In Ihrem Koalitionsvertrag hatten sich SPD und Grüne mit großen Buchstaben den Abbau der Bürokratie auf die Fahnen geschrieben.
„Durch den weiteren Abbau von bürokratischen Erfordernissen … wollen wir dazu beitragen, die Verwaltungsmodernisierung in der Fläche fortzusetzen. Zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung soll dazu die Regelungsdichte … verringert werden.“
„Wir werden stetig prüfen, wo sich Einsparpotenziale für das Land ergeben und insbesondere Einsparungen durch Bürokratieabbau vornehmen.“
„ … weder bei den Kommunen noch in den Unternehmen zu bürokratischen Durchführungshemmnissen führen.“
An Ihrem Anspruch, Bürokratie abzubauen, ist die rot-grüne Landesregierung krachend gescheitert. Denn was sich hinter dem freundlichen Titel „Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ verbirgt, ist nichts anderes als ein gewaltiges Bürokratiemonster, das Mittelstand und Kommunen in Nordrhein-Westfalen gleichermaßen das Fürchten lehrt, meine Damen und Herren.
Schon das damalige rot-grüne Tariftreuegesetz hatte es in sich. Die Vertreter der Wirtschaft und auch der Kommunen sind damals Sturm dagegen gelaufen und waren regelrecht erleichtert, meine Damen und Herren, als wir es im Jahre 2006 abgeschafft haben. Die rot-grüne Regelungswut des Jahres 2002 wird nun aber sogar übertroffen. Meine Damen und Herren, das sieht man alleine schon am Umfang des Gesetzes, das mit 53 Seiten viermal so groß ist wie das damalige Gesetz.
Reden Sie noch einmal von Bürokratieabbau, Herr Kollege Schmeltzer: Nicht genug, dass die öffentliche Vergabe jetzt an einen Mindestlohn gekoppelt wird; sie wird zudem regelrecht mit vergabefremden Kriterien überfrachtet, meine Damen und Herren.
Öffentliche Auftraggeber sollen verpflichtet werden, bei der Vergabe von Aufträgen Kriterien des Umweltschutzes und der Energieeffizienz zu berücksichtigen. Bei der Ausführung öffentlicher Aufträge dürfen keine Waren verwandt werden, die unter Missachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation hergestellt wurden. Öffentliche Aufträge sollen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die sich schriftlich verpflichtet haben, bei der Ausführung des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung, zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen Unternehmen durchzuführen.
Meine Damen und Herren, gut, das sind alles hehre Ziele, aber die haben alle nichts in einem Vergaberecht zu suchen.
Denn das Ziel des Vergaberechts ist es, einen fairen Wettbewerb bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge und den sparsamem Umgang mit Steuermitteln zu gewährleisten, meine Damen und Herren.
Für den öffentlichen Auftraggeber ist entscheidend, dass das Angebot wirtschaftlich und der Auftragnehmer zuverlässig, leistungsfähig und fachkundig ist. Durch die Einführung dieser zusätzlichen Kriterien würde der Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot verfälscht und würden die Kosten der Beschaffung zulasten der öffentlichen Haushalte erhöht.
Meine Damen und Herren, die Leidtragenden wären insbesondere mittelständische Unternehmen, die diese Gesetze gar nicht mehr erfüllen können.
Meine Damen und Herren, Herr Schmeltzer, sagen Sie mir doch einmal: Wie soll ein kleiner Handwerksunternehmer
dafür sorgen, dass sämtliche seiner Produkte, die zur Auftragserfüllung eingesetzt werden, fair gehandelt und unter menschenwürdigen Arbeitsbedingungen geschaffen wurden? Wie soll er das machen?
Wenn ich noch den einen Punkt, Frau Präsidentin, ausführen darf. Es wäre auch schön gewesen, wenn etwas mehr Aufmerksamkeit des Plenums da gewesen wäre, aber gut.
Herr Minister Voigtsberger, Sie haben beim Mittelstandsgesetz von einer Kultur des Dialogs mit allen Beteiligten gesprochen. Wo ist die Kultur des Dialogs bei diesem Gesetz gewesen?
Sie haben bei diesem Gesetz keinen einzigen Wirtschaftsverband, keine einzige Organisation, keine mittelständischen Vertreter berücksichtigt. So sieht Ihre Kultur des Dialogs aus. – Vielen Dank auf Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von der FDP – Rainer Schmeltzer [SPD]: Muss sich diese Partei nicht an die parlamentarischen Gepflogenheiten halten?)
Herr Brockes, der Redezeitblock beträgt fünf Minuten pro Fraktion. Sie haben jetzt um 45 Sekunden überzogen. – Vielen Dank.
Schönen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich noch irgendeinen Zweifel daran gehabt hätte, dass das Gesetz ganz gut sein muss, dann hätten mich die Tiraden der Kollegen Lienenkämper und Brockes eines Besseren belehrt.
Bereits im November letzten Jahres hat Die Linke einen Antrag zu Mindestanforderungen an ein Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen in den Landtag eingebracht.
Die Landesregierung ließ sich mit ihrem Gesetzentwurf deutlich mehr Zeit. Der Druck des SPDWirtschaftsflügels muss erheblich gewesen sein. Erheblich waren aber auch unser Druck und der Druck der Gewerkschaften.
Wir Linken weisen seit Langem darauf hin: Es gibt keine gesellschaftliche Mehrheit für Lohn- und Sozialdumping. Mit uns Linken in den Parlamenten wird diese gesellschaftliche Mehrheit auch Recht und Gesetz und nun endlich auch in NordrheinWestfalen. Der Gesetzentwurf kann sich sehen lassen. Über 90 % unserer Forderungen finde ich darin wieder.
Es ist nicht alles schlecht, was diese Regierung macht, werte Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, jedenfalls dann, wenn sie nicht auf einen faulen Kompromiss setzt wie aktuell in der Schulpolitik.