Protocol of the Session on July 16, 2010

(Beifall von den GRÜNEN – Zurufe von der SPD: Hört, hört! Sehr gut!)

zum Beispiel bei personellen Einzelmaßnahmen wie Nebenabreden, Umwandlung von Beamtenverhältnissen, Herabstufungen, Befristung von Arbeitsverträgen, Kürzungen von Anwärterbezügen, Aufhebungs- und Beendigungstatbeständen oder auch bei Abmahnungen, auch bei Gleitzeitregelungen und Heimarbeit.

(Beifall von SPD und GRÜNEN – Zuruf von Rainer Schmeltzer [SPD])

Dabei gilt für uns das, was immer gegolten hat: Maßstab des Verwaltungshandelns, also der Exekutive in unserem Rechtsstaat, ist die gemeinwohlorientierte Durchsetzung des parlamentarischen Willens der Legislative, namentlich also die Umsetzung der vom Parlament beschlossenen notwendigen Reformprozesse, die die Wählerinnen und Wähler in Auftrag gegeben haben.

(Vorsitz: Präsident Eckhard Uhlenberg)

Deshalb war für uns und ist jetzt für die neue Regierung zwingend, das Personalvertretungsrecht so auszugestalten, dass es den Interessen der Beschäftigten dient und nicht dazu führen darf, Entscheidungen der Legislative zu blockieren. Wenn von Augenhöhe die Rede ist, dann geht es auch immer um die Beachtung des Gewaltenteilungsprinzips.

Was die Linken mit ihrem Änderungsantrag wollen, steht diesen rechtsstaatlichen Grundsätzen diametral entgegen. Deshalb brauche ich darauf auch nicht einzugehen.

(Wolfgang Zimmermann [LINKE]: Wie kom- men Sie denn auf diese Schnapsidee?)

Klar ist, dass es im Bereich der Mitwirkungstatbestände erhebliche Einschränkungen gegeben hat, aber eben auch eine erhebliche Stärkung individueller Rechte der Bediensteten.

Da sich Ihr Antrag zu nichts verhält und in zentralen Themen keine Aussagekraft hat, werden wir ihn heute ablehnen. Machen Sie erst einmal Ihre Hausaufgaben. Dann können wir miteinander weiterreden. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU – Wolfgang Zimmermann [LINKE]: Sie hätten die Mitbestimmung nicht abschaffen sollen!)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Preuß. – Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Engel.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Rot-Grün plant die höchste Neuverschuldung in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen. Bei einem Schuldenstand von 125 Milliarden € soll die Neuverschuldung allein im Jahr 2010 auf ein Rekordniveau

(Zuruf von der SPD: Die Rede von gestern! Die haben Sie gestern schon gehalten!)

mit über 9 Milliarden € weiter wachsen.

(Britta Altenkamp [SPD]: Bin mal gespannt, wann Sie von den Schulden auf die Mauer- schützen kommen!)

Sind Sie endlich wach? – Schön.

Bereits heute müssen wir bei einem Haushaltsvolumen von 53 Milliarden € jährlich 4,6 Milliarden € Zinsen an die Banken zahlen. Das sind bereits heute 8,6 % des Haushaltes.

(Zuruf von der SPD: Mitbestimmung!)

Verehrter Herr Kollege, als wir im Mai 2005 von Ihnen die Kasse übernahmen, hat Finanzminister Helmut Linssen täglich 13,2 Millionen € Zinsen zu den Banken tragen müssen. Sie haben aber nichts damit zu tun, dass wir am Ende bei über 14 oder 15 liegen.

(Zurufe von der SPD)

Frau Kraft ist leider nicht hier. Frau Löhrmann ist auch nicht da. Ihr Kabinett trägt dazu bei, dass der Euro auf Sicht weiter an Stabilität verlieren wird. Sie gehen den Weg von Griechenland. Nur die Griechen sind heute schlauer als Sie.

(Beifall von der FDP)

Der Bund der Steuerzahler schlägt Alarm. Insofern befinde ich mich hier in wirklich guter Gesellschaft. Er warnt davor, dass NRW zum Griechenland Deutschlands wird, und zwar mit einem finanzpolitischen Offenbarungseid und Frontalangriff auf die kommende Generation.

(Ralf Michalowsky [LINKE]: In Griechenland stimmt die Mitbestimmung noch!)

Herr Abgeordneter Engel, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

(Lachen von der SPD)

Zu diesem Szenario zählt die Debatte um das LPVG. Der öffentliche Dienst stellt nämlich den größten Posten im Landeshaushalt dar, Herr Schmeltzer und Herr Bolte. Bei Personalausgaben im Landeshaushalt 2010 von 20,8 Milliarden € müssen wir sehr genau hinschauen, was wir uns noch leisten können und was nicht. Derzeit haben wir bei rund 300.000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes eine Personal-Steuer-Quote, also einen Anteil der Personalkosten an den Steuereinnahmen des Landes, von 55,9 %.

Seit Anfang der 90er-Jahre ist zudem bekannt, dass aufgrund der hohen Pensionierungszahlen die Pensionslasten geradezu explodieren. Rot-Rot-Grün verschweigt den Bürgern, dass sich die Zahl der Pensionäre von 2008 bis 2030 von 158.000 auf 252.000 erhöhen wird und insoweit die Pensionslasten von heute 4,6 Milliarden € auf über 7,8 Milliarden € ansteigen werden.

Für Personalaufwand, Pensionen und Zinsen sind somit über 50 % des Gesamthaushaltes verfrüh

stückt – und das mit einer bemerkenswerten demografischen Entwicklung.

Mit Innenminister Wolf von der FDP haben wir im Interesse des Landes und seiner Bürger in den letzten fünf Jahren notwendige und wichtige Reformprozesse eingeleitet, um die öffentliche Verwaltung zu modernisieren, Bürokratie abzubauen, Strukturen zu verschlanken, Verfahrensprozesse zu beschleunigen und übermäßige Freistellungen moderat abzubauen.

Dies soll nun rein interessengesteuert und entgegen jeder sachlichen und finanzpolitischen Vernunft von Rot-Rot-Grün zum Schaden des Landes sowie des Euro – wir werden Sie daran erinnern – und künftiger Generationen rückabgewickelt werden.

(Zuruf von der SPD: Nicht alle Tassen im Schrank!)

Die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst ist ein wichtiges Recht, damit Arbeitnehmervertreter deren Interessen einbringen können. Wir sind als FDP der Ansicht, dass auch beim Umfang dieser Mitbestimmung Maß und Mitte gelten muss.

Deshalb wird in der Begründung des modifizierten Landespersonalvertretungsgesetzes von 2007 zu Recht ausgeführt – ich zitiere –:

Die Haushalte der öffentlichen Arbeitgeber müssen nachhaltig saniert werden. Daher wird es in den nächsten Jahren zu einem weiteren Stellenabbau kommen müssen, ohne die Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger als Ziel aus den Augen zu verlieren. Die Personalvertretungen von Effizienzüberlegungen von vornherein auszuschließen, ist vor dem Hintergrund kaum vermittelbar, dass künftig allen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes einiges zusätzlich an persönlichem Einsatz abverlangt werden muss. Unabdingbar ist es daher insbesondere, die bestehenden Freistellungsregeln mit dem Ziel in den Blick zu nehmen, zu angemessenen – gegebenenfalls bereichsspezifischeren – Regelungen zu kommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein beachtliches Argument, die Zahl der Freistellungen zu reduzieren, lieferte – Sie erinnern sich – 2006 der Landesrechnungshof. Er hatte die weit überproportionalen Freistellungen von Personalräten im Schulbereich kritisiert und gefordert, diese um rund 40 % zu reduzieren. Allein im Jahr 2005 hatten nämlich Freistellungen im Umfang von 13.462 Unterrichtsstunden pro Woche und rund 538.000 Unterrichtsstunden pro Jahr stattgefunden. Dies entsprach, so der Landesrechnungshof, 495 Vollzeitstellen mit einem Gesamtkostenvolumen von 25 Millionen € jährlich. Der Landesrechnungshof sah aufgrund der bisherigen überproportionalen Freistellungen ein Einsparpotenzial von rund 10 Millionen €.

Durch die Reform des LPVG kamen 160 Lehrerinnen und Lehrer wieder zur Verbesserung der Unterrichts

versorgung an unseren Schulen zurück in den Unterricht. Diese werden nach den rot-rot-grünen Plänen bald wieder dem Unterricht fehlen. Die Schulgemeinde wird es schmerzlich spüren. Die PISA-Quittung wird folgen.

(Beifall von der FDP – Sören Link [SPD]: Die haben Ihre verfehlte Schulpolitik fünf Jahre überlebt!)

Die Ausrichtung an dem Personalvertretungsrecht des Bundes sollte die Zahl der Beteiligungsfälle und verfahren verringern. Mit der weitgehenden Übernahme der Verfahrensregelungen des Bundes durch die modifizierten Freistellungsregeln, insbesondere durch die bereichsspezifischen Freistellungsregelungen für den Schulbereich, sollten mittel- und langfristig erhebliche Einsparungen erzielt werden können.

Zugleich wurden bei der Reform der Mitbestimmung Rechte ausgeweitet. Ich erinnere etwa an die Einführung des sogenannten Monatsgesprächs zwischen Dienststellenleiter und Personalrat sowie die nunmehr halbjährlich durchzuführenden Personalversammlungen. Die jetzt auch von einigen Medien verwendete Überschrift „Wiedereinführung der Mitbestimmung“ geht also völlig an der Realität vorbei.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer sich als sogenannte rot-grüne Minderheitsregierung rein interessengesteuert entgegen jeder sachlichen und finanzpolitischen Vernunft

(Widerspruch von der SPD)

die Gunst der Linkspartei durch teure Geschenke auf Pump zum Schaden des Landes und künftiger Generationen erkauft, wird auf massiven Widerstand der FDP treffen, Herr Link. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Engel. – Für die Fraktion Die Linke spricht Frau Abgeordnete Conrads.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Landespersonalvertretungsgesetz NRW zählte bis zur faktischen Abschaffung der Mitbestimmung durch die abgewählte schwarz-gelbe Landesregierung zu einem der fortschrittlichsten Mitbestimmungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland. Die ehemalige Mehrheit aus CDU und FDP verabschiedete gegen massive Widerstände der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Gewerkschaften ihren Gesetzentwurf und zerschlug damit ein großes Stück an Demokratie im Bereich des LPVG.

(Beifall von LINKEN, SPD und GRÜNEN)