Wir können – das wird sie wiederum freuen – natürlich auch erwarten, dass die Menschen, die als Asylbewerber zu uns kommen, sich integrieren und an Recht und Gesetz halten. Das tut die große Mehrheit. Es gibt aber auch Menschen, die unsere Hilfsbereitschaft und Toleranz ausnutzen, die sich nicht an Regeln halten. Es kann deshalb nicht richtig sein, dass das ohne Sanktionen und Konsequenzen zu akzeptieren ist. Wer die angebotene Gastfreundschaft ausschlägt und ausnutzt, muss auch in Zukunft nach Recht und Gesetz in seine Heimat abgeschoben werden können, meine Damen und Herren. Das sind wir den Menschen, die hier leben und sich korrekt verhalten, schuldig.
Daher ist ein undifferenzierter und genereller Abschiebestopp nicht zielführend. Wir lehnen ihn darum auch klar ab.
Im Übrigen stellt das deutsche Aufenthaltsrecht den von Abschiebung betroffenen Personen eine Vielzahl von Schutzrechten zur Verfügung.
Im Gegensatz zur Praxis in vielen anderen Ländern sind Abschiebungen in Deutschland eben keine Willkür, sondern unterliegen strengen Maßstäben.
Frau Düker, Sie können gleich von hier vorne reden. Wir werden uns das anhören. Schauen wir am Ende, wer recht behält oder die besseren Argumente hat.
Herr Golland, verzeihen Sie die Unterbrechung. Würden Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Markert zulassen?
Wir müssen uns im Übrigen auch nicht dafür entschuldigen oder ein schlechtes Gewissen haben, das uns manche immer einzureden versuchen.
Bezogen auf Ihren zweiten Antrag möchte ich meine Ausführungen wie folgt ergänzen: Wir haben bereits eine sehr großzügige Bleiberechtsregelung in unserem Land. Eine nochmalige Ausweitung ist weder gerecht noch richtig.
Wir als CDU erwarten von den Menschen, die zu uns kommen, ein klares Bekenntnis zu unserem Land, seinen Gesetzen und der Achtung unserer kulturellen Identität. Jeder ist angehalten, sich zu integrieren und langfristig auch selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen. Wer sich dem verweigert, weder unsere Sprache lernen noch unsere Gesellschaft und unsere Lebensformen akzeptieren will, der darf dafür nicht auch noch belohnt werden. Dies sieht im Übrigen auch die Innenministerkonferenz so und hat entsprechende Beschlüsse gefasst, Herr Jäger.
Doch, das ist zutreffend. Sie können es ja nachlesen. Es ist ausdrücklich so beschlossen worden. Aber wir können uns gerne noch darüber unterhalten.
Die ersten beiden Anträge sind wieder einmal typische Anträge der Linken: Wohltaten ohne Gegenleistungen, Gutmenschentum, ideologische Verblendungen und Realitätsverweigerung, meine Damen und Herren! – Sie helfen nicht den Menschen, die wirklich Hilfe brauchen, weil Sie sie für Ihre Zwecke missbrauchen.
(Bärbel Beuermann [LINKE]: Sie brauchen Hilfe! Aber für Sie haben wir kein Förderpro- gramm! – Widerspruch von Monika Düker [GRÜNE])
Eine Zuwanderung in unsere sozialen Sicherungssysteme lehnen wir klar und deutlich ab. Das gilt genauso für den Antrag. Wir sagen aber auch klar
und deutlich: Die Menschen, die Hilfe brauchen und unseren Schutz verdient haben, werden das bei uns auch bekommen. Das gilt heute, und das wird auch in Zukunft so sein.
(Hans Christian Markert [GRÜNE]: Fragen Sie einmal bei der Evangelischen Synode nach! Was erzählen Sie da!)
Zu einer Aussetzung des Rückübernahmeabkommens mit Syrien ist Folgendes zu sagen, meine Damen und Herren: Das Rückübernahmeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Syrien wurde am 03.01.2009 unter Federführung des damaligen Bundesaußenministers Frank-Walter Steinmeier (SPD) ausgehandelt. Es regelt die Rückführung illegal aufhältiger Personen und sieht zu diesem Zweck eine Reihe von Verfahrenserleichterungen vor. So werden zum Beispiel verbindliche Fristen für die Beantwortung eines Übernahmeersuchens festgelegt, Modalitäten der Durchbeförderung auf dem Land- und Luftweg geregelt und datenschutzrechtliche Grundsätze vereinbart.
Insgesamt betrifft das Rückübernahmeabkommen ausschließlich technische Fragen, also das Wie einer Rückführung, aber nicht das Ob. Ob eine Rückführung tatsächlich erfolgen darf, wird gerade nicht geregelt. Das Rückübernahmeabkommen ist also kein Blankoscheck für Abschiebungen, wie Sie behaupten, sondern beinhaltet den Grundsatz, dass jede Rückführung eine individuelle Einzelfallprüfung voraussetzt.
Sehen Sie, Herr Jäger, es geht doch. Oppositionelle oder politisch Verfolgte, die in Deutschland politisches Asyl beantragt haben, müssen also unabhängig vom Bestehen des Rückübernahmeabkommens nicht nach Syrien zurückkehren.
Meine Damen und Herren, ich sage es Ihnen von dieser Stelle aus ganz klar: Die CDU ist genau wie Sie entsetzt über das, was dort passiert. Aber das ist eine ganz andere Frage.
Wir unterstützen jegliche Demokratisierungsbemühungen. Das ist völlig klar. Aber sie müssen es richtig machen und auf dem richtigen Weg.
bringen. Der Innenausschuss hat daher die Ablehnung dieses Antrags mehrheitlich – Sie waren auch dabei – empfohlen. Auch hier im Plenum werden wir diesen Antrag ablehnen.
Beenden Sie endlich Ihre Symbolpolitik im Landtag und missbrauchen Sie nicht die Menschen zur Darstellung Ihrer moralischen Betroffenheit! Das ist nicht nur unehrlich
Frau Düker, ich meine vor allen Dingen die Linken; Sie fühlen sich immer angegriffen –, sondern auch falsch.
Meine Damen und Herren, jetzt bin ich gespannt auf Ihre Ausführungen und auf die Abstimmungen am Ende des Tages. Ich glaube, wir müssen uns in Deutschland nicht verstecken angesichts dessen, was wir in der Vergangenheit getan haben, was wir jetzt tun und was wir in Zukunft tun für die Menschen, die zu uns gekommen sind.
Ich kenne genügend Menschen, die das auch zum Ausdruck bringen, nicht immer alles schlechtreden und das Haar in der Suppe suchen, so wie Sie es hier tun. – Meine Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Golland, das, was Sie gerade von sich gegeben haben, war wirklich unterirdisch.
Wenn Sie in der Flüchtlingspolitik einmal die Gelegenheit genutzt hätten, mit der Caritas, der Diakonie, den Verantwortlichen, die seit vielen Jahren Flüchtlingspolitik in diesem Land machen, zu sprechen, dann hätten Sie nicht solch eine Rede gehalten, wie Sie sie gerade gehalten haben. Sie ging an den Tatsachen vorbei. Ich finde, sie war stilistisch auch in einer Art und Weise vorgetragen, dass man sich wirklich gefragt hat, ob da bei Ihnen nicht grundsätzliche Probleme bei diesem Thema bestehen.
Wir haben heute drei Themenkomplexe zu beraten. Zum arabischen Frühling und der Aussetzung des Rückübernahmeabkommens möchte ich zuerst etwas sagen.
Herr Golland, es ist natürlich immer einfach, in Nordrhein-Westfalen vom Wohnort her für die Demokratisierung zu sein, für den Aufstand zu sein und in Syrien für Rechtstaatlichkeit, Demokratie und Freiheit auch einzustehen. Wir unterstützen das immer. Wenn es aber im Rahmen dieser Konflikte und der kriegerischen Auseinandersetzung im Inneren Syriens – anders kann man das nicht kennzeichnen – zu einer Flüchtlingsbewegung kommt, dann sagen Sie: Wir wollen im Grunde genommen damit nichts zu tun haben.
Wer auf der einen Seite die Demokratie unterstützt, muss auf der anderen Seite auch bereit sein, wenn es zu Flüchtlingsströmen kommt, die Menschen auch in unserem Land aufzunehmen.
Zur Klarheit und Wahrheit gehört auch, dass wir den Menschen, die hier in Nordrhein-Westfalen leben und die Angst vor Rückführung in ihr Land Syrien haben, eine Sicherheit geben und eine Rechtsgrundlage schaffen, dass sie dauerhaft nicht abgeschoben werden.
Ich gestehe zu, dass im Jahre 2009, als das Rückübernahmeabkommen mit Syrien geschlossen worden ist, deutlich war, dass es sich nicht um einen glasklaren demokratischen Staat und mit Assad nicht um einen glasklaren Demokraten handelt. Nichtsdestotrotz hat sich in der Zwischenzeit, in den letzten zwei Jahren in Syrien Erhebliches getan: Dreieinhalbtausend Tote, 8.000 Verhaftete und Tausende Verschwundene, von denen wir nicht wissen, was mit ihnen passiert ist, zeugen im Grunde von dieser verbrecherischen Politik in Syrien, die Tag für Tag anhält und von Tag zu Tag auch schlimmer wird.