Die ehemalige Landesregierung hat das alles ignoriert. Selbst die eindrucksvolle Großdemonstration am 7. März vor dem Landtag hat sie nicht zum Einlenken bewogen. Statt dieses Menetekel ernst zu nehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen, galt Ihnen offensichtlich „Privat vor Staat“ bis unmittelbar vor
Allen anderen Interpretationsversuchen über das Wahlergebnis will ich an der Stelle auch einmal eine klare Absage erteilen. Sie sind auch und gerade deshalb abgewählt worden, weil die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen gerade nicht „Privat vor Staat“ haben wollten.
Wie gesagt, Sie müssen sich nicht unbedingt persönlich eingeladen fühlen. Ich hoffe und setze auf mehr Sachverstand in Ihrer Fraktion, Herr Kollege.
Die Frage der Chancengleichheit und Wettbewerbsfähigkeit gilt besonders für kommunale Energieversorgungsunternehmen. Mit der Änderung, dem neuen § 107a, wollen und werden wir unseren Stadtwerken in Nordrhein-Westfalen zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit verhelfen. Wir wollen die Energieversorgung nicht wenigen, genau vier marktbeherrschenden international agierenden Privatunternehmen, überlassen, sondern wollen unsere Stadtwerke als Träger des Wettbewerbs und als Entwicklungsmotoren für eine regenerative und dezentrale Energieversorgung stärken. Das ist ein politisches Gebot der Stunde.
Dabei entbehrt es nicht einer gewissen Pikanterie, dass die ehemalige Wirtschaftsministerin durch die Vorstellung des Gutachtens von Herrn Professor Dr. Burgi hierzu hilfreiche Argumente geliefert hat, die leider im Bereich der ehemaligen Landesregierung nicht gehört worden sind.
Der von uns, insbesondere auch von den Kolleginnen und Kollegen der Bündnisgrünen, unterbreitete Vorschlag stößt auf einhellige Zustimmung in allen betroffenen Kreisen bis hin zu denjenigen, die als Mitbewerber in der privatwirtschaftlichen Energieversorgung tätig sind. Meine Damen und Herren, das sollte Ihnen an dieser Stelle zu denken geben.
Es ist dringendster Handlungsbedarf gegeben, damit für unsere Stadtwerke, für unsere kommunalen Unternehmen endlich wieder Wettbewerbsgleichheit hergestellt wird.
Das gilt beileibe nicht nur für privatwirtschaftliche Konkurrenten; denn es konkurrieren mit unseren Stadtwerken auf dem Gebiet des Landes NordrheinWestfalen auch kommunale Energieversorgungsunternehmen aus anderen Bundesländern, die eine
Ich würde mich freuen, wenn ich irgendwann auch über nordrhein-westfälische Stadtwerke so positive Nachrichten lesen könnte wie unlängst über zahlreiche Stadtwerke aus Bayern und Baden-Württemberg, die erst vor wenigen Tagen im Verbund den Offshore-Windpark nordwestlich von Borkum übernommen haben.
Meine Damen und Herren, auch in diesem Bereich müssen wir unserer heimischen Energiewirtschaft, unseren nordrhein-westfälischen Stadtwerken zu mehr Handlungsfähigkeit verhelfen. Auch dazu sind Sie herzlich eingeladen. Ich denke, Sie werden sich an dieser Stelle den Empfehlungen der ehemaligen Wirtschaftsministerin nicht verschließen können.
Ein letzter Punkt: Handlungsfähigkeit betrifft gerade auch verwaltungsinterne Dienstleistungen. Bislang gab es in Nordrhein-Westfalen nur die Möglichkeit, nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit zum Beispiel bei der Nutzung von ITBereichen gemeinsam zu arbeiten. Auch hier wollen wir – gerade wenn es darum geht, sich an privatwirtschaftlich organisierten kommunalen Unternehmen zu beteiligen – den Kommunen größere Handlungsspielräume eröffnen. Ich setze da – herzlichen Glückwunsch, lieber Ralf – ganz auf den neuen Innenminister des Landes. Meine Damen und Herren, auch dort wollen wir neue Handlungsspielräume einräumen und interkommunale Aufgabenerledigung in Zukunft hier möglich machen wie andernorts auch.
Kommunale Selbstverwaltung – damit komme ich zum Schluss – beinhaltet auch und gerade das Recht, sich im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung, im Bereich der Daseinsvorsorge zu bewegen. Wir wollen kommunale Unternehmen als zuverlässige Dienstleister stärken, ihre Möglichkeiten verbessern und uns von den ideologischen Scheuklappen befreien, die Sie diesem Bereich in der letzten Wahlperiode auferlegt haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes gut. Es sichert langfristig angemessene Arbeitsplätze, stärkt unsere Kommunen und hilft dem gesamten Land. Ich bitte um die Unterstützung des Hohen Hauses dafür, dass es den Stadtwerken, den Energieversorgern, den kommunalen Unternehmen in unserem Land zukünftig wieder besser geht. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Körfges. – Ich gebe nun Herrn Abgeordneten Horst Becker das Wort, möchte allerdings auf Folgendes hinweisen: Herr Abgeordneter, Sie sind gerade von der Ministerpräsidentin als Parla
mentarischer Staatssekretär vorgestellt worden. Hier handelt es sich allerdings um einen Fraktionsantrag. Ich gehe davon aus, dass Sie nicht als Parlamentarischer Staatssekretär, sondern als Abgeordneter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprechen.
Herr Präsident, Sie haben das völlig richtig eingeschätzt. – Ich darf zunächst einmal sagen, dass ich mich ganz besonders freue, dass wir nach den Diskussionen, die wir in den letzten fünf Jahren zu diesem Thema gehabt haben, heute diesen Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der ersten parlamentarischen Beratung der neuen Legislaturperiode vorliegen haben.
Ich darf ein Weiteres feststellen: Dieser Gesetzentwurf beschäftigt sich zum Ersten damit, das bundesweit schärfste Gemeindewirtschaftsrecht wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es 2007 war, zum Zweiten damit, dass in der Tat die absolut negative und eingeschränkte Wettbewerbssituation für die Stadtwerke in Nordrhein-Westfalen verändert wird, und zwar zumindest in weiten Teilen so, wie es auch vom Burgi-Gutachten aus dem Hause der Wirtschaftsministerin Thoben vorgeschlagen wurde, und zum Dritten mit der Frage, was die Grünen …
Herr Abgeordneter, es liegt eine Zwischenfrage des Abgeordneten Witzel vor. Möchten Sie sie beantworten?
Herr Kollege Becker, weil es keine ganz gewöhnliche Konstruktion ist, dass ein Parlamentarischer Staatssekretär hier für eine Fraktion spricht, habe ich folgende Frage: Ist das nur heute so, weil Sie die Sprecherfunktionen in Ihrer Fraktion noch nicht vergeben haben, oder ist das in puncto Gewaltenverschränkung ein auf Dauer beabsichtigtes Modell?
Das werden wir sicherlich nicht heute hier erörtern. Ich kann Ihnen aber hier sagen, dass ich heute deswegen zu diesem Tagesordnungspunkt rede, weil ich mich auch in einer besonderen Verantwortung fühle, das zu korrigieren, was Sie in den letzten fünf Jahren falsch gemacht haben.
Ich fühle mich deswegen genau in dieser Frage in einer besonderen Verantwortung, Herr Kollege; denn heute wird das revidiert, was Ihr damaliger und jetziger Fraktionsvorsitzender im Jahr 2007 in einer Pressemitteilung erklärt hat. Er hat nämlich gesagt:
Privat vor Staat wird jetzt Gesetz. Das Kabinett hat die verschärften Regeln für die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand
genau so beschlossen, wie es zwischen den Koalitionsfraktionen verabredet war. Die Verabschiedung der GO-Novelle ist gerade mit dem Blick auf die Beschränkung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit der Kommunen für die FDP ein Tag der Freude.
Für mich ist es aber ein besonderer Tag der Freude, dass SPD und Grüne heute diese Entwicklung rückgängig machen
und eine vernünftige Entwicklung einläuten, dass wir einen Innenminister haben, der dem Wort Kommunalminister in Zukunft wieder gerecht werden wird und dass wir damit auch einen vernünftigen Ausgleich zwischen Privat und Staat schaffen werden, wie er im Übrigen von den kommunalen Spitzenverbänden, von vielen CDU-Politikerinnen und CDU-Politikern, von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, von Herrn Kollegen Reck, Bundesverband kommunaler Unternehmen, VKU, von Herrn Kollegen Dr. Janning, VKU-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen, und von vielen anderen gefordert worden ist.
Meine Damen und Herren, ich will zum Kern der Sache zurückkommen. Der Kern der Sache ist: Nordrhein-westfälische kommunale Unternehmen sind benachteiligt. Das schwächt – im Gegensatz zu dem, was manchmal behauptet wird – Mittelstand und Handwerk. Denn Untersuchungen der Universität Bochum aus dem Jahr 2003 haben gezeigt, Auftraggeber für Mittelstand und Handwerk sind gerade kommunale Unternehmen, sind Stadtwerke, sind Unternehmen im ÖPNV, sind Unternehmen in der Wohnungswirtschaft, sind übrigens auch kommunal organisierte Häfen.
All das sind Unternehmungen, die Sie mit Ihrer Verschärfung von § 107 geschädigt haben. Ich darf ganz deutlich darauf hinweisen, dass wir so etwas wie eine schleichende Veränderung haben, weil durch Voranfragen bei der Kommunalaufsicht – das war, wie wir wissen, ein FDPInnenminister – in den letzten Jahren manchem kommunalen Unternehmen nicht mehr möglich gemacht worden ist, was an anderen Stellen möglich gemacht wurde.
Kollege Körfges hat schon darauf hingewiesen, diese Unternehmen waren nicht nur gegenüber der Privatwirtschaft benachteiligt, sondern auch ge
genüber den Unternehmungen aus anderen Bundesländern. Das ist insbesondere in der Energiewirtschaft der Fall.
Ich möchte Sie, insbesondere die Kolleginnen und Kollegen der CDU, einladen, mit uns zusammen die Veränderungen auf den Weg zu bringen, die auch von vielen Kommunalpolitikerinnen und -politikern der CDU gewünscht werden. Ich möchte Sie eindrücklich ermuntern, in den parlamentarischen Beratungen und in den anstehenden Anhörungen die Chance zu nutzen, wirklich zu hören, was vonseiten der kommunalen Praktikerinnen und Praktiker dazu gesagt wird. Ich biete Ihnen für unsere Fraktion ausdrücklich an, wenn an den Stellen, an denen vor dem Hintergrund der praktischen Erfahrungen Kritik und Anregungen an unserem Gesetz kommen, dies zusammen in den parlamentarischen Beratungen auf den Weg zu bringen. Denn wichtig ist uns, am Ende eine vernünftige Ausgangsbasis zu schaffen: für diejenigen, die in der kommunalen Praxis und in den Unternehmen tätig sind, für die Bürgerinnen und Bürger, dafür, dass in unserem NordrheinWestfalen Steuern gezahlt werden, und dafür, dass tariftreu und zu menschenwürdigen Verhältnissen gearbeitet wird.
All das ist uns wichtig. Ich denke, das ist auch vielen von Ihnen wichtig. Insofern setze ich darauf – ein Gesetzentwurf kommt ja nie genauso aus dem Prozess heraus, wie es hineingeschickt worden ist –, dass wir zusammen eine deutliche Verbesserung erreichen. Dazu laden wir Sie herzlich ein. – Schönen Dank.