Vielen Dank, Herr Abgeordneter Börschel. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Die Linke Herr Aggelidis das Wort. Bitte sehr, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich verstehe nicht, wie man gegen die Einstellung weiterer Betriebsprüfer und Steuerfahnder sein kann. Im Grunde müsste unser Antrag hier einstimmig verabschiedet werden – gegebenenfalls nach Beratung in den Ausschüssen.
Steuerhinterziehung ist doch in unserem Land kein Kavaliersdelikt. Welche Argumente könnten denn dagegen sprechen, weitere Betriebsprüfer einzustellen, von denen jeder der öffentlichen Hand geschätzt 1 Million € pro Jahr bringt? Wenn nicht alles Geld in Nordrhein-Westfalen verbleibt, ist das nur ein Argument, es dennoch zu tun, um für andere Bundesländer ein gutes Vorbild zu sein,
Meine verehrten Damen und Herren, alle denkbaren Gegenargumente laufen doch nur auf ein einziges hinaus: das Argument der Konkurrenz. Die Vorstellung ist doch folgende: Das Kapital fließt in die Bundesländer, in denen man sich am leichtesten vor Steuern und Abgaben drücken kann. Denjenigen Bundesländern hingegen, die dafür sorgen, dass Unternehmen dem Staat auch tatsächlich zahlen, was sie ihm schulden, kehren die Investoren den Rücken. Ist das Ihr Argument, meine sehr verehrten Damen und Herren, Steuerhinterziehung als Standortvorteil? Dieses Argument mag uneingestanden dahinterstecken.
Wir Linke stemmen uns dagegen, dass diese Gesellschaft von Konkurrenz bestimmt wird. Wenn alles der Konkurrenz unterworfen wird, gelten keine Werte mehr, und es gelten auch keine Gesetze mehr, nämlich nicht für alle. Ich behaupte: Wer unserem Antrag im Ergebnis nicht zustimmt, handelt nicht im Interesse der Mehrheit der Menschen, sondern im Interesse der Vermögenden.
Diejenigen, die unserem Antrag nicht zustimmen, wollen, dass Steuergesetze folgenlos bleiben. Wenn es nicht so ist, widerlegen Sie uns! Stimmen Sie unseren Anträgen nach der Beratung zu! Eine etwaige Ablehnung unseres Antrags würde aber auch zeigen: Es wäre Ihnen lieber, die Staatsverschuldung weiter explodieren zu lassen, als den Reichen und Vermögenden auf die Finger bzw. in deren Bücher oder schwarze Kassen zu schauen.
Im Geschäftsbericht der Marketingfirma NRW.Invest wurde auf den Standortvorteil von niedrigen Abgaben und Steuern hingewiesen. Zugleich wurde im Aufsichtsrat berichtet, dass es einen harten Wettbewerb mit anderen Bundesländern gibt. Es ist auch ein offenes Geheimnis, dass Unternehmen oder Global Player angelockt werden, indem ihnen eine relativ niedrige Prüfungsdichte vonseiten der Finanzämter zugesichert wird – natürlich alles inoffiziell. Das ist meines Erachtens eines Rechtsstaats unwürdig und eine Bankrotterklärung der Politik.
Ganz offensichtlich haben SPD und Grüne noch weiteren Diskussionsbedarf. Wir wollen uns dem natürlich nicht verschließen und beantragen, dass der Antrag in die Ausschüsse verwiesen wird. – Vielen Dank.
ren, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. Das bleibt auch beim Blick in die Runde so. Dann sind wir am Schluss der Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Entgegen der ausgedruckten Tagesordnung hat die antragstellende Fraktion in Abstimmung mit den anderen Fraktionen darum gebeten, den Antrag Drucksache 15/33 – Neudruck – an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Ich frage, ob diese Überweisungsempfehlung die Zustimmung des Hauses findet. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist er mit Zustimmung aller Fraktionen so überwiesen.
Ich eröffne die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt. – Als Erster hat zunächst für die antragstellende Fraktion der SPD der Abgeordnete Kollege Schmeltzer das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Eines der zentralen Wahlversprechen der Sozialdemokraten zur Landtagswahl am 9. Mai war, die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst wieder zu dem zu machen, was sie sein sollte, nämlich zu einer echten Mitbestimmung für die Personalräte im öffentlichen Dienst. Deshalb ist es folgenrichtig, dass die Koalition aus Bündnis 90/Die Grünen und Sozialdemokraten noch vor der Sommerpause, heute, einen entsprechenden Antrag in den Landtag einbringt, damit die Personalräte in Nordrhein-Westfalen schnellstmöglich wieder in den Zustand der Mitbestimmung auf Augenhöhe kommen und somit verlässliche Politik erkennen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, galt noch in den letzten fünf Jahren der Vorsatz in diesem Hause „versprochen – gebrochen“, so gilt ab sofort wieder „versprochen und schnellstmöglich umgesetzt“. Wir erinnern uns nur ungern an den Angriff auf die Mitbestimmung, die auf dem Altar höchst fragwürdiger ideologischer Grundpositionen geopfert wurde. Es wurde seitens der ehemaligen Landesregierung unter anderem mit einem Zuviel an Mitbestimmung argumentiert.
Was an vertrauensvoller Zusammenarbeit über Jahrzehnte vorher aufgebaut wurde, wurde nachhaltig beschädigt. Die Folgen in den Verwaltungen: Unzu
friedenheit, mehr Streit, höherer Zeitaufwand und auch höhere Allgemeinkosten. Demonstrationen, Veranstaltungen und empörte Briefe waren die Folge. Ich zitiere – mit Erlaubnis der Präsidentin – aus einem Brief an den damaligen Ministerpräsidenten:
den Grundsätzen unserer Partei entspricht und es der Partei gut anstünde, sich für die konkrete Anwendung des Gesetzes und vor allem den Geist des Gesetzes stark zu machen. Das jetzt geltende Personalvertretungsgesetz geht von einem vertrauensvollen Miteinander von Dienststellenleitung und Personalvertretung aus. Es verpflichtet die Personalvertretung, im Interesse der Dienststelle und des Personals zu handeln.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies war nicht etwa ein Brief aus den Reihen von Mitgliedern der Sozialdemokraten oder aus den Reihen von Mitgliedern der Grünen, dies war ein Brief vom Landesverband der nordrhein-westfälischen CDA, der Arbeitnehmervertretung in der CDU, an den damaligen Ministerpräsidenten Rüttgers, die sich landauf, landab, nämlich die CDA, gegen das von Ihnen damals demontierte LPVG ausgesprochen haben.
Im Übrigen war es damals nur folgerichtig, dass der Bundesvorsitzende der CDA leider weder an der Grundsatzplenardebatte am 7. März 2007 teilgenommen hat noch heute an einer Arbeitnehmerdebatte teilnimmt.
Und auch die ehemalige Justizministerin, Frau Müller-Piepenkötter, hat sich – wir erinnern uns alle – in ihrer Stellungnahme zum Beispiel gegen die Abschaffung des damaligen Erörterungsverfahrens ausgesprochen. Aber das alles half nichts.
Die in den letzten Tagen viel zitierte Einladung, die wir immer wieder aussprechen, steht natürlich auch in Bezug auf das Landespersonalvertretungsgesetz. Waren es in der letzten Legislaturperiode – zumindest anfangs wurden wir immer wieder daran erinnert – noch über 40 CDAler in den Reihen der CDU hier im Hohen Haus, die zum größten Teil bei diesem Gesetz die Faust in der Tasche hatten, so können Sie sich, allen voran Herr Laumann, der sich dieser Debatte entzieht, endlich von Ihrem ehemaligen Koalitionspartner lösen und im Sinne des Personalvertretungsrechts dem Antrag zur echten Mitbestimmung auf Augehöhe mit gutem Gewissen folgen, wie Sie es schon damals in Ihren Aufrufen unterschrieben haben.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das in NordrheinWestfalen bis zur Änderung durch die schwarz-gelbe Regierungsmehrheit im September 2007 geltende Landespersonalvertretungsgesetz hatte sich in über 20 Jahren hier im Lande bewährt. Den derzeit über 560.000 Beschäftigten im unmittelbaren öffentlichen Dienst, im Land und in den Kommunen, bot es Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte. Grundlage des Gesetzes war das vertrauensvolle Miteinander von Personalvertretung und Dienststellenleitung. Auf gleicher Augenhöhe konnten die schwierigen Anpassungsprozesse der letzten Jahrzehnte und Jahre in den Verwaltungen des Landes und in den Kommunen erfolgreich bewältigt werden.
Die schwarz-gelbe Landesregierung, hier insbesondere der gelbe Teil, ist mit dem Abbau von Mitarbeiterrechten und Sonderopfern für den öffentlichen Dienst den falschen Weg gegangen. Es hat sich erwiesen: Der massive Abbau von Mitbestimmungsrechten hat den öffentlichen Verwaltungen mehr Unzufriedenheit, mehr Streit, höheren Zeitaufwand und höhere Kosten gebracht.
Diese Novelle des Landespersonalvertretungsgesetzes hat drastische Einschränkungen der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst bewirkt. Zum Beispiel gibt es bei Kündigungen nur noch eine eingeschränkte Anhörung; bei Abmahnung ist sie gänzlich weggefallen. Es gibt keine Mitbestimmung mehr bei Umsetzung und Probezeit und keine Einflussmöglichkeiten mehr für die Personalräte bei Privatisierungsentscheidungen. Die Personalräte haben die Rechte zur Wahrung der Interessen der Beschäftigten verloren. Unser Ziel ist es deshalb, die Grundlagen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in Behörden und Verwaltungen wieder herzustellen und dort, wo nötig, zu modernisieren.
Der schlagende Beweis für die Untauglichkeit des neuen, zurzeit geltenden Gesetzes war, dass es viele Verwaltungen im Land gegeben hat, die sich über das neue Gesetz hinweggesetzt und auf die gute Zusammenarbeit zwischen Dienststellen und Personalräten nach altem Recht, also quasi gesetzeswidrig, zurückgegriffen haben. Wir wollen jetzt, dass wieder regelkonform eine Zusammenarbeit auf der Basis eines guten Landespersonalvertretungsgesetzes auf Augenhöhe stattfindet. Wir wollen in dem angestrebten Gesetzgebungsverfahren einen offenen Dialog mit Gewerkschaften und Verbänden, und wir nehmen diesen Dialog im Gesetzgebungsverfahren und darüber hinaus sehr ernst.
Der Grundrahmen eines Gesetzentwurfs der Landesregierung muss diese Augenhöhe im Landespersonalvertretungsgesetz beinhalten. Es muss gewährleistet werden, dass die Personalräte zum Beispiel durch Verbesserung ihres Initiativrechts gestärkt werden. Rahmenbedingungen müssen verbessert, Verfahrensabläufe optimiert und vereinfacht werden.
Das Landespersonalvertretungsgesetz muss für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Land und in den Kommunen gelten. Aber unabdingbar muss es sein, die Wiedereinführung der Mitbestimmungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen umzusetzen, und zwar bei Abmahnung, ordentlicher Kündigung, Befristung, Umsetzung innerhalb einer Dienststelle, Entlassung von Beamtinnen und Beamten auf Probe oder auf Widerruf, vorzeitige Versetzung in den Ruhestand, Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit, bei Gestellungs- und Arbeitnehmerüberlassungsverträgen und bei Zuordnung und Bestimmung der Stufe innerhalb einer Entgeltgruppe, also denjenigen Mitbestimmungsrechten, die den Schutz der Belegschaft in den Vordergrund stellen und die Verschlechterungen der vergangenen drei Jahre schnell vergessen machen.
Dies ist umso wichtiger, damit der ehemalige Parlamentarische Staatssekretär Palmen mit seinem Satz – ich zitiere –: „Wer fragt schon die Frösche, wenn man den Teich trockenlegen will?“, in Vergessenheit gerät und mit dieser arbeitnehmerfeindlichen Äußerung nur noch einen unrühmlichen Teil in einem kleinen Part des Geschichtsbuchs in NordrheinWestfalen erhält.
Um bei diesem unrühmlichen Satz des Herrn Palmen zu bleiben, füge ich hinzu: Mit unserer Zielrichtung geben wir den Fröschen in Nordrhein-Westfalen ihren Teich zurück, und wir werden diesen Teich zudem mit frischem Wasser füllen.
Gestatten Sie mir zum Schluss eine kurze Anmerkung zum Änderungsantrag der Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der Linken. Wir haben in unserem vorgelegten Antrag bewusst einen breiten Raum für das anstehende Gesetzgebungsverfahren gelassen. Wir meinen es ernst mit dieser Art von Gesetzgebungsverfahren, nämlich ein Gesetzgebungsverfahren im Dialog, um zu hören, was uns die Beteiligten mit auf den Weg geben, damit wir dies, wenn es sinnvoll ist, auch umsetzen werden. Deswegen wollen wir keine einzelnen Vorfestlegungen, ohne hier ausdrücklich darzulegen, ob wir mit Ihren Vorschlägen einverstanden sind oder nicht.
Lassen Sie dem Verfahren den Raum – mit Verbänden, Gewerkschaften –, der ihm zukommen sollte. Konkrete Vorschläge, die einer Verbesserung des Landespersonalvertretungsgesetzes zuträglich sind, werden durch uns sicherlich nicht ignoriert; denn diese Zeiten sind auch an dieser Stelle vorbei. – Vielen Dank.