Protocol of the Session on December 22, 2011

Der zweite Punkt ist meine Frage an Sie. Mir ist auch durch Ihre Ausführungen, Frau Kollegin Böth, nicht klar geworden, welchen Hintergrund die Notwendigkeit einer Änderung hat. Wir fragen uns doch bei der Einbringung von Gesetzesänderungen, neuen Gesetzen, Verfassungsänderungen: Gibt es überhaupt ein materielles Interesse daran, das zu verändern? Ich war gespannt darauf, welchen Grund Sie vorbringen würden. In Ihrer Rede kommen Sie mit dem Hinweis: Rücksicht auf Migrantinnen und Migranten. Da liegen Sie absolut falsch, Frau Böth.

(Beifall von der SPD, von der CDU, von den GRÜNEN und von der FDP)

Es handelt sich eben nicht nur um den christlichen Gottesbezug. Wie verschiedentlich – auch von meinem Vorredner – schon deutlich gemacht worden ist, bezieht sich dieser Gottesbezug eben auch auf Jahwe, auch auf Allah und auch auf transzendentale Zusammenhänge. Lassen Sie mich das an dieser Stelle einmal ganz deutlich sagen. Das heißt: All

das bezieht sich auf eine Mehrheit in diesem Hause und eine Mehrheit in der Bevölkerung.

(Beifall von der SPD, von der CDU und von der FDP)

Im Übrigen haben Sie – das ist Ihnen überlassen; ich will es aber doch einmal anmerken; Sie nehmen mir das nicht übel – mit Frau Kollegin Böth an dieser Stelle auch die falsche Rednerin in die Debatte geschickt; denn für perfide, überzogene Angriffe gegen die Kirchen ist eigentlich Kollege Michalowsky zuständig, wie wir in den letzten Monaten erfahren haben.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Ich will Ihnen aber auch deutlich sagen, dass eine Mehrheit in diesem Hause sich das, was dort passiert, auch nicht mehr bieten lässt.

(Beifall von der SPD, von der CDU und von der FDP)

Das gilt auch für Diskussionen, die es im Zusammenhang mit dem „Raum der Stille“ gegeben hat. Man wird sie an anderer Stelle auch noch einmal erörtern müssen.

Bei der von Ihnen vorgeschlagenen Änderung des Art. 7 Abs. 2 der Landesverfassung habe ich mich wirklich gefragt: Was ist da eigentlich der Hintergrund? Sie kommen dann mit der klippschulpädagogischen Anmerkung, dass „Liebe ein intrinsisch entstehendes Gefühl“ sei. Entschuldigung! Beziehung ist ein ganz entscheidender Bestandteil von Bildung und Pädagogik. Liebe, Hass, Zuneigung, Sympathie und Respekt entstehen durch die Vermittlung von äußeren Rahmenbedingungen. Und das wollen Sie nicht mehr zulassen? Sie liegen auch an dieser Stelle eindeutig und völlig falsch.

(Beifall von der SPD und von der CDU)

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Kollegin Böth?

Ja, gerne.

Bitte schön, Frau Böth.

Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sind Sie mit mir der Auffassung, dass in der Verfassung nicht steht, dass „zu Liebe zu Volk und Heimat“ erzogen werden soll, sondern dass „in Liebe zu Volk und Heimat“ erzogen werden soll und dass man damit die Lehrerinnen und Lehrer zu einem bestimmten Gefühl verpflichtet, in dem sie dann erziehen sollen?

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Völliger Quatsch! Geisterfahrer!)

Nein, das sehe ich absolut nicht.

Aber mir ist an Ihrer Veränderung noch etwas anderes aufgefallen. Sie wollen ja „nicht nur“ – „nicht nur“ in Anführungszeichen – „Liebe zu Volk und Heimat“ streichen. Übrigens verstehe ich auch das nicht, weil doch eindeutig klar ist, dass mindestens im heutigen Verfassungsverständnis unter „Volk“ natürlich die deutschen Staatsangehörigen und alle hier lebenden Menschen zu verstehen sind.

(Beifall von der SPD, von der CDU, von den GRÜNEN und von der FDP)

Ich kann auch nicht verstehen, warum Sie den Begriff der Heimat hier herausstreichen wollen.

Noch weniger kann ich verstehen, warum Sie die Völkergemeinschaft herausstreichen wollen. Mir ist das auch vor Ihrem eigenen ideologischen Anspruch überhaupt nicht verständlich.

(Zuruf von Gunhild Böth [LINKE])

Gestatten Sie mir noch zwei ganz kurze Anmerkungen, die mir wichtig zu sein scheinen.

Frau Kollegin, Sie liegen auch falsch, wenn Sie vom historischen Entstehungshintergrund dieser Verfassung sprechen. Es war eben auch ein antifaschistischer Hintergrund, der dazu geführt hat –

(Beifall von der SPD, von der CDU und von der FDP)

aus den Erfahrungen von 1933 bis 1945 und auch aus den Erfahrungen einer relativ hilf- und wehrlosen Weimarer Republik,

(Ralf Michalowsky [LINKE]: Das hat sie doch gesagt! – Gunhild Böth [LINKE]: Das habe ich doch gesagt! – Ralf Michalowsky [LINKE]: Sie haben nicht zugehört, Herr Kol- lege!)

wie wir es vorhin bei der Debatte auch noch einmal miteinander diskutiert haben.

Möglicherweise geht es auch gar nicht so sehr um den Respekt vor Atheisten – damit haben wir keine Probleme –, sondern es geht um eine ganz andere Gruppe von Menschen, nämlich um Nihilisten, meine Damen und Herren. Das war damals ein Impetus für die Verfassungsväter und -mütter, zu sagen: Bei allem, was wir an Respekt aufbringen, kommt es auch darauf an, einen eigenen Standpunkt und eigenen Standort zu haben.

Das folgende Zitat ist nicht von mir. Ich darf es trotzdem vortragen. Der Verfasser Chesterton, der Schöpfer von „Pater Brown“, hat in unnachahmlicher Art und Weise formuliert:

„Wenn Menschen aufhören, an Gott“

auch in diesem weit beschriebenen Sinne –

„zu glauben, dann glauben sie nicht an nichts, sondern an alles Mögliche.“

Meine Damen und Herren, Gott bleibt in der nordrhein-westfälischen Verfassung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Lebhafter Beifall von der SPD, von der CDU und von der FDP – Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Kuschke. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Frau Beer.

(Sigrid Beer [GRÜNE] begibt sich mit einem dicken Buch zum Rednerpult. – Zurufe von der CDU: Nicht alles vorlesen!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich lese jetzt nicht alle Protokolle vor, die hierin versammelt sind. Das ist nämlich der 2. Band der Originalprotokolle des Verfassungsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 1950. Ich habe ihn extra mitgebracht, weil ich auch gerne daraus zitieren möchte.

Alle, die den Gesetzentwurf der Linken in diesen Tagen gelesen haben und schon dachten, dass vielleicht diese Woche noch ein Eilantrag dazukommt, Weihnachten gleich mit abzuschaffen,

(Zurufe von der Linken: Oh!)

kann ich beruhigen; denn es kam dann auch der Brief an die Fraktionen, in dem die Vorsitzenden der Linksfraktion uns allen eine besinnliche Weihnachtszeit gewünscht haben.

Aber was ist denn eigentlich mit diesem Antrag gewollt? Eine Provokation kurz vor dem Weihnachtsfest nach Beschlussfassung zum islamischen Unterricht und auch heute zur Chanukkafeier in diesem Haus?

Wenn ich den Gesetzentwurf ernst nehme und hineinschaue, stelle ich fest, dass er eigentlich schon in der Problembeschreibung mit einer falschen Deutung beginnt. Es ist nämlich nicht so, dass der Art. 7 der Landesverfassung eine Einengung auf eine christliche Erziehung bedingt.

Ich habe mir einmal die Protokolle des Verfassungsausschusses angesehen, der um genau diese Formulierung gerungen hat. Die Landesverfassung formuliert keinen Missionsauftrag. Sie trifft auch keine Festlegung auf den Glauben an den Gott im christlichen Sinn. Der Begriff Ehrfurcht drückt dagegen Respekt, Wertschätzung und eine besondere Achtung aus. Ehrfurcht bedeutet eben nicht Unterwerfung und Überwältigung.

Ich möchte den Abgeordneten Brockmann zitieren, der in der Debatte ausgeführt hat:

Es wäre ein völlig müßiges Beginnen, wenn der eine dem anderen seine Gottvorstellung durch diese Formulierung aufoktroyieren wollte. Ich halte es für unmöglich... Das will und kann auch keine Verfassung, in apodiktischer Form etwas vorzuschreiben oder aufoktroyieren zu wollen, zumal auf geistigerzieherischem Gebiet. Das würde eine Vergewaltigung bedeuten. Das will kein Mensch.

Im Weiteren äußern sich auch die damalige Kultusministerin, Frau Teusch, und viele andere Kollegen und Kolleginnen dieser Zeit in gleicher Weise.

Die Debatte um die Landesverfassung von NRW war auch geprägt von der vorherigen Debatte um das Grundgesetz. Auch hier wurde die Frage der Gottesformel eingehend diskutiert.

Ganz allgemein waren die Verfassungsberatungen im Verfassungskonvent und im Parlamentarischen Rat in den Jahren 1948 und 1949 durch die Analyse des Scheiterns der Weimarer Demokratie geprägt, insbesondere durch die Frage, wie es möglich gewesen sein konnte, eine demokratisch legitimierte Verfassung mit Techniken eines formal legalen Machterwerbs auszuhebeln.

Die Menschen, die dort berieten, hatten erlebt, wie in kurzer Zeit willkürliche Machthaber ohne Rückbindung an höhere moralische Werte ein ganzes Staatswesen auf menschenverachtende Weise in den Ruin trieben.