Protocol of the Session on November 16, 2011

Sowohl wir, die Sozialdemokraten, die die Aktuelle Viertelstunde seinerzeit beantragt haben, als auch die Landesregierung – das war aus den Ausführungen des Ministers im Ausschuss auch klar erkennbar – stellen kein arbeitsmarktpolitisches Instrument infrage. Das macht im Übrigen Schwarz-Gelb auf Bundesebene mit der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Dieser Gesetzentwurf ist deswegen zu Recht auf den Widerstand aller Bundesländer gestoßen und befindet sich im Vermittlungsausschussverfahren. Also einigen wir uns darauf: Der Tenor, den der Eilantrag wiedergibt, richtet sich gegen Sie, aber nicht gegen uns.

Bei den betrieblichen Praktika, zu denen wir stehen, war immer auch Missbrauch in der Diskussion. 2007 hat die Bundesregierung – Franz Müntefering war damals zuständiger Bundesarbeitsminister – erklärt, sie werde alles tun, um den möglichen Missbrauch zu verhindern. Es gab von Anfang an Medienberichte in dieser Frage. Auch deshalb ist zum Beispiel 2008 im Gesetzgebungsverfahren die Grenze von zwölf auf vier Wochen, die derzeit gültig ist, heruntergefahren worden.

Jetzt will ich etwas zur Praxis der Jobcenter sagen: Die Jobcenter prüfen, ob ein Praktikum, insbesondere bei einer Eignungsfeststellung, um die es insbesondere bei Amazon geht, notwendig ist, und sie schließen solche Erprobungszeiträume aus, wenn der Verdacht besteht, dass der Arbeitgeber diese nur durchführen will, um Kosten zu sparen. In der Regel werden solche Maßnahmen von den Jobcentern auf einen Zeitraum von zwei bis drei Tagen begrenzt. Das ist jedenfalls die Praxis in Deutschland. Dieses Verfahren ist von uns nicht zu beanstanden.

Bei den Vermittlungen im angesprochenen Fall geht es aber nicht um betriebliche Trainings- oder Qualifizierungsmaßnahmen, sondern eindeutig um sogenannte Eignungsfeststellungsmaßnahmen, die einen Zeitraum, wie er bei Amazon in Rede steht, nicht rechtfertigen.

Darüber hinaus ist dieses Instrument nach dem Wortlaut des Gesetzes – § 46 SGB III wurde schon mehrfach zitiert – ein individuelles, das höchstens auf Gruppenmaßnahmen beschränkt ist. Wir stellen

fest, dass Vermittlungen in einer solchen Größenordnung eine neue Qualität darstellen.

Deswegen muss es eine Abgrenzung zwischen sogenannten Eignungsfeststellungsmaßnahmen und betrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen geben.

Bei diesen Feststellungen muss auch die Anzahl der Vermittlungen pro Arbeitgeber berücksichtigt werden, und die Praktikumszeit darf die tariflich vorgesehene Einarbeitungszeit, die für eine solche Tätigkeit normiert ist, nicht wesentlich überschreiten.

Bei Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis muss in Abhängigkeit davon, ob dauerhaft oder befristet eingestellt wird, auch die Frage geklärt werden, ob diese Einarbeitungszeit nachträglich tariflich ordentlich entgolten wird. Dabei müssen wir individuelle Hemmnisse, die in der Person des Betroffenen liegen, berücksichtigen.

Das ist bisher bei der Agentur und den Jobcentern keine gängige Verfahrenspraxis, die wir jedoch einfordern.

Man könnte über Amazon noch viel reden. Das ist kein Arbeitgeber, der für eine mitarbeiterorientierte Unternehmensführung, um es ganz zurückhaltend zu sagen, preisverdächtig ist. Wir werden auch im Ausschuss weiterhin darüber Aufklärung verlangen, ob es um eine ungerechtfertigte Lohnsubvention in einer Höhe von fast 1 Million € geht. Wir wollen auch der Frage nachgehen, in welcher Höhe dem Steuerzahler Kosten erspart geblieben wären, wenn die Menschen früher aus dem Leistungsbezug ausgeschieden wären.

Wir setzen – das ist meine Schlussbemerkung – auf die Zusage des Ministers, dem Ausschuss über diese Sachverhalte zu berichten. Sie können gewiss sein, dass wir diese Frage im Ausschuss thematisieren werden.

Letzte Bemerkung zum Entschließungsantrag der Linken: Wir hätten ihn gern in den Ausschuss überwiesen. Das ist wegen der Systematik bei einem Eilantrag nicht möglich. Von daher werden wir auch den Entschließungsantrag ablehnen, weil wir mit dem Forderungskatalog nicht übereinstimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege Garbrecht. – Für die grüne Fraktion spricht Frau Maaßen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Romberg, Ihr Antrag lässt arbeitsmarktpolitisches Problemverständnis vermissen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Zunächst einmal geht es nicht um Eingliederungshilfe. Eine Eingliederungshilfe wird im Behindertenbereich gewährt.

(Minister Guntram Schneider: Richtig!)

Hier diskutieren wir Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, verankert in § 46 SGB III. Diese Leistung soll eine flexible, bedarfsgerechte und unbürokratische Einzelfallhilfe eröffnen. Dabei betone ich, wie es schon mein Kollege Herr Garbrecht getan hat: Einzelfallhilfe. Es ist ein individuelles Hilfsinstrument im Rahmen einer Zielvereinbarung mit dem Arbeitssuchenden. Diese Leistung ist keine systematisch angewandte Eingliederungsmaßnahme für Hunderte von Menschen, wie es hier der Fall zu sein scheint. Hunderte Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen werden systematisch in eine unbezahlte Trainingsmaßnahme geschickt, ohne dass eine individuelle Indikation im Vordergrund steht.

Es kann doch nicht sein, dass für diese Tätigkeiten bei Amazon alle Arbeitssuchenden bzw. potenziellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Trainingsmaßnahme nötig haben. Von bedarfsgerechter Einzelfallhilfe kann dabei nicht mehr die Rede sein. Eine individuell zugeschnittene Integrationsmaßnahme für Arbeitssuchende wird systematisch auf mehrere hundert Menschen angewandt – lediglich als Eingangstor für eine befristete Beschäftigung.

Das kann es nicht sein. Eine berufliche Eingliederungsmaßnahme dient dazu, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber erkennen, ob die fachlichen Kenntnisse und die Schlüsselqualifikationen ausreichen und ob, nicht zuletzt, auch das Miteinander stimmt. Es kann schon mal angebracht sein, als Anreiz eine unbezahlte Trainingsmaßnahme voranzustellen,

aber nicht gleich für 14 Tage und für mehrere hundert Menschen. Es kann nicht sein, das flächendeckend und systematisch anzuwenden.

Liebe FDP, wie steht es eigentlich bei Ihnen mit dem Wettbewerb? Im zuständigen Gesetz zur beruflichen Eingliederung steht ausdrücklich: Bei Leistungen an Arbeitgeber ist darauf zu achten, Wettbewerbsverfälschungen zu vermeiden.

Wie passt dieser Grundsatz mit den wochenlang zugebilligten Lohnkostenersparnissen bei Amazon für Hunderte Menschen zusammen? Hier ist Ihr arbeitsmarktpolitischer Blick, Herr Dr. Romberg, sehr begrenzt. Es geht nicht um legales oder illegales Handeln. Es geht nicht darum, dass die BA mit den jeweiligen Jobcentern Absprachen getroffen hat. Es geht darum, dass eine gesetzliche Leistung zur individuellen beruflichen Eingliederung, die für den Einzelfall gedacht ist, systematisch angewandt wird, sodass dem potenziellen Arbeitgeber Amazon Lohnkosten im mindestens sechsstelligen Bereich zugebilligt und erspart werden.

Es gilt, dies kritisch zu hinterfragen. Deswegen lehnen wir den FDP-Antrag ab, möchten aber dennoch die Diskussion im Ausschuss weiterführen.

Uns ist es leider auch nicht möglich, dem linken Entschließungsantrag zuzustimmen, weil wir die drei Punkte, die im Beschlussvorschlag stehen, so nicht teilen können. Wir möchten aber gerne mit Ihnen in die Diskussion eintreten. Herr Garbrecht als Ausschussvorsitzender hat schon gesagt: Wir werden das weiter thematisieren, um Klarheit in die Sachlage zu bekommen. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Danke schön, Frau Maaßen. – Für die Fraktion Die Linke spricht der Fraktionsvorsitzende, Herr Zimmermann.

Danke. – Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Vorgänge bei Amazon sind skandalös. Es ist völlig gleichgültig, ob das legal ist oder nicht. Entscheidend dabei ist, dass man Menschen arbeiten lässt und ihnen dafür kein Entgelt bietet. Das ist der Skandal an sich. Es ist völlig egal, ob das ein Gesetz zulässt oder nicht.

(Beifall von der LINKEN)

Bei Amazon ist Folgendes passiert: Man hat 1.400 Erwerbslose bei Androhung von Sanktionen zwei Wochen lang völlig umsonst – bei Weiterzahlung des Geldes im Rahmen von SGB II – arbeiten lassen.

Es ist völlig richtig, was Kollege Scheffler und der Arbeitsminister im Ausschuss gesagt haben, dass dem Einhalt geboten werden muss und dass dem Konsequenzen folgen müssen. Wer profitiert immer davon? – Es profitieren die Unternehmen. Amazon wird nicht das einzige Unternehmen sein. Es ist aber das einzige, welches so etwas massenhaft praktiziert hat, das jetzt aufgedeckt und öffentlich gemacht geworden ist. Und es zahlt immer die Allgemeinheit. Das heißt, Menschen arbeiten für Unternehmen; diese werden dann aber mit Steuergeldern und Sozialversicherungsbeiträgen gesponsert bzw. unterstützt.

Ich möchte darauf hinweisen, dass Unternehmen Menschen entlassen, weil sie Kosten reduzieren wollen. Dabei belasten sie die Allgemeinheit, um ihre Profite zu steigern. Das ist schon schlimm genug. Es ist aber in der Tat ein Skandal, wenn diese Unternehmen dann, wenn sie wieder Arbeitskräfte brauchen, die Kosten auch wieder der Allgemeinheit aufbürden. Dem muss, wie gesagt, Einhalt geboten werden.

Deshalb ist auch die Praxis der Aufstockung falsch. Wir müssen aus diesem Grunde auch noch einmal auf den Mindestlohn zurückkommen. Er muss unserer Auffassung nach mindestens 10 €

betragen. Es darf nicht die Mogelpackung geben, welche jetzt auf dem CDU-Parteitag verabschiedet worden ist. Es ist in der Tat nicht der Rede wert, was da beschlossen worden ist.

(Beifall von der LINKEN)

Aber auch die Praxis der Übernahme der Arbeitskosten der Beschäftigten durch Arbeitsagenturen ist falsch. Da werden auch Gewinne privatisiert und die Kosten sozialisiert. Dagegen haben wir uns immer gewendet, und dagegen werden wir uns auch weiter vehement wenden.

(Beifall von der LINKEN)

Ich hatte eben den Kollegen Scheffler und Herrn Arbeitsminister Schneider erwähnt. Wir sind ja dafür bekannt, dass wir nicht davor zurückschrecken, die SPD zu kritisieren – vor allem aber auch die Grünen – wegen ihrer Hartz IV-Gesetzgebung. Aber wenn SPD-Minister und -Abgeordnete etwas Richtiges sagen, dann loben wir sie dafür auch. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten, was der Kollege Scheffler in einer Pressemitteilung geschrieben hat:

„Es darf nicht sein, dass zulasten der Steuerzahler Probearbeitsverhältnisse ermöglicht

werden, die aller Erfahrung nach nur kurze Einarbeitungszeiten erfordern.“

Damit haben Sie völlig recht. Das ist bei Amazon offensichtlich geschehen. Deshalb fordert Kollege Scheffler auch richtigerweise: Sollte es gesetzliche Schlupflöcher geben, die eine solche Praxis ermöglichen, müssten Sie schnellstens geschlossen werden.

(Beifall von der LINKEN)

Herr Arbeitsminister Schneider hat in der Ausschusssitzung gesagt, dass er sich dafür einsetzen werde, dass Unternehmen Beschäftigten, die nach einer Probearbeitszeit in dem Unternehmen weiter beschäftigt werden, also gute Arbeit für das Unternehmen geleistet haben, den Lohn für die Probearbeitszeit zahlen und die Leistungen der Arbeitsagentur an diese zurückerstatten müssen. – Das war fast wörtlich Ihre Aussage. Darüber haben wir uns sehr gefreut. Das war letzte Woche richtig, Minister Schneider, das ist aber auch diese Woche richtig. Deshalb frage ich mich, warum die SPDFraktion und die Grünen-Fraktion unserem Entschließungsantrag nicht zustimmen können; denn in einem der drei Punkte steht wortwörtlich, was Sie, Minister Schneider, vorige Woche im Ausschuss selbst gefordert haben.

Deshalb sage ich: Wenn man in einem Ausschuss starke Töne von sich gibt, müssen diesen starken Tönen auch weitere starke Töne im Plenarsaal folgen. Dann müssen dem aber auch Taten folgen. Lassen Sie uns völlig unabhängig von irgendwelcher Paragrafenreiterei dafür sorgen, dass wir vor allen Dingen auf der politischen Ebene entspre

chend handeln können. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass – ob im Land oder im Bund – Druck gemacht wird, damit dieser Praxis ein Ende gesetzt wird. Stimmen Sie deshalb bitte dem Antrag zu, wenn Sie da nicht unglaubwürdig sein wollen.

(Beifall von der LINKEN)

Ich möchte zum Schluss beantragen, über die drei Forderungspunkte unseres Antrags getrennt abzustimmen, und gebe das hiermit schon einmal zur Kenntnis. – Danke schön.