Protocol of the Session on September 15, 2010

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Weisbrich.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufstand gegen die neue Bettensteuer – so titelt gestern die „Bild-Zeitung“. Weiter steht da: Rot-grüner Landesregierung droht Schlappe.

Herr Finanzminister, Sie haben mit Ihrer in Köln entwickelten bizarren Idee, Hotelübernachtungen zu besteuern, Wind gesät, und ich bin ziemlich sicher, Sie werden Sturm ernten, weil sich die Betriebe und die Menschen im Land das nicht gefallen lassen.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Geschäftsreisende mit Steuern auf ihre Übernachtungen zu belegen, ist sowieso schon schwierig, aber Sie machen es zunächst einmal. Da wird es Widersprüche geben. Das halte ich persönlich für Blödsinn. Da können Sie gleich den Genuss von kölschem Wasser und von würziger sauerländischer Luft besteuern. Vielleicht wäre auch die Besteuerung der Nutzung von Radwegen im Münsterland eine gute Idee, Herr Finanzminister.

(Zuruf von der SPD: Da haben Sie Ihre Idee!)

Ich habe der Presse entnommen, dass Sie in Ihrer Zeit als Kämmerer in Köln die Bettensteuer als Kompensation für die Absenkung des Mehrwertsatzes für Hotelübernachtungen erfunden haben. Dieser Zusammenhang war in den medialen Meldungen eindeutig und der ist auch heute noch einmal anhand der Einlassungen von Herrn Börschel und von Frau Kollegin Schneckenburger ganz klar geworden. Ich bin eigentlich ganz froh, dass es heute so thematisiert wurde. Denn wer für die Bettensteuer – oder wie immer sie auch genannt wird – ist, der hat heute mit diesen Einlassungen dem Projekt einen Bärendienst erwiesen. Er hat nämlich für jedes Gericht deutlich gemacht, dass es um einen Umgehungssachverhalt und um nichts anderes geht. Das können Sie drehen und wenden, wie Sie wollen.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Die Titulatur als Kulturförderabgabe soll nur von der wahren Motivation ablenken und verschleiern.

Ich glaube, Herr Walter-Borjans, Sie hatten selbst Bedenken, Bundesrecht allzu offensichtlich zu konterkarieren, und deshalb lieber von einer Kulturförderabgabe gesprochen.

Obwohl Sie nach meinem Dafürhalten befangen sind, weil Sie der Erfinder der Brotsuppe sind, haben Sie jetzt als Finanzminister quasi in Komplizenschaft mit dem Innenminister massive Rechtsbedenken beiseite gewischt und Ihre eigene Idee genehmigt.

(Zurufe von der SPD: Oh!)

Das ist ja nichts Böses. Das wird man ja noch sagen dürfen.

Nun muss ich auch sagen: Das empfinde ich eigentlich als Arroganz der Macht.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband hat Ihnen zwei überzeugende Rechtsgutachten von versierten Verfassungsrechtlern vorgelegt, die unabhängig voneinander zu dem Ergebnis kommen, diese Abgabe sei verfassungswidrig. Und es sei egal, ob Sie sie mit dem Etikett „Kulturförderabgabe“ oder mit dem Etikett „Bettensteuer“ bepappen. Es ist und bleibt verfassungswidrig.

Die Gutachter sehen in der von Ihnen genehmigten Satzung der Stadt Köln einen Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip wegen der Gleichartigkeit der Bettensteuer zur Umsatzsteuer, und sie sehen einen Verstoß gegen das Prinzip der Bundestreue, weil durch die kommunale Steuer oder Abgabe das Wachstumsbeschleunigungsgesetz des Bundes konterkariert werden soll, was ausweislich zahlreicher Pressemeldungen unleugbar von Anfang an Ihre Absicht war. Und das hat auch der Debattenbeitrag des Kollegen Börschel heute noch einmal ganz deutlich gemacht.

Pikant an den Gutachten, Herr Finanzminister, ist, dass sie für zwei ganz unterschiedliche Auftraggeber erstellt wurden. Das eine hat der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Nordrhein-Westfalen angefordert. Da könnte man vielleicht noch sagen: Die haben es bestellt und auch das bekommen, was sie gewollt haben.

Das andere Gutachten ist aber vom Städtetag Baden-Württemberg in Auftrag gegeben worden. Der Städtetag Baden-Württemberg wollte Ihren Vorschlag zum Schröpfen von Übernachtungsgästen geprüft sehen, weil er eventuell eine Empfehlung für seine Mitglieder aussprechen wollte.

Herr Kollege Weisbrich, ich darf Sie eben unterbrechen: Der Kollege Börschel würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.

Aber sicher doch.

Martin Börschel (SPD) : Vielen Dank, Herr Weisbrich, für die Möglichkeit, die Frage zu stellen. – Ich weiß ja, dass Sie händeringend nach Gründen oder Argumenten suchen, die die Rechtswidrigkeit der Kulturförderabgabe belegen könnten. Ich möchte Sie fragen, ob Sie den maßgeblichen Satzungsbeschluss der Stadt Köln in diesem Punkt kennen. Denn maßgeblich sind ja – das wissen Sie auch aus Gesetzesvorhaben – immer der Text selbst und die Begründung, die dazu gegeben wird. In dem Text heißt es: Die angespannte finanzielle Situation der Stadt Köln ist sowohl die Ursache als auch der Anlass für die Einführung der Kulturförderabgabe. – Ist Ihnen das bewusst?

Ich möchte Sie zweitens fragen, ob Ihnen nicht eine viel größere Anzahl an Gutachten als die beiden aus Lobbygründen beauftragten Gutachten bekannt ist, die eindeutig zu dem Ergebnis kommen, dass eine solche Steuer auf Übernachtungsdienstleistungen rechtmäßig ist.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Kollege Börschel, ich habe den Satzungsbeschluss der Stadt Köln natürlich nicht auswendig gelernt.

(Stephan Gatter [SPD]: Wahrscheinlich nicht einmal gelesen!)

Ich habe ihn mir wohl einmal durchgelesen. Sie haben die wesentlichen Punkte jetzt noch einmal zitiert.

Ich kann Ihnen nur sagen: In dem Ding kann drinstehen, was immer es will, aber es verschleiert die wahre Motivation. Es ist vom ersten Tag an medial deutlich gewesen: Es geht darum, die Mehrwertsteuerabsenkung für das Hotelgewerbe zu konterkarieren, und das ist ein Verstoß gegen die Bundestreue. Das können Sie drehen und wenden, wie Sie wollen.

(Vereinzelt Beifall von der FDP)

Im Übrigen sage ich ganz klar: Mit der Absenkung der Mehrwertsteuer auf Bundesebene für das Hotel- und Gaststättengewerbe habe ich persönlich überhaupt nichts an der Kappe. Ich habe das für einen Fehler gehalten und dies auch gesagt. Es ist aber so, wie es ist, und da wollen wir sehen, was in Zukunft passiert.

(Beifall von der CDU)

Aber einen solchen Fehler – ich sage es einmal so – im Wege des Faustrechts korrigieren zu wollen, halte ich für reichlich übertrieben, und ich glaube, das wird in der anschließenden rechtlichen Auseinandersetzung, die ja nicht wir, sondern der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband oder einzelne Bürger führen werden, weil sie sich beschwert fühlen, nicht gutgehen.

Es ist schon bemerkenswert, dass das Gutachten für den Städtetag Baden-Württemberg zu genau dem gleichen Ergebnis kommt wie das Gutachten für DEHOGA in Nordrhein-Westfalen. Die Gutachten führen zwar unterschiedliche Begründungen an, aber das Ergebnis lautet jeweils: Es geht nicht.

Kollege Brockes hat es schon gesagt, dass es die großen Kommunen in Baden-Württemberg – von Freiburg bis nach Mannheim, von Karlsruhe bis nach Ulm oder Stuttgart – auf der Grundlage dieses Gutachtens abgelehnt haben. Nun kann es sein, dass Kommunen in Nordrhein-Westfalen – so wie die Landeshauptstadt Düsseldorf – sagen, dass dieser Blödsinn für sie nicht infrage komme. Dann wäre es ja in Ordnung.

Aber wenn er dennoch gemacht wird, dann muss ich schon sagen, Herr Finanzminister: Als gemeinsame Rechtsaufsicht mit dem Innenminister hätten Sie besser es nicht zugelassen und den Umgehungstatbestand erkennen sollen. Als Ökonom sollten Sie eigentlich erkennen, dass es unsinnig ist, mit öffentlichen Mitteln Fremdenverkehrsförderung zu betreiben, wenn Sie die Fördermittel hinterher als Steuer wieder einkassieren. Das macht wenig Sinn. Dann müsste man über den Masterplan Tourismus in Nordrhein-Westfalen und über Förderansätze für den Fremdenverkehr noch einmal nachdenken.

Herr Kollege Weisbrich, ich darf Sie ein zweites Mal unterbrechen: Der Kollege Eiskirch würde Ihnen jetzt gerne eine Frage stellen.

Aber selbstverständlich, Herr Eiskirch.

Kollege Weisbrich, müssen wir aufgrund dessen, dass Sie sich so engagiert gegen die Kulturförderabgabe der Stadt Köln und die Genehmigung seitens der Landesregierung hier ins Zeug legen, davon ausgehen, dass wir demnächst in den zu veröffentlichenden Spendenlisten der CDU analog zur Mehrwertsteuersenkung für Hotelübernachtungen entsprechende Beiträge finden werden?

Entschuldigung, ich habe es akustisch nicht richtig verstanden.

Ich habe Sie gefragt, ob wir davon ausgehen müssen – schließlich legen Sie sich hier so engagiert gegen die Kulturförderabgabe der Stadt Köln und die Genehmigung seitens der Landesregierung ins Zeug –, dass wir analog zur Mehrwertsteuersenkung für Hotelübernachtungen auf Bundesebene demnächst die Spendenlisten der CDU durchforsten müssen.

(Zurufe von der CDU: Unverschämtheit! Das ist unterirdisch!)

Christian Weisbrich (CDU) : Lieber Kollege Eiskirch, darauf möchte ich am liebsten gar nicht antworten. Es ist unterirdisch, was Sie hier gefragt haben. Wir haben in dieser Angelegenheit weder von der einen noch von der anderen Seite Spenden bekommen.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Das ist eine glatte Lüge! 80.000 €!)

Ich meine, das war ein Beitrag, der zur Aufklärung des Sachverhalts nur wenig beigetragen hat.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Jetzt gestatten Sie mir zum Abschluss noch den Hinweis, Herr Finanzminister, dass Sie sich schon etwas in die Tasche lügen, wenn Sie den Kommunen einen dreistelligen Millionenbetrag als Steuerertrag in Aussicht stellen. Die Bettensteuer verursacht zweifellos einen großen Aufwand. Der finanzielle Nutzen ist jedoch de facto gering. Wir haben in Nordrhein-Westfalen 40 Millionen Übernachtungen, die nicht alle mit 97,50 € wie zum Beispiel in Köln valutieren, sondern im Landesschnitt allenfalls mit 40 €. 40 Millionen mal 40 € mal 5 % ergibt auf das ganze Land gerechnet maximal 80 Millionen € zusätzliche Einnahmen für die Kommunen, wenn denn alle Kommunen diese Steuer erhöben. Abzüglich Erhebungsaufwand, abzüglich Widerspruchsverfahren, abzüglich Gewerbesteuerausfälle, weil die Bettensteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden kann, ist der Nutzen unter dem Strich also 0,0. Das ist eine Bagatellsteuer, die aus politisch-ideologischen Gründen eingeführt werden soll. Das hätten wir uns besser erspart.

Von daher habe ich volles Verständnis für den Antrag der FDP, auch wenn ihn Kollege Jäger schon mit der Bemerkung für obsolet erklärt hat, das sei schon per Erlass der Landesregierung genehmigt. Nun gut, das brauche ich Ihnen als „Verfassungsminister“ nicht zu sagen: Ein Erlass ersetzt kein rechtskräftiges Gesetz. Ein Erlass kann auch rechtsfehlerhaft sein. Sie haben es genehmigt. Das ist bedauerlich, macht aber den Antrag der FDP überhaupt nicht überflüssig, für den ich volles Verständnis habe.

Ehrlich gesagt: Auch nach dem, was ich heute gehört habe, wünsche ich allen, die diesen Unfug beklagen werden, vor Gericht jeden Erfolg. Ich bin mir ziemlich sicher: Der Erfolg wird sich einstellen. – Schönen Dank.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Weisbrich. – Als nächster Redner hat für die SPD-Fraktion der Kollege Hübner das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Weisbrich, in der Tat haben Sie wohl nicht gemerkt, um was es geht. Minister Jäger hat es gerade sehr deutlich ausgeführt: Es geht darum, dass die Stadt Köln einen Antrag gestellt hat, eine Kulturabgabe einführen zu dürfen. Nur darum geht es. Darauf hat die Landesregierung für mich als Kommunalpolitiker dankenswerterweise so reagiert: Ja, wir gestatten es der Stadt Köln, eine Abgabe für kulturelle Zwecke zu erheben.