Sie sind es doch gewesen, die ein einziges Gewerbe von der Mehrwertsteuer befreit und zusätzlich einen Ausnahmetatbestand geschaffen haben, obwohl Sie eben darauf abgehoben haben, dass Ausnahmetatbestände abgeschafft werden sollten. Sie sind es doch gewesen, die an der Stelle reine Klientelpolitik betrieben haben.
Deswegen ist das eine solch seltsame Kombination an der Stelle. Sie haben damit übrigens auch ein bürokratisches Monstrum geschaffen. Das nur zum Thema Bürokratieabbau. Jemand, der ab und
an im Hotel übernachtet, weiß schon, was die zwei Quittungen bedeuten, die man am Morgen präsentiert bekommt. Sie haben ein bürokratisches Monstrum geschaffen, und Sie haben für Nordrhein-Westfalen dafür gesorgt, dass durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz der Bundesregierung insgesamt 800 Millionen € verloren gehen.
Wenn man das Pi mal Daumen auf den ganzen Mehrwertsteuersatz für Hotelübernachtungen bezieht, stellt man fest: Es sind immer noch 150 Millionen €, die für das Land Nordrhein-Westfalen allein an der Stelle verloren gehen.
Also, auf der einen Seite haben Sie Mittel herausgezogen. Was machen dann die Kommunen, die ja einen Anteil davon tragen? Die Kommunen versuchen natürlich in gewissem Maße Selbsthilfe zu leisten. Wir kennen die Situation der Kommunen genau und wissen auch: In Nordrhein-Westfalen steht eigentlich jeder Kämmerer mit dem nackten Hintern an der Wand. Es gibt kaum Kommunen, die kein Haushaltssicherungskonzept haben. Darum sind die Kommunen in der Situation, in der sie genau prüfen: Welche Möglichkeiten können wir nutzen? Was ist die Lösung? Wie können wir uns an der Stelle selbst helfen?
Die Landesregierung und die sie tragende Koalition hat versprochen, den Kommunen zur Hilfe zu eilen. Aber schauen Sie: Ich kann keiner Kommune Vorhaltungen machen, weil sie versucht, an der Stelle zur Selbsthilfe zu greifen und auch eigene Mittel in die Hand zu nehmen. Not macht erfinderisch. Das gilt gerade auch für die Kämmerer in Nordrhein-Westfalen.
Also, es ist ein Stück Selbstverteidigung der Kommunen, aber keine Lösung für die Finanzsituation der Kommunen. An der Stelle haben Sie in Ihrem Antrag recht. Aber diese Form der Selbstverteidigung kann man in der Tat verstehen.
Ich will Ihnen nur noch einmal kurz vorrechnen, was es für eine durchschnittliche Übernachtung in Köln heißt: Eine Übernachtung in Köln liegt durchschnittlich bei 97,20 €. Nach Abzug der „Bettensteuer“, die nämlich 4,86 € beträgt, verbleiben dem Hotelier rund 4,95 € pro Übernachtung mehr in der Hotelierskasse durch die Umsatzsteuererleichterung.
Ich glaube, man kann davon ausgehen, dass das mittelständische Gewerbe an der Stelle nicht über Gebühr belastet wird. Zu den rechtlichen Fragen hat sich Herr Börschel schon geäußert. Es wird geprüft werden. Hintergrund ist jedenfalls die kommunale Finanzsituation. Darum geht es an dieser Stelle überhaupt nicht um die Frage, ob die Kommunen irgendwo Mittel abgreifen, sondern es geht um die Frage, wie sie ihr Selbstbestimmungsrecht auch in finanzieller Weise sichern können.
Frau Kollegin Schneckenburger, sind Sie so nett, eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Papke zuzulassen?
Dann danke ich Ihnen sehr herzlich, Frau Kollegin, für Ihre Freundlichkeit und darf um Beantwortung folgender Frage ersuchen: Da ich Ihnen sehr aufmerksam zugehört habe und Ihrem bemerkenswert kreativen Gedankengang voller Interesse habe folgen können, dass die Kommunen zur Bettensteuer gewissermaßen als Akt der Selbstverteidigung greifen könnten und auch sollten, um etwaige Einnahmedefizite an anderer Stelle auszugleichen, darf ich das dann so verstehen, dass Sie den Kommunen in NordrheinWestfalen aus Ihrer Sicht durchaus empfehlen würden, aus dieser, wie Sie sagen, Notsituation heraus weitere Steuern zu erfinden?
Und wenn dem so wäre, was ich fast vermute – das liegt ja in der Logik Ihrer Argumentation –: Welche weiteren kommunalen Steuern wären dann aus Sicht der Grünen, aus Ihrer persönlichen Sicht angemessen, um diesen Akt der Nothilfe weiter zu ergänzen?
(Dr. Gerhard Papke [FDP]: Sie können ant- worten, solange Sie wollen! Das geht Ihnen nicht von der Redezeit ab!)
Ich will Ihnen gerne eine kurze Antwort geben, und die besteht darin, dass Sie offensichtlich an einer Stelle nicht zugehört haben. Es ist ein Akt der Notwehr und der Selbstverteidigung der Kommunen. Ich glaube nicht, dass jede Kommune in NordrheinWestfalen eine entsprechende Abgabe einführen will. Aber wir sehen durchaus, dass die Situation der Kommunen in Nordrhein-Westfalen grundlegend geändert werden muss. Und Sie wissen als jemand, der die letzte Landesregierung mitgetragen hat, sehr genau, woher die katastrophale Finanzsituation der Kommunen in Nordrhein-Westfalen kommt und wer dafür eigentlich die Verantwortung trägt.
Sehr geehrte Damen und Herren, der FDP-Antrag geht ins Leere. Dass er ein Eigentor ist, hat sich, glaube ich, noch einmal gezeigt. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schneckenburger. – Als Nächstes spricht für die Fraktion Die Linke Frau Demirel. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Welche Überraschung für die meisten hier im Saal: Den Antrag der „Mövenpick-Partei“ werden wir auch ablehnen. Zur Erinnerung: Herr Börschel hat schon sehr viel vorweggenommen. Deshalb möchte ich vieles nicht wiederholen, aber doch auf einen der vielen Punkte bei Herrn Börschel genauer abzielen. Die FDP hat mehrere Großspenden bekommen. Daraufhin wurde die Mehrwertsteuer reduziert. Dieser Vorgang hat auch für Wirbel gesorgt. In einem Kommentar der „Berliner Zeitung“ vom 30. Juni dieses Jahres heißt es dann auch:
„ist darüber hinaus zum Symbol geworden für eine Politik, die rücksichts- und schamlos Klientelinteressen bedient.“
Genau das würden wir von der Linken unterschreiben. Ich kann mich ganz gut daran erinnern, dass infolgedessen in Köln die Diskussion zu dieser Sonderabgabe, zu dieser Kulturförderabgabe geführt wurde.
Meiner Meinung nach ist es durchaus legitim, dass eine Landesregierung oder verschiedene Kommunen nach dieser dreisten Aktion der FDPBundesregierung durchaus versuchen, die Mindereinnahmen – wovon auch wieder Kommunen betroffen sind, da öffentliche Haushalte miteinander zusammenhängen – anderweitig zu kompensieren. Ich glaube, das ist legitim und im Gegensatz zur Politik der FDP keine Klientelpolitik, die wieder nur die Banken, die Konzerne, die Hoteliers oder die Reichen begünstigt. Vielmehr können die Kommunen die Mittel dann für Breitenkultur einsetzen und auch mehr Menschen davon profitieren lassen.
Aber falls Sie, meine Damen und Herren von der FDP, jetzt so stark gegen die von Ihnen so bezeichnete Bettensteuer auf Landesebene – was ja, wie eben dargestellt, nicht stimmt – vorgehen, dann kann ich Ihnen einen anderen Vorschlag machen. Ich fände es durchaus sinnvoll zu sagen: Okay, die Kommunen sollen nicht solche Sonderabgaben verlangen, und wir können uns gemeinsam dafür einsetzen, dass zumindest hier im Landtag Einigkeit darüber besteht und die FDP Druck auf die Bundesregierung macht, genau diese FDP-MövenpickGeschenke, nämlich die Mehrwertsteuerreduzierung, rückabzuwickeln und gleichzeitig die eingenommenen Spenden von Mövenpick vielleicht der Allgemeinheit zugute kommen zu lassen.
Dann kann ich mir vorstellen, dass die meisten Kommunen das auch nicht mehr verlangen. Das wäre ein Vorschlag von mir an Sie.
Sie wissen alle, dass die Kommunen sowieso unter dem Kürzungswahn leiden, was vorher – darauf habe ich auch schon hingewiesen – Rot-Grün mitgetragen hat. Jetzt machen Sie es.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, vielleicht sollten Sie den Hotelbesitzern für die Zukunft einfach sagen, dass sie ihre nächste Spende an Sie lieber sparen sollten. Sie haben ja die Befürchtung, die Hotels könnten Mindereinnahmen haben. Statt an Sie zu spenden, könnten die Hotels die Extraforderung nicht an die Konsumenten weitergeben, sondern selber erstatten, sodass den Bürgerinnen und Bürgern kein Nachteil aus dieser Vorgehensweise entsteht.
Ich glaube, das würde tatsächlich dazu führen, dass dieser Reichtum der Allgemeinheit zugute kommt. Ihre Klientelpolitik ist in der Bevölkerung schon längst nicht mehr akzeptiert und wird auch in Zukunft nicht mehr akzeptiert werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will es auch bei diesem Tagesordnungspunkt so handhaben, die Zeit möglichst zu schonen, aber natürlich werde ich gern in einer zweiten Runde die Debatte mitführen, falls das erforderlich ist.
Ich möchte – das ist hier schon thematisiert worden – nur darauf hinweisen, der Antrag ist natürlich insofern obsolet, als es bereits einen Erlass mit Datum 9. September gibt, der die Kulturförderabgabe für die Stadt Köln genehmigt. Ich darf darauf hinweisen, dass dieser Erlass mit Genehmigung sowohl des Innen- und Kommunalministers als auch des Finanzministers von Nordrhein-Westfalen herausgegeben wurde. Insofern verantworten wir beide diesen Erlass nicht nur, sondern tragen ihn inhaltlich mit.
Ich darf ferner darauf hinweisen – das ist hier aber auch schon besprochen worden –, dass es keinesfalls so ist, dass dieser Erlass zu einer zwingenden, landesweiten Einführung einer sogenannten Bettensteuer führt. Im Gegenteil: Das eine Möglichkeit optional für die Kommunen, eine solche kommunale Abgabe zu erheben, nicht mehr und nicht weniger. Insofern bin ich Herrn Witzel sehr dankbar, der ja am Beispiel der Stadt Essen erläutert hat, dass hier eine Ratsmehrheit die Erhebung einer solchen kommunalen Abgabe abgelehnt hat.
Das zeigt, wie verantwortungsvoll die Kommunen in Nordrhein-Westfalen mit dieser neugewonnenen Möglichkeit umgehen. Es liegt in ihrer Entscheidung, ob eine solche Abgabe erhoben wird oder nicht.
Ich würde gerne auf die Gründe eingehen, die zur Genehmigungsentscheidung sowohl des Finanzministers als auch des Ministers für Inneres und Kommunales geführt haben. Vorab: Ich glaube, dass auch die Vorgängerregierung dieses Ansinnen und diese Möglichkeit der Stadt Köln nicht grundsätzlich als rechtswidrig verworfen hat, weil der entsprechende Antrag aus der Stadt Köln bereits am 25. März vorgelegen hat. Nur so viel zur Vergangenheitsbewältigung.
Ich darf sagen, dass dieser Erlass auf der Grundlage von § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes aus dem Jahre 1999 gilt. Aus dem Erlass zitiere ich jetzt:
Eine solche kommunale Abgabe kann also nicht nur eine Rechtskontrolle ausüben, sondern auch eigene, zum Beispiel finanz- und ordnungspolitische Zielstellungen verfolgen. Allerdings dürfen die diesbezüglichen Entscheidungen nicht grundsätzlich konträr zu einem gemeindefreundlichen Verhalten stehen.
Zitat Ende. – Sie sehen, ein wesentlicher Aspekt des Genehmigungsverfahrens dieser Abgabe ist ein gemeindefreundliches Verhalten. Das kann man dieser Abgabe, ihrer Struktur und ihrem Inhalt, per se unterstellen.
Die Rechtslage – das ist ebenfalls schon angesprochen worden – ist natürlich nicht risikolos, weil hier Neuland betreten wird. Aber im Umkehrschluss ist es erforderlich, weil dazu eine endgültige Entscheidung zu einer solchen Aufwandssteuer zu erwarten ist. Damit sollte dann klar sein, in welchem Umfang Kommunen in Nordrhein-Westfalen zukünftig ein solches Instrument in ihrer jeweiligen Gebietskörperschaft nutzen können.
Wir als Landesregierung gehen davon aus, dass die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen von ihrer neuen Befugnis, eine Kulturförderabgabe zu erheben, verantwortungsbewusst und mit Augenmaß Gebrauch machen werden. Die kommunale Ebene ist sich sicherlich der Bedeutung für die Beherbergungsbetriebe als Standortfaktor und als notwendige Infrastruktur für den Tourismus bewusst.
Zugleich bitte ich aber festzuhalten, dass gerade Beherbergungsbetriebe und die Übernachtungsgäste von der kommunalen Infrastruktur profitieren. Zu dieser kommunalen Infrastruktur gehören auch Einrichtungen, die viele Übernachtungsgäste nutzen, die kultureller oder touristischer Natur sind oder dem Messewesen dienen.
Daher können wir festhalten: Eine solche kommunale Aufwandssteuer zu ermöglichen, ist der richtige Weg. Köln schreitet hier voran. Ich bin sehr gespannt, wie die Ausgestaltung dieser Aufwandsabgabe dort erfolgt und wie ein möglicher Rechtsstreit, der dort angekündigt ist, letztendlich verläuft. Aber ich glaube, dass das Innen- und das Finanzministerium den Kommunen in Nordrhein-Westfalen einen richtigen Weg aufgezeigt haben. – Herzlichen Dank.