Protocol of the Session on September 29, 2010

und in der erste Kommunen Probleme haben, ihre rechtlichen Pflichtaufgaben mit Kreditmitteln zu erfüllen, skrupellos in die Kassen der Kommunen gegriffen.

(Beifall von der SPD)

Das geschah unter zwei Überschriften.

Erstens. Ich fände – das will ich nicht näher kommentieren – an Ihrer Stelle die Titel „Konsolidie

rungsbeiträge des Landeshaushaltes durch die Kommunen“ und „Wegfall der Vier-SiebtelBeteiligung bei den Grunderwerbssteuern“ überlegenswert. In einer Situation, in der die Kommunen finanziell am Stock gingen, haben sie nicht die Finger aus deren Kassen lassen können, um vermeintliche Konsolidierungspolitik zu betreiben.

Ein Teil dieser Schlussbilanz, Herr Engel und Herr Löttgen, besteht darin darzustellen, dass wir den Kommunen das zurückgeben, was ihnen gehört und was Sie ihnen weggenommen haben.

(Beifall von Marc Herter [SPD])

Das hat nichts mit einer tatsächlichen Konsolidierung der Kommunalfinanzen zu tun. Aber das ist der Ehrlichkeit der Bilanz geschuldet.

Zweitens. Sie wollen das Wort „Einladung“ nicht hören. Ich sage es trotzdem.

Das Land Nordrhein-Westfalen war in der von Ihnen zitierten Gemeindefinanzkommission bisher mit zwei Vertretern beteiligt. Das einzig Nennenswerte, was diese beiden Vertreter bis zum 9. Mai in dieser Kommission eingebracht haben, war, Beifall bei der Abschaffung der Gewerbesteuer zu klatschen – im Übrigen ohne eine echte Alternative vorzulegen.

Das ist nach dem 9. Mai und nach der Regierungsbildung anders. Wir bringen uns dort anders ein. Wir brauchen eine Bundesbeteiligung bei den Kommunalfinanzen – nicht, weil wir das allein nicht stemmen könnten, sondern weil das systematisch notwendig ist. Denn es kann nicht sein, dass Kommunen für zu geringe Renten beispielsweise in der Grundsicherung …

Herr Minister, würden Sie eine Frage des Abgeordneten Engel zulassen?

Ich würde meine Rede gern zu Ende führen.

Oder bei Eingliederungsmaßnahmen für behinderte Menschen muss sich der Bund beteiligen. Es ist schlichtweg nicht zu leisten, dass derartige Sozialleistungen in ihrer Dynamik langfristig durch Kommunalfinanzen zu stemmen sind.

Deshalb lade ich Sie herzlich ein: Lassen Sie uns gemeinsam auf diese Kommission einwirken, damit der Bund und das Land ihrer Verantwortung gerecht werden und damit die Kommunen von diesen Soziallasten entlastet werden, meine Damen und Herren.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Drittens. Herr Löttgen, Sie haben gesagt: Das sind nur 300 Millionen €; jetzt ist der Aktionsplan abgearbeitet.

(Bodo Löttgen [CDU]: Nein, das habe ich nicht gesagt!)

Doch, das haben Sie in Ihrer Rede deutlich gesagt, Herr Löttgen.

(Bodo Löttgen [CDU]: Dann lesen Sie im Pro- tokoll nach!)

Sie wissen es doch besser. Was wollen wir machen? Ich spreche nochmals die Einladung aus, es gemeinsam zu tun. Denn wenn diese Verschuldungsrate in den Kommen so weitergeht wie in den letzten fünf Jahren Ihrer Regierungszeit, implodiert das komplette System.

(Manfred Palmen [CDU]: Das hat doch nichts mit uns zu tun!)

Wir müssen etwas tun. Das ist aufgrund der Mehrheitsverhältnisse hier im Landtag nur gemeinsam möglich.

Dieser Aktionsplan „Kommunalfinanzen“, Herr Löttgen, sieht im Übrigen nicht nur diese 300 Millionen € in einer Verstetigung vor, denen das wiederzugeben, was Sie ihnen weggenommen haben, sondern es geht darum, dass wir gemeinsam mit dem Bund über eine Entlastung der Soziallasten durch einen eigenen Beitrag des Landes, aber noch mal durch Beiträge der Kommunen dazu kommen, das strukturelle Defizit von 2 Milliarden € auf Null zu führen, um Licht am Ende des Tunnels sehen zu können.

Herr Löttgen, Herr Engel, da können Sie sich wehren, wie Sie wollen: Wenn Sie Verantwortung für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen zeigen wollen, dann gibt es zu diesem Weg keine Alternative. Sie sind herzlich eingeladen, dabei mitzugehen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Die Wortmeldung des Abgeordneten Engel hat sich damit offensichtlich erledigt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind am Ende des Tagesordnungspunktes 2.

Nach der Vereinbarung der Fraktionen soll der Gesetzentwurf Drucksache 15/200 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration, an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend, an den Haupt- und Medienausschuss, an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie, an den Ausschuss für Kommunalpolitik, an den Rechtsausschuss, an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, an den Kulturausschuss sowie an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung mit der Maßgabe überwiesen

werden, dass die Beratung des Personalhaushaltes einschließlich aller personalrelevanten Ansätze im Haushalts- und Finanzausschuss unter Beteiligung seines Unterausschusses „Personal“ erfolgt. Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Überweisungsempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt der Überweisungsempfehlung nicht zu? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung erfolgt.

Wir stimmen nun über die Überweisung des Gemeindefinanzierungsgesetzes Drucksache 15/207 ab. Hier empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Wer der Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt der Überweisungsempfehlung nicht zu? – Wer enthält sich? – Damit ist auch hier die Überweisung erfolgt.

Ich rufe auf:

3 Prävention von Alkoholsucht verbessern und Versorgungsdefizite bei alkoholkranken Menschen reduzieren!

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/43

Ich eröffne die Beratung. – Das Wort hat Herr Dr. Romberg. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den Medien und Agenturmeldungen taucht das Thema „Alkohol“ fast täglich auf. Der Fokus wird hauptsächlich auf die Jugendlichen gerichtet, die immer mehr vergiftet in Kliniken landen. Wenn man sich einmal ganz objektiv die Daten ansieht – es ist für ein Landesparlament notwendig, sich anzusehen, was in NordrheinWestfalen passiert –, dann stellt man fest, dass dieses Problem in den letzten Jahren in NordrheinWestfalen immens zugenommen hat.

Wurden im Jahre 2000 noch gut 14.000 Menschen aus NRW-Kliniken mit der Diagnose „akute Alkoholvergiftung“ entlassen, so waren es im Jahre 2008 schon mehr als 23.000 Patienten. Das ist eine Steigerung um weit mehr als 80 %. Das ist sehr bedenklich. Mittlerweile ist bei Männern Alkohol Einweisungsgrund Nummer eins. Die alkoholbedingten Störungen liegen in der Behandlungsstatistik an NRW-Kliniken knapp hinter der Herzschwäche auf Platz 2.

Zum Altersdurchschnitt: Häufig standen in den letzten Jahren die Jugendlichen im Fokus der Medien. Besonders bedenklich ist die Gruppe der 15- bis 20Jährigen, in der es einen immensen Anstieg auch in absoluten Zahlen gegeben hat. Man sollte aber

nicht vergessen, dass dies auch im Alter immer mehr ein Problem ist. Dort sind die prozentualen Steigerungszahlen besonders eindrucksvoll, die absoluten Zahlen noch nicht. Sowohl bei den 70- bis 75-jährigen als auch bei den 80- bis 85-jährigen Menschen ist in den letzten acht Jahren die Behandlungsindikation um über 200 % gestiegen.

Angesichts solch bedenklicher Zahlen sollte ein Parlament innehalten und überlegen, ob wir in den Bereichen Prävention, Früherkennung, Behandlung – in den letzten Jahren ist sicherlich in diesen Bereichen viel gemacht worden – ausreichend und richtig tätig sind. Ist es effizient genug? Ist die Vernetzung ausreichend? Hier sehe ich deutliche Defizite.

(Beifall von der FDP)

Prävention ist eines der wichtigsten Themen. Am besten ist es natürlich, wenn Menschen nicht zum Alkoholmissbrauch gelangen, nicht alkoholkrank werden, nicht vergiftet oder mit alkoholbedingten Störungen im Krankenhaus landen. Im Bereich der Suchtprävention ist viel gemacht worden. Das gilt auch für den Bereich Jugend auf Landesebene. Den Hauptanteil in den Kliniken machen jedoch die mittelalten Menschen zwischen 45 und 55 Jahren aus. Diese werden immer noch unzureichend angesprochen. Diese Menschen stehen ja häufig noch im Arbeitsleben. Hier muss Prävention noch näher an die Menschen herangebracht werden.

(Beifall von der FDP)

Ein weiterer Bereich ist die Früherkennung. Alkoholmissbrauch wird im Gesundheitssystem häufig viel zu spät erkannt. Vorsorgeuntersuchungen sind noch gar nicht dafür ausgelegt, um dieses Problem in den Griff zu bekommen. Zwar werden Blutzucker und Cholesterin – alles Massenerkrankungen – untersucht, aber auch Alkoholerkrankungen gehören mittlerweile zu den Massenerkrankungen. So wäre es wichtig, die Früherkennung beim Hausarzt auszubauen. Beispielsweise könnte man durch einfache Laboruntersuchungen, indem man einen spezifischen Leberwert mit ins Vorsorgeprogramm aufnimmt, ein Alkoholproblem frühzeitiger erkennen und häufig besser therapieren, um keine größeren Schäden für Körper, Seele, aber auch für das Umfeld – Arbeitsplatz, Familie, viele sind ja beeinträchtigt – entstehen zu lassen.

(Beifall von der FDP)

Wir haben Probleme in der Therapie dahin gehend, dass Menschen häufig im Gesundheitssystem landen, ohne dass eine Vernetzung stattfindet. Vielleicht landet ein vergifteter Mensch oder ein alkoholkranker Mensch primär in einer Klinik, die psychiatrisch ausgerichtet ist und in der nur Psychiater behandeln, oder in einem Krankenhaus, das nur internistisch ausgerichtet ist und in dem sich der Internist den alkoholkranken Menschen anguckt. Dabei ist diese Vernetzung extrem wich

tig; denn es handelt sich um ein Suchtproblem. Oft haben die Betroffenen weitere seelische Probleme. Häufig sind es andere Erkrankungen wie Depressionen, die eine Alkoholerkrankung mit auslösen. Sie leiden aber auch unter vielen körperlichen Problemen von Durchblutungsstörungen bis hin zu Ösophagusvarizen, also einer Beeinträchtigung der Speiseröhre. Dort ist der Internist dringend notwendig. Diese Vernetzung fehlt häufig noch. Hier müssen wir besser werden, um den Menschen effektiv zu helfen.

Wir haben das Problem, dass stationäre und ambulante Behandlung zu weit auseinanderdriften. Nachdem Menschen im stationären Umfeld gut behandelt worden sind, passiert ein Bruch, weil das System „Tagesklinik für suchtkranke Menschen“ auch in Nordrhein-Westfalen noch viel zu wenig vorhanden ist. Dabei ist diese Therapieeinheit gerade beim Alkohol wichtig, um langsam wieder Verantwortung zu übernehmen, zu lernen, ohne Alkohol durchs Leben zu gehen, und das auch tagtäglich nach Beendigung der Tagesklinik zu üben.

Wir haben bei Entgiftung und Entwöhnung das Problem, dass es unterschiedliche Kostenträger gibt und dass häufig große zeitliche Differenzen auftreten, bis eine Entwöhnungsbehandlung in einer Reha irgendwo weitab auf der grünen Wiese angetreten werden kann. Hier brauchen wir viel mehr ortsnahe Angebote und eben auch zeitnahe Angebote.

Außerdem ist dort eine Vernetzung notwendig. Es gibt gute Einrichtungen, die das schon vormachen. In der Heimatstadt unseres ehemaligen Gesundheitsministers, in Hörstel, befindet sich zum Beispiel eine Klinik, in der Entwöhnung und Entgiftung zusammen durchgeführt werden, sodass keine Lücke entsteht.

Vor diesem Hintergrund sollten wir uns schon überlegen, ob wir alkoholbedingte Störungen nicht auch in der Weise, in der wir das bei anderen Defiziten in der Vergangenheit bereits getan haben, zum Schwerpunkt einer Verbesserung unseres Versorgungssystems machen wollen. Seinerzeit haben wir hier Brustzentren entstehen lassen, weil wir festgestellt haben, dass bei diesem wichtigen Krankheitsfeld Defizite bestehen. Ich könnte mir gut vorstellen, auch Zentren für alkoholbedingte Störungen einzurichten, damit die qualitative Versorgung in diesem Bereich besser wird.