukten.
Kompetenter Partner ist hier die Verbraucherzentrale NRW, die 2007 durch den Abschluss einer finanziellen Vereinbarung gestärkt wurde. Dadurch hat sie Planungssicherheit bekommen. Das ist bundesweit bisher einmalig.
Ebenfalls im Jahr 2007 gelang der CDU-geführten Landesregierung ein Einstieg in die Weiterentwicklung von Angeboten im Finanzdienstleistungsbereich für Seniorinnen und Senioren. In einer gemeinsamen Entschließung mit Verbänden, Banken und Sparkassen gab Generationenminister Armin Laschet wichtige Impulse für die Entwicklung der Seniorenwirtschaft. Sie haben damals in einer Entschließung unter anderem angekündigt, dass sie neue Finanzdienstleistungsprodukte im Bereich der Versicherungsleistungen entwickeln wollen, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter der Finanzdienstleister mit Blick auf ein besseres Verständnis der Bedürfnisse ausloten wollen und die Weiterentwicklung unabhängiger Gütesiegel als Hilfsmittel bei der Auswahl von Produkten und Dienstleistungen vornehmen wollen.
Angestrebt wurde ferner – das ist mir besonders wichtig –, dass in Nordrhein-Westfalen niemand mehr alleine aufgrund seines Alters von Finanzprodukten und Finanzdienstleistungen ausgeschlossen wird. Die bislang vorherrschende Regelung vieler Geldinstitute zum Beispiel bei Kreditvergaben nach dem Motto „Je älter der Kunde, desto kleiner seine Chance, Geld zu bekommen“ ist eine nicht hinnehmbare Altersdiskriminierung.
Sie widerspricht nicht nur unserem christlichen Wertesystem, sondern auch den Erfordernissen des demografischen Wandels. Sie widerspricht den Erfordernissen, die durch den steigenden Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung entstehen.
Mit dem hier vorliegenden Antrag wollen wir das Thema Finanzprodukte noch einmal anschieben. Es gilt weiterhin, bedürfnisorientierte Lösungen im Sinne einer generationengerechten Teilhabe zu finden. Es gilt auch weiterhin, spezielle Kreditprodukte für Ältere zu entwickeln.
Wenn wir hier einmal einen Blick in die USA wagen, dann sehen wir das Produkt der umgekehrten Hypothek. Ich weiß nicht, ob Sie alle wissen, wie so etwas funktioniert. Man kann auf eine abbezahlte oder nur noch gering belastete Immobilie eine Hypothek aufnehmen und sich den entsprechenden Betrag entweder als Rente oder als einmalige Summe auszahlen lassen. Der Kredit bleibt so lange tilgungsfrei, bis der Eigentümer später aus der Immobilie auszieht oder verstirbt.
Dazu gibt es inzwischen auch eine Machbarkeitsstudie der NRW.BANK. Darin wird allerdings eine Startförderung vorgeschlagen, sodass wir als Landtag gefragt sind und uns auch einmal über die Optionen, die uns so etwas bietet, unterhalten sollten.
Aber nicht nur der Landtag ist gefordert, sondern die Finanzinstitute sind es auch. Wir erwarten, dass sie verstärkt auf den demografischen Wandel eingehen. Sie müssen mit qualifizierter Beratung und einer vertrauensvollen Bank-Kunden-Beziehung reagieren. Das ist für uns ein Muss. Das Gleiche gilt für die kundenfreundliche Gestaltung von Bankfilialen – Stichworte: problemlose Erreichbarkeit und barrierefreier Zugang. Daher erwarten wir die Steigerung der Serviceleistungen und die Beseitigung bestehender Hürden.
Die Landesregierung fordern wir auf, das bestehende Beratungsstellennetz der Verbraucherzentrale NRW zu erhalten und auszubauen: im Sinne einer flächendeckenden Verbraucherberatung auch im Interesse unserer Seniorinnen und Senioren. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Milz, um es gleich zu sagen: Wir haben selbstverständlich nichts dagegen, dass ältere Menschen leichter Kredite bekommen. Auch wir wollen natürlich, dass die Geschäftsstellen der Finanzdienstleister ausreichend senioren- und behinder
tengerecht ausgebaut werden. Auch wir kennen natürlich die Bedeutung der Verbraucherberatung und der Verbraucherzentrale NRW.
Ich muss aber hinzufügen, dass der Antrag der CDU eher vernebelt, als dass er die wirklichen Probleme im Bereich der Finanzdienstleister und im Bereich der Finanzprodukte deutlich macht. Leider ist es generell so, dass Banken sich damit schwertun, leicht Kredite zu geben. Das gilt leider für ältere Leute, aber zum Beispiel auch für viele Gewerbetreibende, die dringend auf Kredite angewiesen sind.
Selbstverständlich wäre es sinnvoll, wenn das Ministerium Verhandlungen mit den Banken aufnehmen würde, um diese Situation zu verbessern. Allerdings fehlt mir so recht der Glaube, was die Möglichkeiten einer staatlichen Bevormundung angeht. Das dürfte Ihnen auch ganz klar sein. Wie die Risikobewertung der einzelnen Menschen zu erfolgen hat, werden wir schlecht vorschreiben können. Es ist ja das Problem, dass die Banken eine Risikobewertung vornehmen und dann entscheiden, aus diesen und jenen Gründen könnten sie kein Geld geben. Daran werden Sie wahrscheinlich nicht viel ändern können.
Wir sind natürlich auch dafür, dass die Beratungskapazität der Verbraucherzentrale erhalten und ausgebaut wird, damit eine wirklich fachliche Beratung im Bereich der Finanzdienstleistungen sichergestellt ist. Ich erinnere aber einmal an die augenblickliche Situation der Verbraucherzentrale. Bei der Verbraucherzentrale gibt es für das gesamte Land vier Mitarbeiter für dieses Feld. Sie müssen durchs Land reisen. Für ihre Beratung müssen die Menschen 100 € pro Stunde zahlen. Gerade von älteren Leuten werden diese 100 € ungern aufgebracht. Im Zweifel ist also viel zu wenig Kapazität vorhanden.
In Wirklichkeit ist es notwendig, den gesamten Finanzmarkt besser zu kontrollieren. Herr Bundesfinanzminister Schäuble hatte das auch zugesagt. Zurzeit liegt ein Gesetzesvorhaben vor, das leider ein wenig zerrupft ist.
Wie sehen denn die wirklichen Zahlen in dem Bereich aus? – 50.000 Anleger haben bei der Insolvenz von Lehman Brothers ihr Vermögen verloren. 30.000 von der Phoenix Kapitaldienst GmbH betrogene Anleger haben zusammen einen Schaden von ungefähr 200 Millionen € erlitten. Wir haben den Fall der Göttinger Gruppe mit ungefähr 200.000 geschädigten Menschen. Nach Schätzungen des Bundesverbraucherministeriums liegen die Verluste durch Finanzdienstleister pro Jahr bei ungefähr 20 bis 30 Milliarden €. Die BaFin hat mitgeteilt, dass es 800.000 Finanzprodukte auf dem Markt gibt, wovon 540.000 Zertifikate und Optionsscheine sind.
Ich muss sagen, dass bisher fast nichts getan ist, um den Menschen zu helfen, gegen betrügerische Anlageberater vorzugehen. Leider ist es ja so, dass jedermann Finanzberater werden kann. Dafür braucht man keine Prüfung, sondern nur einen Gewerbeschein. Jeder Bankfilialleiter kann sagen: Du bist jetzt mein Wertpapierberater. – Da gibt es praktisch nichts an Beratung.
Deswegen ist ganz entscheidend: Wie werden diese Leute eigentlich ausgebildet? Wie werden sie zertifiziert? Wie kriegen wir Zertifizierungen hin? Welche Gütesiegel gibt es da?
Im Rahmen der Bundestagsdebatte ist jetzt eine Fülle von Maßnahmen vorgeschlagen. Aber leider ist der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf relativ zahnlos. Dafür hat auch Herr Brüderle gesorgt sowie auch dafür, dass er im Zweifel noch zahnloser wird und dass man tatsächlich wenig helfen kann.
Deswegen fordern wir intensiv den Ausbau der Verbraucherzentralen. Aber das bedeutet dann auch: Sehr viel mehr Geld für die Verbraucherzentralen. Sie müssen dann wirklich über Beratungsfähigkeiten auf diesem Gebiet verfügen. Das wiederum setzt voraus, dass der Bund mitfinanziert. Auf Landesebene allein wird das nicht durchführbar sein. Wir müssen sehen, dass wir für diesen Bereich eine vernünftige Lösung finden. Aber wir können das im Ausschuss sicherlich noch vertieft bereden – zumal meine Redezeit zu Ende ist. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Abgeordnete Herr Markert das Wort.
Herr Präsident! Liebe noch anwesende Kolleginnen und Kollegen! Es wird ja beinahe schon zur guten fachlichen Praxis – wie die Landwirte und Landwirtinnen sagen –, bei jeder Plenarrunde die Arbeit der Verbraucherzentrale NRW zu loben und ihren Ausbau zu fordern. Das finde ich übrigens auch sehr gut, weil damit immer wieder die Bedeutung des Verbraucherschutzes hervorgehoben wird.
Es gibt in der Tat noch zahlreiche Aufgaben im Verbraucherschutz, die dringend angegangen werden müssen. Hier ist die Verbraucherzentrale eine bewährte und verlässliche Anwältin für Beratung und Unterstützung suchende Bürgerinnen und Bürger. Wir haben darüber ja vor 14 Tagen bereits gesprochen.
Ich möchte erneut exemplarisch drei wachsende Tätigkeitsfelder erwähnen: das Vorgehen gegen unerlaubte Telefonüberwachung und Telefonwer
bung, dann die Stärkung der unabhängigen Gesundheitsberatung und eben die unabhängige gemeinnützige Honorarberatung auf dem Finanzmarkt.
Natürlich ist es generell und insbesondere bei der Finanzmarktberatung wichtig, den Aspekt des demografischen Wandels und dabei die besonderen Bedürfnisse der älteren Generation in den Mittelpunkt zu rücken. Es kann doch nicht sein, dass Menschen über 70 regelmäßig der Ratenkauf bei technischen Geräten oder ein Dispokredit bei Banken verwehrt wird. Das ist schlicht und einfach Altersdiskriminierung.
Ich möchte Seniorinnen und Senioren, die derartige Erfahrungen machen, ausdrücklich ermutigen, sich in diesen und anderen Fällen an die Verbraucherzentralen oder die Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht zu wenden. Dafür braucht es dann in der Tat überall Anlaufstellen der Verbraucherzentrale und eben auch die Stärkung dieses Beratungssegments.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen der antragstellenden Fraktion, insofern teilen wir wieder einmal Ihr Anliegen. Allerdings werden wir Ihnen eines zukünftig nicht mehr durchgehen lassen, nämlich dass Sie hier regelmäßig in diesem Haus freundliche Einladungen aussprechen und wohlfeile Bekenntnisse ablegen, aber vor Ort, wie beispielsweise in meinem Wahlkreis Neuss, dann teilweise die gleichen Kolleginnen und Kollegen in einer anderen Funktion die Bereitstellung der anteiligen kommunalen Mittel für den Ausbau der Beratungsstellen ablehnen. Das werden wir Ihnen zukünftig nicht durchgehen lassen. Das ist das, was man Bigotterie nennt: Hier so reden und dort anders handeln.
Wir als Koalition haben gesagt: Wir tun das, was wir sagen, und wir sagen das, was wir tun. – Das müssen Sie dann bitte beim Verbraucherschutz zumindest vor Ort auch tun.
Insofern sehen wir den Beratungen in den Fachausschüssen mit Interesse entgegen und kommen auf Ihre freundlichen Ausbauforderungen bei den Beratungen des Landeshaushalts und diejenigen von uns, die dann kommunal unterwegs sind, auch bei den diversen Kommunalhaushaltsberatungen gerne wieder zurück und werden Sie dort an Ihre hier getätigten Aussagen und Versprechungen erinnern. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der CDU-Antrag, der gerade von Frau Milz begründet worden ist, greift in der Tat ein sehr wichtiges Thema auf. Ich freue mich, dass wir wie vor 14 Tagen auch heute zum Thema „Verbraucherschutz“ viele Aspekte gemeinsam diskutieren, aus denen auch gemeinsame Initiativen entstehen können.
Wir wissen, dass in 20 Jahren jeder dritte Bürger unseres Landes älter als 60 Jahre sein wird. Wir wissen, dass die Senioren als Konsumenten immer mehr an Bedeutung gewinnen und dass deshalb diejenigen, die mit Finanzdienstleistungen handeln und Finanzdienstleistungen anpreisen, gut daran tun und klug beraten sind, sich auch dieser Zielgruppe ganz besonders zuzuwenden.
Wenn wir uns einmal insbesondere im Kreis der örtlichen Kreditinstitute umschauen, dann stellen wir fest, dass dieses sehr, sehr stark auch gerade dort geschieht, wo wir die unmittelbare Nähe von Sparkassen, von Privatbanken und Kunden haben. Die Vertrauensbeziehung von Bankberaterinnen und Bankberatern zu Kunden ist ein ganz wichtiger Punkt.