Nur nachdem die „Kopos“ in Ihrer Fraktion das Heft des Handelns in die Hand genommen haben, haben Sie sich dieser Informationsrunde des Ministers entzogen nach dem Motto: Alles, was ich nicht hören will, das will ich auch nicht glauben. Sie wollten einfach Ihre Linie weiterziehen und Tatsachen nicht zur Kenntnis nehmen. Das ist schäbig. Das sage ich Ihnen ganz klar.
Aber es ist, wie es ist. Es hat Mehrheiten im Umweltausschuss gegeben. Natürlich werden wir diese Mehrheiten akzeptieren. Das steht außer Frage.
Hier und heute haben wir zwei Gesetzentwürfe auf dem Tisch. Es geht wieder in ein parlamentarisches Verfahren: Ausschusssitzungen verschiedener Ausschüsse, Anhörungen, zweite und dritte Lesung – das ganz normale Verfahren.
Den Beratungen will niemand vorgreifen, insbesondere der Anhörung nicht. Erste Stellungnahmen – ich denke zum Beispiel an das, was wir von den kommunalen Spitzenverbänden bekommen haben – liegen vor. Die erste Demonstration draußen vor der Tür ist sehr eindrucksvoll. Herr Abruszat, ich gehe davon aus, Sie werden sicherlich gleich zu den paar hundert Handwerkern gehen und mit ihnen darüber reden, dass Sie ihnen die Grundlage entziehen, die Sie mit Ihrem Gesetz erst einmal aufgebaut haben.
Erste Anmerkungen seien mir erlaubt. Hat Herr Röttgen eigentlich Ihren Gesetzentwurf gesehen? – Ich behaupte nein. Wenn ja, dann sollte er als Bundesumweltminister dies klar und deutlich erklären, weil Sie mit Ihrem Entwurf ein zentrales unumstrittenes Prinzip der Umweltpolitik, das Vorsorgeprinzip zum Schutz des Grundwassers, mit Füßen treten. Nicht nur dass Sie mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie zum Beispiel dem begründeten Verdacht agieren. Herr Hovenjürgen, zu dem begründeten Verdacht habe ich Ihnen auch in der Umweltausschusssitzung schon etwas gesagt.
Glauben Sie, es hat einen begründeten Verdacht gegeben auf der A45, als die Bergschäden dort aufgetreten sind? Wie wollen Sie bei einem Kanal einen begründeten Verdacht haben? – Den haben Sie immer dann, wenn es zu spät ist, wenn der Bo
den eingebrochen ist. Gerade bei der Verfristung der Bergschadenansprüche werden Sie, werden wir großen Spaß im Ruhrgebiet bekommen, denn die Verfristung läuft und die Ansprüche für die Eigentümer dann auch.
Sie unterstellen, die Rohre in Nordrhein-Westfalen sind grundsätzlich erst einmal dicht. Woher nehmen Sie diese Weisheit? – Hat doch der damalige Umweltminister Uhlenberg bei der Einbringung im Jahre 2007 noch die Frage gestellt: Wieso ist heute festzustellen, dass 50 bis 70 % der Leitungen schadhaft sind? – Zu Recht hat er die Frage gestellt. Und wie kommt es, dass in der Stadt Lünen, die penibel Statistiken darüber führt, was sie prüft, festgestellt wird, dass bisher rund 60 % aller untersuchten privaten Kanäle undicht sind, davon allein 20 % in der Schadensklasse A?
Schon dies sind Belege dafür, dass Sie für die einmalige Schlagzeile fahrlässig mit dem Grundwasser in Nordrhein-Westfalen umgehen. Rot-Grün stellt sich der Entscheidung des Umweltausschusses. Wir haben daraus resultierend einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Neben der Aufhebung des § 61a regeln wir in unserem Entwurf eine erweiterte Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsverordnung. Mit einer solchen Rechtsverordnung werden dann die Einzelheiten der zukünftigen Zustands- und Funktionsfähigkeitsprüfung für alle Abwasseranlagen geregelt.
Hier werden wir dann die vom Wasserhaushaltsgesetz des Bundes gesetzten Grundsatzanforderungen an Abwasseranlagen und deren Selbstüberwachung zusammenführen.
Dabei setzen wir auf seriöse Beratung und eindeutige Begrifflichkeit. Im Übrigen sei mir gestattet festzustellen, dass es dort, wo in den Gebietskörperschaften seriöse Beratung stattgefunden hat, keine Probleme und keine Aufstände gegeben hat und die Überprüfung sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum hervorragend läuft. Seriosität und Grundwasserschutz und somit Gesundheitsschutz für die Bürgerinnen und Bürger, so wie es auch das Bundesumweltministerium will, ist für uns oberstes Gebot.
Aber eins müssen wir in den anstehenden Debatten auch deutlich im Auge behalten. Da bediene ich mich der Anhörung vom Juli des letzten Jahres, und zwar bediene ich mich bei Ihrem ehemaligen CDUAbgeordneten Klaus Stallmann. Als geladener Sachverständiger für die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund NRW e. V. lobte er den damaligen Erlass des Umweltministers Remmel und den gemeinsamen Beschluss von CDU, SPD und Grünen.
„An dieser Stelle geht es auch um die Eigentümer, die bereits Dichtheitsprüfungen durchgeführt haben. Zum Beispiel haben in meiner Stadt nach meiner Einschätzung 35 bis 40 % aller privaten Eigentümer die Dichtheitsprüfung schon durchgeführt. Wie will ich denen denn erklären: ‚Schluss und aus; es gibt jetzt keine Dichtheitsprüfungen mehr; ihr habt eben Pech gehabt, dass ihr sie schon gemacht habt‘? Sie haben sich strikt an den Gesetzgeber gehalten und werden dann verprellt. Auch diese Eigentümer muss man berücksichtigen.“
„Denken Sie auch einmal an die Firmen, die sich in den letzten Jahren mit Gerät und Personal eingedeckt sowie in Schulungen investiert haben. Wie wollen wir es denen denn erklären, wenn morgen früh Schluss ist? Das ist also ein zweischneidiges Schwert.
Herr Kollege Schmeltzer, Sie haben mehrfach angesprochen, wie wichtig der Kanal-TÜV aus Ihrer Sicht für den Gesundheitsschutz ist. Vielleicht erklären Sie einmal dem Parlament, vor welchen konkreten Krankheiten denn dieser Kanal-TÜV die Menschen wirklich schützt.
Herr Kollege Romberg, das zeigt, dass Sie sich mit der Sache überhaupt nicht auseinandergesetzt haben,
dass Sie – ich weiß es nicht – an der Anhörung nicht teilgenommen, geschweige denn die Protokolle gelesen haben.
Hätten Sie die Ausführungen des Kollegen aus dem Bundesumweltministerium sehr deutlich zur Kenntnis genommen, hätten Sie gelesen, dass er dort gesagt hat, dass gerade die Katastrophe um EHEC
Wenn Sie das ausschließen, gehen gerade Sie als gesundheitspolitischer Sprecher fahrlässig mit der Gesundheit der Menschen in diesem Lande um. Nehmen Sie zur Kenntnis, was das Bundesumweltministerium Ihnen gesagt hat, und lesen Sie es endlich einmal nach, Herr Kollege.
Der ehemalige Kollege Stallmann machte zu Recht auf die wichtigen Merkmale unserer politischen Kultur aufmerksam. Diese heißen Verlässlichkeit von Gesetzesentscheidungen und Gerechtigkeit. Dem sehen wir uns als Sozialdemokraten besonders verpflichtet.
Wenn alle diese von mir angesprochenen Aspekte unter dem Gesichtspunkt der Bürgerfreundlichkeit, auch der sozialen Aspekte, der Grundlagen des Bundeswasserhaushaltsgesetzes und der Vorgaben des Bundeswasserschutzgesetzes berücksichtigen, dann sind wir auf dem richtigen Weg, Seriosität, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, vorausgesetzt; das wünsche ich mir bei dem Thema.
Vielen Dank, Herr Kollege Schmeltzer. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Markert.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns heute erneut mit der Funktionsprüfung der Abwasserentsorgung.
Ich möchte am Anfang sagen: Jürgen Hovenjürgen hat eben eine Ministeriumsschelte betrieben. Ich finde es – erlauben Sie mir das persönlich vorweg zu sagen – nicht in Ordnung, dass man diejenigen, die das umzusetzen haben, was Politik manchmal an Chaos anrichtet, unter einen Generalverdacht stellt. Das gehört sich nicht, das ist unanständig.
Bei diesem Thema geht es für uns Grüne um einen fairen Ausgleich der Interessen von Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern und Gewässerschutz, aber es geht auch um Verlässlichkeit für Kommunen, für Handwerkerinnen und Handwerker und eben auch für Eigentümerinnen und Eigentümer. Gerade aus sozialpolitischen Gründen geht es um den rechtlich stets zu beachtenden Gleichbehandlungsgrundsatz.
In einer rein taktisch begründeten, wohl kaum von sachlich und fachlich getragener Erkenntnis hervorgerufenen Pirouette haben Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, die bisher unbestrittenen gemeinsamen Linien in dieser Thematik schlagartig verlassen, spielen nun quasi den Robin Hood der Umweltverweigerer.
Kollege Schmeltzer hat bereits eindrucksvoll aufgezeigt, dass es Ihre Landesregierung war, die 2007 den § 61a, die sogenannte Dichtheitsprüfung, in das Landeswassergesetz eingeführt hat. Es waren Ihr damaliger Umweltminister und sein Staatssekretär Dr. Alexander Schink, die – übrigens gegen den Rat zahlreicher Expertinnen und Experten – die strengen Fristen auf Gedeih und Verderb durchgesetzt haben.
Nun sind die beiden, die ich eigentlich fragen wollte, nämlich der werte Präsident Uhlenberg und Herr Ellerbrock, wohlweislich nicht hier. Wenn sie hier wären, würde ich sie gerne fragen, wie sie eigentlich diese rein taktische Pirouette denen erklären, die sich auf sie verlassen haben, den Kommunen, den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, die die Prüfung in den letzten Jahren durchgeführt haben, und den Fachhandwerkerinnen und Fachhandwerkern, die beispielsweise in Sorge um ihre Arbeitsplätze und ihre Firmen im Moment gerade draußen demonstrieren.
Inzwischen bekommen wir doch weit mehr Zuschriften und Anrufe, die uns inständig bitten, die 180Grad-Wende von Schwarz-Gelb zu verhindern.