Protocol of the Session on November 16, 2011

Ich möchte zum Schluss beantragen, über die drei Forderungspunkte unseres Antrags getrennt abzustimmen, und gebe das hiermit schon einmal zur Kenntnis. – Danke schön.

(Beifall von der LINKEN)

Herzlichen Dank, Herr Zimmermann. – Für die Landesregierung spricht nun der zuständige Minister, Herr Schneider.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Zimmermann, frei nach August Bebel muss man fragen: Wenn dich deine politischen Gegner loben, was hast du dann falsch gemacht? – Ich stelle diese Frage am heutigen Vormittag aber nicht, weil wir, so denke ich, einen sehr wichtigen und sehr ernsten Vorgang zu diskutieren haben.

Der Eilantrag der FDP und die dann folgende Mündliche Anfrage von Herrn Preuß geben mir Gelegenheit, die aufgeregte Diskussion vielleicht wieder in vernünftige Bahnen zu bringen und die in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe auch meiner Amtsführung gegenüber etwas gerade zu rücken.

Eines vorweg: Der Arbeitsminister begrüßt und unterstützt natürlich jedes Engagement auch der Firma Amazon, an verschiedenen Standorten in NRW zu investieren und neue Arbeitsplätze zu schaffen – vor allem auch Arbeitsplätze, die nicht Spitzenqualifikationen voraussetzen. Wir haben gerade diese Arbeitsplätze bitter nötig.

Die Praxis, Arbeitslose befristet einzustellen und hierfür zu Beginn der Beschäftigung mit einer Förderung durch Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung zu subventionieren, ist mit dem für die ersten Wochen der Lohn- und Gehaltsfortzahlung verbundenen Einspringen der BA allerdings zu hinterfragen. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob die Vorschriften des SGB II oder des SGB III grundsätzlich rechtliche Möglichkeiten hierfür anbieten. Das ist eben die Frage der Legalität. Aber nicht alles, was legal ist, ist auch politisch zu vertreten. Man kann auch darüber streiten, ob hierfür eine Förderung durch öffentliche Gelder aus den ohnehin knapp bemessenen Eingliederungstiteln erfolgen soll, also aus den Eingliederungstiteln, die noch weiter abgesenkt werden.

Es ist gar nichts dagegen einzuwenden, wenn Arbeitslose durch die Teilnahme an einer Maßnahme gefördert werden, die ihre Heranführung an den Arbeitsmarkt bzw. die Vermittlung in eine versiche

rungspflichtige Beschäftigung unterstützt. Auch die Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen kann hierdurch durchaus gefördert werden. Dies alles ist im Übrigen Gegenstand der Regelungen nach § 46 des Sozialgesetzbuches III. Die Frage ist doch, ob diese Vorschrift dazu genutzt werden kann, billige Arbeitskräfte zu rekrutieren, und diese Frage müssen wir gemeinsam diskutieren. Ich habe deshalb schon im Ausschuss zugesagt, den Sachverhalt bei Amazon weiter zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen.

Nach den von der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit bislang gelieferten Zahlen steht fest, dass 2011 an Amazon-Standorten öffentliche Mittel aus dem Eingliederungstitel dafür eingesetzt worden sind, dass Arbeitslose nur für kurze befristete Beschäftigungen eingestellt werden. Dies gilt und galt zumindest für die Zeit bis September 2011. Noch bis zu diesem Zeitpunkt wurden bis zum 31. Januar 2012 befristete Arbeitsverträge gefördert. Die Regionaldirektion NRW hat eingeräumt, dass bei befristeten Beschäftigungen systematische Förderungen durch Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung erfolgen.

So sind zum Beispiel im Jahre 2011 beim AmazonStützpunkt Werne 1.794 in der Regel befristete Arbeitsverhältnisse abgeschlossen worden, für die in insgesamt 1.629 Fällen öffentliche Fördermittel gewährt wurden. Bei einer zweiwöchigen Maßnahme belaufen sich die Kosten je geförderter Maßnahme und gefördertem Arbeitslosen durch Weiterzahlung der Leistungsansprüche im Durchschnitt auf ca. 400 €. Erst bei den ab 1. Oktober 2011 durchgeführten befristeten Einstellungen sind nach den Angaben der Regionaldirektion Maßnahmeförderungen nicht mehr systematisch vorgenommen worden.

Diese Praxis der Förderung sehr kurzfristiger Beschäftigung führt nicht zu einer nachhaltigen beruflichen Integration. Von den zum Beispiel vom Jobcenter Unna 2011 geförderten 777 Personen sind nur noch 324 in einem Arbeitsverhältnis bis zum 31. Januar 2012 beschäftigt. Bei den restlichen geförderten 453 Personen kann unter Umständen ein Rückfall in die Arbeitslosigkeit unterstellt werden. Nach Auskunft der Regionaldirektion lag der Förderschwerpunkt insgesamt beim SGB II, aber auch Arbeitslose aus dem Rechtskreis des SGB III waren beteiligt.

Letztlich bleibt es dabei, dass es problematisch ist, wenn öffentliche Gelder dafür aufgewendet werden, ohne dass eine nachhaltige Integration der Arbeitslosen in den Erwerbsprozess erfolgt. Ich bin dankbar dafür, dass die Regionaldirektion NRW zugesagt hat, ihre bisherige Praxis zu überprüfen und im Moment nicht weiterzuführen.

Meine Damen und Herren, es geht nicht darum, dass Arbeit immer besser ist als Nicht-Arbeit. Wir stehen für das Prinzip der guten Arbeit,

(Beifall von der SPD)

und dies setzt auch voraus, dass trotz aller Flexibilität Arbeitslose eine langfristige, nachhaltige Perspektive im Beschäftigungssystem haben. Ich glaube, das hat auch etwas mit Würde und nicht nur mit ökonomischer Verfügbarkeit oder betriebswirtschaftlicher Rechnung zu tun. Deshalb freue ich mich darauf, dass wir dieses Thema im Ausschuss und auch gleich in der Fragestunde weiter erörtern werden. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Schneider. – Die Landesregierung hat ihre Redezeit um etwa drei Minuten überzogen. Ich sehe allerdings keine weiteren Wortmeldungen. Da bis auf eine Fraktion alle anderen Fraktionen ihre Redezeiten ebenfalls überzogen haben, schlage ich vor, dass wir zur Abstimmung kommen. Gibt es Gegenworte? – Die gibt es nicht.

Abgestimmt wird zunächst über den Eilantrag der FDP Drucksache 15/3302. Wer stimmt diesem Eilantrag zu? – FDP-Fraktion und CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktion Die Linke, die SPD-Fraktion und die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Eilantrag abgelehnt.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke Drucksache 15/3310. Hierzu hat der Fraktionsvorsitzende bereits in seinem Redebeitrag angekündigt, dass getrennt abgestimmt werden soll. Daher verfahren wir im Sinne der antragstellenden Fraktion auch so. Es sind drei arabische Zahlen aufgeführt. Ich lese die einzelnen natürlich nicht vor, da wir alle wissen, was im Antrag steht.

Wir kommen jetzt zur ersten der Beschlussempfehlungen unter III, nämlich Punkt 1. Wer stimmt diesem Vorschlag der Fraktion Die Linke in ihrer Entschließung zu? – Die Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Abgelehnt.

Abstimmung zu Punkt 2. Wer stimmt dem zu? – Fraktion Die Linke. Wer stimmt dem nicht zu? – SPD, Grüne, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Ebenfalls abgelehnt.

Abstimmung zu Punkt 3. Wer stimmt dem zu? – Fraktion Die Linke. Wer ist dagegen? – SPD, Grüne, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Wiederum abgelehnt.

Ich komme zur Gesamtabstimmung über den Antrag Drucksache 15/3310. Wer stimmt dem Antrag zu? – Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? – Die übrigen Fraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

(Unruhe)

Ich rufe auf:

5 Fragestunde

Drucksache 15/3280

Da es sich hier um die Fragestunde handelt, muss es im Hohen Hause jetzt ganz besonders leise sein, weil leise gefragt und geantwortet wird.

Mit der Drucksache liegen Ihnen die Mündliche Anfrage 50 aus der letzten Fragestunde und die Mündlichen Anfragen 51 und 52 vor.

Ich rufe zunächst die

Mündliche Anfrage 50

des Herrn Abgeordneten Witzel von der Fraktion der FDP auf:

Zurückweisung des von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angemeldeten Gebührenmehrbedarfs für den Zeitraum 2013 bis 2016 durch die KEF: Welche einzelnen politischen Folgerungen zieht Medienministerin Dr. Angelica Schwall-Düren aus der aktuellen Einschätzung der KEF für das weitere Verhalten des Landes Nordrhein-Westfalen in der Gebührenfrage?

Am 22. September 2011 ist durch zahlreiche Presseberichte bekannt geworden, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ungeachtet der zum 1. Januar 2013 geplanten Änderung der Finanzierungsgrundlagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine deutliche Gebührenanhebung für den Referenzzeitraum der Jahre 2013 bis 2016 anstreben.

In diesem Rahmen ist ein Mehrbedarf von insgesamt 1,47 Milliarden € angemeldet worden, der zu einer Erhöhung der Rundfunkgebühren von derzeit 17,98 € um 88 Cent im Monat auf 18,86 € geführt hätte. Dieser Mehrbedarf entfällt in Höhe von 900 Millionen € auf die ARD, von 435 Millionen € auf das ZDF, in Höhe von 100 Millionen € auf das Deutschlandradio und im Übrigen auf Arte mit 35 Millionen €.

Mit ihrem Eilantrag (Landtagsdrucksache

15/2898) hat sich die FDP-Landtagsfraktion bereits in der 43. Plenarsitzung am 29. September 2011 gegen eine Zustimmung zu dieser Bedarfsanmeldung gewandt und auf das zuvor gerade seitens der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegebene Versprechen der Gebührenstabilität hingewiesen. Ferner hatte die FDP-Landtagsfraktion klargestellt, dass aus ihrer Sicht ein Mehrbedarf gegenwärtig gar nicht verlässlich kalkuliert werden könne, da das künftige System der Rund

funkfinanzierung noch nicht feststehe; selbst ein Scheitern des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags in einem oder mehreren Bundesländern sei nicht auszuschließen. Dieser Eilantrag ist in der Plenarsitzung gegen die Stimmen von CDU und FDP mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken zurückgewiesen worden.

Nur zwei Tage später, also am 1. Oktober 2011, ließ die KEF die Öffentlichkeit in einer Medieninformation wissen, dass sie eine Erhöhung der Rundfunkgebühren für den Zeitraum 2013 bis 2016 nicht empfehlen könne. Die KEF vertritt nun die Auffassung, dass ein Einfrieren der Gebühr sinnvoll sei, um zunächst die Einkünfte aus der neuen Rundfunkabgabe abzuschätzen, die eine pauschale Zahlungspflicht für alle Haushalte vorsieht. Der ungedeckte Finanzbedarf, der den Anstalten durch das Moratorium möglicherweise entstehen könne, sei zumutbar. Die Erträge nach der Reform seien im Moment noch nicht seriös vorherzusagen, hieß es.

Erst im Jahre 2015 beabsichtigt die KEF, im Zuge eines Zwischenberichts die Erkenntnisse aus der neuen Rundfunkabgabe zu bewerten und zu einem möglicherweise gesteigerten Finanzierungsbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Stellung zu nehmen. Dabei ist mit Blick auf einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ vom 1. Oktober 2011 ausdrücklich nicht nur eine Erhöhung der Beiträge, sondern vielmehr auch deren Senkung denkbar. Diese Überlegungen verdeutlichen, dass die bisher insbesondere von den Anstalten selbst als „Einbahnstraße“ in Richtung stetiger Rundfunkabgabenerhöhungen begriffene Überprüfung des Finanzierungsbedarfs durch die KEF eben doch nicht lediglich in eine Richtung befahren werden kann.

Der Vorgang belegt indes auch, dass die FDPLandtagsfraktion mit ihrem Eilantrag frühzeitig und sachgerecht die Kernprobleme der Umstellung des Finanzierungsmodells angesprochen hat und dabei zu demselben Ergebnis gelangt ist wie ein unabhängig besetztes Expertengremium.

Die Minderheitsregierung muss sich vor diesem Hintergrund die Frage gefallen lassen, weshalb sie noch am 29. September 2011 – und damit gerade einmal zwei Tage vor der Mitteilung der KEF – diese naheliegenden Ansätze nicht in Erwägung gezogen hat und wie sie nun in Kenntnis der aktuellen KEF-Empfehlung mit diesem neutralen Gutachtervotum weiter umzugehen gedenkt. Spätestens zum gegenwärtigen Zeitpunkt sollte sich auch bei Rot-Grün die Erkenntnis durchgesetzt haben, dass eine sachgerechte Evaluierung der Umstellung des Finanzierungsmodells Priorität gegenüber immer neuen Erhöhungsbegehren besitzen muss und das Land der KEF-Empfehlung auch auf Länderebene folgen

sollte. Es wird vor allem zu hinterfragen sein, welche Erkenntnisse die Landesregierung aus der KEF-Mitteilung gewonnen hat und wie sie diese in jeweils welchen Schritten in praktisches und politisches Handeln umzusetzen plant.

Welche einzelnen politischen Folgerungen zieht Medienministerin Dr. Angelica Schwall-Düren aus der aktuellen Einschätzung der KEF für das weitere Verhalten des Landes Nordrhein-Westfalen in der Gebührenfrage?

Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren, die heute nicht im Hohen Hause sein kann, wird durch Ministerin Schulze vertreten, die ich nun um Beantwortung bitte. Bitte schön, Frau Ministerin.

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Witzel, ich beantworte Ihre Anfrage natürlich gerne.

Wie Sie wissen, hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes der Rundfunkanstalten inzwischen den Entwurf ihres 18. Berichtes vorgelegt. Dieser Entwurf ist zwar vertraulich, aber inzwischen ist wohl überall durchgesickert, dass die KEF die Anmeldung der Rundfunkanstalten erheblich, das heißt, um bis zu 90 %, gekürzt hat. Die KEF kommt zwar zu einem rechnerischen Mehrbedarf der Rundfunkanstalten für die neue Gebührenperiode von ca. 19 Cent, jedoch ist wegen der Umstellung des Finanzierungssystems eine verlässliche Ertragsplanung nicht möglich. Deshalb sieht die Kommission davon ab, eine Anhebung des Rundfunkbeitrags zu empfehlen.

Diesen Entwurf des Berichtes hat die KEF, wie es gesetzlich vorgesehen ist, mit der Rundfunkkommission der Länder Ende Oktober diskutiert. Dabei ist auch die Frage gestellt worden, was denn passiert, wenn – theoretisch – der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht in allen Länderparlamenten ratifiziert wird. Wenn das eintreten sollte, dann – davon geht die KEF aus – muss es eine Erhöhung der Rundfunkgebühr von ca. 90 Cent bis 1 € zum 1. Januar 2013 geben.

Jetzt komme ich gerne zu den von Ihnen nachgefragten politischen Folgerungen:

Die Landesregierung will keine Erhöhung der Rundfunkgebühren zum 1. Januar 2013. Sie hat deshalb auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Lübeck Ende Oktober mit allen anderen Ländern über dieses Thema gesprochen. Alle Länder sind zum Ergebnis gekommen, dass sich zum jetzigen Verfahrensstand – wir haben jetzt den Entwurf vorliegen – eine Erhöhung der Rundfunkgebühren zum 1. Januar 2013 nicht abzeichnet.