Bereits in dieser Großen Anfrage hatten wir eine Reihe von Fragen gestellt, die das Grosso-System betreffen. Das Thema liegt uns also am Herzen. Es existiert zwar eine Selbstverpflichtung der Verlage und Grossisten aus dem Jahre 2004, in der eine einvernehmliche Zusammenarbeit geregelt wird, aber was ist diese wert, wenn sich einzelne große Verlage zukünftig einfach aus diesem System zurückziehen können? Sicher ist das aus betriebswirtschaftlicher Sicht vonseiten der Verlage nachvollziehbar. Bei guten Titeln, hohen Marktanteilen und hohen Umsätzen möchte man gerne Einfluss auf den Vertrieb und die Positionierung nehmen.
Unsere Aufgabe ist jedoch, sicherzustellen, dass jede Bürgerin und jeder Bürger die Chance hat, aus einem umfangreichen Angebot an Publikationen zu wählen, egal ob die Vorlieben im Bereich von Angelzeitungen, Einrichtungsjournalen oder Wirt
schaftsblättern liegen. Meinungsvielfalt und Informationsfreiheit tragen zu einer lebendigen Demokratie bei. Was passiert, wenn das zukünftig nicht mehr der Fall sein könnte, weil die Neutralität in Gefahr ist? Malen Sie sich ruhig aus, was passiert, wenn die Belieferung von kleinen Orten unrentabel wird oder dort nur noch Standardpublikationen im Angebot sind. Darum muss uns allen gemeinsam die Aufrechterhaltung eines bewährten und diskriminierungsfreien Vertriebssystems wichtig sein.
Der vorliegende Antrag ist richtig, weil er die Problematik im Kern erfasst und eine genaue und schnelle Prüfung der Folgen des BGH-Urteils für NRW fordert. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Vogt. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Keymis.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich kurz fassen, weil uns ein Antrag von vier Fraktionen vorliegt, den die FDPFraktion initiiert hat. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich. Es war eine richtige Idee, die Problematik aufzugreifen, die sich aus den gerichtlichen Entscheidungen, aber auch aus den Entwicklungen der vergangenen Jahre ergibt. Ein großer Player im Spiel ist dabei, sich aus dem Vertriebssystem Presse-Grosso zu verabschieden. Die Kollegen haben vorhin schon verschiedentlich erklärt, es handelt sich um ein System, von dem wir alle als Bürgerinnen und Bürger profitieren, weil wir fast überall im Land fast alle Druckerzeugnisse in einer Vielfalt und Breite käuflich erwerben können, wie man sie in vielen anderen Ländern der Welt vergeblich sucht.
Vor dem Hintergrund ist es wichtig, dass wir uns im Landtag von Nordrhein-Westfalen stark machen, damit dieses bewährte Prinzip beibehalten wird und der Vertrieb auch künftig neutral bleibt. Das System darf nicht durchlöchert werden, indem sich einzelne große und wichtige Verlage aus dem Gemeinschaftsprinzip des Vertriebs verabschieden. Deshalb freue ich mich ganz besonders, dass wir das gemeinsam tun können. Wir wollen politisch hierfür Sorge tragen. Das alles stößt der gemeinsame Antrag von vier Fraktionen im Landtag an. Es ist schön, dass man die verschiedenen Zeitungen hoffentlich auch künftig in allen Bereichen unseres Landes an jeder Stelle erstehen kann und dass das damit verbundene System mit Rücknahmen und Ähnlichem in der Komplexität erhalten bleibt.
Diese Art des Solidarprinzips hat sich an vielen Stellen bewährt. Deshalb freut es mich ganz besonders, dass wir über unsere sonst manchmal etwas ideologisch geführten Diskussionen hinweg zu einem gemeinsamen Antrag gekommen sind. Wir werden die Meinungsvielfaltsinitiative des Landtags mit unseren Möglichkeiten nach Kräften unterstützen. Wir freuen uns auf die Kooperation, die direkte Abstimmung und den ins Auge gefassten gemeinsamen Arbeitskreis der vier Fraktionen. Ich gehe davon aus, dass wir in Zusammenarbeit mit der Landesregierung zu einem Ergebnis finden, welches wir in dem vorliegenden Antrag schon in wesentlichen Zielen beschrieben haben. Ziel ist es, damit in unserem Land die Vielfalt und den Vertrieb zu sichern, um für die Menschen sicherzustellen, dass sie das, was sie gerne lesen, auch künftig dort lesen können, wo sie sind. Ich bedanke mich für die Initiative und freue mich auf die Abstimmung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind ganz bei Ihnen, was diesen Antrag angeht. Es ist aber schon ein bisschen merkwürdig, dass die vier antragstellenden Parteien, die sonst immer das freie und unreglementierte Spiel der Kräfte in unserem Wirtschaftssystem stützen, nun in Punkt 3 die Regulierung durch den Staat fordern.
Der Bundesgerichtshof hat Ende Oktober letztinstanzlich entschieden, dass nicht jeder Verlag jeden Grossisten mit seinen Presseerzeugnissen beliefern muss. Konkret ging es um den Bauer-Verlag, der einen von 68 Grossisten nicht mehr beliefert. Ob das ein Testlauf von Bauer war und demnächst weitere Grossisten nicht mehr beliefert werden, bleibt abzuwarten. Bauer hat keine Gründe für sein Vorgehen genannt. Es kann natürlich sein, dass hier
Allerdings gilt in diesem Wirtschaftssystem, dass es jedem Unternehmen grundsätzlich freisteht, den Vertrieb seiner Produkte selbst zu übernehmen, auch wenn dadurch bisherige Händler benachteiligt werden. Wir glauben jedoch nicht daran, dass aufgrund dieses Urteils jetzt alle Verlage eigene Vertriebsstrukturen aufbauen. Das wäre wenig effizient und nicht ökonomisch. Es wäre für die kleinen Verlage auch sehr bedenklich, die finanziell kaum in der Lage sein dürften, eigene Vertriebsstrukturen aufzubauen und 123.000 Verkaufsstellen zu beliefern.
Der beklagte Bauer-Verlag hat übrigens nie die gemeinsame Erklärung des Grosso-Verbandes mit den Branchenverbänden der Verleger unterzeichnet und anerkannt. Ganz sicher ist Ihnen auch bekannt, dass es ein zweites Verfahren zwischen dem Presse-Grosso und Bauer gibt. Es ist aktuell beim Landgericht Köln anhängig. Marktbeobachter sprechen davon, dass es dort deshalb nicht weiter geht, weil die Kammer für Handelssachen zunächst einmal die BGH-Entscheidung abwarten wollte. Beim zweiten Verfahren geht es darum, ob das Grosso-System dem Kartellrecht widerspricht. Bauer klagt darauf, nicht mehr zentral mit dem Grosso-Verband zu verhandeln. Es geht also an die Wurzeln des ganzen Systems.
Mehrere Leute haben jetzt von Netzneutralität gesprochen. Der Begriff hat in diesem Antrag überhaupt nichts zu suchen. Netzneutralität ist durch das Internet besetzt. Ich verstehe, dass Sie alles tun, um eine neu auftretende Partei etwas für sich zu begeistern. Mit diesem Thema hat das aber nichts zu tun. Wenn Sie schon den Begriff „Netzneutralität“ ins Gespräch bringen, dann denken Sie bitte einmal darüber nach, warum nur vier Parteien diesen Antrag unterzeichnet haben und nicht fünf. Es liegt daran, dass Sie Leute ausgeschlossen haben. Mit Netzneutralität meint man, dass man keine Leute ausschließt. Sie haben das getan. Deshalb sollten Sie diesen Begriff nicht mehr in Ihren Anträgen verwenden.
Im Übrigen ist es so: Die Sozialistengesetze des vorletzten Jahrhunderts und die daraus resultierenden Verfolgungen waren falsch. Die Beobachtung der Grünen in den 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts war falsch. Die derzeitige politisch motivierte geheimdienstliche Beobachtung der Linken ist ebenso falsch.
Ich danke Ihnen, Herr Michalowsky. – Frau Ministerin Schulze wird in Vertretung für Frau Ministerin Schwall-Düren reden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Diskussion ist die zentrale Rolle des Vertriebssystems des Presse-Grossos schon deutlich geworden. Ich will es nicht wiederholen.
Die Landesregierung ist allerdings auch davon überzeugt, dass die Pressefreiheit, die im Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes verankert ist, auch bedeutet, dass es einen staatlichen Gewährleistungsauftrag zur Sicherung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit einem vielfältigen Printangebot gibt. Die Bürgerinnen und Bürger müssen auch in Zukunft die Möglichkeit haben, sich überall durch ein vielfältiges Presseangebot zu informieren.
Deswegen ist der Antrag, den die FDP eingebracht hat, wichtig. Frau Ministerin Schwall-Düren hat bereits in einer Pressemitteilung am 25. Oktober angekündigt, dass man gegebenenfalls über eine gesetzliche Absicherung des Presse-Grossos nachdenken muss. Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU teilen die Auffassung der FDP. Sie haben sich darauf verständigt, diesen Antrag heute in der Form zu verabschieden, damit eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe schnell ihre Arbeit aufnehmen kann.
Es gilt jetzt wirklich, drohende Fehlentwicklungen abzuwenden. Es gilt, zu prüfen, wie wir die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit einem vielfältigen Angebot aus großen und kleinen Verlagen gewährleisten können. Der Prüfungsauftrag, den der Antrag beschreibt, ist deshalb sehr berechtigt.
Die Landesregierung begrüßt es, dass sich die Fraktionen zusammengefunden haben. Wir werden bestimmt noch Gelegenheit haben, das Thema ausführlicher zu diskutieren. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Ende der Debatte. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Sie alle wissen, dass sich die Fraktionen zwischenzeitlich darauf verständigt haben, den Antrag Drucksache 15/3259 in der Fassung seines Neudrucks nicht mehr an den Haupt- und Medienausschuss zu überweisen, sondern direkt abzustimmen. Deshalb stimmen wir jetzt über den Inhalt des Antrags ab: Wer diesem Antrag
seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die anwesenden Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen der FDP, der CDU, von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der Linken. Wer möchte dagegen stimmen? – Stimmenthaltungen? – Niemand. Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion dem Kollegen Biesenbach das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schwindender Respekt vor Allgemeingut und fremdem Eigentum wird in der Öffentlichkeit bereits seit einigen Jahren beklagt. Bislang äußerte sich dieses Phänomen hauptsächlich in der Verwüstung von Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs, dem Aufsprühen von Graffitis, der mutwilligen Zerstörung von Parkanlagen oder abgebrochenen Außenspiegeln und Radioantennen.
Mittlerweile jedoch hat dieses Phänomen eine neue Qualität erreicht: Bundesweit und auch kräftig in Nordrhein-Westfalen häufen sich Berichte über Vandalismus auf Friedhöfen. So werden immer häufiger Gräber beschädigt, Grabsteine beschmiert und Blumenschmuck entwendet. Darüber hinaus werden seit einiger Zeit Grabkreuze und Grablichter, Madonnen, Heiligenfiguren, Vasen und andere Metallgegenstände gewaltsam aus der Grabverankerung herausgebrochen, um später Erlöse aus dem Verkauf dieser Metalle zu erzielen.
Beispielsweise wurden allein im August 2011 auf dem größten jüdischen Friedhof Europas in Berlin innerhalb einer Woche 47 Gegenstände gestohlen und 16 Grabstellen beschädigt. Entsprechende Medienberichte häufen sich aber auch zu NordrheinWestfalen. Ich habe alleine für den Monat Oktober dieses Jahres sieben heraussuchen können. Diese kriminellen Verhaltensweisen stoßen in allen Teilen der Bevölkerung auf Empörung und werden häufig als moralischer Tabubruch empfunden. Friedhöfe sind Orte des Friedens und der letzten Ruhe.
Aus den Gegenständen, mit denen Grabstätten geschmückt werden, spricht häufig die ganze Liebe der Angehörigen und ihre Trauer über den Verlust nahestehender Menschen. Wer diese Gegenstände
beschädigt, zerstört oder entwendet, missachtet daher nicht nur den Achtungsanspruch des Verstorbenen, sondern auch das Pietätsgefühl der Allgemeinheit.
Im Sinne der Bewahrung des öffentlichen Friedens in unserem Land dürfen Vandalismus und Metalldiebstahl auf Friedhöfen somit unter keinen Umständen bagatellisiert werden. An dieser Stelle setzt unser Antrag an: Im Ergebnis regen wir eine Bundesratsinitiative an, durch die die Strafandrohung des § 304 StGB verschärft und der Diebstahl von Gegenständen, die sich auf Gräbern befinden, als neues Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall des Diebstahls in § 243 Abs. 1 Satz 2 StGB aufgenommen wird.
Die Schaffung eines entsprechenden Regelbeispiels würde ein sachgerechtes Äquivalent zum sogenannten Kirchendiebstahl darstellen, der schon heute als besonders schwerer Fall des Diebstahls eingestuft wird. Warum Grabkreuze, Grablampen, Madonnen, Heiligenfiguren oder ähnliches auf einem Friedhof weniger schutzwürdig sein sollen als innerhalb eines Kirchenraumes, leuchtet nicht ein.
Außerdem würde die Schaffung eines neuen Regelbeispiels „Grabdiebstahl“ dem zum Teil diskutierten Vorschlag entgegenwirken, Friedhöfe demnächst abzuschließen oder zu umzäunen, um bei einem Diebstahl das Regelbeispiel des Einbruchsdiebstahls auszulösen. Ein solches Vorgehen widerspricht der Friedhofskultur in unserem Land. Friedhöfe müssen für Trauernde jederzeit zugänglich sein.
Ich hoffe, dass wir bei diesem Antrag breite Zustimmung quer über alle Fraktionen hinweg finden, und bin gespannt auf Ihre Einlassungen.