Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 15/3255 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/3254
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst sagen, dass ich es schon etwas störend finde, dass diese wichtigen Initiativen zum Thema „Bleiberecht“ heute alle in einem Block im Schnellverfahren behandelt werden sollen. Ich werde mich hier trotz der kurzen Redezeit dennoch bemühen, auf alle Anträge angemessen einzugehen; es geht schließlich in allen Anträgen um Menschenrechte, und es geht um Abschiebungen.
Sieben Sammelabschiebungen haben allein in diesem Jahr vom Düsseldorfer Flughafen nach Jugoslawien stattgefunden. Regelmäßig spielen sich dort bekanntermaßen menschliche Dramen ab. Mit Menschenverachtung werden hier Jugendliche und Kinder, Schüler, unsere Nachbarinnen und Nachbarn, aus ihrem Lebensumfeld gerissen. Wir haben in den letzten Monaten oft genug über Jugoslawien und die Lage der Roma dort geredet. Aus humanitärer Sicht ist ein Abschiebestopp für Roma aus ExJugoslawien während der Wintermonate absolut notwendig.
Das ist die Essenz, um die es in diesem Antrag geht; denn eine Abschiebung in die Staaten des ehemaligen Jugoslawien bedeutet Hunger, bedeutet Verfolgung und Elend. Wir bekommen Berichte,
wonach es die serbischen und mazedonischen Behörden ihren Staatsbürgern nicht mehr erlauben, visumsfrei in die Schengen-Staaten auszureisen. Dies gilt offenbar vor allem für die Roma, wenn die Grenzbeamten bei ihnen das Risiko sehen, dass sie einen Asylantrag in einem Schengen-Staat stellen könnten. Berichten zufolge betrifft das vor allem Personen, die aufgrund ihrer Hautfarbe bzw. Sprache als Roma zu erkennen sind.
Die beschriebene Praxis der Behörden ist wohl auf den Druck der EU-Kommission zurückzuführen. Mit solch diskriminierenden Methoden schottet sich Europa also vor dem Elend ab. Es ist natürlich richtig, dass Abschiebungen von Roma letztlich nicht durch einen Erlass auf Landesebene beendet werden können. Das ist gar keine Frage.
Die Flüchtlingsräte, die Wohlfahrtsverbände und die beiden großen Kirchen in Deutschland setzen sich deshalb bekanntermaßen bereits lange auf allen politischen Ebenen für eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung für Geduldete und Asylsuchende ein.
Damit komme ich zu dem anderen Antrag, der in diesem Zusammenhang behandelt wird. Es gibt bundesweit mehr als 73.000 Menschen mit prekärem Aufenthaltsstatus. Davon hangeln sich rund 60.000 Personen teils schon Jahrzehnte von einer Duldung zur nächsten. Viele andere drohen im Januar wieder in die Duldung zurückzufallen, wenn die Innenministerkonferenz keine Verlängerung der alten Regelung beschließt.
Die eigenständige Lebensunterhaltssicherung darf aus unserer Sicht nicht zur Vorbedingung für den Aufenthalt gemacht werden.
Besonders für Traumatisierte, für Kranke und für kinderreiche Familien ist dieses Ausschlusskriterium oft das Fallbeil.
Eine großzügige Regelung wurde bislang leider stets mit dem Argument verhindert, man wolle keine Zuwanderung in die Sozialsysteme. Diese Angst vor einer sogenannten Zuwanderung in die Sozialsysteme hat aus unserer Sicht geradezu pathologische Züge. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können eine solche Sichtweise, die nicht die Bedürfnisse der Menschen, sondern die Perspektive der ökonomischen Verwertbarkeit in den Mittelpunkt stellt, nicht zur Grundlage einer Entscheidung über das Bleiberecht machen.
Menschen leben hier und machen dieses Land zu ihrer Heimat. Deshalb müssen sie Anspruch auf Teilhabe an dieser Gesellschaft haben – ob mit oder ohne Duldung, ob mit oder ohne Arbeit.
Diese Tatsache muss unser Ausgangspunkt sein – sonst nichts. Diesen Menschen muss vor allen Dingen endlich eine sichere Perspektive mit klaren Regelungen geboten werden, die sich an der Aufenthaltsdauer und nicht an einem Stichtag orientieren. NRW hat nun die Gelegenheit, eine Bleiberechtsregelung zu initiieren, die endlich einmal greift.
Wir fordern die Landesregierung auf, sich hierfür auf Bundesebene einzusetzen. Wo ein politischer Wille ist, ist bekanntermaßen auch ein Weg da und möglich.
Ich freue mich auf der einen Seite, dass wir SPD und Grüne in dieser Hinsicht immer dazu bringen, initiativ zu werden.
Seltsam finde ich auf der anderen Seite aber auch, dass Sie nicht den Mut haben, unseren Anträgen zuzustimmen, sondern eigene Entschließungsanträge einbringen, welche unsere Forderungen in abgeschwächter Form enthalten. Weil der Antrag in der Sache gewisse Verbesserungen für betroffene Menschen bedeutet, lassen wir ihn trotzdem passieren.
Über den dritten Antrag sind wir uns mit den Regierungsfraktionen in der Zielsetzung einig. Menschen aus Syrien dürfen nicht in dieses Land abgeschoben werden; denn auf Initiative der syrischen Regierung wird auf die Bevölkerung geschossen, lediglich deshalb, weil sie demonstriert.
An dieser Stelle möchte ich abschließend betonen, dass die Zustimmung zu diesen Anträgen eine Frage der Humanität und keine Frage der Parteipolitik ist. – Herzlichen Dank.
Aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass das Telefonieren im Plenarsaal nicht gestattet ist. Es ist in der letzten Zeit mehrfach vorgekommen; deshalb sage ich es ganz allgemein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tagesordnungspunkt 7 umfasst inzwischen vier Anträge, zwei von den Linken und zwei von SPD und Grünen. Die Sachverhalte sind komplex, die Texte zahlreich. Ich möchte versuchen, dies kurz zusammenzufassen:
und generellen Abschiebestopp. Bei diesem Thema muss differenziert werden – gibt es doch Menschen, die unserer Solidarität und unseres Schutzes ausdrücklich bedürfen. Das gewähren wir ihnen auch, und zwar mit den im weltweiten Vergleich sehr liberalen Asylgesetzen in Deutschland.
Wir müssen uns als Deutschland und NordrheinWestfalen an dieser Stelle nichts vorwerfen lassen, sondern sind vorbildlich. Daran können sich viele andere ein Beispiel nehmen. Deutschland hat in den vergangenen Jahrzehnten im Übrigen gerade aus Krisengebieten immer sehr großzügig Menschen aufgenommen und humanitär geholfen. Wir haben ihnen Hilfe und Sicherheit gegeben. Dafür können wir zu Recht auch einmal Dankbarkeit und Anerkennung bekommen.
Sie können gerne lachen. Aber genauso ist es: Das ist diese Forderungsmentalität. Das ist nicht das, was Sie anderswo bekommen. Es reicht Ihnen einfach noch nicht.
Wir können – das wird sie wiederum freuen – natürlich auch erwarten, dass die Menschen, die als Asylbewerber zu uns kommen, sich integrieren und an Recht und Gesetz halten. Das tut die große Mehrheit. Es gibt aber auch Menschen, die unsere Hilfsbereitschaft und Toleranz ausnutzen, die sich nicht an Regeln halten. Es kann deshalb nicht richtig sein, dass das ohne Sanktionen und Konsequenzen zu akzeptieren ist. Wer die angebotene Gastfreundschaft ausschlägt und ausnutzt, muss auch in Zukunft nach Recht und Gesetz in seine Heimat abgeschoben werden können, meine Damen und Herren. Das sind wir den Menschen, die hier leben und sich korrekt verhalten, schuldig.