Protocol of the Session on January 26, 2012

Das wiederum hat im Juni des vergangenen Jahres zu dem Versuch einer Mehrheit hier im Landtag geführt, eine bürgerfreundliche Lösung in die bestehende Regelung einzubauen. Die wurde dann auch per Landtagsbeschluss im Juni auf den Weg gebracht.

Was uns allerdings mit großer Enttäuschung erfüllen musste und auch erfüllt hat, ist, wie das dann im Hause des Umweltministers umgesetzt wurde. Deswegen richtet sich unsere Kritik in diesem Fall auch ausdrücklich an das Umweltministerium und dessen Umsetzung und nicht an die Kolleginnen und Kollegen, die damals an dem Kompromiss mitgewirkt haben. Diese Umsetzung war fehlerhaft, war nicht im Sinne dessen, was wir als Union zu

sammen mit Grünen und SPD im Juni auf den Weg gebracht hatten.

Deswegen ist es logischerweise – weil Exekutive das, was Legislative beabsichtigt hat, nicht umgesetzt hat – zu einem neuen Handeln der Legislative gekommen, nämlich zu einem Gesetzentwurf, den FDP und CDU hier vorgelegt haben. Der trägt dem Rechnung, was wir in den letzten Monaten an Erkenntnissen haben gewinnen können, nämlich dass die Dimension der Gefährdung des Grundwassers bei privaten Anschlüssen nicht wie dargelegt gegeben ist und es deswegen angebracht ist, hier im wahrsten Sinne des Wortes abzurüsten und nur noch bei begründetem Verdacht die Durchführung von Dichtheitsprüfungen und bei festgestellten Schäden die Sanierung zu verlangen.

Das ist im Prinzip die Vita dessen, worüber wir heute reden.

Dass FDP und CDU mit dieser Ansicht nicht falsch liegen, erkennen wir an dem Gesetzentwurf, der von Rot-Grün nachgereicht wurde. Auch an dem Eckpunktepapier für eine Rechtsverordnung wird deutlich, dass man sich dieser Ansicht nähert.

Nichtsdestotrotz bleibt bei Ihrem Gesetzentwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, natürlich die Frage, wie verbindlich das ist, was Sie darin in Aussicht stellen.

Zum einen beabsichtigen Sie die Änderung des § 53 des Landeswassergesetzes mit der Einführung der Pflicht zur Untersuchung von Nebenanschlüssen bzw. privaten Hausanschlüssen. Pflicht heißt nicht, dass es Ausnahmen gibt, sondern Pflicht gilt flächendeckend.

Des Weiteren schreiben Sie in Punkt 7 Ihres Eckpunktepapiers, dass Sie ganzheitliche Untersuchungen öffentlicher und privater Abwasserleitungen anstreben. Das bedeutet für uns: Es geht wiederum auf alle Anschlüsse zu. Und das entspricht nicht unserem Ansinnen.

Noch einmal, meine Damen und Herren: Wir mussten und wir müssen alle zur Kenntnis nehmen, dass Rechtsnormen, die wir hier im Hause setzen, nach Möglichkeit auf Rechtsakzeptanz stoßen bei denen, die davon betroffen sind. Dies ist nicht der Fall, wenn es denen, die davon betroffen sind, gelingt, uns mit Argumenten dazu zu bringen, unser Handeln zu überdenken.

Sicherlich ist die Kritik derer berechtigt, die zum Beispiel technische Anlagen angeschafft haben, um das, was bisher gesetzliches Regelwerk war, durchzuführen. Im Umkehrschluss wäre es sicherlich auch ein Fehler im politischen Handeln, wenn man erkennt, dass man bei Maßnahmen, die man einfordert, überzieht und diese Überziehungen bestehen lässt, anstatt sie zu revidieren und auf ein sachgerechtes und umsetzfähiges Verfahren zurückzukommen.

Diesen Weg sind wir zusammen mit der FDP gegangen. Ihrem Entwurf, meine Damen und Herren von SPD und Grünen, ist zu entnehmen, dass Sie offensichtlich erkannt haben, dass das der richtige Weg ist.

Ich glaube, wir werden im Ausschuss spannende Beratungen erleben. FDP und CDU haben den Weg mit ihrem Gesetzentwurf vorgezeichnet. Sie von Rot-Grün sind herzlich eingeladen, auf unseren Gesetzentwurf gänzlich einzusteigen. Denn die Nebenbestimmungen und Ähnliches, was Sie in Ihren Eckpunkten angedeutet haben, führen zu weiterer Verunsicherung, auf keinen Fall aber zu Rechtsklarheit. Lassen Sie uns am Ende des Verfahrens auf eine Regelung gehen, die nachvollziehbar, verständlich und umsetzbar ist. Und das ist der Gesetzentwurf von CDU und FDP.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Hovenjürgen. – Für die Fraktion der FDP hat Herr Kollege Abruszat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir heute über dieses Thema hier im Parlament sprechen. Ich kann mich noch erinnern: Es war der März 2011, als wir unseren FDP-Antrag auf Aussetzung der Dichtheitsprüfung hier behandelt haben. Wir waren relativ allein, und es hat acht Monate gedauert, bis wir, FDP, CDU und die Fraktion Die Linke, im Umweltausschuss – auch daran sei erinnert – gemeinsam die Aussetzung befürwortet haben. Manchmal dauern bestimmte Erkenntnisprozesse etwas länger.

Natürlich könnte man jetzt einen Blick in den Rückspiegel werfen, dass es eine SPD-Alleinregierung war, die das eine gemacht hat, dass es eine rotgrüne Regierung war, die das andere getan hat, und dass es eine schwarz-gelbe Regierung war, die wieder etwas anderes getan hat. Das werden Sie wahrscheinlich gleich auch tun.

Ich tue das nicht, weil das nicht im Interesse der Menschen ist. Die Bürgerinnen und Bürger wollen jetzt bei diesem Thema pragmatische Lösungen. Deswegen sage ich Ihnen: Sie können nicht Umweltschutz gegen die Interessen der Menschen machen. Wie beim E10-Biosprit und beim Glühbirnenverbot versteht das niemand. Wenn Sie Akzeptanz haben wollen, brauchen Sie eine gesicherte Rechtsgrundlage, falls Sie einen Eingriff in das Eigentum der Bürger vorhaben. Diese Rechtsgrundlage muss nicht nur rechtssicher sein, sondern muss auch durch Klarheit bestechen. Nur dann gibt es auch die Akzeptanz.

Meine Damen und Herren, warum sind die Hauseigentümer so verunsichert gewesen? Sie sind es bis heute, weil sie durch Grundsteuern, Grunderwerb

steuererhöhung, energetische Sanierung, Barrierefreiheit und vieles andere mehr enorm belastet sind. Deswegen müssen wir zu einem angemessenen Verhältnis von ökologischem Nutzen und ökonomischem Aufwand kommen.

(Beifall von der FDP)

Dieses angemessene Verhältnis findet sich zum Teil auch in dem wieder, was SPD und Grüne jetzt vorgelegt haben.

Gebot der Stunde ist für uns: Prüfpflichten bei Neubauten – ja, Prüfpflichten bei grundlegenden Sanierungen – ja, darüber hinaus nur Prüfpflichten, wenn ein begründeter Verdacht auf Verschmutzung von Boden, Wasser und Umwelt besteht. Alles andere steht eben nicht in einem angemessenen Verhältnis zwischen ökologischem Nutzen und ökonomischem Aufwand. Alles andere ist nicht bürgerfreundlich, und alles andere ist im Übrigen auch viel zu bürokratisch.

Das gilt leider, Herr Minister Remmel, auch für den jetzt vorgestellten Entwurf Ihrer Rechtsverordnung. Ich habe erhebliche Zweifel, ob der Gesetzentwurf von Rot-Grün überhaupt zu dem Verordnungsentwurf passt. Die Orientierung der Prüfpflichten nach Anzahl von Wohneinheiten ohne gesetzliche Grundlage und ohne eine durch eine begründete sachliche Unterscheidung in diesen Entwurf aufgenommene Rechtsverordnung schafft keine Rechtssicherheit, keine Rechtsklarheit. Deswegen sollten Sie den Schritt, den Sie jetzt gegangen sind, nämlich auf uns zu, auch weitergehen.

Ich habe mir für den Schluss extra ein Zitat von Bertolt Brecht ausgesucht, in der Hoffnung, dass es bei Rot-Grün fruchtet:

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Ei!)

„Kein Vormarsch ist so schwer wie der zurück zur Vernunft.“

Dazu lade ich Sie herzlich ein, meine Damen und Herren. Ich freue mich auf eine interessante Beratung im Ausschuss und auf pragmatische Lösungen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen. – Ganz herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion der SPD hat Kollege Schmeltzer das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

„Unser Auto muss zur Hauptuntersuchung, unsere Heizung lassen wir vom Installateur warten, und auch der Schornsteinfeger kommt regelmäßig zur Kontrolle Ihres Schornsteins. …

Bei den unter der Erde liegenden Abwasserleitungen ist die Notwendigkeit der Prüfung und Sanierung nicht so offensichtlich, Schäden an den Leitungen bemerken wir oft erst, wenn Abflussstörungen auftreten oder das Gebäude Nässeschäden aufweist – und dann ist es oft schon zu spät. So versickert Abwasser teilweise jahrelang unbemerkt, verunreinigt Boden und Grundwasser, und es entstehen hohe Reparaturkosten. Seit inzwischen die ersten Kameras unsere Kanäle inspiziert haben, ist bekannt, dass ein großer Teil der Abwasserleitungen Schäden aufweist, die dringend behoben werden müssen.“

Das ist kein Zitat aus einer Rede aus den Reihen der Sozialdemokraten zu dem Thema, sondern der einleitende Text der Broschüre „Private Abwasserleitungen – Informationen und Hinweise für den Grundstückseigentümer“ aus dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, aus dem Hause Ramsauer.

Minister Ramsauer setzt richtigerweise auf das Prinzip der Vorsorge, und darum geht es. Sie dagegen wollen sich mit Verdachtsmomenten aus der Affäre ziehen. Gerade diese Vorsorge war auch Inhalt der Anhörung im vergangenen Jahr, bei der der Vertreter des Bundesumweltministeriums, aus dem Ministerin von Herrn Röttgen, die damalige EHECKrise nicht zuletzt mit verunreinigtem Grundwasser in Verbindung brachte. So viel, Herr Hovenjürgen, zu dem, was Sie gerade dazu gesagt haben.

(Zuruf von der CDU: Wo haben Sie das ge- hört? – Weitere Zurufe von der CDU)

Das habe ich nicht gehört; das können Sie nachlesen. Sie müssen, wenn Sie über Themen reden, von denen Sie wenig Ahnung haben, die Anhörungsprotokolle lesen.

Schauen wir doch mal, was war! 1995 wurde die Dichtheitsprüfung in der Landesbauordnung geregelt – Frist für private Grundstückseigentümer: 2015. Das war 1995.

2006 war es die schwarz-gelbe Landesregierung, die die Dichtheitsprüfung verschärft in das Landeswassergesetz aufgenommen hat. Ich erspare mir heute alle Zitate von damals, insbesondere die des damaligen Umweltministers, Herrn Uhlenberg, und des damaligen umweltpolitischen Sprechers der FDP, Herrn Ellerbrock, die vehement für diese Regelung eingetreten sind, und zwar mit dem richtigen Blick auf die Vorsorge beim Grundwasserschutz.

Langsam – 2009/2010 – formierten sich in einigen kleineren Örtlichkeiten des Landes erste Bürgerinitiativen. Das war der Startschuss für Kanal-Kai, der jetzt zu pragmatischen Lösungen aufruft. Ihr Ansatz ist doch eindeutig der: kein Umweltschutz, kein Gesundheitsschutz. Das, was Sie fahrlässig auf den

Weg bringen wollen, werden wir beraten und verhindern müssen.

Um auf das zu reagieren, was uns Schwarz-Gelb damals durch Untätigkeit hinterlassen hat, erließ Umweltminister Remmel im Oktober 2010 einen Erlass, der die Gebietskörperschaften durch entsprechende Ortssatzungen in die Lage versetzte, die Frist auf 2023 zu verlängern und somit der Frist der öffentlichen Überprüfung anzupassen. Da anschließend die Praktikabilität stark kritisiert wurde, haben CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Juli letzten Jahres einen gemeinsamen Beschluss im Landtag gefasst, in dem sie sich für die Dichtheitsprüfung aussprachen und der Landesregierung Verbesserungsvorschläge unterbreitetet haben.

Mich erreichte heute ein Brief des Verbandes der Wohnungswirtschaft – ich zitiere daraus –: Wir haben den gemeinsamen fraktionsübergreifenden Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 8. Juni 2011 sowie den konkretisierten Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17. Juni 2011 zum Vollzug des § 61a Landeswassergesetz ganz ausdrücklich begrüßt.

Der Verband der Wohnungswirtschaft spricht immerhin von 470 kommunalen und öffentlichen genossenschaftlichen Verbänden und von über

1,2 Millionen Wohnungen. – So viel zu dem, was tatsächlich in der Welt angekommen ist.

Aber plötzlich zählten nicht mehr Verantwortung und Sachpolitik, sondern ausschließlich Effekthascherei. Die Umsetzung dieser Punkte, die Sie, Herr Hovenjürgen, auch angesprochen haben, wurde erstmalig in der Wirtschaftsausschusssitzung im Herbst von Herrn Wüst bestritten, womit er die Unterstützung des FDP-Antrags begründete. Da ich auch an dieser Sitzung teilgenommen habe, sage ich Ihnen: An diesem Tag – ich erinnere mich sehr gut – hätte Herr Wüst allem zugestimmt, nur um den regierungstragenden Fraktionen eine Niederlage beizubringen.

An dieser Stelle – schade, dass er jetzt nicht hier ist – ein Wort an den Kollegen Laumann. Ich kenne Herrn Kollegen Laumann seit 2005, also seit einigen Jahren. In politischen Auseinandersetzungen haben wir uns nie etwas geschenkt, und ich gehe davon aus, dass wir uns auch in Zukunft nichts schenken werden. Er kann mir sicherlich Lautstärke vorwerfen, wobei er mich immer übertreffen wird. Er kann mir Taktieren vorwerfen, wobei seine bekannte Bauernschläue dem in nichts nachsteht. Aber Unehrlichkeit, insbesondere bei Absprachen und erst recht bei gemeinsamen Beschlüssen, werden weder Herr Laumann noch irgendjemand aus der CDU mir und meiner Fraktion nachsagen können.

So habe ich damals – ich wiederhole es heute – zugesagt, dass alle Punkte aus diesem Beschluss 1:1

umgesetzt werden. Und sie wurden umgesetzt, Herr Hovenjürgen.

Wenn Sie sagen, man habe sich den Tatsachen verweigert, dann sage ich Ihnen: Sie haben sich verweigert, diese Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen. Der Umweltminister hatte am 8. Dezember 2011 die drei beschließenden Fraktionen eingeladen, um allen darzulegen, dass diese Punkte umgesetzt wurden.

(Zuruf von Bodo Löttgen [CDU])