Protocol of the Session on September 15, 2010

Ich möchte trotzdem, da Sie einige Unsinnigkeiten sowohl verbal vorgetragen als auch im Antrag aufgeschrieben haben, auf das eine oder andere eingehen. Eigentlich müsste die Idee einer Kulturförderabgabe oder einer Übernachtungssteuer genau den Prinzipien folgen, die bei Ihnen sonst regelmäßig dazu führen, dass Ihre Herzen höher schlagen, nämlich den Regeln des Marktes und der Subsidiarität.

Ich will versuchen, das zu belegen: Köln ist die erste Stadt in Nordrhein-Westfalen, die eine Satzung für eine solche Übernachtungsabgabe in Form einer Aufwandsteuer erlassen hat. Viele andere Kommunen – das ist eben schon von Ihnen angeklungen –

wollen folgen. Das ist doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Paradebeispiel für Subsidiarität, dafür, wie Leute vor Ort ihr Schicksal in die eigene Hand nehmen wollen. Genau diesem Prinzip der Subsidiarität reden Sie sonst, wenn es Ihnen in den Kram passt, immer gerne das Wort. Deswegen sollten Sie sich hier nicht so aufspielen. Es ist eine Bewegung von unten, und der sollte das Land nichts entgegenstellen, sondern sie unterstützen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Sie behaupten außerdem in Ihrem Antrag, für Gäste aus Nachbarländern und für internationale Besucher würde Nordrhein-Westfalen erheblich an Attraktivität einbüßen – ein großes Wort. Jetzt kann ich Ihnen noch keine empirisch belegten Umfragen entgegenhalten, aber immerhin haben Medien die Frage auch schon vor Ort aufgeworfen. In Köln haben beispielsweise der „Express“ und die „Bild“Zeitung Touristinnen und Touristen befragt, was sie davon hielten, wenn mit ihrer Zimmerrechnung gleichzeitig eine Kulturförderabgabe fällig würde. Die allermeisten der Besucherinnen und Besucher haben gesagt: Na ja, wenn die Stadt meint, sie müsse das so tun, und wenn es der Kultur und dem Standort zugutekommt, haben wir nichts dagegen.

Das ist ein Punkt, den Sie völlig außer acht lassen: Viele Städte innerhalb und außerhalb Europas kennen solche Aufschläge auf Zimmerpreise, ob es Brüssel, Amsterdam, Peking, New York oder Los Angeles ist. Die Liste ließe sich fast beliebig fortsetzen. Das heißt, die Touristen, von denen Sie jetzt sagen, sie würden aus Nordrhein-Westfalen abgeschreckt, kennen das sehr oft aus ihren Heimatländern. Insofern hält sich der Abschreckungseffekt sehr in Grenzen.

(Beifall von der SPD)

Sie behaupten außerdem, Bürger und Betriebe würden belastet. Das ist Ihr tragendes Argument, das ich auch Ihren Reden eben entnommen habe. Ob Bürger als Gäste belastet werden, entscheidet einzig und allein der Markt, und zwar durch Wettbewerb. Wenn es der Hotelier am Markt durchsetzen kann, wird er den Aufschlag an die Gäste weitergeben. Das ist ein Prinzip, das Ihnen eigentlich sehr gut gefällt. So viel Marktwirtschaft ist Ihnen aber anscheinend unheimlich. Trotzdem ist es ein marktwirtschaftliches Instrument. Kann der Hotelier es weitergeben, und der Wettbewerb macht das mit, ist es in Ordnung, dann wird er das tun. Macht der Markt es nicht mit, wird der Hotelier es lassen.

Das bringt mich zum nächsten Punkt, den Sie angesprochen haben: Nach Ihrer Denklogik müsste dann auf jeden Fall der Hotelier, also der Betrieb belastet werden. Das hängt aber, wie eben schon gesagt, erstens davon ab, ob er den Aufwand weitergibt oder nicht, und zweitens gilt folgende ganz simple Rechnung, die verschiedentlich schon angeklungen ist:

(Ralf Witzel [FDP]: Das lässt der Markt nicht zu!)

Bis Ende 2009 war für Übernachtungen ein Mehrwertsteuersatz von 19 % fällig. Ihre schwarz-gelbe Bundesregierung hat diesen zum 1. Januar 2010 auf 7 % gesenkt. Die einfache Rechnung lautet: 19 minus 7 macht 12 Prozentpunkte, die übrig bleiben. Das heißt, 12 Prozentpunkte der ehemaligen Mehrwertsteuer hat der Hotelier an Manövriermasse für Investitionen, um sie für seinen eigenen Gewinn zu verwenden, um Verluste auszugleichen oder Weiteres mehr.

Wenn jetzt wie im Fall Köln eine Kommune beispielsweise 5 % auf den Übernachtungspreis aufschlägt, bleiben beim Hotelier immer noch etwa 7 Prozentpunkte übrig. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist real keine Belastung für Betriebe, sondern immer noch durch Ihre Entscheidung im Bund eine Entlastung. Diesem Argument können Sie sich nicht entgegenstellen.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Im Übrigen gilt: Sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Kommunen sind bereits durch Ihr Wachstumsbeschleunigungsgesetz belastet worden; Kollege Körfges hat im vorherigen Redebeitrag schon darauf hingewiesen.

(Beifall von der SPD und von der LINKEN)

Denn irgendjemand muss ja die Zeche für die skandalöse Mehrwertsteuersenkung bezahlen, die Sie im Bund durchgesetzt haben.

Das sehen wir aktuell seit gestern auch im Deutschen Bundestag beim großen Sparpaket der Bundesregierung. Ihre Steuergeschenke, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, die Sie einer mächtigen Lobby gemacht haben, zahlen jetzt die Schwachen der Gesellschaft und die Kommunen. Das ist die Wahrheit und nicht Ihre substanzlosen Behauptungen.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Ich will Ihnen noch zwei Sätze in Erinnerung rufen, die mit der Mehrwertsteuersenkung zu tun haben. Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Prof. Klaus Zimmermann, sagte zu dem Mehrwertsteuergeschenk – Zitat –: Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Hotels ist Klientelpolitik. Das hat mit der Deckung des Grundbedarfs nichts zu tun und hat einen Geschmack von Willkür.

Der ehemalige Fraktionsvize der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Bosbach sagt zu diesem Paket: Es handelt sich hierbei um eine klassische politische Entscheidung. Den Begriff „politische Entscheidung“ verwenden wir, wenn wir keine überzeugenden Sachargumente haben. Das, liebe

Kolleginnen und Kollegen, ist doch für den Murks, den Sie in Berlin angestellt haben und mit dem wir heute hier zu tun haben, einigermaßen überzeugend.

Es zeigt aber außerdem, wie instinktlos Sie eigentlich sind. Während nämlich Ihr Generalsekretär Lindner auf Bundesebene – also der Generalsekretär der FDP – dieses Problem längst erkannt und kapiert hat, dass diese skandalöse Lobbypolitik der Mehrwertsteuersenkungen für Hotels der symbolische Sargnagel der schwarz-gelben Bundesregierung geworden ist,

(Beifall von der SPD)

schlagen Sie hier immer noch die Schlachten von gestern und versuchen zu verteidigen, was Ihr Generalsekretär in Berlin längst als falsch erkannt hat.

Ich schlage Ihnen vor und bitte Sie darum: Verkämpfen Sie sich an dieser Ecke nicht! Folgen Sie dem Weg, den Ihr Generalsekretär vorangehen will! Beenden Sie die Bevorzugung von Hotels durch die Mehrwertsteuersenkung! Dann können Sie diese Sache noch einigermaßen in Ihrem Sinne begradigen.

(Zuruf von der FDP)

Ich möchte gern einen letzten Punkt zur Rechtswidrigkeit sagen. Sie haben in einem völlig Recht: Wer vorangeht, wer Neuland betritt, geht immer ein gewisses Risiko ein. Das macht in diesem Fall die Stadt Köln. Übrigens ist das völlig klar, wenn das Land es genehmigt: Nach dem Grundgesetz und nach dem Kommunalabgabengesetz gibt es einen Anspruch darauf, örtliche Aufwandsteuern genehmigt zu bekommen. Dem ist diese Landesregierung nachgekommen.

Übrigens – das will ich hier ganz deutlich sagen – hätte schon die alte Landesregierung das tun können. Der Antrag ist nämlich älter. Die Fachabteilungen beider Häuser haben noch vor dem Regierungswechsel den ehemaligen Spitzen empfohlen, der Stadt Köln diese Satzung zu genehmigen. Sie aber – der ehemalige Finanzminister Linssen und der ehemalige Innenminister Wolf – haben das verschleppt. Das ist ein Hammer, das ist nicht in Ordnung, und ich bin sehr dankbar, dass die neuen Hausspitzen das jetzt im Sinne des Grundgesetzes und unserer Gesetze in NordrheinWestfalen korrigiert haben.

Etwas Ähnliches wie diese Satzung gibt es in Weimar schon seit etlichen Jahren. Dort ist es kein prozentualer, sondern ein fester Satz. Wenn ein Gericht der Auffassung ist, dass ein fester Satz besser ist als ein relativer – den wir zwar für gerechter halten –, dann sei das so, dann wird das geändert. Auf diese Rechtsprechung sind wir gespannt; wir warten ab.

Sie können uns jedenfalls mit ihrem Getöse nicht von dem Weg abbringen. Ich fordere Sie nur auf: Werden Sie endlich so klug, wie es Ihr Herr Lindner schon geworden ist! Diese Mehrwertsteuergeschichte wird Ihr Sargnagel in Berlin sein. Diese Symbolik wird Sie einholen, und das ändern Sie auch in Nordrhein-Westfalen nicht. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Börschel. – Als Nächste hat Frau Schneckenburger für Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrter Herr Börschel! – Entschuldigung, nicht Herr Börschel, sondern Herr Brockes war der eigentliche Adressat. Aber Herr Börschel ist auch sehr verehrt.

(Zuruf von der FDP: Die kann man doch nicht verwechseln!)

Nein, die kann man wahrlich gar nicht verwechseln, das muss ich Ihnen allerdings einräumen.

(Martin Börschel [SPD]: Vielen Dank! – Hei- terkeit)

Nein, es ist Herr Brockes, der einen hohen Unterhaltungswert hat, und auch der FDP-Antrag zur Bettensteuer hat einen hohen Unterhaltungswert. Ich finde, die FDP gibt sich jedes Mal redliche Mühe, uns solch ein Schmankerl zu präsentieren. Beim letzten Mal hatten wir auch schon eines.

Meistens ist es so, dass man mit solchen Anträgen versucht, Pluspunkte für die eigene Fraktion zu sammeln. Das kann ich in diesem Fall bei dem Antrag der FDP leider überhaupt nicht erkennen. Herr Brockes, ich finde, Sie haben sich da im Gegenteil zwei Eigentore eingefangen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich will das an zwei Punkten deutlich machen.

Punkt eins – das ist schon gesagt worden –: In Nordrhein-Westfalen plant niemand die Einführung einer landesweiten Bettensteuer, wie Sie es uns mit Ihrem Antrag suggerieren wollen, sondern es gibt eine Kommune in Nordrhein-Westfalen, nämlich Köln, die die Einführung einer Bettensteuer, wie Sie sie nennen, also einer Kulturförderabgabe, beschlossen hat, und es gibt 20 andere Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die, wie man Presseberichten entnehmen kann, sich bereits dafür interessieren, eine solche Abgabe in ihrem Hoheitsgebiet einzuführen. Wir kommen gleich darauf zurück, warum sie das tun.

Warum ist das ein Eigentor, das Sie an der Stelle geschossen haben? Herr Kollege Börschel hat es erwähnt. Nach § 2 Abs. 2 des Kommunalabgaben

gesetzes haben Kommunen aufgrund ihrer eigenen Satzungshoheit das Recht, Kommunalabgaben zu erheben. Wenn es eine neue Abgabe ist, müssen Innen- und Finanzministerium zustimmen. Auf diesen Tatbestand wollten Sie an der Stelle offensichtlich abheben.

Aber diese Zustimmung kann nur verweigert werden, wenn ihr formale Gründe entgegenstehen. So handelt diese Landesregierung auch. Sie prüft, ob diese Satzung rechtlich einwandfrei zustande gekommen ist, und dann wird sie sie, nehme ich an, auch genehmigen. Jedenfalls wird sie sie nach Recht und Gesetz prüfen.

Sie wollen aber mit dem Antrag, den Sie vorgelegt haben, die Kommunen daran hindern, dieses Satzungsrecht wahrzunehmen. Ehrlich gesagt, ich finde, das, was Sie uns da vormachen wollen, ist das Gegenteil von kommunaler Selbstbestimmung,

(Beifall von den GRÜNEN)

und es ist das Gegenteil einer Politik der Freiheit, für die Sie doch ansonsten immer einstehen wollen. Das verstehe ich wirklich überhaupt nicht.

In der Sache ist das also überhaupt kein Thema, das man landeseinheitlich regeln könnte – man könnte es also auch nicht verbieten –, sondern es ist eine kommunale Entscheidung. Sie hätten Ihren Antrag vielleicht lieber an den Rat der Stadt Köln oder an andere Städte adressieren sollen. Es ist jedenfalls keine Landesfrage, die Sie hier zu regeln versuchen.

Das war das erste Eigentor: Landespolitisch hat der Antrag keine Substanz, rechtlich geht er ins Leere, und die Selbstverwaltungshoheit der Kommunen haben Sie ebenfalls nicht im Blick.

Jetzt kommen wir zum zweiten Eigentor. Herr Börschel hat es dankenswerterweise auch schon angesprochen. Ehrlich gesagt, wenn die FDPFraktion einen Antrag zur Bettensteuer vorlegt und im Landtag über die Frage diskutieren will, ob das Hotelgewerbe zusätzlich belastet wird, habe ich jedenfalls Assoziationen zu Debatten der vergangenen eineinhalb Jahre, die ausgesprochen naheliegen und die Herr Börschel eben bereits angesprochen hat.

Sie sind es doch gewesen, die ein einziges Gewerbe von der Mehrwertsteuer befreit und zusätzlich einen Ausnahmetatbestand geschaffen haben, obwohl Sie eben darauf abgehoben haben, dass Ausnahmetatbestände abgeschafft werden sollten. Sie sind es doch gewesen, die an der Stelle reine Klientelpolitik betrieben haben.