Ich bin der Ansicht, wir sollten doch dann vielleicht lieber einmal auch in die andere Richtung sprechen. Die Bundesregierung hat gehandelt. Die Bundesregierung – konnten Sie heute über die Agenturen lesen – hat im Bundeskabinett beschlossen, dass eine Bund-Länder-Kommission zur politischen Aufarbeitung der Neonazimorde eingesetzt wird.
Dazu habe ich von Ihnen heute kein Wort gehört. Das geht doch eigentlich in Ihre Richtung. Warum sagen Sie denn dann nicht wenigstens, gut, die Bundesregierung handelt und wir möchten auch gerne mitmachen? – Da schweigen Sie, meine Damen und Herren.
Insofern, glaube ich, ist das hier in Wirklichkeit eine Luftdebatte, die Sie führen, an der ich mich nicht länger beteiligen möchte. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen, liebe Zuschauer! Sehr geehrte Damen und Herren vom Verfassungsschutz! Wir wissen heute, dass Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe nach ihrem Untertauchen im Jahre 1998 nicht spurlos verschwunden waren. Bis in das Jahr 2000 soll der Militärische Abschirmdienst und der thüringische Verfassungsschutz über einzelne Aufenthaltsorte der Terroristen informiert gewesen sein. Zusätzlich versuchte der thüringische Geheimdienst auch noch, für das Trio falsche Pässe zu beschaffen bzw. 2.000 DM für falsche Pässe an das Trio weiterzuleiten. – All dies beschreibt die existierenden skandalösen Zustände.
Ich möchte Ihnen sagen, dass ich heute weitestgehend auf den Begriff „Verfassungsschutz“ verzichten werde; denn ich halte es so wie Heribert Prantl in der „Süddeutschen Zeitung“ im Januar, als er sagte: Der Name „Verfassungsschutz“ ist eigentlich ein falscher Name. Und Falschnamen gehören in das Reich der Geheimdienste.
lich präsentieren die Innenminister die Berichte, die im Prinzip nur eine Zusammenfassung oder eine redigierte Fassung der Berichte dieses Behördenkonglomerates sind. Ich weigere mich, diesen Geheimdienst „Verfassungsschutz“ zu nennen; denn für mich ist er ein Inlandsgeheimdienst, und den sollte man auch so nennen.
Wir wissen auch – darauf haben meine Vorrednerinnen und Vorredner hingewiesen –, dass Carsten S., verhaftet in der vergangenen Woche in Düsseldorf, ein wichtiger Mittelsmann zwischen der unterstützenden Neonaziszene und der Terrorzelle war. Er soll nach Akten der Geheimdienste eine Waffe verkauft, Anwälte beauftragt und Geld überwiesen haben. Nach seinem Ausstieg reichte offensichtlich ein Umzug nach Düsseldorf, um sich der Beobachtung durch den Geheimdienst zu entziehen.
Nach Angaben von Frau Koller – Frau Koller ist die Leiterin des Landesinlandsgeheimdienstes hier – soll dem Geheimdienst der Umzug unbekannt gewesen sein – und das, obwohl – das ist auch der Anlass für diese Aktuelle Stunde – eine Düsseldorfer Antifa-Zeitung über ihn und seine rechte Vorgeschichte in Jena berichtet hatte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, Sie nehmen diesen Vorfall zum Anlass für diese Aktuelle Stunde, weil Sie meinen, der NRWGeheimdienst hätte Carsten S. kennen müssen. Das denken wir auch. Sie mutmaßen, es habe am Austausch zwischen den Geheimdiensten gefehlt. Das ist möglich. Außerdem habe man versäumt, zivilgesellschaftliche Quellen in die Beobachtungen miteinzubeziehen. Mit Verlaub, werte Kolleginnen und Kollegen, jetzt wird es grotesk, und das aus zwei Gründen.
Erstens. Sie unterliegen einem Irrtum, wenn Sie glauben, dass der Verfassungsschutz die „TERZ“ nicht gelesen und nicht beachtet hätte. Er hat sie nur gänzlich anders gelesen, als es sich die meisten Parteien hier links von CDU und FDP vielleicht gewünscht hätten; denn es wird ihm weniger um Informationen über militante Neonazis und mehr um Informationen über antikapitalistische oder antifaschistische Gruppen gegangen sein. Gruppen wie die, die die „TERZ“ herausgeben, belegt der Verfassungsschutz regelmäßig mit dem Prädikat „verfassungsfeindlich“, auch wenn der Kapitalismus gar nicht im Grundgesetz verankert ist. Stattdessen landen in unsäglichen Publikationen des Geheimdienstes wie „Andi“ antifaschistische Initiativen mit prügelnden Neonazis in einem extremistischen Topf, und das mit Vorwort des Innenministers.
Was erwarten Sie eigentlich von der Zivilgesellschaft? Einen kollegialen Austausch an diesem Punkt? Das erscheint uns grotesk.
Ich kann Ihnen von aktiven Antifaschistinnen und Antifaschisten berichten, von Leuten, die sich in Dortmund oder Wuppertal mutig militanten Neonazis entgegengestellt, Demonstrationen gegen rechte Aufmärsche angemeldet haben und aus ebendiesem Grunde in den Dateien des NRW
Ich kann Ihnen von der antifaschistischen Zeitschrift „LOTTA“ berichten, die genau die Hintergrundinformationen über die Neonazis liefert, die Sie sich vom Inlandsgeheimdienst erhofft hätten. Aber bis 2008 stand die „LOTTA“ selbst im Verfassungsschutzbericht. Dann verklagten die Autoren den Geheimdienst und gewannen.
Um eine sehr eigenwillige Form der Vernetzung mit der Zivilgesellschaft geht es schon seit Jahrzehnten bei der Bespitzelung und Beobachtung von linken Bürgerrechtlern und linken Bewegungsaktivisten.
Wir glauben, dass ein Geheimdienst niemals ein Partner für demokratische Vereine und Verbände sein kann – insbesondere nicht mit dieser Vorgeschichte. Zeit seines Bestehens hat der Verfassungsschutz vor allem nach links geguckt.
Wir glauben auch, dass uns viel erspart geblieben wäre, wenn das Land statt dem Geheimdienst einer unabhängigen Beobachtungsstelle gegen Neofaschismus Gelder zur Verfügung gestellt hätte. Darüber sollten wir gemeinsam nachdenken.
Grotesk ist aber auch Ihre Vorstellung, der Vorgang um Carsten S. sei die einzige Verfehlung des NRWVerfassungsschutzes im Umgang mit dem NSU gewesen. Vielmehr blenden Sie zahllose Details aus, um nicht grundsätzlich an das Problem der Geheimdienste heranzumüssen. Herr Biesenbach und Herr Orth haben dazu gerade schon etwas gesagt. Sie blenden aus, dass selber Ermittler des Bundeskriminalamtes es für hochwahrscheinlich halten, dass es Unterstützer im Westen gab. Man wusste in der westdeutschen Naziszene sehr wohl, wer da schoss und bombte. Auch die Tatorte seien gemeinsam ausgekundschaftet worden. Nur der Geheimdienst wusste es nicht.
Noch etwas sehr Entscheidendes blenden Sie aus. Bereits seit den 1990er-Jahren grassierten in der Naziszene Anleitungen des „Blood and Honour“Netzwerkes, um mit massiver Gewalt gegen Migranten und Migrantinnen vorzugehen. An diesen Papieren haben sich Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe orientiert. Es handelte sich um gezielte Anschläge, ausgeführt von Kleingruppen ohne Bekennerschreiben. Selbst die Verwendung von Nagelbomben guckte sich das Trio von diesem weltweit bekannten Netzwerk ab. Diese Überschnei
dungen zu den Anleitungen – die wohlgemerkt älter als der NSU sind – sollen dem Geheimdienst auch in NRW nicht aufgefallen sein?
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es bedarf der Aufklärung, warum es auch von der hiesigen Behörde keine Warnung vor rechtem Terror gab. Schließlich fanden mindestens drei Anschläge mit 23 Verletzten und einem Mordopfer in NordrheinWestfalen statt. Seit 1990 wurden insgesamt mindestens 24 Menschen in NRW von rechten Gewalttätern ermordet. Quelle dafür ist die „Rheinische Post“; man kann also sagen: konservativ geschätzt.
Man kann hier nicht mehr von Pannen sprechen. Der Verfassungsschutz hat die Gefahr von rechts nicht sehen wollen. Die ungeheuren Umstände der jüngsten rechtsterroristischen Taten müssen Anlass sein, die Arbeit, die Methoden und das Personal der Geheimdienste öffentlich zu untersuchen. Es reicht nicht, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wie Sie es hier schreiben, die Zusammenarbeit zwischen den Ämtern neu zu justieren, also an ein paar Stellschräubchen zu drehen; denn es ist ein unerträglicher Zustand, dass deutsche Behörden hinsichtlich dieser Gewaltakte gegen Migrantinnen ahnungslos, möglicherweise vorsätzlich untätig oder möglicherweise – wie in Hessen – gar selbst aktiv gewesen sind.
In diesem Sinne verharmlosen Sie so dieses Problem, vor dem wir bei der Aufarbeitung des Umgangs staatlicher Stellen mit den NSU-Anschlägen stehen. Wir fordern hier zuallererst die öffentliche Aufklärung dieser Verstrickungen und dieser Verfehlungen. – Vielen Dank.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zuallererst möchte ich auf Herrn Orth eingehen. Sie haben thematisiert, warum die Festnahme vor zehn Tagen in Düsseldorf durch die GSG 9 und nicht durch die SEK durchgeführt wurde. Das erklärt sich selbstverständlich daraus, dass es sich um ein Verfahren des Generalbundesanwalts, also einer Bundesermittlungsbehörde, handelt und daher auch Bundeskräfte zum Einsatz gekommen sind. Aber ich kann Ihnen versichern, dass insbesondere auch ortskundige Beamte des Polizeipräsidiums Düsseldorf an dieser Verhaftung beteiligt waren. Es ist also das Gegenteil von Misstrauen, sondern wie immer eine enge Kooperation zwischen Landesbehörden und Bundesbehörden.
Ich will überhaupt nicht oberlehrerhaft klingen, Herr Orth, weil es mir selbst schon passiert ist: Die SEK
in Nordrhein-Westfalen ist kein Sondereinsatzkommando – dieser Begriff ist aus einer Zeit, in der solche Begriffe für die Polizei benutzt wurden –, sondern hinter der Abkürzung SEK verbergen sich Spezialeinsatzkräfte.
Ich will diese Aktuelle Stunde gerne dazu nutzen, ausdrücklich aufzugreifen, dass die Antragsteller formuliert haben, dass wir eine Neujustierung des Verfassungsschutzes benötigen – gerade vor dem Hintergrund des Vertrauens- und Glaubwürdigkeitsverlustes in weiten Teilen der Bevölkerung nach dem Aufdecken der Zwickauer Zelle.
Ich will in dieser Debatte aber auch dafür werben – und das aus tiefer Überzeugung –, dass wir in Deutschland nie wieder in eine Argumentation verfallen sollten, Frau Conrads, in der wir Polizei und Nachrichtendienste gleichsetzen. Ich habe schon mal hier im Plenum versucht Ihnen das darzulegen.
Ich glaube, dass wir in Deutschland zu Recht aus unserer Geschichte gelernt haben. Die Geschichte lautet, dass die Geheimpolizei des Kaiserreichs, die Gestapo der Nazis, aber auch die Staatssicherheit der DDR immer Instrumente antidemokratischer Willkür gewesen sind. Aufgrund dieser historischen Erkenntnisse war es der richtige Schritt, die Trennung zwischen Ermittlung und Aufklärung 1949 in die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen. Wir sollten nicht dem falschen Glauben anhängen, dass es hier in Deutschland eine Vermischung zwischen Polizei und Verfassungsschutz geben sollte.
Wir haben uns damit bereits im Innenausschuss auseinandergesetzt, Frau Conrads. Ich bin gerne bereit, unterschiedliche Auffassungen zu akzeptieren und mich mit Ihnen auseinanderzusetzen. Aber ich sage Ihnen ganz offen: Einzig und allein die eigene Betroffenheit für Ihre Forderung der Abschaffung des Verfassungsschutzes,
nämlich weil Sie in Ihrer Partei selbst extremistische Einschlüsse haben, die der Verfassungsschutz nach dem Gesetz zu beobachten hat, ist kein Anlass für eine wirklich fundierte Diskussion über die Sicherheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen.
Wenn man, Frau Conrads, in seinen eigenen Reihen die Hausaufgaben nicht macht, dann sollte man die Prinzipien einer wehrhaften Demokratie nicht infrage stellen. Das tun Sie aber.
auch eine pikante Historie. Herr Orth, in den 50erJahren ist Ihre Partei hier in Nordrhein-Westfalen vom Verfassungsschutz beobachtet worden, damals wegen möglicher Einschlüsse von Nationalsozialisten.