Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe selten so viel unqualifizierten Mist von einem verantwortungsvollen Unionspolitiker
gehört, der allem Anschein nach nicht eine Silbe dieses Gesetzentwurfes gelesen hat. Sonst würden Sie hier nicht so viel falsch wiedergeben, es sei denn, Sie wollen die Menschen wieder einmal ganz bewusst blenden.
Heute wird in das Parlament ein gutes Gesetz eingebracht. Viele Menschen in Nordrhein-Westfalen und auch viele Verbände, Herr Lienenkämper, warten darauf.
Andere Länder haben bereits ein ähnliches Tariftreuegesetz. Unseres wird jetzt schon bundespolitisch von vielen Verbänden – nicht nur von Gewerkschaften, Herr Lienenkämper – gelobt.
Zentrale Themen gesellschaftlicher Bedeutung werden von uns aufgegriffen. Ich erinnere nur an die DIW-Studie, bei der gerade ermittelt worden ist,
dass die Realeinkommen um 16 % gesunken sind. Wir werden mit diesem Tariftreuegesetz zumindest im Ansatz diesem entgegenwirken.
Herr Lienenkämper, Sie sollten das Gesetz in der Tat einmal lesen. Dann würden Sie es vielleicht auch verstehen. Ich bin aber auch gerne bereit, es Ihnen – sogar in der Sommerpause – unter vier Augen einmal etwas zu erklären.
Der vorliegende Gesetzentwurf kommt unserer politischen Verantwortung für ein soziales und gerechtes öffentliches Beschaffungs- und Vergabewesen vorbildlich nach. Die Zeit der billigsten Vergabe, die Sie geduldet haben, ist in Nordrhein-Westfalen bei öffentlichen Aufträgen endgültig vorbei.
Unfaire Löhne sind nach wie vor eine der größten Bedrohungen des sozialen Friedens und für den sozialen Zusammenhalt. Dies ist ein Gesetz zur Sicherung ordentlicher Löhne, zum Erhalt einheimischer Arbeitsplätze und – was Sie immer wieder verkennen – zur Sicherung der heimischen Wirtschaft.
Ich denke dabei zum Beispiel an einen Bauunternehmer in meiner Heimatstadt, eingetragenes CDUMitglied, der immer wieder sagt: Das Tariftreuegesetz muss kommen, Rainer Schmeltzer, wir werden hier durch Billigstanbieter ausgebootet von außerhalb. Da habt Ihr mich an eurer Seite. – Das sagt er als CDU-Funktionär.
Jetzt wird vermieden, dass untertariflich entlohnte Beschäftigte eingesetzt werden und sich Bieter somit auf Kosten unserer vor Ort redlichen Unternehmen illegitime Wettbewerbsvorteile verschaffen. Deshalb regelt dieses Gesetz im Übrigen im Rahmen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und im Rahmen der Vorgaben des EuGH-Urteils, des sogenannten Rüffert-Urteils, als wesentliche Punkte die Verankerung der Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und einen vergabespezifischen Mindestlohn in Höhe von 8,62 €. Minister Voigtsberger hat es angesprochen.
Es ist nicht so, wie Sie, Herr Lienenkämper, immer bewusst falsch interpretieren, dass der Mindestlohn staatlich angeordnet wird, sondern er wird durch eine paritätisch besetzte Kommission von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vorgeschlagen und dabei anhand der sozialen, gesellschaftlichen und der Einkommensentwicklungen ermittelt und letztlich festgelegt.
Lesen Sie es doch nach! Meins ist die Wahrheit und steht im Gesetz, das Sie noch nicht einmal gelesen haben. Danach gilt:
Um unsere landespolitischen Ziele, den Schutz des fairen Wettbewerbs, den Schutz der rechtstreuen Unternehmen sowie die Entlastung der Sozialkassen, die Sie überhaupt nicht vor Augen haben, durchzusetzen, wird dieses Gesetz zum Erfolg geführt werden.
Damit auch diese Mär von der Bürokratie endlich einmal ein Ende findet: Zum einen ist es so, dass die Kommunen bei der Überprüfung im Hinblick auf Personal und Kosten entlastet werden.
Um die Bürokratie nicht auszudehnen – das die ausgeweitet wird, ist nämlich auch eine Mär –, wird es verbindliche Erklärungen geben. Den Unternehmer mit gutem Gewissen, der keine Erklärung unterschreiben kann, den müssen Sie mir einmal zeigen. Und ich verweise auf den Paragrafen zum Präqualifikationsverfahren, das sich im Baugewerbe bereits großer Beliebtheit erfreut. Dieses Präqualifikationsverfahren wird in Absprache mit Wirtschaft und Gewerkschaften natürlich auch auf die anderen Branchen angewandt.
Zu Ihnen, Herr Brockes! Es ist hanebüchen, und ich weiß jetzt schon, was der Inhalt Ihrer noch nicht gehaltenen Rede sein wird. Sie haben nämlich seit 2002 nichts anderes auf der Pfanne.
Sie haben in der Presse eine Stunde nach Veröffentlichung der Pressemitteilung schon über Inhalte geredet, die Sie noch gar nicht kannten. Das zeigt scheinbar ein bisschen Ihren Futurismus. Sie haben keine Ahnung. Sie stürzen die Menschen in Niedrigstlöhne. Sie schützen die heimische Wirtschaft nicht!
Vielen Dank, Herr Schmeltzer. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Frau Kollegin Schneckenburger.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist gut, Herr Lienenkämper, dass uns ein neuer Entwurf für ein Tariftreue- und Vergabegesetz vorliegt. Sie haben sich in einen ziemlichen ideologischen Furor geredet. Sie selber haben das alte Tariftreuegesetz abgeschafft, statt es in Ihrem Sinne zu verbessern.
Ich will Ihnen gleich noch einmal etwas dazu sagen, warum das nicht nur absolut inkonsequent war, sondern auch inkonsequent gemessen an Ihrer eigenen Politik. Denn Sie haben ja an anderer Stelle versucht, die Inhalte des Tariftreuegesetzes zumindest landespolitisch in irgendeiner Weise umzusetzen, wenn auch nur halbherzig. Sie haben zwar Runderlässe gemacht, aber das Gesetz haben Sie abgeschafft, damit Sie sozusagen eine ideologisch reine Weste haben. Dem Land aber haben Sie damit Schaden zugefügt. Das muss man klar sagen.
Sie haben damit einen Steuerungshebel aus der Hand gegeben, um in Nordrhein-Westfalen Tariftreue durchzusetzen, und das zum Schaden von kleinen und mittleren Unternehmen. Fragen Sie in den Unternehmen einmal nach, wie es dort seit dem 1. Mai aussieht, seitdem die Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt. Sprechen Sie einmal mit den kleinen Handwerksunternehmen.
Herr Brockes, Sie haben ein großes Interesse daran, dass ihre gute und qualitätsvolle Arbeit in Nordrhein-Westfalen entsprechend entlohnt wird und dass sie bei der Auftragsvergabe eine Chance haben,