Protocol of the Session on October 20, 2011

Außerhalb Ihres Schulkonsenses bewertet die FDP Ihre im vorliegenden Entschließungsantrag beschriebene Initiative zum Erhalt wohnortnaher Grundschulen hingegen positiv. Es ist bekannt, dass die FDP sich für kleinere Klassen auch an Grundschulen stark macht und das Prinzip „kurze Beine – kurze Wege“ teilt. Wir finden es gut, dass es ein Konzept für den Erhalt wohnortnaher kleiner Grundschulen geben soll, dass dies erarbeitet werden soll, und wir sind gerne bereit, daran mitzuwirken. Deshalb stimmen wir Ihrem Entschließungsantrag zu.

Die FDP hätte sich gern an einem umfassenden, fairen und qualitätssichernden Schulkonsens beteiligt. Leider haben Sie jedoch unsere entsprechenden Änderungsanträge abgelehnt, sodass wir den Konsens von SPD, CDU und Grünen nicht mittragen können. – Danke schön.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Pieper-von Heiden. – Für die Fraktion Die Linke spricht Kollegin Böth.

Danke. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schulkonsens – ich hätte mir auch gewünscht, wir hätten einen Schulkonsens auf den Weg bringen können, allerdings so, wie es die historische Chance, die die Bildungskonferenz auch darstellt, ermöglicht hätte.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Schon wieder falsch zitiert!)

Längeres gemeinsames Lernen ist das, was Eltern wünschen. Es ist das, was bei jeder Befragung herauskommt. Insofern hätten wir uns – anders als das, was Sie jetzt mit der CDU verabredet haben – in der Tat kleine Gesamtschulen gewünscht. Wir hätten uns gewünscht, dass beim Elternwillen nicht auf dem halben Weg stehengeblieben wird, sondern dass es tatsächlich obligatorisch wird, den Willen der Eltern abzufragen, ihn auch zu stärken, insbe

sondere im Gesetz den Elternwillen zu stärken – und nicht nur die Stadträte.

(Beifall von der LINKEN)

Ich will es noch einmal auf den Punkt bringen.

Erstens. Die Sekundarschule ist leider keine kleine Gesamtschule. Anders als die Gesamtschule wird sie nie eine Oberstufe bekommen können, auch nicht, wenn sie wächst und sich immer mehr Eltern dafür begeistern. Ohne Oberstufe ist es schwieriger für Schülerinnen und Schüler, in die Oberstufe eines kooperierenden Gymnasiums, einer anderen Gesamtschule umzusteigen – einfach aus dem Grunde, weil jedes Gymnasium auch den Lehrplan und die Schwerpunkte der Sekundarstufe I danach ausrichtet, welche Art von Schwerpunkten es in der Sekundarstufe II setzt.

Zweitens. Die Eltern können sich bei einem Umzug auch nicht darauf verlassen, dass Sekundarschule gleich Sekundarschule ist. Wir werden zukünftig drei Typen Sekundarschule haben:

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Das ist peinlich!)

integriert, teilintegriert oder möglicherweise auch noch völlig differenziert gefahren.

Und ich möchte noch einmal sagen: Es ist nicht zwingend vorgeschrieben, Elternbefragungen zu machen. Es ist auch nicht zwingend vorgeschrieben, dass darauf reagiert werden muss, wenn es viele Abweisungen gibt. Es gibt kein Recht auf längeres gemeinsames Lernen in diesem Land. Das hätte unserer Meinung nach unbedingt zu diesem Schulkonsens gehört.

(Beifall von der LINKEN)

Insofern ist der Punkt der Verfassungsänderung ein sehr zweischneidiger. Sie feiern einerseits die Abschaffung der Hauptschulgarantie, andererseits nehmen Sie eine neue Garantie in die Verfassung auf, nämlich die Garantie des gegliederten Schulsystems.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Wieder eine falsche Darstellung!)

Was bedeutet das? Das bedeutet, jedenfalls nach Meinung der Experten, dass die Kommunen zwei Schulformen des gegliederten Schulsystems vorhalten müssen und daneben noch eine integrierte Schulform stellen müssen.

Das Problem ist ganz einfach: Wenn wir in erreichbarer Nähe diese Schulformen, die Eltern gar nicht mehr wollen, nebeneinander stellen, dann haben Sie das gleiche Problem für die Kommunen geschaffen, welches wir bisher in der Verfassung mit der Hauptschulgarantie hatten. Es wird in den Kommunen weiterhin Konflikte geben. Sie werden bestehen bleiben. Ich prognostiziere das hier. Wenn es in zehn Jahren alles ganz anders sein sollte, bin ich willens und bereit, an jedes Mitglied dieser

Schulkoalitionäre einen Brief zu schreiben, um zu sagen: Ich habe mich geirrt. – Ich fürchte nur, ich werde mich nicht irren.

(Sören Link [SPD]: Ich hätte lieber eine Fla- sche Wein!)

Zu den kleinen Grundschulen: Das haben wir nie diskutiert. Das haben Sie jetzt als Entschließungsantrag hintenherum eingeführt. Es ist auch in Ordnung; das kann man so machen. Was mir an dem Antrag zu den kleinen Grundschulen gefällt, ist, dass Sie einen Antrag der Linken übernommen haben, nämlich ein Moratorium einzuführen, dass es keine Schulschließungen geben soll, dass die Fortführung der Standorte ermöglicht werden soll, und zwar bis 2013/14, bis es offensichtlich etwas Neues geben soll.

(Beifall von der LINKEN)

Das finde ich richtig gut. Was ich an diesem Antrag ganz schlecht finde, ist Folgendes: Es wird angekündigt, dass Sie demnächst den Kommunen offensichtlich eine Anzahl an Klassen zugestehen wollen. Dann haben die Kommunen die undankbare Aufgabe, zu verteilen. Zu verteilen bedeutet: Ich kann in einer Grundschule, die ich erhalten will, kleine Klassen bilden. Und das heißt, ich muss in einer anderen Grundschule, die das mittragen muss, Monsterklassen bilden. Das ist keine wirklich gute Politik für die Kommunen.

Wir brauchen klare Entscheidungen zugunsten von kleinen Klassen überall, auch in den Städten, die noch ganz andere Probleme haben. Insofern haben wir den Eindruck: Sie haben die historische Chance, die es gerade in diesem Zeitfenster gegeben hat, verspielt. Das tut uns sehr leid. Deshalb werden wir dagegen stimmen.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Böth. – Für die Landesregierung spricht nun die Schulministerin, Frau Löhrmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich will nur zwei Anmerkungen zu den beiden letzten Vorrednerinnen machen.

Frau Böth, Ihre Lernresistenz stellt mich immer wieder vor neue Herausforderungen. Es macht mich fassungslos, dass Sie immer wieder das wiederholen, was schon mehrfach widerlegt worden ist.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der CDU)

Nun wende ich mich an die FDP. Ich finde, nicht wir vertun eine historische Chance, sondern Sie vertun eine historische Chance, nämlich die Chance, bei etwas mitzugehen, was im Land gewollt ist und was

auch von Ihren Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern gewollt ist.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der CDU)

Ich zitiere aus Eitorf, dem gallischen Dorf, einer Hochburg der FDP. Der dortige FDP-Fraktionsvorsitzende, ein pensionierter Luftwaffen-Oberst, koppelt sich bewusst von der offiziellen Parteilinie ab. Ich zitiere:

„Wir tragen die Sekundarschule von Rot-Grün in Eitorf mit.“

Schwarz-Rot-Grün müsste es heißen.

„Da können unsere Leute in Düsseldorf erzählen, was sie wollen.“

Ich finde, der Mann hat recht.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe einen Paten für meine Arbeit als Ministerin dieser Minderheitsregierung. Das ist Goethe, der gesagt hat: „Alles Große und Gescheite existiert in der Minorität.“ Ich meine – das war auch der Gedanke von Frau Hendricks –: Wann, wenn nicht heute, hat er damit recht?

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir bringen die Gesetzentwürfe zur Änderung der Landesverfassung und zur Weiterentwicklung der Schulstruktur in Nordrhein-Westfalen in dritter und damit letzter Lesung auf den Weg. Damit sind wir am Ende eines zugleich kurzen und langen Weges angekommen.

Der Weg war kurz bezogen auf den zeitlichen Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens. Seit der Einbringung der Entwürfe sind gerade einmal sechs Wochen ins Land gegangen. Die Vorbereitungsphase war, beginnend mit der Bildungskonferenz über den schulpolitischen Konsens bis hin zur Erarbeitung der Gesetzentwürfe, eine Zeit intensiver und konstruktiver Zusammenarbeit. Darauf blicke ich mit großer Freude zurück.

Das Ergebnis bestätigt, dass der von der Landesregierung eingeschlagene Weg, alle Fraktionen, die Kommunen und die Verbände zur Bildungskonferenz im Beratungsprozess einzuladen, richtig war. Allen Beteiligten sei noch einmal ausdrücklich für das außergewöhnliche Engagement gedankt. Das Ergebnis ist mehr als ein Kompromiss zwischen drei politischen Parteien. Es ist ein großer Konsens der Zivilgesellschaft. Die Zivilgesellschaft ist in diesem Gesetzentwurf mit drin, meine Damen und Herren – und nur dadurch waren der Schulkonsens und die jetzige Gesetzgebung möglich.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der CDU)

Der Weg war lang, wenn man die vergangenen Jahrzehnte in den Blick nimmt, in denen in unserem Land über die Schulstruktur diskutiert und gestritten wurde.

Die letzte Änderung der Schulartikel der Landesverfassung zur Frage der Bekenntnisschulen und der überkonfessionellen Schulen liegt mehr als 40 Jahre zurück. Sie wurde damals von allen Fraktionen des Landtags – von CDU, SPD und FDP – gemeinsam getragen. Wer die Entstehungsgeschichte und die Ausschussberatungen nachvollzieht, wird ein intellektuelles Vergnügen daran finden, mit welcher Ernsthaftigkeit und Gründlichkeit damals beraten und entschieden wurde.

Die Verfassungsänderung des Jahres 1968 gilt noch heute als historischer Schulkompromiss. Damals wurde das Geschehen von allen Beteiligten als Schlusspunkt einer Debatte gewürdigt, die in den ersten Jahrzehnten der Landesgeschichte die bildungspolitischen Diskussionen geprägt hatte. Abgelöst wurde sie durch die Auseinandersetzung um die Schulstruktur.

Dem historischen Schulkompromiss stellen wir als die heute Handelnden das Ergebnis des ebenfalls historischen schulpolitischen Konsenses zur Seite, der die Schulstruktur für die nächsten zwölf Jahre festschreibt. Wir machen den Weg frei für eine zukunftsorientierte, innovative, pragmatische Schulentwicklung vor Ort.

Dabei haben wir zwei weitere Paten; das will ich als Verbindung noch einmal sagen: Johannes Rau hat mit seiner Bildungskommission die staatlich