Nach Art. 53 der Landesverfassung leisten die Mitglieder der Landesregierung bei ihrem Amtsantritt vor dem Landtag einen Amtseid. Ich bitte die Damen und Herren Minister, zu mir nach vorn in die Mitte des Plenarsaals zu kommen, damit sie den Eid vor dem Landtag ablegen können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich werde den nach Art. 53 der Landesverfassung vorgesehenen Amtseid vorsprechen und bitte dann die Mitglieder der Landesregierung, einzeln den Eid mit den Worten „Ich schwöre es“ oder „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ zu bekräftigen.
Ich schwöre, dass ich meine ganze Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von Ihm wenden, das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können unparteiisch verwalten, Verfassung und Gesetz wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.
Ich darf jetzt die Landesministerinnen und Landesminister darum bitten, den Eid in einer der beiden genannten Möglichkeiten zu leisten.
Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen im Namen des Hohen Hauses herzlich gratulieren. Wir wünschen Ihnen eine glückliche Hand bei der vor Ihnen liegenden verantwortungsvollen Aufgabe zum Wohle unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger und zum Wohle des Landes Nordrhein-Westfalen. Herzlichen Glückwunsch.
(Langanhaltender Beifall von SPD und GRÜ- NEN – Beifall von CDU, FDP und LINKEN – Vertreter der Regierungsfraktionen sprechen den Ministerinnen und Ministern Glückwün- sche aus und überreichen ihnen Blumen- sträuße.)
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bevor ich den Tagesordnungspunkt 2 aufrufe, gestatten Sie mir einen kurzen Hinweis zu den Redezeiten. Nach § 32 der Geschäftsordnung können die Zeitdauer für die Beratung eines Gegenstandes sowie die Redezeit für die einzelne Mitglieder und die Fraktionen auf Vorschlag des Ältestenrates oder des Präsidenten durch den Landtag begrenzt werden. Im Ältestenrat gab es keine Verständigung über die Redezeit.
Deshalb schlage ich Ihnen vor – und zwar ausschließlich für die Plenarsitzungen heute und morgen –, mit folgenden Redezeiten einverstanden zu sein:
Block II: CDU 15 Minuten, SPD 13 Minuten, Grüne neun Minuten, FDP acht Minuten, Linke acht Minuten sowie die Mitglieder der Landesregierung jeweils 13 Minuten
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass dieser Vorschlag kein Präjudiz für spätere nachfolgende Plenarsitzungen darstellen soll. Die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Parlamentarischen Geschäftsführer werden in der Sommerpause in neuer Besetzung für den Ältestenrat einen Vorschlag zur Begrenzung der Redezeit erarbeiten. Wird dazu das Wort gewünscht? – Bitte schön, Herr Abgeordneter Witzel.
Herr Präsident! Ich danke Ihnen im Namen meiner Fraktion ausdrücklich für die Feststellung, dass es sich bei dem Vorschlag für die heutige und die morgige Plenarsitzung nicht um ein Präjudiz für zukünftige Plenartage handelt und auch nicht für die Gespräche, die wir, wie wir uns heute noch einmal vorgenommen haben, sachorientiert zwischen den Parlamentarischen Geschäftsführern in der Sommerpause zu diesem Thema führen wollen.
Insofern ist das dann die Redezeit für den heutigen und den morgigen Plenartag, auch wenn ich für unsere Fraktion deutlich mache, dass wir die bekanntermaßen von uns vorgetragenen Interessen bei einer Fortdauer eines solchen Modells nicht wiedergegeben fühlen würden.
Wir hatten deshalb extra zu Beginn dieser Legislaturperiode vorgeschlagen, dass wir 1:1 die Regelungen prolongieren, die in den letzten Legislaturperioden üblich waren. Wir haben insbesondere im Dialog mit den Grünen Kenntnis genommen, dass über diesen Punkt unserer Vorstellungen keine Verständigung zu erzielen war. Deshalb haben wir die Situation, die der Präsident referiert hat. Wir
wollen ausdrücklich noch einmal in die Gespräche eintreten. Das setzt auch ein Aufeinander-Zugehen voraus.
Ich möchte aber schon ausdrücklich für unsere Fraktion das Bedauern deutlich machen, dass es nicht möglich war, sich auf das zu verständigen, was in früheren Legislaturperioden – auch zu Zeiten, als Schwarz-Gelb die Mehrheit hatte – mit Blick auf die Fragen „Wie ist die Stellung kleinerer Fraktionen?“ und „Wie ist die Stellung von Regierung und Opposition?“ üblich war, und es analog anzuwenden. Das bedauert meine Fraktion.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann darf ich davon ausgehen, dass alle Fraktionen damit einverstanden sind, dass wir für die beiden Plenartage nach diesem Vorschlag verfahren.
Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich der antragstellenden SPD-Fraktion das Wort. Bei mir ist der Abgeordnete Körfges gemeldet.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unter der Überschrift „Gemeinsam neue Wege gehen“ haben SPD und Grüne einen Koalitionsvertrag beschlossen, der auch für unsere Kommunen, für die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, neue Wege beschreitet.
Meine Damen und Herren, wir wollen gemeinsam die Kommunen stärken. Dazu gehören auch die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und die Schaffung neuer Handlungsspielräume, insbesondere neuer Handlungsspielräume hinsichtlich der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen im Bereich der Daseinsvorsorge.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen, wollen wir endgültig die Fesseln lösen, die der Kommunalwirtschaft durch die Verschärfung des § 107 angelegt worden sind.
Nicht abstrakte ordnungspolitische Überlegungen, sondern die Frage, in welcher Form Kommunen im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger, im Interesse der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auch im Interesse der kommunalen Leistungsfähigkeit Daseinsvorsorge organisieren, muss im Mittelpunkt stehen. „Privat vor Staat“ war gestern, meine Damen und Herren. Kommunale Handlungsfähigkeit ist jetzt und hier und heute.
Das bedeutet bezogen auf die Regelungen des § 107 der Gemeindeordnung: Unsere Kommunen in NRW dürfen nicht mehr länger unter der schärfsten Reglementierung der Kommunalwirtschaft leiden, die es in der gesamten Bundesrepublik Deutschland gibt, meine Damen und Herren.
Deshalb wollen wir – das kommt ja eigentlich relativ einfach daher – das Tatbestandsmerkmal dringend wieder aus dem Wortlaut des § 107 streichen. Denn, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, nur so kann verhindert werden, dass die Kommunalwirtschaft auf Dauer zur unprofitablen Restwirtschaft verkommt und Städte und Gemeinden nur noch solche Aufgaben wahrnehmen können und dürfen, die für private Wettbewerber wegen fehlender Gewinnaussichten nicht profitabel genug erscheinen.
Wir wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen, uns dabei nicht nur auf die Meinung der Regierungskoalition beziehen – ganz im Gegenteil! –; denn weit über die Grenzen der Regierungskoalition hinaus, gerade aus dem Bereich der Kommunen, insbesondere auch von Hauptverwaltungsbeamten der CDU aus Städten und Gemeinden, die mit bürgerlichliberaler Mehrheit geführt werden, meine Damen und Herren, hat es seinerzeit einen Aufschrei gegen diese Änderung in der Gemeindeordnung gegeben.
Wir unterstützen diejenigen, die diese Benachteiligung so schnell wie möglich zurückgenommen sehen wollen, insbesondere kommunale Spitzenverbände und den Verband kommunaler Unternehmen, aber auch – das gilt insbesondere für die Kolleginnen und Kollegen der CDU, die ich herzlich zum Mitmachen einlade – die vielen verantwortungsbewussten christdemokratischen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, die wir in der Frage an unserer Seite wissen.
Die ehemalige Landesregierung hat das alles ignoriert. Selbst die eindrucksvolle Großdemonstration am 7. März vor dem Landtag hat sie nicht zum Einlenken bewogen. Statt dieses Menetekel ernst zu nehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen, galt Ihnen offensichtlich „Privat vor Staat“ bis unmittelbar vor