Protocol of the Session on July 16, 2010

(Beifall von SPD, GRÜNEN und LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege, Schmeltzer. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Kollege Bolte das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

(Beifall von GRÜNEN und einzelnen Abgeord- neten der SPD)

Vielen Dank, Frau Präsidentin, für die warmen Worte zu meiner ersten Rede. – Ich freue mich sehr, dass in dieser ersten Plenarwoche so viele Fragen zur Demokratie in unserer Gesellschaft im Mittelpunkt stehen, gestern Demokratie in der Schule, bei Kindern und Jugendlichen, heute Demokratie im öffentlichen Dienst. Das zeigt auch: Für die neue Landesregierung, für die Koalition ist die Stärkung der Demokratie sehr wichtig. Diese neue demokratische Kultur, die wir versprochen haben, werden wir in den nächsten fünf Jahren auch leben. Da bin ich ganz optimistisch.

(Beifall von den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, gerade wegen der Signalwirkung ist eine faire Mitbestimmung auch im öffentlichen Dienst eine wesentliche Säule dieser Demokratie. Wenn man sich die Begründung der Novelle 2007 ansieht und sich die damalige Debatte um ein neues LPVG noch einmal vor Augen führt, dann stellt man fest, dass es ein großes Motiv gab, nämlich den öffentlichen Dienst und das LPVG für die Herausforderungen unserer Zeit fit zu machen.

Das ist zunächst einmal ein ganz gutes Ziel. Aber es reicht nicht, lediglich Ziele zu definieren, sondern sie müssen auch umgesetzt werden. Da hat es eben Schwierigkeiten gegeben. Denn die frühere Landesregierung hat es ganz offensichtlich nicht verstanden, dass die Entwicklung des öffentlichen Dienstes, die Anpassung an die Herausforderungen unserer Zeit nicht gegen die Beschäftigten, sondern nur auf Augenhöhe mit den Beschäftigten zu machen sind.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Hätten Sie diesen Dialog, den wir heute vorschlagen, ernsthaft gewollt, dann wäre wohl kaum durch Ihre Novelle die Mitbestimmung in ganz zentralen Punkten eingeschränkt oder weggefallen, sei es bei wesentlichen Strukturänderungen, zum Beispiel Privatisierung der Daseinsvorsorge in der Kommune, sei es bei der Arbeitszeitgestaltung, sei es bei Modellen der Arbeitsorganisation und bei Personalentscheidungen, die den unmittelbaren persönlichen Bereich betreffen wie Abmahnung, Umsetzung oder Beförderung – wir haben eben schon zahlreiche Beispiele dazu gehört –, sowie in Bereichen, in denen Sie die Entwicklung unserer Zeit verschlafen haben und wo es starker Mitbestimmungsmöglichkeiten bedarf, zum Beispiel bei der Gewährleistung

des Datenschutzes für die Beschäftigten. Da ist noch ganz viel Potenzial, das ausgeschöpft werden muss.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Das alles sind Signale, die wir bei dieser Novellierung wahrgenommen haben, die eine Landesregierung gegenüber ihren Beschäftigten nicht setzen darf. Im Gegenteil: Eine Landesregierung sollte zeigen, dass sie den Beschäftigten im öffentlichen Dienst vertraut, dass sie die Beschäftigten im öffentlichen Dienst mitnehmen will. Dazu gehört eine ganz zentrale Einsicht, nämlich dass in der Vergangenheit große Personalentscheidungen im öffentlichen Dienst nie an starken Personalräten gescheitert sind.

Aber schon allein weil es uns darum geht, die demokratische Kultur hier im Land und hier im Haus zu stärken, werden wir jetzt nicht einfach daherkommen und sagen: Wir nehmen alles Schwarz-Gelbe im LPVG zurück und setzen alles auf Null. Wir wollen vielmehr einen hoffentlich breit getragenen Prozess für ein modernes, für ein flexibles Mitbestimmungsrecht im öffentlichen Dienst einläuten und starten.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Gleichwohl sind wir uns durchaus im Klaren darüber, dass es Punkte mit vielfältigen Änderungsbedarfen gibt. Da haben wir heute durchaus mit dem Änderungsantrag der Linken einige Punkte gesehen, wo es Konkretisierungs- und Nachbesserungsbedarf gibt; das ist völlig klar. Aber wir sind als Koalition auch der Ansicht, dass es nicht sinnvoll und nicht zielführend ist, bereits jetzt Punkte festzuklopfen oder Maßnahmen festzuzurren. Es würde einfach ganz klar dem Verfahren widersprechen, das wir uns vorgenommen haben, nämlich einen Prozess einzuleiten, an dessen Ende ein modernes Landespersonalvertretungsrecht steht.

Unser generelles Anliegen ist jedoch klar: Wir werden NRW zu einem mitbestimmungsfreundlichen Land machen. Wir werden eine Struktur und eine Kultur des Miteinanders und der gleichen Augenhöhe schaffen. Unser Wort aus der Debatte 2007 gilt: Demokratie darf nicht an der Behördentür haltmachen.

(Beifall von GRÜNEN, SPD und LINKEN)

Meine Damen und Herren, wir werden den Dialog, den wir bereits mit zahlreichen Betroffenen gesucht und eingeleitet haben, verantwortlich und mit großer Ernsthaftigkeit fortsetzen. Wir gehen mit großer Offenheit in diesen Prozess und freuen uns über die Mitwirkung möglichst vieler Akteure, ganz besonders natürlich auch der CDA, die uns 2007 so wundervoll begleitet hat.

(Beifall von den GRÜNEN)

Klar ist, meine Damen und Herren: Wir werden Anregungen, die in diesem Prozess kommen, nicht nach dem Motto „Schön, dass wir mal drüber geredet

haben“ abbügeln, sondern wir werden echten Dialog ermöglichen.

Es wird auch meiner Meinung nach nötig sein, diesen Weg gemeinsam mit der Gesellschaft zu gehen. Denn es geht an dieser Stelle nicht nur um eine Detailfrage im öffentlichen Dienstrecht, sondern es geht darum, wie sich der öffentliche Dienst gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern aufstellt. Ein öffentlicher Dienst, wie wir ihn uns vorstellen, ist transparent, ist bürgernah. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden durch partnerschaftliche Arbeitsbedingungen motiviert. Personal- und Dienststellenleitungen arbeiten auf Augenhöhe, und es gibt ein klares Signal an die Beschäftigten: Wir vertrauen Ihnen, wir sind überzeugt, dass Sie einen engagierten Job machen. Und zu einem solchen zukunftsfesten öffentlichen Dienst gehört starke Mitbestimmung einfach dazu. – Herzlichen Dank.

(Beifall von GRÜNEN, SPD und LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Bolte, und einen herzlichen Glückwunsch zu Ihrer – ich glaube, das kann man so sagen – gelungenen Jungfernrede.

(Beifall von GRÜNEN, SPD und LINKEN)

Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Kollege Preuß das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich mir den Antrag von Rot-Grün zur Mitbestimmung habe auf meinen Computer mailen lassen, konnte ich das Dokument zunächst nicht öffnen. Es erschien auf meinem Computer ein Button mit folgendem Text: Dokument ohne Inhalt. – Was der Computer alles weiß.

(Beifall von CDU und FDP)

In der Tat war ich sehr überrascht, dass der Antrag außer allgemeinen Beschimpfungen und Allgemeinplätzen keine konkreten Vorschläge enthält, ob und wie unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben das Landespersonalvertretungsgesetz an der einen oder anderen Stelle geändert werden könnte.

Was verstehen Sie unter Augenhöhe, wenn die verfassungsrechtliche Vorgabe berücksichtigt werden muss, dass das Letztentscheidungsrecht beim Dienstherrn liegen muss? Was heißt Stärkung des Initiativrechts? Was meinen Sie mit Fristenregelung im Erörterungsverfahren, wo doch gerade die Fristenregelung Optimierung und Vereinfachung der Entscheidungsabläufe bedeutet?

Ich bin jetzt etwas überrascht, dass Rot-Grün das Landespersonalvertretungsgesetz offensichtlich nicht in die Fassung von vor 2007 rückabwickeln will, sondern dass das Verfahren neu eröffnet und gestaltet

werden soll, Gespräche geführt werden sollen, um dann gemeinsam mit den Verbänden einen Entwurf vorzulegen.

Herr Kollege Preuß, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche: Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schmeltzer?

Nein, im Augenblick nicht.

Herr Kollege Schmeltzer, dann wird das natürlich vor der Sommerpause nichts. Denn dann ist das Verfahren in der Tat offen. Man wird miteinander reden müssen, wenn der Gesetzentwurf vorliegt.

Allerdings war die Rückabwicklung in den letzen Jahren von Rot-Grün auf Podiumsdiskussionen und ähnlichen Veranstaltungen immer wieder angekündigt worden. So hat es auch im Gesetzgebungsverfahren 2007 nicht einen einzigen Vorschlag von RotGrün gegeben, der auf eine vernünftige und sinnvolle Änderung irgendeines Punktes im LPVG hingedeutet hätte, über den man hätte diskutieren können.

Auch wunderte ich mich im Übrigen darüber, dass eben nicht, wie angekündigt, ein Gesetzentwurf vorgelegt wird, der angeblich seit 2007 in der Schublade liegen und ankündigungsgemäß schon in der vergangenen Legislaturperiode vorgelegt werden sollte. Warum wird er nicht vorgelegt, damit wir eine Basis zur Diskussion haben? Möglicherweise – das ist meine Vermutung – sollen zunächst einmal die Regierungsbildung und die notwendigen personellen Umsetzungen, die damit verbunden sind, auf der Grundlage des zurzeit bestehenden LPVG abgeschlossen werden.

Ich kann mir im Übrigen auch sehr gut vorstellen, dass Rot-Grün – noch dazu mit Hilfe der Linken – gar nicht in der Lage ist, einen Entwurf vorzulegen, der den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht und vor allem aber den deutlich unterschiedlichen Interessen einzelner Gewerkschaften und Verbände, zum Beispiel des Städte- und Gemeindebundes, im Sinne einer tragfähigen und auf vertrauensvoller Zusammenarbeit basierenden Lösung nahekommt.

Hören Sie bitte mit dem Unsinn auf, zu behaupten, wir hätten die vertrauensvolle Zusammenarbeit beschädigt oder gar die Mitbestimmung abgeschafft.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Die da draußen vor der Tür sagen etwas anderes!)

Die Mitbestimmung ist für uns Kernbestand der sozialen Marktwirtschaft. Sie ist mit der erfolgreichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland so eng verbunden, dass niemand eine Abschaffung der Mitbestimmung will.

Es ging uns immer um das Maß der Mitbestimmung. Vorbild was das Bundespersonalvertretungsgesetz.

Es ging um eine moderne Verwaltung, um die Konzentration auf das Wesentliche der Mitbestimmung. Das 2007 beschlossene LPVG stand und steht bis heute im Kontext mit den großen Herausforderungen, die in NRW seit 2005 zu bewältigen waren.

(Zuruf von der CDU: So ist es!)

Durch rot-grüne Politik, die gekennzeichnet war durch Bürokratie, Aufblähung der Behörden und eine in der Folge enorme Verschuldung des Landes bis 2005, waren wir gezwungen zu einer umfassenden Verwaltungsstrukturreform, einer Erneuerung des Landes vor dem Hintergrund auch der Notwendigkeit, ein funktionierendes Miteinander aller Bediensteten und Behörden verantwortlich und verlässlich neu zu organisieren.

Deshalb ist es für uns nach wie vor unverzichtbar, Erleichterungen bei Versetzungen und Abordnungen nach dem PEM-Gesetz beizubehalten. Auch die Umsetzungen innerhalb einer Dienststelle ohne Wechsel des Dienstortes – wie es arbeitsrechtlich selbstverständlich ist – müssen mitbestimmungsfrei bleiben. Das gilt ebenso bei Personalmaßnahmen für Bedienstete ab A16 aufwärts. Das gilt auch für den Einsatz von technischen Einrichtungen sowie für Informations- und Kommunikationsnetze, um auf technische Veränderungen schnell reagieren zu können.

Wenn Sie erklären würden, dass Sie den 2005 begonnenen Reformprozess, zum Beispiel den Bürokratieabbau, fortführen wollen, wären wir im Rahmen unserer Gestaltungsmöglichkeiten selbstverständlich dabei.

Wenn Sie aber sagen, Sie wollen das Rad zurückdrehen in die chaotischen Verhältnisse von vor 2005, sagen wir: Nein, danke für die Einladung. Dann müssen Sie den Kaffee alleine trinken. Sie tragen die volle Verantwortung für das, was Sie in Ihrer Regierungszeit, die nicht mehr lange dauern wird, tun.

(Beifall von der CDU – Lachen von der SPD)

Allerdings, meine Damen und Herren, werden wir im Rahmen einer Evaluierung des Landespersonalvertretungsgesetzes selbstverständlich auch mit den Verbänden sehr genau prüfen, an welchen Stellen eine Änderung des LPVG erforderlich ist. Wir können uns sehr gut vorstellen, bestimmte Mitbestimmungstatbestände wieder einzuführen,

(Beifall von den GRÜNEN – Zurufe von der SPD: Hört, hört! Sehr gut!)