Protocol of the Session on December 22, 2011

kann sie nicht allen die Vorstellung von einem monotheistischen Gott überstülpen, sondern das ist eine Vorstellung der Abrahams-Religionen, die Juden, Christen und Muslimen gemeinsam ist. Das ist auch historisch zu erklären, wobei damals kein Mensch an die Muslime dachte. Deshalb heißt es ja „Gott“ und nicht „Jahve“ oder „Allah“.

Es geht uns aber auch um die negative Religionsfreiheit. Im Grundgesetz heißt es hierzu in Art. 4 Abs. 1 – Zitat –:

„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“

Damit sind explizit auch atheistische Weltanschauungen geschützt.

(Beifall von der LINKEN)

Insofern kann das Erziehungsziel „Ehrfurcht vor Gott“, weil es unserer Auffassung nach gegen die negative Religionsfreiheit verstößt, nicht mehr in der Landesverfassung festgeschrieben sein.

(Beifall von der LINKEN)

Das Nichtgläubigsein muss den gleichen Wert in der Landesverfassung haben wie religiöse Überzeugungen.

Dann haben wir noch einen zweiten Punkt, von dem wir glauben, man sollte ihn überarbeiten. In der Landesverfassung steht auch …

(Sigrid Beer [GRÜNE]: „Glauben“ ist aber schwierig! – Weitere Zurufe)

Frau Kollegin Beer, das Wort „glauben“ bezieht sich nicht unbedingt und zwingend, wenn man darüber spricht, auf Religion.

„In Liebe zu Volk und Heimat“, heißt es in der Verfassung, sollen Schülerinnen und Schüler erzogen werden. Das scheint mir sehr problematisch zu sein, weil Liebe ein Gefühl ist, das man wenig verordnen kann. Das sollte im Rahmen der Revision vielleicht auch noch einmal überdacht werden.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Böth. – Für die CDU-Fraktion spricht nun Herr Prof. Dr. Dr. Sternberg.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wie passend: Übermorgen ist Heiligabend, heute Morgen haben wir die erste Landtagsandacht in unserem neuen Raum gefeiert, gestern haben wir den islamischen Religionsunterricht beschlossen, und heute stellt die Linksfraktion den Antrag auf Streichung des Erziehungsziels „Ehrfurcht vor Gott“ aus der Landesverfassung.

(Ralf Michalowsky [LINKE]: Das ist nur kon- sequent!)

Das ist übrigens nicht neu, diese Debatte steht in einer ganz langen Tradition. In der verfassungsgebenden Versammlung im November 1949 lehnte die KPD als einzige Fraktion das Erziehungsziel „Ehrfurcht vor Gott“ ab.

(Beifall von der LINKEN – Özlem Alev Demi- rel [LINKE]: Haben die richtig gemacht!)

Insofern ist es gar nicht neu, was hier passiert. Das hat auch nichts mit veränderter Gesellschaft zu tun, sondern das ist alte Tradition bei Ihnen.

Das riecht natürlich nach einem Manöver zur Beruhigung der eigenen Klientel vor der zu erwartenden Zustimmung zum Haushalt 2012, aber das ist eine andere Sache.

Ich möchte auf das Thema eingehen. Meine Damen und Herren, es gibt drei Erziehungsziele, die in der Verfassung genannt werden: Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und die Bereitschaft zu sozialem Handeln. Die sollen geweckt

werden. Inwieweit die drei inhaltlich zusammenhängen, kann ich leider hier nicht näher darstellen; es ließe sich aber geschichtlich sehr wohl als Zusammenhang zwischen europäischer Sozialarbeit und Christentum belegen. Diese Inhalte sind alles andere als diskriminierend.

Was meint die Ehrfurcht vor Gott? Sie findet sich in einer ganzen Reihe von Verfassungen: in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und anderen Ländern. Auch in den neuen Ländern, in Thüringen und Sachsen-Anhalt, ist sie aufgenommen worden. In Niedersachsen ist sie sogar 1994 durch ein Volksbegehren in die Verfassung gekommen.

(Zuruf von der LINKEN: In einer ganzen Rei- he nicht!)

Schon vor 62 Jahren machten unsere Verfassungsgeber klar, dass mit dem Erziehungsziel „Ehrfurcht vor Gott“ nicht ein Glauben an Gott verlangt werde und zudem nicht allein christliche Gottesvorstellungen gemeint seien, sondern dass es jüdische, islamische und nichtpersonale Gottauffassungen einschließe.

Um was geht es bei der Nennung des Namen Gottes in der Verfassung? Worum geht es, wenn wir in der religiösen Eidesformel „So wahr mir Gott helfe“ sagen? Das ist kein persönliches Glaubensbekenntnis, sondern gemeint ist etwas ganz anderes. Die ersten Worte unserer Verfassung geben uns den Hinweis. Da heißt es: „In Verantwortung vor Gott und den Menschen“ wird diese Verfassung gegeben.

Es gibt für uns in der Politik eine Verantwortung, die über die bloße Mehrheitsmeinung oder Opportunität hinaus gilt.

(Beifall von der CDU, von der SPD und von der FDP)

Letztlich sind wir einer anderen Instanz, nämlich unserem Gewissen, verpflichtet. Auf diese Gründung der sittlichen Person in seinem Gottesverhältnis richtet sich dieses Erziehungsziel. Wenn jemand gar keinen Bezug zu irgendeiner Gottesvorstellung hat, so soll doch die Achtung vor religiösen Gefühlen überhaupt vermittelt werden. Ich habe den Eindruck, wenn man gelegentlich abends das Fernsehen einschaltet, ist es durchaus angebracht, das zu betonen.

Das gilt auch für den neutralen Staat. Denn der neutrale Staat bedeutet nicht das Ausklammern religiöser Werte. Gerade in multikulturellen Gesellschaften ist es eine ganz wichtige Feststellung: Ehrfurcht vor Gott beschränkt sich nicht auf das Bekenntnis zum christlichen Gott.

(Zuruf von der LINKEN: Das hat auch keiner gesagt!)

Sie schließt nicht andere aus, sie schließt ein. So ist es ein Irrtum, wenn man meint, in multireligiösen

Zusammenhängen müsse man möglichst indifferent erscheinen. Die Weihnachtskarte von NRW Kultur International mit den Season‘s Greetings und einem irgendwie südländisch aussehenden Gartenzwerg ist wohl nur ein danebengegangener Scherz.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Antwort auf Multikulturalität ist nicht ein Weihnachtsfest, das „unterm Baum“ entschieden wird oder in Banalität versinkt, sondern ein bewusstes, genaues Feiern der eigenen Tradition, der Inkarnation Gottes, und dazu die Gratulation für die anderen zu Chanukka oder zum Zuckerfest oder zu anderen Festen. Neutralität als absolut gesetzter Wert ist ein Denkfehler für pluralistische Gesellschaften.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Das wissen gläubige Muslime übrigens ganz genau. Sie haben eine Rangfolge in der Achtung von Menschen mit einem erkennbaren Glauben und Atheisten. So ist der islamische Religionsunterricht, den wir gestern beschlossen haben, eine logische Konsequenz der religiösen Wirklichkeit in unserem Land, die bunter geworden ist, aber keineswegs atheistischer, zumindest nicht zwingend atheistischer.

(Ralf Michalowsky [LINKE]: Das sieht man an der Zahl der Kirchenaustritte!)

Kann man überhaupt zur Ehrfurcht erziehen? Geht das eigentlich? Kann man zur Liebe erziehen? Sicher lassen sich Ehrfurcht und Liebe nicht in messbarer Bildung darstellen; sie entziehen sich internationalen Vergleichsstudien. Liebe und Ehrfurcht sind nicht pisafähig. Aber sind sie deshalb unwichtig? Vielleicht sind diese Ziele der Erziehung die eigentlich entscheidenden, weil sie die sittliche Person bilden.

(Beifall von der CDU, von der SPD und von der FDP)

Warum müssen solche Werte vermittelt werden? Wir haben vorhin über Prävention gegen Radikalismus gesprochen. Die Formulierungen unserer Verfassung zielen auf die Bewahrung der nachwachsenden Generation vor dem, was die Verfassungsgeber damals – 1949 – wenige Jahre zuvor im Nationalsozialismus erlebt und im Stalinismus vor Augen hatten. Die Ehrfurcht vor Gott soll vor Selbstüberschätzung und Absolutsetzung in jeder Art von Totalitarismus bewahren. Das Erziehungsziel „Ehrfurcht vor Gott“ gehört zur Werteordnung des Grundgesetzes, die sich in unserer Verfassung und in den sich darauf beziehenden Gesetzen spiegelt.

Denjenigen unter Ihnen, die an Gott als den christlichen Gott glauben – das ist wohl nach wie vor die Mehrheit in diesem Saal –, wünsche ich ein gutes Fest der Erinnerung daran, dass die Güte und Menschenfreundlichkeit unseres Gottes in Christus sichtbar geworden ist, dass Gott Mensch wurde und damit auch leidet, seine Wunden zeigt und stirbt,

(Zuruf von der LINKEN: Amen!)

ein Thema, mit dem das gar nicht so süße Weihnachtsfest immer grundiert wurde.

Den anderen wünsche ich ebenso gute Feste in ihrer jeweiligen Tradition und der Linksfraktion etwas weniger Bekehrungseifer mit solchen Schnellschussanträgen. – Vielen Dank und schöne Weihnachten!

(Beifall von der CDU, von der SPD, von den GRÜNEN und von der FDP – Heiterkeit von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Sternberg. – Für die Fraktion der SPD spricht Herr Kollege Kuschke.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich vorweg sagen, weil das eine große Boulevardzeitung in einer Frage vor zwei Tagen aufgegriffen hat, und ich hoffe, dass es nicht respektlos wirkt: Die Prüfung der SPD-Fraktion, was Ihren Antrag angeht, Frau Böth, hat eindeutig ergeben: Gott bleibt in der nordrheinwestfälischen Landesverfassung.

(Beifall von der SPD, von der CDU, von den GRÜNEN und von der FDP – Zuruf von der LINKEN: Das war nicht anders zu erwarten!)

Lassen Sie mich eine erste Bemerkung zu der grundsätzlichen Frage der Notwendigkeit, Verfassungen zu ändern, machen. Da ist sicherlich 1990 auf der Ebene des Bundes, möglicherweise auch der Länder eine große Chance verabsäumt worden, grundlegende Verfassungsreformen vorzunehmen. Aber das ist Schnee von gestern; das ist Geschichte. Es gab möglicherweise auch gute Gründe dafür, es nicht zu tun.

Der zweite Punkt ist meine Frage an Sie. Mir ist auch durch Ihre Ausführungen, Frau Kollegin Böth, nicht klar geworden, welchen Hintergrund die Notwendigkeit einer Änderung hat. Wir fragen uns doch bei der Einbringung von Gesetzesänderungen, neuen Gesetzen, Verfassungsänderungen: Gibt es überhaupt ein materielles Interesse daran, das zu verändern? Ich war gespannt darauf, welchen Grund Sie vorbringen würden. In Ihrer Rede kommen Sie mit dem Hinweis: Rücksicht auf Migrantinnen und Migranten. Da liegen Sie absolut falsch, Frau Böth.