Herr Stotko, nur zur historischen Klarheit: Kann Ihnen entgangen sein, dass ich es eben deutlich getrennt habe und dass ich mich bei dem Teil, der die Bundesregierung anging, deutlich an die FDP wandte, während ich an die SPD die Frage stellte, wann sie denn bereit sei, das Polizeigesetz NRW und das Verfassungsschutzgesetz NRW zu ändern?
Getrennt wurde also sauber. Ich möchte nur wissen, wann Sie die Dinge, die hier zu regeln sind, angehen.
Das müssen wir allerdings nicht vorlegen. Sie haben schließlich bereits im Zusammenhang mit einer anderen Verlängerung um neun Monate angeboten, etwas vorlegen zu wollen. Wir warten darauf, was von Ihnen kommt. Dann können wir das gerne diskutieren. Es wird ein Thema werden, keine Frage. Ich warte, wie gesagt, auf das, was aus Ihrer Fraktion dazu in den nächsten neun Monaten, die wir noch Zeit haben, entwickelt wird.
Wieso überrascht es eigentlich so viele, dass diese drei Rechtsterroristen so kaltblütig Menschen exekutierten, wo doch die historischen Vorbilder dieser Täter völlig skrupellos Kontinente in Brand gesetzt, Völker ermordet und Menschen hingerichtet haben? Ihre historischen Vorbilder waren verantwortlich für deutsche Gräueltaten, deutsche Verbrechen und deutsche Kriege. Dennoch merkt ein Teil dieser dumpfen Radikalen nicht, dass die Nazis ihrer Träume bedienen, während sie den Albtraum vorbereiten.
Wir haben die Verantwortung, dass Gleiches nicht erneut geschieht. Diese Verantwortung ist uns nicht nur für unsere Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen erwachsen, sondern gleichsam für unsere europäischen Nachbarn, unsere Freunde in Israel und die Völker in der Welt. Wir alle als Demokraten in diesem Parlament werden daran gemessen, ob wir alles unternehmen, dem rechten Terror alles entgegenzusetzen, was wir haben. Ein Teil der heutigen Debatte und eindeutig das Programm der Landesregierung, der ich dafür danke, haben diesen Anspruch erfüllt. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Orth, ich glaube, es hat sich aufgeklärt, dass ich auf der Rednerliste stehe, wenn ich auch nicht zu dem Zeitpunkt spreche, den Sie erwartet haben, weil ich zum Antrag sprechen möchte, der auch mein Ressort betrifft, nämlich den Bereich, die Demokratie zu stärken und ein Landesprogramm gegen Rechtsextremismus in NRW zu entwickeln. Darum habe ich mich entschieden, nicht zwischen den innenpolitischen Sprechern zu reden, sondern dann noch einmal auf die Fraktionen reagieren zu können, die
Herr Prof. Bovermann hat sehr deutlich gemacht, wie wichtig es ist, dass wir neben dem, was Staat und Polizei tun können, ein zivilgesellschaftliches Engagement brauchen, um die Gefahren des rechtsextremistischen Terrors gemeinsam bekämpfen zu können.
Ich bin Frau Schäffer dankbar, dass sie auf die Untersuchung von Wilhelm Heitmeyer hingewiesen hat, der eine Langzeitstudie über das Verhalten der Menschen in Deutschland gemacht hat. Es zeigt sich in dieser kürzlich erschienenen Langzeitstudie, dass Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und die ablehnende Haltung gegenüber Langzeitarbeitslosen und Obdachlosen deutlich zugenommen haben. Fast die Hälfte der Befragten in Deutschland findet, dass – jetzt kommt das Zitat – Deutschland in einem gefährlichen Maß überfremdet sei.
Hier wird also ersichtlich, dass wir alle – das hat auch der Kollege Körfges deutlich gemacht – gefordert sind, gemeinsam zu handeln mit geballter gesellschaftlicher Kraft. Denn je stärker die Demokratie, desto stärker ist auch der soziale Zusammenhalt – das ist ganz wichtig – und desto weniger Chancen haben dann rechtsextreme und jedwede menschenfeindliche Ideologien.
Deshalb kann ich den Antrag der Regierungsfraktionen, dieses Landesprogramm gegen Rechtsextremismus aufzulegen, ausdrücklich begrüßen, weil er beim zivilgesellschaftlichen Engagement ansetzt.
Meine Damen und Herren, bei aller Fassungslosigkeit gegenüber diesen Taten dürfen wir allerdings auch Mut fassen, denn es gibt in NordrheinWestfalen viele Bürgerinnen und Bürger, die sich diesem Rechtsextremismus entgegenstellen. Und es gibt einen großen gemeinsamen Einsatz der unterschiedlichen Initiativen und Institutionen in der Prävention und in der Beratung. Was wir auf diesem Gebiet seitens der Landeszentrale schon tun – auch das haben Frau Schäffer und Herr Prof. Bovermann angesprochen –, bedeutet, dass wir nicht bei null anfangen. Deshalb habe ich Ihnen am 22. November nach diesen Ereignissen einen Bericht vorgelegt, in dem alle Aktivitäten aufgeführt sind, die seitens der Landeszentrale seit vielen Jahren koordinierend und auch erfolgreich laufen.
Aber trotzdem ist es berechtigt zu fragen, ob jetzt nicht der Zeitpunkt gekommen ist, die Initiativen noch stärker zu vernetzen, auch mit den Ministerien noch intensiver zusammenzuarbeiten, das heißt also mit dem Innenministerium, mit dem Schulministerium und mit dem Ministerium von Guntram Schneider, um noch mehr Kraft zu entwickeln, um diesen Tendenzen entgegentreten zu können. Wir brauchen also ein integriertes Handlungskonzept, das die Maßnahmen und Projekte enger koordiniert.
Deswegen ist der Acht-Punkte-Plan richtig, in dem der Bereich der Prävention auch eine umfassende Rolle spielt. Wir werden das seitens der Landeszentrale sehr gerne koordinierend bündeln. Das ist das eine.
Das andere ist, dass wir den Dialog zwischen den unterschiedlichen Netzwerken und den staatlichen Institutionen stärken müssen. Sie arbeiten nämlich oftmals unter unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und Handlungsvoraussetzungen. Sie müssen sich von ihrer Kultur her oftmals auch erst füreinander öffnen. Diese Aufgabe haben wir noch vor uns. Das können und müssen wir noch intensivieren. Aber auch auf diesem Gebiet hat die Arbeit begonnen, denn die landesweite mobile Beratung gegen Rechtsextremismus hat diesen Dialog bereits aufgenommen. Diesen Dialog müssen wir allerdings auf eine breite Grundlage stellen.
Es ist in dieser Debatte sehr deutlich geworden, dass wir im Ziel einig sind, auch wenn die eine oder andere politische Nuancierung hineingekommen ist, die der Sache durchaus abträglich sein kann. Ich kann nur hoffen, dass wir alle mit vereinten Kräften an dem Ziel arbeiten, Rechtsextremismus dauerhaft und wirksam zu bekämpfen.
Ich denke, trotz aller unterschiedlichen Nuancierungen, die hier aufgetaucht sind, hat der Landtag Nordrhein-Westfalen heute ein deutliches Signal gesetzt. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Schäfer. – Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen zur Unterrichtung vor. Damit kommen wir zur Abstimmung.
Erstens. Wir stimmen ab über den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 15/3536. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung dieses Antrages an den Haupt- und Medienausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung, an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend, an den Innenausschuss, an den Rechtsausschuss sowie an den Sportausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dem zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann haben wir das einstimmig so überwiesen.
Zweitens. Wir stimmen ab über den Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 15/3533. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages an den Innenausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dem zu? – Gibt es Gegenstim
Danke. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat mit dem Teilhabe- und Integrationsgesetz eine große Debatte zur Verbesserung der Situation von Migrantinnen und Migranten ausgelöst. Ich sage hier ganz deutlich: zu Recht. Das ist überfällig – da sind wir uns, glaube ich, alle einig –, da gilt es etwas zu tun.
Die Landesregierung hat in dem Zusammenhang alle bestehenden Gesetze überprüft, um diskriminierende Anteile zu entfernen und durch integrationsförderliche Formulierungen, Maßnahmen, Vorschläge zu ersetzen bzw. zu ergänzen. Das Teilhabe- und Integrationsgesetz enthält zurzeit Änderungen von elf weiteren Gesetzen. Die Änderungen verfolgen das Ziel, dass sich Menschen vorurteilsfrei begegnen, offen gegenüber deren Werten und tolerant sind. Insgesamt kommt es uns allen, glaube ich, darauf an, für ein friedlicheres und diskriminierungsfreieres Zusammenleben einzutreten.
Allerdings haben wir den Eindruck, dass die Landesregierung bei der Prüfung der Landesgesetze vergessen hat, auch die Landesverfassung hinsichtlich diskriminierender Inhalte zu untersuchen. Die Landesverfassung enthält im dritten Abschnitt „Schule, Kunst und Wissenschaft, Sport, Religion und Religionsgemeinschaften“ Art. 7 Abs. 1. Ich zitiere:
„Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung.“
Die Fraktion Die Linke hält es für sinnvoll und notwendig, dass in der Verfassung Ziele für Erziehung beschrieben sind. Es ist die Aufgabe einer Verfassung, Wertvorstellungen zu definieren. Allerdings muss man Art. 7 der Landesverfassung NRW einmal historisch genauer betrachten.
In den 40er-Jahren des letzten Jahrhunderts wollte man eine klare Ausrichtung auf eine christliche Erziehung. Das hatte viel damit zu tun, dass die religiösen Überzeugungen in den Zeiten des Faschismus nicht nur an den Rand gedrängt, sondern auch negiert wurden. Aus diesem Gedanken stammen auch noch die in staatlicher Trägerschaft befindlichen evangelischen und katholischen Grundschulen, früher: Volksschulen. Über diese Vorstellung einer einheitlich christlich basierten Gesellschaft sind aber die Zeit und auch die Bevölkerungsentwicklung hinweggegangen.
denn es schließt Menschen mit nicht monotheistischen Glaubensvorstellungen, also Buddhisten, Hindi, nicht ein, und es negiert vor allem und vorrangig die negative Religionsfreiheit, also die Freiheit, nicht religiös zu sein.
Insofern: Wenn sich eine Verfassung – und das muss sie doch – mit ihren Grund- und Menschenrechtsvorstellungen an alle Menschen richtet,
kann sie nicht allen die Vorstellung von einem monotheistischen Gott überstülpen, sondern das ist eine Vorstellung der Abrahams-Religionen, die Juden, Christen und Muslimen gemeinsam ist. Das ist auch historisch zu erklären, wobei damals kein Mensch an die Muslime dachte. Deshalb heißt es ja „Gott“ und nicht „Jahve“ oder „Allah“.