Protocol of the Session on September 29, 2011

Darüber hinaus hat der Zeitpunkt der Verlautbarung für Irritation gesorgt. Wenn das Thema so bedeutend ist, warum wurde es dann nicht schon kürzlich bei der Novelle des Landespersonalvertretungsgesetzes mit beraten? Vielleicht, weil sich in der Begründung zur Änderung des LPVG noch die Aussage findet, dass studentische Hilfskräfte weiterhin nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen sollen?

Ohnehin scheint das Vorhaben nicht immer so weit oben auf der Agenda des Ministeriums gestanden zu haben. Das vermeintliche Problem wurde bereits vor einigen Jahren in einer Broschüre der GEW umrissen, die aus dem Jahr 2003 stammt. Warum – so frage ich Sie, Frau Ministerin Schulze – hat die damalige Ministerin, wenn das Problem denn so dringend war, nicht einen entsprechenden Vorstoß gemacht?

Politik – da dürften wir uns einig sein – soll zur Lösung von Problemen und Missständen dienen. Aufgabe der Politik ist es nicht, Scheinprobleme aufzubauen, um sie anschließend mit großer Geste und noch größerem Aufwand zu lösen.

(Beifall von Dr. Michael Brinkmeier [CDU])

Meine Kollegen und Kolleginnen von SPD und Grünen und Frau Ministerin, wenn Sie sich schon Gedanken über studentische Hilfskräfte machen, dann doch bitte problemorientiert und zielführend! Das könnte ganz konkret folgende Fragen betreffen: Wie schaffen wir es, die realen Arbeitsbedingungen studentischer Hilfskräfte so zu verbessern, dass am

Ende Positives für Hilfskräfte und Studierende gleichermaßen herauskommt? Wie schaffen wir geeignete Voraussetzungen für gute und exzellente wissenschaftliche Leistungen an unseren Hochschulen? – Daran sollten Sie arbeiten.

(Beifall von der CDU)

Sie haben angekündigt, Bildungspotenziale zu erschließen. Sie haben angekündigt, die Qualität der Lehre zu verbessern. Sie haben angekündigt, den Hochschulen Planungssicherheit zu geben und die Hochschulen zu modernisieren. Fangen Sie mit diesen Aufgaben an! Machen Sie keine Schaufensterpolitik ohne wirklichen Inhalt.

(Beifall von Dr. Michael Brinkmeier [CDU])

Wir als CDU-Landtagsfraktion begrüßen den Antrag der FDP-Fraktion und freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die SPD spricht Frau Kollegin Preuß-Buchholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Sie versuchen hier wieder einmal, über ungelegte Eier zu reden. Bisher wurde von der Landesregierung noch gar keine konkrete Regelung, auf die Sie hier vorschnell schließen, vorgelegt. Aber Sie reden ja bei jeder noch so kleinen angekündigten Änderung gleich das große, böse Bürokratiemonster herbei.

Friede, Freude, Eierkuchen – so ähnlich beschreiben Sie die Situation der studentischen Hilfskräfte an den Hochschulen NRWs in Ihrem Antrag. Man könnte auch von einem wirtschaftsliberalen Eldorado sprechen. Da ist von einer Durchschnittslaufzeit von sechs Monaten die Rede, welche den Studierenden einen Baustein für die Zukunft biete. Und damit nicht genug: Die Flexibilität dieser Verträge sei für die Studierenden ausschließlich vorteilhaft. Schließlich ermögliche sie es den Studierenden, ihren Arbeitsumfang leichter an die jeweiligen Studienbelastungen anzupassen.

Nun kommt die rot-grüne Landesregierung daher und möchte den Studierenden diese hochgeschätzten, flexiblen und vorteilhaften Freiräume einfach mir nichts, dir nichts wegnehmen. Dass mit der Reform des LPVG Lehrkräfte und wissenschaftliche Hilfskräfte erstmals Anspruch auf eine Personalvertretung bekommen haben, halten Sie ja schon für schlimm genug. Jetzt befürchten Sie also, dass die Landesregierung auch noch eine Interessenvertretung für studentische Hilfskräfte schafft

(Marcel Hafke [FDP]: Gibt es doch schon!)

und dass das Unruhe in die Hochschulen bringt.

Inwiefern ein Anspruch auf Personalvertretung Unruhe in die Hochschulen bringen soll, leuchtet mir allerdings nicht ein. Im Gegenteil: Es kann einer wissenschaftlichen Tätigkeit von studentischen Beschäftigten, die der Konzentration bedarf, doch nur förderlich sein, wenn sie sich in Ruhe den Forschungsprojekten widmen können, und zwar vor dem Hintergrund, dass sie sich in ihren Interessen gut vertreten wissen – wie auch immer eine solche Interessenvertretung in Zukunft aussehen wird; nur verlässlich sollte sie sein. Ein Hire-and-fire-Gefühl unter den Studenten, die Unsicherheit über die eigene Zukunft und ein sorgenvolles Hin-und-herGerenne der Studenten von Pontius nach Pilatus tragen meines Erachtens wesentlich mehr Unruhe in die Hochschulen hinein.

Ihre genannten Beispiele für bereits heute existierende Interessenvertretungen an einigen Hochschulen des Landes durch die jeweiligen Allgemeinen Studierendenausschüsse zeigen, dass dies eine gute Sache ist. Eine landesweit einheitliche Regelung für eine wirksame Interessenvertretung wäre aber sicherlich wünschenswert.

Was eine Interessenvertretung mit einem Attraktivitätsverlust der Stellen zu tun haben soll, leuchtet mir auch nicht ein. Die studentischen Hilfskräfte sind im Wissenschaftsbetrieb förderlich und notwendig. Wir sprechen hier über den wissenschaftlichen Nachwuchs, der das Seine zu Wissenschaftsbetrieb und Forschungsergebnissen beiträgt.

Von den studentischen Beschäftigten wird wichtige und gute Arbeit geleistet, die auch nicht mal eben wegfallen kann. Und wo gute Arbeit geleistet wird, da sollten auch die Rahmenbedingungen für gute Arbeit gegeben sein.

Nicht mehr und nicht weniger will die Landesregierung und wollen wir von der SPD mit den Änderungen, die wir diskutieren und in die Wege leiten wollen, erreichen. Deren konkrete Ausgestaltung wird uns und Ihnen rechtzeitig von der Ministerin zur Diskussion vorgelegt werden. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Frau Kollegin Dr. Seidl.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Hafke, wir sind uns im Ziel sogar einig. Damit komme ich aber eigentlich nur auf die Überschrift Ihres Antrags zu sprechen, die mit den Worten beginnt – das wollen wir genau wie Sie –: „Attraktivitätsverlust von studentischen Hilfskraftstellen an Hochschulen vermeiden“. Genau aus diesem Grunde brauchen wir für die etwa 30.000 Hilfskräfte an unseren Hochschulen eine personalpolitische Interessenvertretung. Genau deswegen!

Mit der Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes wurde bereits der erste wichtige Schritt für eine starke Personalvertretung an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen getan. Sie umfasst wissenschaftliche und künstlerische Beschäftigte mit Hochschulabschluss sowie die Lehrbeauftragten an unseren Hochschulen. Wir haben die Landespersonalrätekonferenz gestärkt, die die Personalräte in ihrer Arbeit vor Ort unterstützt, und haben damit eine zentrale Forderung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. – Das nur zum Katalog abgearbeiteter wichtiger Projekte, die Frau Birkhahn eben angemahnt hat! Wir setzen Stück für Stück die Punkte in der Arbeit um, die wir uns vorgenommen haben.

Ausgenommen von der Personalvertretung sind bislang die studentischen Hilfskräfte. Eine solche wollen wir jetzt zusammen mit den Hochschulen und Gewerkschaften nachholen. Im Schnitt laufen die befristeten Arbeitsverträge der wissenschaftlichen Hilfskräfte nur über ein Semester. Genau hier wollen wir ansetzen. Die Gewerkschaft ver.di will mit dem Arbeitgeberverband des Landes eine tarifvertragliche Regelung für die studentischen Hilfskräfte erarbeiten. Es muss außerdem Sicherheit geben über einheitliche Tarife, damit Lohndumping vermieden wird. Darüber hinaus sollen Fragen der Mitbestimmung adäquat geregelt werden. Schließlich könnten die derzeitigen Zeitverträge, die im Durchschnitt über sechs Monate laufen, zu einer verlässlichen Perspektive weiterentwickelt werden.

Frau Ministerin Schulze hat bereits angekündigt, dieses Thema zu einem wichtigen Aspekt im Rahmen ihres offenen Dialogprozesses zur Novellierung des Hochschulgesetzes zu machen. Das begrüßen wir außerordentlich.

Wenn Sie allerdings sagen, Herr Hafke, dass Mitspracherechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bürokratische Belastungen darstellen, die es zu verhindern gilt, dann ist das, finde ich, wieder mal äußerst zynisch. Für uns gilt der Schutz der Arbeitnehmerrechte in jedem Arbeitsverhältnis. Ich sehe auch nicht, dass die bestehenden Strukturen der Interessenvertretung von Studierenden in Form der Studierendenparlamente und der Allgemeinen Studierendenausschüsse vollständig dazu in der Lage wären, die Komplexität der personalpolitischen und arbeitsrechtlichen Materie angemessen zu erfassen. Es bedarf hier deshalb einer eigenständigen Personalvertretung. Eine Zusammenarbeit zum Beispiel mit dem AStA und dem Studierendenparlament könnten wir uns allerdings vorstellen.

Also: Die Panikmache vor übermäßiger Bürokratisierung halte ich für unangemessen. Eine angemessene personalpolitische Interessenvertretung steigert doch sogar die Attraktivität von Arbeitsplätzen – eben auch für studentische Hilfskräfte. Statt zu einem Attraktivitätsverlust wird es daher künftig zu einem Attraktivitätsgewinn auch für diesen Job

kommen, sodass sich noch mehr junge Studierende um eine Stelle als studentische Hilfskraft bemühen werden. Das unterstützen wir, und das wollen wir in den kommenden Monaten gemeinsam mit den Hochschulen und auch den Gewerkschaften auf den Weg bringen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Seidl. – Für die Fraktion Die Linke spricht Frau Kollegin Böth.

Danke. – Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! In einem stimme ich Herrn Hafke und Frau Birkhahn zu: Das hätte man alles schon im LPVG regeln können. Mir ist auch unerklärlich gewesen, warum sich SPD und Grüne dagegen gewehrt haben, das da zu regeln.

Ich will sagen, wer noch fehlt, und zwar auch im Antrag der FDP, nämlich die Doktoranden und Doktorandinnen. Die sind bisher auch nicht vertreten. Das sollte meiner Meinung nach dringend geregelt werden. Das ist ohnehin eine unserer Forderungen bei der Novellierung des LPVG gewesen.

Zum Antrag der FDP aber noch etwas anderes: Ich finde es erstaunlich, dass man Mitbestimmung unter der Frage „Bürokratie“ abhandelt. Die FDP war mal eine Partei, die sich für demokratische Rechte eingesetzt hat. Ich habe den Eindruck, dass Mitbestimmung nicht mehr Bürokratie bedeutet, sondern mehr Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenrechte und damit auch mehr betriebliche Demokratie. Diese brauchen wir endlich auch für studentische Hilfskräfte und für Doktorandinnen und Doktoranden. Das ist kein Bürokratiemonster.

Die FDP ist auf der anderen Seite ja so eine Wirtschaftspartei. Und man lernt in jedem besseren Managementkurs, dass es in einem Unternehmen umso besser „fluppt“, je mehr Beteiligung man dort hat. Auch aus diesen Gründen verstehe ich Ihre Haltung dazu nicht. – Ich habe jetzt mal versucht, mich in Ihr „Gedankengebäude“ zu versetzen.

Eigentlich geht es in dem Antrag aber gar nicht um studentische Hilfskräfte, sondern es geht darum, dies zum Anlass zu nehmen, die Landesregierung erneut zu fragen – wir haben das im Ausschuss schon wer weiß wie oft gehört –, was mit dem neuen Hochschulgesetz ist. Vielleicht sollten wir dann endlich mal die Debatte führen, was nach Ihrer Auffassung in das neue Hochschulgesetz soll, was bisher an den Hochschulen schlecht läuft und was verbessert werden müsste.

Dazu kann ich nur sagen: Ein neues, modernes, demokratisches und inklusives Hochschulsystem sollte natürlich nicht nur das berücksichtigen, was Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer wollen, also was im Rahmen von Forschung immer unterei

nander diskutiert wird, sondern es sollte sich auch an den Interessen der Gesellschaft orientieren. Insofern spielt sicherlich eine wichtige Rolle auch so etwas wie die Einführung der Zivilklausel gegen die Indienstnahme der Hochschule für Rüstung und Krieg, die Abschaffung des sogenannten Hochschulrates, der die ganze Hochschule unter dem Fokus sieht, dass es bestimmte Interessen gibt, die eben outputgesteuert sind, und der über die finanziellen Mittel diskutiert, die die Hochschule einwirbt, wobei es weniger darum geht, was die Hochschule eigentlich für die Gesellschaft tut. – All diese Fragen muss man sicherlich diskutieren.

Insofern wäre ich sehr dafür, dass die Ministerin nicht nur ein „Hochschulfreiheitsgesetz light“ auf den Weg bringt, sondern dass sie ordentlich Grund in das Gesetz bringt in dem Sinne, wie wir das heute schon mal diskutiert haben.

Langfristig müssen wir die Hochschulen, glaube ich, neu denken. Wer der Auffassung ist, dass der Bologna-Prozess sinnvoll war – über dessen Sinnhaftigkeit kann man sicherlich an anderer Stelle noch mal reden –, der muss im Hochschulgesetz irgendwann Deutliches zur Unterscheidung zwischen Fachhochschulen und Universitäten, jedenfalls was die Zugänge zu bestimmten akademischen Laufbahnen angeht, sagen. Das kann man nicht dem Standesdünkel der Universitäten überlassen, dass Bachelor nicht gleich Bachelor ist und Bachelor und Master überhaupt nicht miteinander verknüpft werden, außer man war vorher an derselben Universität. Ich sage mit Absicht: an derselben Universität, also nicht gleich zu gleich. Noch nicht einmal da sind wir in Nordrhein-Westfalen angekommen. Man kann noch nicht mal von Bonn nach Köln wechseln.

Insofern haben wir auch beim Hochschulgesetz eine Menge zu tun. Innovation heißt auch, neue Wege zu denken und den gesellschaftlichen Ansprüchen an Hochschule Rechnung zu tragen. Dieses sollte im neuen Hochschulgesetz dringend verankert werden. – Danke.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Böth. – Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Schulze das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In diesem Antrag geht die FDP von einer sehr seltsamen Vorstellung aus. Darin heißt es, ich hätte die Absicht, die Einstellung von studentischen Hilfskräften zu erschweren. Das ist eine vollkommen verrückte Vorstellung. Warum sollte ich so eine Absicht haben? Studentische Hilfskräfte sind wichtig. Es ist eine gute Möglichkeit für die Studierenden, etwas dazuzulernen, Geld zu verdienen, nahe an der Wissen

schaft zu sein, und es gibt viele Aufgaben im Bereich der Hochschule, die gut von studentischen Hilfskräften übernommen werden können.

Studentische Hilfskräfte sind aber auch Arbeitnehmer. Das gibt die FDP auch zu, indem sie gute Beispiele nennt, wo diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertreten werden. Die haben die gleichen Probleme wie andere Arbeitnehmer auch. Wenn junge studentische Hilfskräfte ein Chemielabor aufräumen, muss sich irgendjemand darum kümmern, wer den Arbeitsschutz gewährleistet. Wenn eine Studentin in ihrem Arbeitsverhältnis gemobbt wird, muss jemand da sein, der für diese Studentin ansprechbar ist. Das sind ganz normale Probleme, die studentische Hilfskräfte haben, für die es aber keine unmittelbare Vertretung und niemanden gibt, der sich mit dem Arbeitsrecht wirklich gut auskennt. Deswegen müssen wir so eine Vertretung schaffen.

Frau Böth, wir haben das nicht im LPVG getan, weil uns die Gewerkschaften ausdrücklich darum gebeten haben, das noch einmal etwas intensiver zu diskutieren. Das kann man nicht einfach dem Personalrat sozusagen andienen. Mit so vielen Fällen wäre ein Personalrat vollkommen überfordert. Es muss dafür eine intelligente Lösung geben.

Eine Möglichkeit ist, das bei den ASten aufzuhängen. Dafür gibt es gute Beispiele. Ich kann mir ebenso gut ein Modell vorstellen, in dem man mit Obleuten arbeitet. Auch das halte ich für sehr sinnvoll. Wir müssen miteinander diskutieren, was aus Sicht des Parlaments eine sinnvolle Möglichkeit ist, diese Studierenden zu vertreten. Ich glaube, dass sie eine Vertretung brauchen, darüber sind wir uns hier im Parlament einig. Wie wir es ganz genau machen, darüber können wir uns gerne auseinandersetzen.

(Zuruf von der CDU)