Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Tariftreue- und Vergabegesetz hat ein wichtiges Ziel. Das ist sicher ein Ziel, das uns vereint, nämlich der Schutz des fairen Wettbewerbs und der rechtstreuen Unternehmen.
In Nordrhein-Westfalen sollen in Zukunft keine öffentlichen Beschaffungen mehr durchgeführt werden, die ohne Rücksicht auf soziale oder ökologische Folgen allein auf der Grundlage eines vermeintlich günstigsten Angebotes getroffen werden.
Ein Mindestlohn in Höhe von 8,62 € soll Lohn- und Sozialdumping bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Nordrhein-Westfalen verhindern. Bieter, die im Vergabeverfahren untertariflich entlohnte Beschäftigte einsetzen, dürfen sich nicht auf Kosten redlicher Unternehmen ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile verschaffen können. Dafür steht in Zukunft das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen.
Auch der Grundsatz von gleichem Lohn für gleiche Arbeit, vor allem hier für Leiharbeitnehmer, ist im Gesetz verankert wie auch die Festlegung sogenannter repräsentativer Tarifverträge im ÖPNV.
Lassen Sie mich betonen: Ja, es wird nicht nur einen repräsentativen Tarifvertrag im ÖPNV geben; die Tarifvertragsparteien werden im Rahmen einer paritätisch besetzten Arbeitsgruppe an der Auswahl der als repräsentativ festzulegenden Tarifverträge mitwirken können. Ich denke, auch das ist ein wesentliches Element der Beteiligung.
Das Tariftreue- und Vergabegesetz NordrheinWestfalen steht für eine sozial verantwortliche, mittelstandsfreundliche, aber auch umweltfreundliche und nachhaltige Vergabe öffentlicher Aufträge. Dies bedeutet, dass künftig ILO-Kernarbeitsnormen, Maßnahmen der Frauenförderung sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der öffentlichen Auftragsvergabe stärker eine Rolle spielen sollen.
Dabei muss der Gedanke einer nachhaltigen Fortentwicklung der öffentlichen Auftragsvergabe kein Widerspruch zu einer möglichst wirtschaftlichen Beschaffung sein. Es sind künftig innovative und wirtschaftliche Lösungen zur Deckung des Beschaffungsbedarfs gefragt.
Angesichts des Fachkräftemangels kann sich – ich denke, da sind wir uns auch einig – keine Branche mehr erlauben, auf das Potenzial gut ausgebildeter Frauen, aber auch Männer oder Frauen in der Familienphase zu verzichten. Die öffentliche Hand ist hier gehalten, eine Vorbildfunktion einzunehmen, auch durch Anreizwirkungen und Vergaben im Rahmen der öffentlichen Beschaffung.
Das Tariftreue- und Vergabegesetz muss durch konkretisierende Rechtsverordnungen, aber auch durch Informations- und Schulungsmaßnahmen der Vergabestellen dies alles mit Leben füllen. Das ist mir durchaus bewusst, und dieser Aufgabe stellen wir uns auch.
Wir sind der Auffassung, dass die Erreichung einer nachhaltigeren öffentlichen Beschaffung diesen zusätzlichen Aufwand rechtfertigt, der mit den Auflagen des Tariftreue- und Vergabegesetzes verbunden ist. Über den Ausgleich unvermeidbarer, aber nach unserer Auffassung auch vertretbarer Belastungen der Kommunen werden wir uns mit den kommunalen Spitzenverbänden schnellstmöglich in einem formalen Verfahren nach dem Konnexitätsausführungsgesetz verständigen. Die zusätzlichen Bürokratielasten für die Wirtschaft sind durch sogenannte Eigenerklärung der Vergabeverfahren mit einem nur geringen Mehraufwand verbunden.
Ich bin sicher, dass die Branchenverbände und die Kammern ihre Mitgliedsunternehmen hinsichtlich der Entwicklung der gesetzeskonformen Formularverträge unterstützen werden. Ich denke, die Unternehmen werden die Veränderungen im Vertragsmanagement genauso wie jede andere Veränderung in solchen Rahmenbedingungen schneller in die Praxis umsetzen können, als die Bedenkenträger dies heute vermuten.
Meine Damen und Herren, wir werden durch entsprechende Durchführungsverordnungen, Leitfäden, Informations- und auch Best-Practice-Hinweise die Einführung des Tariftreue- und Vergabegesetzes in die Praxis begleiten. Darauf können sich alle verlassen.
Abschließend möchte ich noch die im Tariftreue- und Vergabegesetz verankerte Prüfbehörde des Landes ansprechen. Sie soll zur Entlastung der öffentlichen Auftraggeber, insbesondere der Kommunen, die Einhaltung der Vorgaben zum Mindestlohn und zu den als repräsentativ festgelegten Tarifverträgen im ÖPNV prüfen. Die Prüfbehörde wird dabei Hand in Hand mit der Finanzkontrolle „Schwarzarbeit“ der Zollverwaltung des Bundes zusammenarbeiten, die die Einhaltung der Vorgaben nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz prüft. Öffentliche Auftraggeber können hier, falls erforderlich, auch Auskünfte über Bieter einholen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich am Schluss sagen: Diesen Weg gehen wir nicht allein. Sowohl auf der Ebene der Europäischen Kommission als auch in einer Vielzahl von Bundesländern ist es inzwischen erklärtes politisches Ziel, verstärkt Sozialstandards sowie Aspekte der Nachhaltigkeit in der öffentlichen Auftragsvergabe zu verankern.
Die Wirtschaft selbst geht übrigens – wie Sie wissen – schon längst diesen Weg mit den sogenannten CSR-Strategien. Ich habe vor Kurzem in einer Ver
anstaltung viele dieser Aspekte, die ich jetzt angesprochen habe, auch von Unternehmen gehört, dass sie sich an diesen Fragen längst engagiert beteiligen.
Es ist an der Zeit, mit dem neuen Tariftreue- und Vergabegesetz NRW ein in die Zukunft gerichtetes, sozialverträgliches und nachhaltiges Beschaffungswesen in Nordrhein-Westfalen zu etablieren. Ich würde mich freuen, wenn Sie mich auf diesem Weg unterstützen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Voigtsberger. – Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Lienenkämper.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Diese Minderheitsregierung hat in ihrem ersten Jahr schon viele Gesetze eingebracht, viele schlechte Gesetze und manche Gesetze, die dem Land NordrheinWestfalen schaden. Ich bin der festen Überzeugung: Dieses Tariftreuegesetz ist das schlechteste von diesen Gesetzen. Es schadet den Menschen, es schadet der öffentlichen Hand, es schadet der Wirtschaft, es schadet dem ganzen Land NordrheinWestfalen.
Es ist überflüssig, ein Bürokratiemonster, unkontrollierbar, ordnungspolitisch verfehlt, schlecht gemacht. Schlechter geht ein solches Gesetz überhaupt nicht mehr, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ein reines Bürokratiemonster wird aufgebaut. Ich sehe jetzt schon ganze Kohorten von Beamten in Nordrhein-Westfalen mit Kommentaren zu Tarifverträgen durchs Land fahren und zu schauen, wie so etwas überwacht werden kann.
Die armen Kolleginnen und Kollegen, die diese Arbeit leisten müssen, die Sie ihnen einbrocken! Ein Bürokratiemonster allererster Ordnung – Sie schaffen neue Bürokratie, anstatt die Wirtschaft ein bisschen zu entlasten. Das ist genau die falsche Richtung.
Im Übrigen ist das Gesetz überflüssig. Es gilt der alte Grundsatz: Wenn es nicht zwingend erforderlich ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es zwingend erforderlich, keines zu erlassen. Hier ist überhaupt kein Handlungsbedarf zu erkennen. Dieses Gesetz ist überflüssig.
Vergabefremde Kriterien gehören übrigens auch nicht ins Gesetz. Das ist meine feste Überzeugung. Ich sehe jetzt schon ein Tiefbauunternehmen irgendwo in Nordrhein-Westfalen mit 21 Mitarbeitern daran feilen, einen Frauenförderplan aufzustellen,
nur damit man in diesem Land noch irgendeinen öffentlichen Auftrag bekommen kann. Das kann doch wohl nicht normal sein. So etwas geht nicht durch!
als hätte das Land Geld in der Kasse, als hätten die Kommunen Geld in der Kasse, und sagen in völliger Verkennung der Interessen der Kommunen: Na ja, wir reden jetzt ja mal mit den kommunalen Spitzenverbänden und klären es nachher. – Erst die Scherben machen und nachher die Scherben aufkehren – das ist nicht die richtige Politik!
Dann finden wir auch noch einen staatlich angeordneten branchenübergreifenden Mindestlohn. Das ist ordnungspolitischer Unsinn. In Wahrheit ist das die Aushöhlung der Tarifautonomie, meine Damen und Herren.
Wie wenig Vertrauen haben Sie eigentlich in die Tarifvertragsparteien in diesem Land, wenn Sie meinen, der Staat könne die Lohnfindung besser machen als die Tarifvertragsparteien in diesem Land? Das ist nicht wahr. Die Tarifpartner können das besser als der Staat.
Ich würde mich darüber freuen, wenn die Tarifvertragsparteien in möglichst vielen Branchen faire und geeignete Lohnuntergrenzen vereinbaren würden. Das ist richtig für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; das wäre gut und richtig. Nur: Es ist falsch, wenn der Staat meint, diese Vereinbarungen selbst ersetzen zu können. Das führt in die Irre und höhlt in Wahrheit die Tarifautonomie in diesem Land aus.
Sie sind an dieser Ecke zum Erfüllungsgehilfen der Gewerkschaften geworden. Das überrascht mich bei der Performance der Regierung im Übrigen nicht. Aber ich sage Ihnen, meine Damen und Herren: Das schadet diesem Land ganz enorm.
Schaue ich mir dann auch noch an, mit welcher Chuzpe man das alles als konsensuales Paket vorstellt, fällt mir dazu ein: Sie wissen doch ganz genau, dass Sie mit diesem Paket den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst schaden, denn die Aufträge werden teurer, Sie schaden der Ordnungspolitik, Sie schaden diesem Land – nur damit Sie eine linke Fraktion einkaufen und alte Wahlversprechen bedienen.
Sie wissen ganz genau, dass das falsch ist. Ein solches Gesetz braucht kein Mensch. Wir werden es ablehnen, und ich hoffe, es gelingt gemeinsam, dass dieses Gesetz am Ende des Tages dort landet, wohin es gehört, nämlich im Orkus der Geschichte und im Papierkorb dieses Landtages.
(Beifall von der CDU und von der FDP – Bär- bel Beuermann [LINKE]: Da ist bestimmt auch noch Platz für Sie! Hoffentlich ist der Mülleimer groß genug!)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe selten so viel unqualifizierten Mist von einem verantwortungsvollen Unionspolitiker