statt durch Schmutz- und Billigkonkurrenz unterboten zu werden. Auch wir müssen ein Interesse daran haben, dass diese Unternehmen am Ende die öffentlichen Aufträge erhalten; denn dann müssen wir die Arbeitnehmer nicht wieder durch KdU – Kosten der Unterkunft – kommunal subventionieren, weil sie Aufstockerinnen und Aufstocker sind. Das muss unser Interesse sein.
Wir wollen soziale Sicherheit in den Kommunen, und wir wollen auch, dass das öffentliche Geld in die richtigen Kanäle fließt und dass es entsprechend ausgegeben wird.
Herr Lienenkämper, Ihr Herr Laumann hat noch in der vergangenen Legislaturperiode Indien besucht und dort mit eigenen Augen gesehen, was es bedeutet, wenn Kinder Grabsteine herstellen müssen. Ich finde, das ist ein humanitärer und menschlicher Skandal.
Deswegen müssen wir dafür sorgen, dass wir in Nordrhein-Westfalen nicht mit öffentlichen Geldern Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit ankaufen.
In Kenntnis dessen – weil Sie das gesehen haben – haben Sie – immerhin – einen Runderlass gemacht. Es war damals Ihre Ministerin, Ihre Kabinettskollegin, die diesen Runderlass gemacht hat. Aber Sie waren nicht so konsequent, das in ein Gesetz zu gießen. Sie haben das in Form eines Runderlasses gemacht und somit einen zahnlosen Tiger geschaffen.
Sie haben auch an einer anderen Stelle, an der Sie ebenfalls etwas richtig erkannt haben, einen zahnlosen Tiger geschaffen. Sie haben richtig erkannt, dass es nicht sinnvoll ist, bei der öffentlichen Beschaffung immer nur auf das billigste Produkt zu setzen, sondern dass man dabei dafür sorgen muss, dass die Nachhaltigkeit den richtigen Stellenwert hat: Die Produkte, die man einkauft, müssen auch nach fünf oder nach zehn Jahren noch wirtschaftlich sein, weil der Energieverbrauch entsprechend ist.
Also haben Sie auch da einen Runderlass gemacht und damit ausgedrückt: Gut, ein bisschen haben wir es erkannt, und wir wollen auch etwas machen. Aber so richtig ernst meinen wir es nicht.
Wir wollen faire Löhne. Wir wenden uns gegen ausbeuterische Kinderarbeit, und wir wollen auch, dass ökologische Nachhaltigkeit den Einkauf in diesem Land prägt. Das ist absolut wichtig.
Man muss sich einmal klarmachen, worum es eigentlich geht: 50 Milliarden € werden in NordrheinWestfalen im Einkauf umgesetzt: vom Land, von den Kommunen, von den Landschaftsverbänden. Wir haben damit einen enormen Hebel in der Hand, mit dem wir etwas tun können, wenn wir ihn richtig einsetzen.
Sie wollen ihn aber nicht richtig einsetzen, und darum machen wir Ihnen den Vorschlag, das mit einem Tariftreue- und Vergabegesetz zu regeln. Wir wollen, dass die Arbeitsbedingungen verbessert werden und dass das Land ökologische Produkte
Ich will noch auf einen dritten Punkt eingehen. Sie haben das Szenario von einem Unternehmen gezeichnet, das einen Frauenförderplan auflegt, weil es durch das Tariftreue- und Vergabegesetz dazu gezwungen worden ist. – Herr Lienenkämper, ich glaube, Sie wissen ziemlich genau, dass das Unsinn ist. Jedes Unternehmen in Nordrhein
Westfalen weiß, dass es künftig mit dem Rücken zur Wand steht, wenn es darum geht, Fachkräfte zu finden. Jedes Unternehmen weiß, dass das gerade auf den ländlichen Raum zutrifft; denn dort ist der Fachkräftebedarf besonders hoch. Deswegen ist jedes Unternehmen sehr gut beraten, wenn es einen Frauenförderplan auflegt, und zwar schlicht und ergreifend aus eigenem Interesse: um dafür Sorge zu tragen, dass die Mitarbeiterinnen im Unternehmen gefördert werden.
Wir wollen das vom Land aus unterstützen; denn wir haben erkannt, dass das der richtige Weg ist und dass wir das Potenzial von Frauen abholen müssen. Darum haben wir diesen Aspekt auch in das Tariftreue- und Vergabegesetz aufgenommen.
Es ist kein bürokratisches Monstrum; es ist genau das Gegenteil. Sie sollten in der Tat einmal hineinschauen. Da hat der Kollege Schmeltzer recht: Lesen – ein Blick in das Gesetz – erhöht die Erkenntnisfähigkeit an der Stelle. Herr Lienenkämper, Sie sollten einmal hineinschauen.
Das Präqualifikationsverfahren hilft gerade, wenn es darum geht, das Entstehen eines bürokratischen Monstrums zu vermeiden. Es hilft den Unternehmen, sich diesen ganzen Vergabeprozess zu erleichtern. Die Prüfbehörde beim Land ist ebenfalls ein wesentliches Instrument. Herr Brockes, dieses Gesetz ist mittelstandsfreundlich.
Wir laden Sie herzlich zu der Debatte ein. Wir können auch einmal gemeinsam mit Herrn Brockes lesen; das bekommen wir alles hin.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schneckenburger. – Bevor ich Herrn Brockes für die FDP-Fraktion das Wort erteile, möchte ich mich an die Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne wenden. Beifalls- oder Missfallensbekundungen sind in diesem Haus nicht gestattet. Ich bitte Sie ganz herzlich, darauf zu ach
ten und das zu unterlassen, weil wir ansonsten die Saaldiener bitten müssen, Sie daran zu erinnern. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Ich habe mich an dieser Stelle zur Geschäftsordnung gemeldet, weil ich für die FDP
Landtagsfraktion beantragen möchte, dass dieses Parlament beschließt, zu der laufenden Debatte den Finanzminister ins Plenum zu zitieren. Er gibt gegenwärtig vor dem SPD-Fraktionssaal eine Pressekonferenz.
Das Vergaberecht ist ein Thema, das originär auch den Finanzminister betrifft. Wir halten es für eine Stillosigkeit, dass während des laufenden Plenarbetriebs Regierungsmitglieder unangekündigt Pressekonferenzen im Haus des Landtags abhalten.
Vielen Dank, Herr Witzel. – Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung? – Herr Kollege Schmeltzer. Angesprochen ist § 61 unserer Geschäftsordnung: Anwesenheit der Mitglieder der Landesregierung.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das zeigt ein weiteres Mal, dass die FDP überhaupt nicht im Film ist, worum es hierbei geht.
Es geht darum, dass wir hier ein Ressort ansprechen, nämlich originär das des Wirtschaftsministers. Sie werden feststellen, dass an der Beratung des Gesetzentwurfs alle zu beteiligenden Ausschüsse beteiligt sind und dass er überwiesen wird. Von daher bitte ich darum, diesen Geschäftsordnungsantrag nicht zuzustimmen, ihn nicht zuzulassen; denn nur der Wirtschaftsminister ist hier zuständig.
Nach § 61 Abs. 1 der Geschäftsordnung – „Der Landtag und seine Ausschüsse können die Anwesenheit jedes Mitgliedes der Landesregierung verlangen“ – kommen wir jetzt zur Abstimmung über dieses Begehren, die Anwesenheit des Finanzmi
nisters zu verlangen. Wer dem Begehren folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die anwesenden Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der FDP und der Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? – Das sind die anwesenden Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der SPD und der Fraktion Die Linke.
Das Letztere war die Mehrheit. Damit ist der Geschäftsordnungsantrag abgelehnt, das Begehren, den Finanzminister zu zitieren, ebenfalls.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde es, ehrlich gesagt, unverschämt, wie der Finanzminister dieses Hohe Haus missachtet und parallel zu der laufenden Plenarsitzung zu Pressekonferenzen einlädt, meine Damen und Herren.
Apropos passend zu dieser Landesregierung: Meine Damen und Herren, in der Plenarsitzung am Mittwoch wurde die Erhöhung der Wassersteuer und die Erhöhung der Grunderwerbsteuer beschlossen. Heute wird ein weiteres Kapitel der Wirtschafts- und mittelstandsfeindlichen Politik dieser rot-grünen Landesregierung aufgeschlagen.