Protocol of the Session on September 29, 2011

(Zuruf von der CDU)

Sie können auch gerne darüber diskutieren. Arbeitnehmer brauchen eine Vertretung, auch wenn sie hauptsächlich Studierende sind. Dafür setzen wir uns in allen Lebensbereichen ein und natürlich auch an der Hochschule.

(Beifall von Renate Hendricks [SPD])

Meines Erachtens ist dieser Antrag ein durchsichtiger Versuch, etwas aufzupusten, es gäbe angeblich Irritationen an den Hochschulen. Sie versuchen, jedes klitzekleine Fitzelchen zu ergreifen, um so etwas in die Luft zu pusten. Das stimmt nicht. Reden Sie doch einfach mal mit den Hochschulen! Dann bekommen Sie vollkommen andere Rückmeldungen.

(Dr. Michael Brinkmeier [CDU]: Reden wir doch mal gemeinsam mit den Hochschulen!)

Der Antrag entbehrt wirklich jeglicher Grundlage. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für die FDP-Fraktion hat Herr Kollege Hafke noch einmal das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, ich bin sehr froh, dass Sie Ihre Lieblingszitate vom offenen Dialogprozess nicht noch einmal angesprochen haben. Nichtsdestotrotz muss ich feststellen, dass Ihre Rede in der Aussage, was Sie eigentlich planen, relativ dünn war.

(Ministerin Svenja Schulze: Nicht so dünn wie Ihre!)

Da kann man schon unterschiedlicher Auffassung sein. Sie haben gesagt, wir würden uns so etwas aus den Fingern saugen. Komischerweise hört man davon regelmäßig aus den Universitäten und der Presse, sodass man nicht einfach sagen kann, man würde sich das aus den Fingern saugen. Es wäre als Koalition der Einladung richtig, das Parlament und den Ausschuss anständig zu informieren und sich nicht in nebulösen Formulierungen zu ergehen.

Frau Ministerin, ich frage Sie noch mal klipp und klar. Es ist die Aufgabe der ASten, die Studierenden zu vertreten. Das funktioniert doch auch an den meisten Universitäten recht gut. Warum muss man dann alles noch mal staatlich regulieren und in Gesetzen festschreiben, wenn das auf der anderen Seite schon funktioniert und es diese Vertretungen gibt?

Frau Böth, die Landesregierung war da schon mal weiter. Das muss man mal sagen. Ich darf aus dem Landespersonalvertretungsgesetz zitieren:

„Die studentischen Hilfskräfte sollen weiterhin nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen, weil für sie bereits durch die Studierendenschaft … eine wirksame Interessenvertretung besteht.“

Wenn das, wie Sie es bei der Gesetzesverabschiedung vor einigen Monaten gemacht haben, immer noch Ihre Haltung ist, würde ich von Ihnen erwarten, vor dem Parlament klipp und klar kundzutun, dass Sie bei diesem Kurs bleiben.

Ich sage Ihnen noch mal, warum das gut geregelt ist und warum das Verfahren, das wir haben, der richtige Weg ist. Das ist so, weil das Thema der Flexibilität bei Forschung und Lehre ein ganz enormer Schwerpunkt ist, das man durch solche staatlichen Regulierungseingriffe, wie Sie sie wahrscheinlich planen, nur schlechter stellen kann. Dann spricht man über ein bürokratisches Monstrum, das nicht dazu führt, Forschung und Lehre zu verbessern, sondern das weiter hintanstellt. Das wollen wir als FDP nicht. Wir wollen den Hochschulen die Freiheit lassen,

(Das Ende der Redezeit wird angezeigt.)

und die Interessenvertretung dorthin geben, wohin sie auch gehört, nämlich zwischen die Betroffenen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Danke schön, Herr Kollege Hafke. – Frau Ministerin Schulze hat noch mal um das Wort gebeten, das sie hiermit bekommt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Hafke, es wäre ganz schön gewesen, Sie hätten mir zugehört. Ich habe ganz klar gesagt, die studentischen Hilfskräfte sind nicht im LPVG. Das haben Sie richtig zitiert. Dabei bleiben wir auch. Wir werden das LPVG nicht wieder ändern. Sie sind nicht im LPVG und gehören auch nicht hinein.

Ob die ASten die richtige Vertretung sind, darüber würde ich gerne noch einmal diskutieren. Es geht darum, mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Das ist nicht die klassische Rolle eines AStA. Deswegen muss man diskutieren, ob dort ein Obleutemodell das richtige ist oder ob andere Modelle die richtigen sind. Diese Diskussion haben wir begonnen. Die Anregung dazu kam aus dem LPVG-Prozess. Diese Anregung nehmen wir gerne auf. Diese Offenheit haben wir nun mal, ob sie Ihnen nun passt oder nicht. Das ist nun einmal der Unterschied zu Ihrer Regierung: Wir reden halt mit den Leuten. Wir wollen uns auch ein bisschen länger halten als Sie.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Beschlussfassung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 15/2862 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie. Die abschließende Beratung und Beschlussfassung soll dort in öffentlicher Sitzung stattfinden. Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit verlassen wir Tagesordnungspunkt 8 und haben so überwiesen.

Ich rufe auf:

9 Weitere Gebührenerhöhung für den öffent

lich-rechtlichen Rundfunk verhindern – Die Rundfunkanstalten müssen ihr Versprechen der Gebührenstabilität einhalten

Eilantrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/2898

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Witzel das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP-Landtagsfraktion ist der Auffassung, dass wir selbstverständlich einen handlungsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauchen, der die Möglichkeit haben soll, Qualitätsjournalismus anzubieten. Dafür braucht er im Hinblick auf seine finanziellen Grundlagen selbstverständlich Planungssicherheit.

Aus all diesen Gründen diskutieren wir Neuerungen für das zukünftige Modell der Rundfunkfinanzierung. Ich nenne nur das Stichwort „Medienabgabe“.

Eines ist für uns aber auch klar:

„Alle Beteiligten haben das Ziel, die Umstellung der Rundfunkfinanzierung im Jahre 2013 nicht mit einer gleichzeitigen Beitragserhöhung zu belasten, sondern die Beiträge zugunsten der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen 2013 stabil zu halten.“

Dieser Satz stammt von Monika Piel, die in der öffentlichen Anhörung im Haupt- und Medienausschuss des Landtags am 7. April 2011 den WDR vertreten hat.

Dem kann man nur ausdrücklich zustimmen. Das hat auch unsere Sympathie, denn es hat seit Beginn des Prozesses das Versprechen gegeben, dass eine Systemumstellung, für die es gute Gründe gibt – wenngleich die konkrete Umsetzung noch Fragen bei den Fraktionen in diesem Haus auslöst –, nicht dazu führen soll, dass es zu einer höheren finanziellen Belastung kommt. Es gab stets das Versprechen der Finanzstabilität.

Gerade der angedachte Systemwechsel hin zu einer Medienabgabe soll für mehr Planungssicherheit sorgen. Es wird ja die Bemessungsgrundlage erweitert. Zukünftig zahlen alle ein – die Konstruktion gleicht einer allgemeinen Wohnungssteuer –, auch diejenigen, die kein Fernsehgerät und kein Rundfunkgerät zu Hause haben. Es gibt weniger Befreiungstatbestände, und es gibt keine niedrigeren Beitragssätze mehr für diejenigen, die nur ein Radio haben. Alle zahlen den erhöhten Satz.

Es handelt sich um eine ausdrücklich im Interesse des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgenommen Stabilisierung der Einnahmeperspektiven. Deshalb war es auch plausibel, Stabilität statt eine Anhebung der Gebührensätze zu versprechen.

Wir finden es nicht seriös, dass das so vonseiten der Anstalten des öffentlichen Rechts im April hier vor der Politik so klar vorgetragen wurde, wenige

Wochen zuvor aber ein Mehrbedarf bei der KEF angemeldet wurde. Die KEF hat im Frühjahr abgefragt, und der öffentlich-rechtliche Rundfunk musste sich dazu verhalten. Das ist keine Frage. Aber es ist nicht fair, tatsächlich einen Mehrbedarf bei der KEF anzumelden und weniger als einen Monat später den Abgeordneten in diesem Haus bei einer öffentlichen Anhörung zu sagen, es gäbe im Zusammenhang mit dem Systemwechsel keine Erhöhung, die Gebührensätze würden stabil bleiben.

Deshalb ist es Aufgabe der Politik, nun dafür zu sorgen, dass die Versprechen eingehalten werden, auch wenn man die Detailberechnungen der KEF zum jetzigen Zeitpunkt nicht veröffentlichen darf. Die KEF wird als zuständige Stelle in den nächsten Tagen die Argumente im Hinblick auf die öffentlichrechtlichen Finanzbedarfsanmeldungen mit einem Gutachten öffentlich bewerten.

Es muss aber klar sein: Das Versprechen, das diesem Hause gegeben worden ist, das steht für uns.

Etwa anderthalb Milliarden Euro mehr sind ja kein Pappenstil, insbesondere wenn wir uns einmal anschauen, welche Entwicklung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den letzten zehn Jahren stattgefunden hat. Das Einnahmevolumen ist von 6,6 Milliarden € auf 7,6 Milliarden € gestiegen. Es ist also nicht so, dass in den letzten Jahren nichts geschehen wäre.

Das alles ist zu berücksichtigen. Auch wenn das KEF-Verfahren ein reguläres Verfahren ist, das, formal betrachtet, unabhängig von der Diskussion über den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und die Medienabgabe ist, gehört doch faktisch alles zusammen. Die neue Medienabgabe soll die Einnahmeperspektive des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stabilisieren. Gleichzeitig ist zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht bekannt, wie die Mehrzahl der Länderparlamente sich zu diesem Systemwechsel politisch verhält. Das müssen ganz wesentliche Komponenten sein, die mit berücksichtigt werden.

Über Erhöhungen kann man deshalb erst dann seriös sprechen, wenn klar ist, wie die Grundlagen der Finanzierung des Rundfunks aussehen.

Sie achten bitte auf die Redezeit.

Frau Präsidentin, deshalb sagen wir, auch gerichtet an die Landesregierung: Berufen Sie sich auf das, was immer die Grundlage der Gespräche mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk war. Dafür stehen auch Sie mit im Wort, weil auch Sie die Argumentation des öffentlich

rechtlichen Rundfunks, welche in der MPK eine mehrheitsfähige Grundlage war, mit vertreten haben. Treten Sie mit ein für Beitragsstabilität und verhalten Sie sich in der nächsten Zeit in diesem

Sinne zu dem erwarteten Bericht der KEF. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und von Dr. Michael Brinkmeier [CDU])

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die CDU-Fraktion hat Frau Kollegin Verpoorten das Wort.