Protocol of the Session on July 21, 2011

Meine Damen und Herren, ich habe den Eindruck, dass es gar nicht so sehr darum geht, was an dem Gesetz geändert werden soll. Dabei gibt es große Einigkeit. Es muss darum gehen, wie wir in Wissenschaft und Forschung mehr Qualität ermöglichen

können. Wie können wir mehr Qualität in der Lehre sicherstellen? Es muss darum gehen, wie wir mehr demokratische Mitbestimmung für alle Beteiligten im Gesetz sicherstellen und wie wir die gesellschaftliche Verantwortung der Hochschulen, an die in diesem Raum schon mehrfach appelliert worden ist, innerhalb der Hochschulen und im Verhältnis zum Land stärken können.

Weil diese Punkte aber nicht wirklich umstritten sind – so mein Eindruck –, streiten wir uns hier darüber, wie wir das tun. An der Stelle gibt es Unterschiede zwischen uns. Das ist so. Wir als Landesregierung sagen: Die Betroffenen sind Experten in eigener Sache. Sie haben die Expertise, die wir brauchen, um zu guten Ergebnissen zu kommen. Wir als Landesregierung vertreten den Grundsatz, aus Betroffenen Beteiligte machen zu wollen. Wir haben sehr gute Erfahrungen mit diesem Prozess.

Wenn man aber aus Betroffenen Beteiligte machen will, muss man mit ihnen reden. Das tun wir, das tue ich. Darin unterscheidet sich unser Vorgehen entscheidend von dem Vorgehen der letzten Landesregierung. Darüber können wir uns gerne streiten. Den Unterschied müssen wir hier einmal festhalten.

Wo waren denn Ihre Beteiligungen? Die Studierenden haben hier vor dem Landtag demonstriert. Das war die Form der Beteiligung. An einer Beteiligung der Personalräte kann ich mich gar nicht erinnern. An der Stelle gibt es einen Unterschied.

Und die Vorgehensweise, die wir gewählt haben, ist sehr erfolgreich. Der Prozess ist nämlich sehr gut, und die Diskussionen, die dort laufen, sind sehr weiterbringend. Wir haben eine Vielzahl von inhaltlichen Hinweisen bekommen, und wir sind in dem Prozess auf viel Zustimmung gestoßen. Das Fazit ist klar: Diese Dialogform ist der richtige Weg, und er ist wesentlich sinnvoller als eine bloße Evaluation, was Sie jetzt immer wieder diskutieren.

Herr Hafke, vielleicht könnten Sie mir noch einmal die Evaluation heraussuchen, die Herr Pinkwart zu den Gesetzen, die es vorher gab, gemacht hat. Mir ist keine bekannt.

Die Novellierung des Hochschulgesetzes haben wir angekündigt. Die steht auf unserer Agenda, weil wir demokratische Mitbestimmung und die gesellschaftliche Verantwortung innerhalb der Hochschule stärken wollen. Wir wollen das Gesetz qualitativ weiterentwickeln vor dem Hintergrund dessen, was von den Beteiligten für wünschenswert und notwendig und vom Parlament natürlich für politisch verantwortbar gehalten wird. Der Prozess, der hier abläuft, ist ein ganz normaler Prozess.

Diesen Prozess moderieren wir im Übrigen selbst; da ist keine Stiftung beteiligt. Ich weiß nicht, woher Sie die Informationen haben. Wir haben einen anerkannten Wissenschaftsjournalisten, Herrn Himmelrath, der die Veranstaltungen moderiert. Der ist aber – soweit ich weiß – nicht von einer Stiftung, sondern er ist

Journalist und moderiert, was er im Übrigen sehr gut macht.

Ich möchte gern noch auf den Punkt eingehen, den Sie immer wieder erwähnen, nämlich den zur Hochschulautonomie. Die Hochschulpolitik ist gerade in Nordrhein-Westfalen traditionell von Hochschulautonomie und Mitbestimmung geprägt. Die Hochschulautonomie ist sowohl in der Landesverfassung als auch im Grundgesetz angelegt, und die überwiegend sozialdemokratischen Wissenschaftsministerinnen und -minister haben neben dem Land die Eigenverantwortung der Hochschulen kontinuierlich gestärkt, an die aktuellen Entwicklungen in der Gesellschaft angepasst, und zwar immer unter der Überschrift „So viel Autonomie wie möglich, so wenig Staat wie nötig“, gleichzeitig aber immer mit dem Blick auf die staatliche Verantwortung für eine gute Bildungspolitik.

Autonomie ist keine Erfindung der letzten Regierung. Raimund Jochimsen hat 1978 die verantwortete Autonomie im Hochschulrecht auf den Weg gebracht. Es ist eine lange Traditionslinie, in der wir uns hier bewegen.

Der Weg, wie man ein Gesetz ändert und wie wir jetzt vorangehen, ist umstritten. Lassen Sie uns doch offen darüber diskutieren, ob Sie diesen Weg mitgehen wollen.

(Zuruf von Dr. Stefan Berger [CDU])

Das ist eine Debatte, die sich lohnen würde. Wir als Landesregierung machen die Betroffenen zu Beteiligten, und zwar alle, von der Hochschulleitung bis zu den Studierenden, von den Personalräten bis zu den Senatsvorsitzenden. Wir haben mit den Hochschulräten gesprochen. Wir haben hier wirklich einen ganz breiten Prozess angelegt. Alle haben in diesem Prozess dieselben Chancen, sich in diesen Prozess der Novellierung einzubringen, und sie erhalten diese Chancen frühzeitig.

Soweit ich weiß, ist es erstmalig vor der Abfassung eines Gesetzes in unserem Bereich so, dass sie nicht erst zu einer Anhörung geladen werden, wenn das Gesetz vorliegt, sondern frühzeitig vorher sagen können, wo sie Veränderungsbedarfe sehen. Ich halte das für eine besondere Qualität dieses Prozesses. Es ist ein mehrstufiger Prozess, er ist langfristig, er ist transparent, er garantiert hier ein offenes Verfahren. Sie sind im Parlament darüber immer wieder informiert worden. Das ist allerdings ein Unterschied – natürlich –, das ist aber auch ein Unterschied, den wir wollen und der meines Erachtens absolut richtig ist.

Ich selbst habe eine ganze Reihe von Gesprächen geführt. Ich war an vielen Hochschulen unterwegs, ich habe viele Termine gehabt. Dabei standen die Inhalte im Mittelpunkt und nicht die belegten Brötchen, wie es in einzelnen Zeitschriften hieß. Wir haben die Ergebnisse aufgenommen und in das Verfahren integriert. Natürlich ist dieser Prozess offen;

er ist nach wie vor offen. Es gibt – wahrscheinlich anders als bei Ihnen – keinen fertigen Gesetzentwurf, der in irgendeiner Ministeriumsschublade liegt, sodass wir nur einen Prozess simulieren. Es gibt einen offenen Prozess mit allen Beteiligten, die bereit sind, dort ihre Beiträge einzubringen.

Ich verstehe Ihren heutigen Antrag und auch den Antrag der Linken als einen Beitrag zu diesem Diskussionsprozess, den wir natürlich gern in die Debatte aufnehmen.

Der Wunsch zur Beteiligung, der Wunsch an der Auseinandersetzung miteinander ist enorm groß. Es ist seit fünf Jahren das erste Mal so, dass Studierende, Personalvertretung, Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer miteinander in ein Gespräch kommen. Für alle Beteiligten ist es ein spannender Prozess. Es ist enorm wichtig, dass solche Diskussionen miteinander stattfinden können. Es zeigt jetzt schon, dass der Weg, den wir eingeschlagen haben, richtig ist, dass es richtig ist, diejenigen zu beteiligen.

Es hat in den letzten Tagen zwei große Workshops gegeben, an denen sich weit über hundert Fachleute beteiligt haben, und zwar Fachleute in dem Sinne, dass es Betroffene aus den Hochschulen waren: Studierende, Lehrende, Hochschulleitungen, Senat, Hochschulräte, Personalvertretungen – eine breite Liste, die ich Ihnen schon genannt habe. Die beiden ersten Themenkreise waren auf der einen Seite die Hochschulverfassung und auf der anderen Seite das Verhältnis Land und Hochschulen. Wir haben auf der Grundlage der bisherigen Gespräche jeweils eine Stoffsammlung zur Verfügung gestellt, die wir Ihnen natürlich auch gern zur Verfügung stellen können. Moderiert worden – das habe ich schon gesagt – sind die Workshops von einem namhaften Wissenschaftsjournalisten. Wir haben sehr viel Zustimmung zu diesem Verfahren bekommen.

Es gibt viele inhaltliche Hinweise. Ich will Ihnen ein paar Beispiele nennen:

Erstens. Zur Rolle und zur Aufgabe der Organe der Hochschule, also auch der Hochschulräte, gibt es Vorschläge für ein neu austariertes Zusammenwirken, für eine andere Aufteilung der Aufgaben, für neue Verfahrensregeln. Die zentrale Vorgabe, die dort immer wieder angefordert wird, ist die Transparenz. Wir brauchen mehr Transparenz in diesen Prozessen.

Zweitens gibt es Hinweise zur allgemeinen und gesellschaftlichen Aufgabe der Hochschulen, natürlich auch mit dem Blick auf die aktuell steigende Zahl der Studierenden und die Zeit danach.

Drittens bekommen wir Hinweise zu den neuen Steuerungsmöglichkeiten durch das Land.

Diese Vorschläge dokumentieren wir gern und können sie den Fraktionen auch gern zur Verfügung stellen.

Mir ist wichtig, dass wir hier keinen Schnellschuss machen, dass wir einen offenen Diskussionsprozess führen, dass wir erst einmal unaufgeregt diese ganzen Eindrücke bewerten, auf uns wirken lassen, um daraus dann einen konsistenten Gesetzentwurf zu entwickeln. Eines ist klar: Aus den vorgetragenen Einzelinteressen muss jetzt natürlich ein Gesamtentwurf entwickelt werden, der das gesamtgesellschaftliche Interesse, also auch der Steuerungsaufgabe des Staates, entspricht. Die Eckpunkte – das habe ich angekündigt – werde ich Ihnen voraussichtlich zum Ende des Jahres vorlegen. Von unserer Seite gibt es also keinen Schnellschuss.

Ich sage Ihnen noch einmal, auch wenn Sie es nicht hören wollen: Mein Interesse ist, mehr Qualität in Forschung und Lehre zu ermöglichen, die demokratische Mitbestimmung für alle Beteiligten sicherzustellen und die gesellschaftliche Verantwortung innerhalb der Hochschule und im Verhältnis zwischen Land und Hochschulen zu stärken. Das werden wir mit der gebotenen Sorgfalt tun, und zwar auf dem Mittelweg zwischen den beiden Extremen, die wir heute miteinander besprechen.

Wir können gerne darüber streiten, ob Sie diesen Weg vernünftig finden. Aber immer wieder so zu tun – wie Sie das hier tun –, als sei es kein Weg und als hätten wir keine Inhalte, das ist – gelinde gesagt – eine Unverschämtheit.

(Zuruf von Marcel Hafke [FDP])

Bitte, denken Sie noch einmal zurück, wie Sie damals Ihren Prozess aufgesetzt haben, und dann schauen Sie sich an, was wir hier heute tun. Ich kann Ihnen jetzt schon sagen, welcher Prozess besser ist und zu mehr Akzeptanz führen wird. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Schulze. – Für die CDU-Fraktion hat nun Herr Kollege Wiedon das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch auf zwei, drei Punkte zu sprechen kommen.

Frau Ministerin, Sie sagen, Sie hätten Inhalte, aber wir würden immer schimpfen, dass Sie keine Inhalte hätten. Dann wäre es doch einmal schön, wenn Sie uns Ihre Inhalte kundtun würden. Das wollen wir.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Es ist doch in einem Parlament nicht zu viel verlangt, dass wir von der zuständigen Ministerin wissen wollen: Wo ist ihr Kompass? Wo ist ihr roter Faden? Wo will sie hin? Welche Ziele hat sie? – Sie verstecken sich aber seit einem Jahr ständig hinter irgendwelchen Floskeln. Diesen Anspruch haben

wir an Sie. Dem müssen Sie auch gerecht werden. Das ist nicht zu viel verlangt.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Meine Damen und Herren, wir scheuen uns auch nicht vor dieser Evaluierung. Wie kommen Sie darauf, Herr Schultheis, dass wir Angst hätten, wissenschaftliche Elemente einfließen zu lassen? Wir freuen uns auf die Evaluierung, weil wir glauben, dass das ein gutes Gesetz war. Wenn es Dinge gibt, die noch verbessert werden können, sind wir die Letzten, die da nicht zustimmen würden. Die Evaluierung, das ist für uns unbenommen, dass das so sein sollte.

Ein Ausdruck von Ihnen war schon sehr interessant. Sie haben gesagt, wir hätten Gesetze „verbrochen“. Wenn Sie dieses Gesetz zur Hochschulfreiheit als „verbrochen“ bezeichnen, zeigt das letztendlich auch Ihre Geisteshaltung dazu. Das ist für uns wichtig, mitzunehmen.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Frau Ministerin, Sie sind mit keinem Wort auf den Brief der Landesrektorenkonferenz eingegangen. Sie haben ja gesagt, wie toll diese Gespräche wären und wie viel Zustimmung Sie da erhalten hätten. Die Landesrektorenkonferenz schreibt, dass die Gespräche nicht der Lebenswirklichkeit entsprechen, also Thema verfehlt. Es wäre doch gut gewesen, wenn Sie zumindest einmal auf diesen Brief zu sprechen gekommen wären. Nichts. Wir haben davon nichts gehört.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Frau Böth, Sie sagen doch immer, wir müssen das Parlament und die Parlamentarier stärken, und wir machen Betroffene zu Beteiligten.

(Gunhild Böth [LINKE]: Richtig!)

Aber die einzigen, die nicht daran beteiligt sind, sind die Abgeordneten. Denn wir sind zu diesem Prozess im Gegensatz zur Bildungskonferenz nicht eingeladen. Ich weiß auch eigentlich nicht,

(Zuruf von Gunhild Böth [LINKE])

welche Fragen da abgearbeitet werden. Aber die Juso-Hochschulgruppe in Köln macht eine Veranstaltung „analog zum Fragenkatalog des Wissenschaftsministeriums“. Also die Juso-Hochschulgruppe Köln weiß mehr als die Abgeordneten des Parlaments von Nordrhein-Westfalen. Das finde ich sehr spannend.

(Beifall von der CDU)

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Schultheis?