Protocol of the Session on September 15, 2010

Wenn Sie es danach entscheiden wollen, sage ich Ihnen auch, wer sie stellen möchte. Herr Priggen ist der Fragesteller.

Von so routinierten Fraktionsvorsitzenden lasse ich mir am heutigen, meinem ersten Plenartag gerne eine Frage stellen.

Das ist eine Großzügigkeit, die Herr Priggen gerne in Anspruch nehmen wird. Bitte schön, Herr Priggen.

Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege, können Sie verstehen, dass es ein gewisser Ausdruck des Erstaunens bei uns war, eine gewisse Fassungslosigkeit? Denn bisher waren wir diese Töne aus den Reihen der FDP nicht gewohnt.

(Christof Rasche [FDP]: Sie haben immer weggehört, Herr Priggen!)

Nein, nein! Wirklich Fassungslosigkeit! Können Sie das nachvollziehen und auch ein Stück weit als Entschuldigung für den verzögerten Applaus nehmen?

(Allgemeine Heiterkeit – Beifall von der SPD und von der CDU)

Verehrter Herr Kollege Priggen, ich bin noch neu in diesem Haus, habe aber schon gehört, dass immer dann, wenn der Kollege Priggen ans Rednerpult geht, gesagt wird: Hereinkommen! Herr Priggen spricht; da muss man genau zuhören.

Ich antworte Ihnen jetzt auf die Frage wie folgt: Überall dort, wo wir differenziert an Sachverhalte herangehen, werden Sie die Freie Demokratische Fraktion auch an der Seite der Koalition finden.

(Zurufe von der SPD: Oh!)

Aber, meine Damen und Herren, der Koalitionsvertrag gibt leider nicht in allen Bereichen so viel Anlass wie hier bei den Kormoranen, Gemeinsamkeiten auszuloten. Sie haben heute vielleicht bei meinen anderen Redebeiträgen schon gemerkt, dass wir das differenziert machen. Ich freue mich aber sehr, wenn wir gemeinsam über die Dinge sprechen und gemeinsam zu solchen Zielen kommen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Jetzt muss ich mir langsam Gedanken machen, wenn im Protokoll steht: Herr Abruszat redet, und Beifall gibt es nur von den Grünen.

(Beifall von der FDP)

Meine Damen und Herren, auch wir Freie Demokraten möchten eine entsprechende Anhörung im Fachausschuss. Darin wollen wir das Thema „Andere Alternativen zu den bisherigen Konzepten“ diskutieren. Es gibt auch im europäischen Ausland sehr interessante Modelle, meine Damen und Herren. Insbesondere die Schweiz betreibt ein sehr aktives, sehr erfolgreiches Kormoranmanagement. Die Sachinformationen sollten wir uns gerade im Hinblick auf die vielen neuen Abgeordneten dieses Hauses zu Gemüte führen. Ich bin sicher, dass wir dann am Ende des Tages auch zu einer guten Entscheidung kommen. Insofern freue ich mich, wenn wir die Diskussion im Ausschuss fortsetzen und zum Schluss eine tragfähige Linie, nach Möglichkeit interfraktionell, erreichen. – Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP und von den GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Für Die Linke spricht nun Frau Kollegin Akbayir.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anlass für den Antrag der CDU-Fraktion ist das Auslaufen der KormoranVerordnung vom 2. Mai 2006 zum 31. März 2010. Als Sinn der Verordnung werden der Schutz der heimischen Tierwelt und die Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden genannt.

Der Antrag zieht eine positive Bilanz der Auswirkungen der ausgelaufenen Kormoran-Verordnung. Das deutliche Anwachsen der Kormoranbestände sei gestoppt worden. Ich zitiere aus dem Antrag:

„Die im Laufe der Jahre deutlich gestiegene Zahl der Abschüsse belegt, dass die Regulierung des Kormoranbestandes zum Erhalt der Biodiversität dringend erforderlich war.“

Ich gestehe: Über diesen Satz habe ich lange nachgedacht. Ich hätte zunächst gern genaue Zahlen. Bekanntlich gelten die Kormorane bei den Jägern nicht gerade als attraktives Jagdtier. Zum anderen: Was bitte belegt die gestiegene Zahl der

Abschüsse? Eigentlich nur, dass eben mehr Kormorane abgeschossen worden sind.

Mit weiteren Schlussfolgerungen zur Bilanz der ausgelaufenen Verordnung sind Sie vorsichtig und eher vage. Ich zitiere wieder aus Ihrem Antrag: „Die Angelfischerei spürt erste positive Auswirkungen auf die Fischbestände.“ Vor allem der Schutz der naturwüchsigen Fische, insbesondere der Eschen und Bachforellen, macht eine neue KormoranVerordnung in der Tat erforderlich. Wenn es Ihnen aber hauptsächlich um Abschüsse geht, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, dann bin ich mit Ihrem Antrag nicht einverstanden.

Sie erinnern sich an Bruno, meine Damen und Herren, den sogenannten Problembären, der in Bayern zum Abschuss freigegeben wurde. Nun haben wir also den Problemkormoran, der zum Abschuss freigegeben werden soll. Damit haben wir Mutter Natur gespielt und das Gleichgewicht wieder hergestellt. Damit machen Sie es sich etwas zu einfach, meine Damen und Herren von der CDU.

Im Übrigen hat der Naturschutzbund Deutschland, NABU, den Kormoran zum Vogel des Jahres 2010 erklärt. In Wirklichkeit brauchen wir wirksamere Maßnahmen. In der Schweiz wird schon seit 1995 ein erfolgreiches Konzept verwirklicht, bei dem sich das Bundesamt für Umwelt auf einen Konfliktlösungsausschuss stützt, in dem die verschiedenen Gruppen – Fischerei-, Natur- und Vogelschutzverbände – gemeinsam Lösungen erarbeiten.

Im Gegensatz zum Maßnahmenplan der Schweiz, der unter Mitwirkung der scheinbar im Widerstreit liegenden Interessengruppen immer wieder aktualisiert wird, diente der räumlich und zeitlich begrenzte Abschuss hierzulande eher zur Gelegenheitsabwehr einfallender Kormorane als zur geplanten langfristigen Regulierung der Kormoranpopulation.

Der Bestand der Kormorane als Beutegreifer, die sich seit Anfang der 90er-Jahre bei uns eingebürgert haben, muss deshalb reguliert werden, weil nur so bestimmte Fischarten fortbestehen können, die zu unseren Gewässern gehören. Dies kann aber, zumindest in erheblichem Umfang, durch sogenannte unblutige Eingriffe erfolgen, etwa durch Eingriffe in die Brutbiologie, zum Beispiel durch das Auskühlen von Eiern.

Wildtiere zu töten sollte immer dann vermieden werden, wenn es sich nicht um das einzige, das letzte noch mögliche Mittel handelt, und nur erfolgen, um andere Arten vor dem Aussterben zu bewahren. Was die Kormorane betrifft, so sollte die Freigabe des Abschusses in bestimmten, eingegrenzten Fällen nur ein ergänzendes Mittel sein, wobei auch die nachhaltige Auswirkung des Büchsenknalls auf die Tierwelt mitbedacht werden muss.

Mit dem letzten Punkt des Antrages, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, regelmäßig

über die Bestandssituation bei Fischen und Kormoranen zu berichten, bin ich natürlich einverstanden. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Remmel.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Deppe, ich weiß nicht, ob es Ihnen nicht aufgefallen ist, aber ich glaube, allen anderen ist es aufgefallen: Es führt zu einem hohen Grad an Unglaubwürdigkeit, sich hierhin zu stellen und zu sagen „Ich bin der oberste Naturschützer“, dann aber zwei bedrohte Arten – Fische und Vögel – gegeneinander auszuspielen und sich in einem Antrag auch noch dafür auszusprechen, den Vogel des Jahres 2010, den Kormoran, ausgerechnet in Naturschutzgebieten abschießen zu lassen. Ich finde, unglaubwürdiger geht es nicht.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Deppe, es ist nicht nur unglaubwürdig, sondern auch ein Stück weit scheinheilig. Wir hatten nämlich mal eine Kormoran-Verordnung. Diese KormoranVerordnung ist unter der alten Landesregierung, also unter der Landesregierung, an der auch Sie beteiligt waren, im März dieses Jahres ausgelaufen. Um Ihren Antrag glaubwürdiger zu machen, hätten Sie dem Plenum vielleicht erklären sollen, warum diese Verordnung ausgelaufen ist und warum die alte Landesregierung nicht direkt eine neue Verordnung erlassen hat.

Es gibt nämlich Gründe dafür: zum einen, weil die Verordnung wissenschaftlich, naturschutzfachlich nicht ausreichend begründet ist, und zum anderen, weil es entsprechende Verwaltungsgerichtsentscheidungen gibt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das sind die Gründe, warum die Landesregierung ihre eigene Verordnung nicht geändert hat. Sich dann heute hierhin zu stellen und eine noch viel schärfere Verordnung zu fordern, obwohl die Grundlagen für die alte gar nicht vorhanden waren, das ist ein Stück aus dem Tollhaus, Herr Deppe.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wenn es darum geht, hier eine naturschutzfachlich fundierte und rechtlich abgesicherte Lösung für ein tatsächlich vorhandenes Problem zu finden, dann bedarf es der fachlichen Vorarbeit, aber keines Aktionismus.

Es gibt mit Sicherheit an anderer Stelle Erfahrungen – das ist schon erwähnt worden –, wie wir vielleicht mit anderen Maßnahmen als dem Ab

schuss einem Zielkonflikt gerecht werden. Das muss man untersuchen.

Das tut die Landesregierung auch, und zwar arbeitet sie Versäumnisse auf, was Sie in den letzten drei bis vier Jahren hätten erledigen können. Die Hausaufgaben sind schlicht nicht gemacht: Es liegen keine Zählungen vor, es gibt keine Bestandserhebungen.

All das wird jetzt passieren. Ornithologen, Vogelschützer und Angler machen sich gemeinsam auf den Weg, um diese Bestandserhebungen anzufertigen. Das ist dann die Grundlage, auf der wir naturschutzfachlich entscheiden können – nicht mit Schnellschüssen und Aktionismus, so, wie Sie das heute hier präsentieren.

Der Vollständigkeit halber gehört auch dazu, zu erwähnen, dass das Kormoranmanagement nur in einem europäischen Zusammenhang geregelt werden kann: weil die Hauptbrutgebiete gar nicht in Nordrhein-Westfalen sind. In der Bundesrepublik liegen sie in Mecklenburg-Vorpommern. Die über 5.000 Abschüsse haben am Bestand als solchem bisher nicht viel geändert. Insofern war der alte Erlass nicht zielführend, nämlich einerseits den Kormoran und andererseits die bedrohten Fischarten zu schützen.

Wir brauchen also die naturschutzfachlichen Grundlagen. Das wird seine Zeit in Anspruch nehmen. Und wir brauchen auch eine Rechtssicherheit. Die ist bisher nicht gegeben. Deshalb können wir Ihrem Antrag nicht folgen. Ich will aber im Fachausschuss gerne noch ausführlicher Stellung nehmen und würde mich freuen, wenn wir uns auf der fachlichen Ebene bewegen könnten, einschließlich des Sachverstandes der Anglerinnen und Angler sowie der Naturschützer, und diese dann vielleicht auch von einer gemeinsamen Linie im Sinne des Naturschutzes in NordrheinWestfalen überzeugen – dann mit Ihrer Unterstützung, Herr Deppe, wie ich zumindest hoffe.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Remmel. Wir sind am Schluss der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 15/119 an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Wer stimmt diesem Überweisungsvorschlag zu? – Stimmt jemand dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag einstimmig überwiesen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

13 Staus in Nordrhein-Westfalen vermeiden – Nachtbaustellen ausweiten