Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit großem Erstaunen konnten wir letzte Woche der Presse entnehmen, dass die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten einen Mehrbedarf für den Zeitraum von 2013 bis 2016 bei der KEF in Höhe von 1,4 Milliarden € angemeldet haben. Ich muss sagen: Ich kann es heute immer noch nicht glauben.
Es ist mir unbegreiflich, wie in Zeiten des Kampfes um Rettungspakete für schwächelnde Staaten sowie Diskussionen über Altersarmut und die uns alle bewegende Frage, wie wir es noch schaffen, die Schwachen und Hilfsbedürftigen in unserem Lande zu unterstützen, eine solche Anmeldung erfolgen kann. Was ist das für ein Selbstverständnis?
In Ihrem Interview vom 27. September in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ begründete die ARD-Vorsitzende und Intendantin des WDR, Frau Monika Piel
Hören Sie uns einfach mal zu! Das wird Ihnen ganz gut tun. – In Ihrem Interview vom 27. September 2011 in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ begründete die ARD-Vorsitzende und Intendantin des WDR, Frau Monika Piel, den Mehrbedarf mit Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie steigenden Energiekosten etc. Dieses Problem hat der öffentliche Rundfunk aber nicht alleine. Wir haben alle mit steigenden Kosten zu kämpfen. Nur im Gegensatz zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk kann der Handwerksbetrieb seinen Mehrbedarf nicht irgendwo anmelden.
Er muss seine Ausgaben anhand der Einnahmen bemessen. Wie soll ich gegenüber der alleinerziehenden Mutter die ständig steigenden Rundfunkgebühren verantworten? Mit Verweis auf allgemeine Kostensteigerungen? Eine alleinerziehende Mutter, die schon für die günstigste Ausgabe eines Schulranzens 125 € auf den Ladentisch legen muss – und da ist noch kein Bleistift und kein Büchergeld
dabei – würde ihren Mehrbedarf auch gerne irgendwo anmelden. Jede öffentlich-rechtliche Ausgabe muss sich am Maßstab der Verhältnismäßigkeit messen.
Meine Damen und Herren, die öffentliche Empörung über die durch Zufall bekannt gewordenen Zahlen ist nicht über Nacht gekommen. Sie ist ein Ergebnis einer immer wiederkehrenden Erkenntnis, nämlich der, dass der Rundfunkgebührenbetrag nur einen Weg kennt; und das ist der Weg nach oben. Das ist nicht besonders vertrauenserweckend.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf nicht die Akzeptanz bei den Gebührenzahlern verlieren, insbesondere nicht in Anbetracht der Tatsache, dass wir hier um eine Stabilisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems ringen, indem wir den grundsätzlich richtigen Schritt von der gerätebezogenen zur geräteunabhängigen Finanzierung wagen sollten.
In diesem Zusammenhang hat die Intendantin des WDR und ARD-Vorsitzende, Frau Monika Piel, in dem bereits vorerwähnten Interview sogar eine Senkung des Rundfunkbeitrags nicht ausgeschlossen.
Ich bin froh darüber, dass meine Fraktion klar und deutlich in einer Pressemitteilung vom 23. September diesen Jahres zum Ausdruck gebracht hat: Die CDU im Landtag von Nordrhein-Westfalen ist strikt gegen eine Gebührenerhöhung im öffentlich
rechtlichen Rundfunk – nicht, weil wir kein starkes und informatives öffentlich-rechtliches Rundfunkangebot für unser Land wollen, sondern weil wir die Höhe des Rundfunkbeitrages vor den Menschen in Nordrhein-Westfalen verantworten müssen.
Mit einem Rundfunkbeitrag von 17,98 € leisten wir uns heute schon den teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunk in vergleichbaren europäischen Staaten. Der Rundfunk muss lernen, mit den Mitteln umzugehen, die ihm zur Verfügung stehen. Es muss daher alles auf den Prüfstand, auch die Frage, ob hohe Ausgaben für Kommentatoren-Gehälter und Sportübertragungen wirklich nötig sind. Es gilt, Einsparpotentiale zu nutzen und sie stärker auf den öffentlich-rechtlichen Grundversorgungsauftrag zu fokussieren.
Im Übrigen werden wir die Diskussion über den öffentlich-rechtlichen Grundversorgungsauftrag in Zukunft verschärft führen müssen. Bereiche – damit meine ich auch die neuen Medien –, die nicht dem öffentlich-rechtlichen Grundversorgungsauftrag zuzurechnen sind, dürfen nicht vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanziert werden.
In diesem Zusammenhang möchte ich hier eines klarstellen: Eine Rechtfertigung der Gebührenerhöhung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit dem Verweis auf Preissteigerungen in anderen Bereichen wie zum Beispiel Zeitschriften ist
falsch und unsachlich. Denn hier handelt es sich um Privatunternehmen. Wenn der Preis dort zu hoch ist, kauft der Kunde das Produkt nicht mehr. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist aber gerade kein Privatunternehmen. Und so muss er sich auch verhalten und sich auch behandeln lassen.
Ich möchte zusätzlich darauf hinweisen, dass die KEF die Anträge der Sender nicht nur auf Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen hat, auch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sowie die Haushalte der öffentlichen Hand muss die KEF bei ihrer Entscheidung berücksichtigen. Wir werden diese Überprüfung mit Aufmerksamkeit bei der Anmeldung, die jetzt erfolgt, verfolgen. Wir stimmen daher als CDU dem Antrag der FDP zu. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Worum geht es eigentlich in dieser Debatte? Es geht zum einen um den Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der ein neues, gerechteres Beitragsmodell zum Ziel hat; und es geht zum anderen um die Finanzbedarfsanmeldung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Der FDP-Antrag versucht die Debatte um den Beitragsstaatsvertrag mit der aktuellen Finanzbedarfsanmeldung von ARD, ZDF, Arte und DeutschlandRadio zu vermischen.
Darum muss hier einiges klargestellt werden. Frau Verpoorten, das duale Rundfunksystem in Deutschland ist gut aufgestellt, und die öffentlich-rechtlichen Sender liefern eine Qualität, die sich auch im internationalen Vergleich sehen lassen kann.
Herr Witzel, Sie tun so, als ob die Bedarfsanmeldung etwas völlig Plötzliches und Ungewöhnliches wäre. Aber gerade Sie müssten doch wissen, dass der Anmeldezeitpunkt schon seit mehreren Jahren bekannt
1,1 bzw. 1,3 % – darüber sprechen wir hier – genehmigt werden kann. Ich sage aber auch, dass die Mehrbedarfsanmeldung für die Debatte um den wichtigen Rundfunkänderungsstaatsvertrag sicherlich nicht förderlich ist. Sie ist aber hiervon getrennt zu betrachten.
Die Anmeldung an sich ist ein völlig normaler Vorgang, und sie liegt auch unterhalb der Inflationsrate. Die FDP geht in ihrem Antrag davon aus, dass sich durch die Verabschiedung des neuen Beitragsstaatsvertrages die Einnahmesituation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verbessert. Wenn dies so sein sollte, ist es doch ein Grund mehr für die Umstellung auf das wohnungs- bzw. betriebsstättenbezogene Modell. Die möglichen Mehreinnahmen fließen nicht einfach den Sendern zu, sondern sie würden bei der nächsten Berechnung der KEF berücksichtigt und würden zu einer Gebührensenkung führen.
Sie fordern im Antrag weiterhin mehr Gebührenakzeptanz und Gerechtigkeit. Das neue System trägt auch hier dazu bei: durch weniger Kontrollen an der Haustür und mehr Gerechtigkeit der Gebührenzahler untereinander.
Die FDP fordert in ihrem Antrag weiterhin: Finanzielle Bedarfe sollen zukünftig durch strukturelle Einsparungen bei den Sendern und nicht durch Mehrbedarfsanmeldung realisiert werden. Kostenbewusstsein und verantwortungsvoller Umgang mit Rundfunkgebühren ist sicherlich richtig und wichtig; aber was würde dieser Beschluss denn bedeuten, Herr Witzel?
Wenn die öffentlich-rechtlichen Anstalten keine Mehrbedarfe mehr anmelden dürfen, würde das eine jährliche Kürzung des Etats bedeuten. Keine Preissteigerung und auch keine Tariferhöhung bei den Gehältern für beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk tätige Personen könnten mehr ausgeglichen werden.
Wenn man den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf hohem Niveau aufrechterhalten will, ist ein generelles Verbot von Bedarfsanmeldungen völlig unsinnig. Wir lehnen den Antrag der FDP ab. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Vogt. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Herr Kollege Keymis.
„Von der Freiheit öffentlichrechtlichen Rundfunks ist seine Programmautonomie umfasst. Die Entscheidung über die zur Erfüllung des Pro
grammauftrags als nötig angesehenen Inhalte und Formen des Programms steht den Rundfunkanstalten zu. Eingeschlossen ist grundsätzlich auch die Entscheidung über die benötigte Zeit und damit auch über Anzahl und Umfang der erforderlichen Programme.“
Rundfunks auf der Grundlage des Gebührenaufkommens soll eine weitgehende Abkoppelung vom ökonomischen Markt bewirken und dadurch sichern, dass sich das Programm an publizistischen Zielen, insbesondere an dem der Vielfalt, orientiert, und zwar unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen. …“