Protocol of the Session on November 16, 2011

Vielen Dank, Frau Hanses. – Für die FDP-Fraktion spricht nun Herr Dr. Orth.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Conrads, Sie haben eine Anfrage gestellt, die wirklich beachtenswerte Inhalte zutage gefördert hat. Aber mit Ihrem Wortbeitrag eben, finde ich, haben Sie Ihre gesamte Anfrage diskreditiert.

Sie haben allen Ernstes behauptet, Frauen müssten sich hier in unserer Gesellschaft prostituieren, sie müssten stehlen, um Drogen konsumieren zu können. – Meine Damen und Herren, das finde ich nicht tolerierbar. Wir haben eine Rechtsordnung. In Deutschland kann sich jeder an diese Rechtsordnung halten. Ich finde es ungeheuerlich, wenn hier eine solche These vertreten wird.

In der Antwort auf Ihre Anfrage ist unter anderem zu lesen, dass der Anteil ausländischer weiblicher Strafgefangener deutlich niedriger ist als der der männlichen. Das finde ich beruhigend. Ich finde es auch beruhigend, dass wir keine weiblichen Sicherungsverwahrten haben.

Aber wir haben ein Drogenproblem bei Frauen. Es ist sehr auffällig, dass sehr viele Frauen offenbar kriminell werden, weil sie Drogen konsumieren. Aber damit kann ich nicht die Straftaten wegdisku

tieren. Ich muss anders ansetzen. Ich muss doch dafür sorgen, Frau Conrads, dass Menschen erst gar nicht drogenabhängig werden. Aber egal, ob einer drogenabhängig ist oder nicht: Er darf nicht kriminell sein. Falls doch, müssen wir das entsprechend ahnden.

Mit dieser Antwort auf die Anfrage haben wir auch einige Hinweise zur bautechnischen Situation bekommen. Da kann ich der Kollegin Hanses nur recht geben: Baulich ist noch einiges zu tun. Aber wir können froh sein, dass hier fünf Jahre lang von 2005 bis 2010 baulich einiges getan wurde, meine Damen und Herren.

(Beifall von der FDP)

Ich würde mir wünschen, dass Sie an der Stelle mit ähnlichem Elan voranschreiten würden.

(Sven Wolf [SPD]: Personal vergessen!)

Ich finde es schon erstaunlich, Herr Minister, dass Sie in der Antwort auf die Große Anfrage angeben, dass zum Personalbestand in den Vollzugsanstalten für die Jahre 2005 bis 2007 keine Angaben gemacht werden könnten. Das kann ich nicht glauben. Statistiken wurden immer geführt, in jeder Behörde. Auch wenn im Justizvollzug die Zweistufigkeit eingeführt wurde: Ich kann die Stellen doch simpel umbrechen. Das ist bei der Zusammenführung ja auch geschehen. Daher hätte ich eigentlich erwartet – dazu möchte ich im Ausschuss auch noch nähere Zahlen hören –, dass Sie uns sagen, wie der Personalbestand tatsächlich war.

Es gibt sehr viele Verbesserungsmöglichkeiten im Vollzug, wie etwa bei der psychologischen Betreuung usw.

Aber, meine Damen und Herren von den Roten und von den Grünen, ich vermisse eine Ankündigung von Ihnen, wann endlich das Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen kommt. Es darf nicht nur eine Datenflut geben, sondern es muss hier im Parlament auch mal klargestellt werden, wohin die Reise mit diesen vielen Daten gehen soll. Wir wollten das Strafvollzugsgesetz längst auf den Weg gebracht haben. Zu Zeiten von Schwarz-Gelb haben wir das Jugendstrafvollzugsgesetz geschaffen. Wir haben das Untersuchungshaftgesetz geschaffen. Wir haben für jugendliche Untersuchungsgefangene eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Jetzt wäre als Nächstes das Strafvollzugsgesetz dran gewesen. Und? Wo bleibt es? Wo ist es? Sie regieren seit fast anderthalb Jahren – und es ist immer noch nichts geschehen. Ich erwarte von Ihnen, dass Sie uns das Gesetz endlich vorlegen, damit wir gemeinsam darüber diskutieren können, in welche Richtung sich der Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen bewegt.

Zum Schluss möchte ich sagen, dass es mich beunruhigt, dass die Zahl der Gewaltdelikte bei Frauen, verbunden mit den entsprechenden Verurteilungen, stark angestiegen ist. Ich glaube, wir müssen einmal

hinterfragen, woran das liegt. Aber das ist vielleicht nicht unbedingt Sache der Justiz, sondern vielmehr die eines anderen Ausschusses, in dem die Zeit vor der Tat beäugt wird.

Wann bekommen wir endlich das Strafvollzugsgesetz? Da sind Sie ganz schön hinter der Zeit. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Orth. – Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Kutschaty das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mit Dankesworten beginnen.

Mein Dank geht an Sie, meine Damen und Herren Abgeordnete, dass Sie es doch weitgehend geschafft haben, dieses sonst sehr populistisch aufgebauschte Thema „Strafvollzug“ hier und heute sachlich zu diskutieren und zu dokumentieren. Ich bin optimistisch, dass wir Strafvollzugsthemen auch zukünftig unter dem Aspekt des heute bekundeten gemeinsamen Interesses an einer sachlichen Debatte über den Strafvollzug angehen können.

Dank aussprechen möchte ich auch den Fachleuten meines Hauses, die diese Große Anfrage in unermüdlicher Kleinarbeit, mühsam, mit viel Arbeitsaufwand beantwortet haben, das alles neben der normalen Arbeit. Vielen Dank dafür an die Fachabteilung meines Hauses!

Frau Conrads, da Sie sich gerade versteckt über zu viele Zahlen beschwert haben:

(Anna Conrads [LINKE]: Das habe ich nicht!)

Wenn man die Frage stellt, dann ist das natürlich der Fall.

(Anna Conrads [LINKE]: An welcher Stelle habe ich das gemacht?)

Ich hatte Ihre Rede so verstanden, dass Sie die sehr vielen Zahlen beklagt hatten.

(Anna Conrads [LINKE]: Gar nicht!)

Aber ist doch gut. Zahlen sind vernünftiges Ausgangs- und Basismaterial für uns alle, um darüber auch zukünftig gemeinsam diskutieren zu können.

Meine Damen und Herren, weibliche Gefangene sind im Strafvollzug unseres Landes erfreulicherweise stark unterrepräsentiert. Bei einer Belegungsfähigkeit von 1.056 Haftplätzen im nordrheinwestfälischen Strafvollzug entspricht ihr Anteil bei der Gesamtbelegung gerade einmal rund 6 %. Die genannten Zahlen machen deutlich, dass wir es im Frauenstrafvollzug mit einer insgesamt kleineren Anzahl von Gefangenen zu tun haben.

Gleichwohl hält der nordrhein-westfälische Vollzug, wie auch mit der Beantwortung dieser Anfrage belegt wird, ein spezifisches Behandlungsangebot vor, das die Bedürfnisse inhaftierter Frauen in besonderer Weise berücksichtigt.

Die Unterbringung der weiblichen Gefangenen in Nordrhein-Westfalen erfolgt einerseits in der neu errichteten, selbstständigen Frauenanstalt Willich II sowie in weiteren sechs Abteilungen des Frauenvollzuges, die verschiedenen Justizvollzugsanstalten angegliedert sind.

Einigen dieser Einrichtungen sind insgesamt fünf Außenstellen für den offenen Vollzug mit insgesamt 230 Haftplätzen angeschlossen. Somit befinden sich in Nordrhein-Westfalen rund 22 % aller Haftplätze für Frauen im offenen Vollzug. Wir belegen damit bundesweit einen Spitzenplatz.

Meine Damen und Herren, Sozialisation, Haftdauer und insbesondere vollzugliches Verhalten von straffällig gewordenen Frauen unterscheiden sich in vielfältiger Weise von jenem inhaftierter Männer. Inhaftierte Frauen neigen dazu, sich zu beheimaten, das heißt, sich mit der Situation zu arrangieren und sich auf ein Leben im Vollzug einzurichten.

Die interne Vollzugsgestaltung und die Gewährung von Vollzugslockerungen kann bei den Frauen daher großzügiger gehandhabt werden, zumal im Allgemeinen keine übermäßigen Missbrauchsrisiken zu befürchten sind. Die Quote der Delikte mit Gewaltkomponente ist bei weiblichen Inhaftierten deutlich geringer als bei männlichen Gefangenen. Liegen der Inhaftierung im Einzelfall schwere oder gar Tötungsdelikte zugrunde, handelt es sich bei der überwiegenden Zahl der Fälle um spezifische Konfliktsituationen im sozialen Nahbereich, also Beziehungstaten, Beziehungsprobleme, die in der Regel nach unseren Erfahrungen kein hohes Rückfallrisiko beinhalten.

Daher sind auch die instrumentellen Sicherheitsanforderungen im Frauenvollzug häufig andere als im Männervollzug. So wird weiblichen Gefangenen bereits seit Langem auch im geschlossenen Vollzug gestattet, Privatkleidung zu tragen, wodurch nach außen zivilere Begleitumstände der Haft dokumentiert werden.

Meine Damen und Herren, wir stimmen sicher alle darin überein, dass der Frauenvollzug ein eigenes Profil am besten in eigenständigen Vollzugsanstalten entwickeln könnte. An dem Ziel, den Frauenvollzug weitgehend eigenständig zu gestalten, wird die Landesregierung unvermindert weiter arbeiten. Der Entwicklungsprozess ist ja keineswegs schon abgeschlossen.

Ich kann mich indes jedoch auch nicht der Erkenntnis verschließen, dass die dezentrale Unterbringung der Frauen in vielen Fällen auch von Vorteil ist. Nur so kann nämlich die heimatnahe Unterbringung in der regionalen Breite gewährleistet werden. Gerade

für Frauen ist eine als besonders förderlich zu erachtende familiäre Anbindung von großer Bedeutung.

Darüber hinaus hat sich auch die organisatorische Anbindung von Abteilungen des offenen an die Einrichtungen des geschlossenen Frauenvollzugs uneingeschränkt bewährt. Sie sichert eine strukturierte, verlässliche Vollzugsplanung und führt auch zu einer akzeptierten Verlegungspraxis.

Trotz der gegenüber dem Männervollzug also vergleichsweise geringen Anzahl weiblicher Gefangener werden im Frauenvollzug große Anstrengungen unternommen, ein differenziertes und auf die besonderen Belange der inhaftierten Frauen abgestimmtes Behandlungsangebot zu ermöglichen.

Im Mittelpunkt aller Bemühungen steht gemäß den rechtlichen Rahmenbedingungen das Ziel, die weiblichen Gefangenen auf ein Leben in sozialer Verantwortung ohne weitere Straftaten vorzubereiten.

Um dieses Ziel zu erreichen, werden die inhaftierten Frauen im Justizvollzug aufgefordert und angeleitet, sich aktiv mit den Ursachen, die zur Straftat geführt haben, auseinanderzusetzen. Dabei stehen die geschlechterspezifischen Problemstellungen durchaus im Vordergrund. Die Frauen arbeiten vor allem an ihren Gewalt- und Missbrauchserfahrungen, bauen die bei ihnen im Verhältnis zu den Männern erhöhten Sucht- und Abhängigkeitsproblematiken ab, steigern ihre sozialen Fähigkeiten und erwerben berufliche Kompetenzen.

Lassen Sie mich insoweit nur anmerken, dass in allen Einrichtungen des Frauenvollzugs in NordrheinWestfalen diverse einzelfallbezogene Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen zur Verfügung stehen, die aktuellen wissenschaftlichen Standards entsprechen und sich durch konzeptgesteuerte Arbeitsmethoden auszeichnen.

Maßnahmen der Suchtberatung und Suchtbehandlung wie auch der Schuldenregulierung sind in jeder Einrichtung des Frauenvollzugs vorhanden. Soziales Training und Wohngruppenvollzug werden angeboten. Weiblichen Gefangenen stehen ferner neben den Möglichkeiten zur Teilnahme an Bildungsmaßnahmen außerhalb der Anstalt im Rahmen eines freien Beschäftigungsverhältnisses in allen Einrichtungen auch Angebote zur beruflichen Orientierung und Qualifizierung mit insgesamt rund 160 Plätzen in zehn Berufsfeldern zur Verfügung.

Im vergangenen Jahr 2010 haben zum Beispiel 411 jugendliche und erwachsene Inhaftierte an einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme teilgenommen. In dem Jahr führten mehr als 60 % der beendeten Qualifizierungsmaßnahmen auch zu einem erfolgreichen Abschluss. Hierdurch wird ein großer Beitrag zu einer dauerhaften Reintegration geleistet. Mit der genannten Quote stehen die Mädchen und Frauen den Ergebnissen im Männervollzug nichts nach.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch auf die vorhin erörterte Frage der Unterbringung der Abschiebungsgefangenen in Neuss bzw. Büren eingehen. Gerade weil es mir ein besonderes Anliegen ist, vernünftige Unterbringungssituationen für jede Gefangene zu ermöglichen, habe ich mich im letzten Monat dazu entschlossen, das Hafthaus Neuss schließen zu lassen und die weiblichen Abschiebungsgefangenen zukünftig in Büren unterzubringen. Sie haben dort in Büren deutlich bessere bauliche Voraussetzungen, ein deutlich besseres Beratungs-, Behandlungs- und Freizeitangebot als in Neuss, sodass diese Maßnahme nur konsequent und folgerichtig war.

Herr Dr. Orth, selbstverständlich wird es ein nordrhein-westfälisches Strafvollzugsgesetz geben. Wir arbeiten daran. Wir haben gerade unsere Leitlinien dazu fertiggestellt. Nach den bisherigen Überlegungen gehe ich davon aus, dass wir Ihnen im zweiten Quartal 2012, also in wenigen Monaten, den Entwurf eines Gesetzes vorlegen können.

Wir machen uns diese Arbeit nicht leicht. Ich darf Ihnen auch sagen, dass das, was ich in der Schublade vorgefunden habe, als ich das Amt übernommen habe, meinen Ansprüchen nicht Genüge getan hat. Insofern haben wir bei dem Entwurf eines Strafvollzugsgesetzes in vielen Punkten noch einmal ganz von vorne anfangen müssen. Aber seien Sie sicher: Wir werden den Entwurf eines Strafvollzugsgesetzes, das den großen Erwartungen an einen modernen Behandlungsvollzug auch gerecht wird, vorlegen, übrigens als eines der ersten Länder in Deutschland.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, Gegenstand der Anfrage war nicht nur der Strafvollzug in Justizvollzugseinrichtungen, sondern auch der Maßregelvollzug. Deswegen lassen Sie mich zum Abschluss noch einige Worte zur Situation von Frauen im Maßregelvollzug anfügen.

Ich möchte zunächst daran erinnern, dass es einen fundamentalen Unterschied zwischen dem Justiz- und dem Maßregelvollzug gibt. Dies ist in der Großen Anfrage vielleicht ein wenig außer Acht geraten.