Der CDA-Bundesvorsitzende, der jetzt auch wieder zu uns gestoßen ist, kann dann mit breiter Brust vor seine CDA treten und sagen: Jetzt haben wir wieder die Mitbestimmung, die wir damals nicht umsetzen durften. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schmeltzer. – Für die Fraktion der Linken spricht Frau Abgeordnete Böth.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich dachte eigentlich, es sei schon alles gesagt, und deshalb muss ich das auch nicht wiederholen. Aber Herr Engel, was Sie hier hingelegt haben, war wirklich unglaublich.
Ich weiß nicht, wovon Sie Ahnung haben. Aber von Schule, das ist mir gerade deutlich geworden, haben Sie wirklich überhaupt keine Ahnung.
Die Mitbestimmung in der Schule ist von Ihrem Staatssekretär der letzten Regierung immer genau so nicht dargestellt worden, wie Sie das gerade gemacht haben. Sie haben nämlich gesagt, Sie hätten das LPVG in den Schulen deshalb zusammengestrichen, um zu sparen. Dies hat Ihnen die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft nämlich immer vorgehalten.
Ihr Staatssekretär Herr Winands hat immer wieder behauptet, das sei doch alles Unsinn; denn die Schulleitungen hätten doch jetzt, weil sie gestärkt worden seien, auf der anderen Seite die Lehrerräte. Deshalb könnte man dazwischen, bei den Personalräten, durchaus etwas einsparen, weil es in personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten nun diese andere Stelle gebe.
Das war, um es ganz deutlich zu sagen, der Abbau von Mitbestimmung. Sie haben nämlich die Lehrerräte nicht in die Lage versetzt, genau diese Qualifikation zu erwerben und genau diese Mitbestimmung anzuwenden, die ansonsten zuvor die Personalräte tatsächlich anwenden konnten.
Einmal ganz abgesehen davon, dass Sie auch nicht die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen haben.
Ich möchte das nur für all diejenigen, die nicht so im Thema sind, sagen: Eine eintägige Schulung sollte ausreichen, um personalrechtliche- und Personalvertretungsfähigkeiten zu erwerben. Das war der Plan und – zum Teil auch durchgesetzt – das Konzept der Ministerin Sommer. Insofern kann ich nur sagen: Sie befinden sich wirklich noch im 19. Jahrhundert.
Jedes moderne Unternehmen sagt heutzutage: Stärkt die Mitbestimmung und die Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und es wird zum Wohle des Unternehmens sein. – Genau das ist es, was wir wollen. Deshalb werden wir die Mittelebenen in der Personalvertretung wieder stärken. Deshalb werden wir wieder zu dem zurückkommen, was es vorher schon einmal gegeben hat und das auch noch weiter ausbauen. – Ich danke.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Böth. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Schluss der Beratung.
Wir kommen zur direkten Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke Drucksache 15/50. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist bei Ablehnung der Fraktionen von CDU und FDP, bei Enthaltung der SPD-Fraktion und bei Zustimmung der Fraktion Die Linke der Antrag abgelehnt.
Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 15/25. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, bitte ich um das Handzeichen. –Wer stimmt dem Antrag nicht zu? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung der Linksfraktion angenommen.
Ich eröffne die Beratung und erteile Herrn Abgeordneten Zimmermann für die Fraktion Die Linke das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Reihen der CDU scheinen sich wieder zu lichten, die der FDP auch.
Wir debattieren heute im Landtag NordrheinWestfalen über Leiharbeit. Warum? Anlass ist das Universitätsklinikum Essen. Die Personalservicegesellschaft ist eine hundertprozentige Tochter der Uniklinik Essen. Sie ist im Jahr 2005 als Leiharbeitsfirma gegründet worden, hat eine Arbeitnehmerüberlassungszulassung und wendet den Tarifvertrag des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. an. Das ist die iGZ. Geschäftsführer dieser PSG ist in Personalunion der Personaldezernent des Universitätsklinikums Essen.
Meine Damen und Herren, die PSG ist ausschließlich in Strohmannfunktion dazu gegründet worden, um die Tarife im Universitätsklinikum abzusenken. Das ist der Sinn. Unserer Kenntnis nach entleiht die PSG zurzeit ausschließlich Personal an das Uniklinikum zurück.
Beim Personalrat des Klinikums wurden durch die PSG Einstellungen für mehr als 30 Berufsgruppen beantragt. Davon sind 300 Beschäftigte betroffen. Das bedeutet, dass bereits jetzt 10 % der Beschäftigten durch Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen ersetzt wurden. Und das, meine Damen und Herren, ist ein Skandal!
Das durchschnittliche Einkommen bei der PSG ist um 30 % geringer als das Einkommen in einem vergleichbaren Beruf. Die PSG gewährt 24 Tage Urlaub pro Jahr, zahlt absolut kein Weihnachtsgeld, kein Urlaubsgeld und betreibt keine Altersvorsorge.
Hier liegt die Situation vor, meine Damen und Herren, dass die Menschen bei der Leiharbeitsfirma dieselbe Arbeit machen wie Festangestellte, aber nur die Hälfte deren Lohnes verdienen. Das ist ein absolut unakzeptabler Zustand, der beseitigt werden muss. Wir müssen das im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tun, meine Damen und Herren.
Der Sinn der Leiharbeit liegt mittlerweile nicht mehr darin, Auftragsspitzen abzudecken. Der Sinn liegt auch nicht mehr darin, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen kurzfristig Personal auszugleichen. Die Funktion der Leiharbeit ist ganz einfach: Sie dient der Senkung des Lohns für die Beschäftigten.
Meine Damen und Herren, ich brauche Ihnen die Fakten nicht weiter aufzuzählen und nenne deshalb nur einige Punkte. Zwischen 1997 und 2007 hat die Zahl der Leiharbeiter um 235 % zugenommen. Zwischen 2003 und 2009 kamen weitere 500.000 Beschäftigte in der Zeitarbeitsbranche neu hinzu. Wenn man hier, wie es CDU und FDP immer wieder tun, von Einzelproblemen redet, ist man völlig realitätsfern und zeigt man, dass man nicht weiß, was sich draußen auf dem Arbeitsmarkt abspielt.
Wie konnte es aber dazu kommen? Warum haben wir das Problem? Unter SPD und Grünen wurde die Leiharbeit 2002 im Ersten Gesetz für modernen Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in einer Weise dereguliert und salonfähig gemacht, dass wir uns nicht wundern dürfen, dass die Leiharbeit heute in dieser Form praktiziert wird.
Heute sagen – Gott sei dank! – die Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den Grünen, dass sie das jetzt anders machen wollen. Im Koalitionsvertrag heißt es – Zitat –: „Wir wollen Leiharbeit neu regulieren und prekäre Beschäftigung in jeder Form zurückdrängen.“ Mal ganz davon abgesehen, dass wir als Die Linke in Nordrhein-Westfalen fordern, dass Leiharbeit völlig abgeschafft wird, sagen wir:
Sie können beweisen, dass Sie es mit der Regelung der Leiharbeit ernst meinen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und von der SPD; denn wir haben einen entsprechenden Antrag in den Landtag eingebracht. Sie haben die Gelegenheit, diesem Antrag von uns zuzustimmen, den wir allerdings in Bezug auf das Antragsbegehren umgewandelt haben: Er soll nun an die Ausschüsse überwiesen werden, damit wir konkreter und über das Uni-Klinikum Essen hinaus diskutieren können.
Ziel muss es sein, Leiharbeit und prekäre Beschäftigung zumindest erst einmal zurückzudrängen. Letztendlich bleibt es allerdings unser Ziel, die Leiharbeit völlig abzuschaffen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion Die Linke ist ein Spiegelbild der Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken über Leiharbeit in Krankenhäusern, die die Bundesregierung im April 2010 umfassend unter rechtlichen und tatsächlichen, aber auch unter politischen Gesichtspunkten beantwortet und bewertet hat.
Damit ist die Rechts- und Faktenlage eigentlich völlig klar. Nur irgendwelche Konsequenzen im Sinne von Lösungsvorschlägen zieht Die Linke daraus offensichtlich nicht. Deshalb ist der Antrag als reiner Schaufensterantrag, der der Problematik in keiner Weise auch nur annähernd gerecht wird, abzulehnen.
Auch der Landtag hat sich in der 14. Wahlperiode mehrmals – in der ersten Jahreshälfte 2010 gleich zweimal – unter verschiedenen Gesichtspunkten – zum Beispiel dem der Einführung eines Mindestlohns oder dem der Stärkung der Tarifvertragsparteien in der Zeit- und Leiharbeitsbranche – damit beschäftigt. Bei allen Unterschieden in der Bewertung der Fakten meine ich Einvernehmen feststellen zu können, was Sinn und Zweck von Zeit- und Leiharbeit anbelangt.
Zeitarbeit ist ein flexibles Instrument der Arbeitsmarktpolitik, das es Unternehmen ermöglicht, kurzfristig auf erhöhten Arbeitsanfall zu reagieren. Gleichzeitig bietet es insbesondere Arbeitslosen die Chance zum Einstieg in den Arbeitsmarkt. Diese Balance muss erhalten bleiben.
Nun bietet erlaubte Zeit- und Leiharbeit aber auch rechtlich zulässige Gestaltungsmöglichkeiten, was die Ausgliederung bestimmter Betriebsteile oder Aufgaben anbelangt. Das geschieht häufig wegen des Kostendrucks, aber auch zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und dient damit auch der Beschäftigungssicherung. Dabei ist klar, dass die Personalplanung und der Personaleinsatz – auch die Nutzung des Instruments Leiharbeit – Sache des jeweiligen Unternehmens – in diesem Falle Krankenhausträgers – ist. Jeder so beschriebene Sachverhalt ist nicht automatisch rechtswidrig, auch wenn das Verhalten des Uniklinikums nicht akzeptabel ist.