Protocol of the Session on June 29, 2011

Was ich nicht nachvollziehen kann, Herr Abruszat, ist, dass Sie sich als FDP-Vertreter hier so aufstellen.

(Lachen von Dietmar Brockes [FDP])

Denn Sie standen vor der Frage: Wärmen Sie sich am Feuer des Populismus, oder übernehmen Sie Verantwortung für Gesetze, die wir in der Vergangenheit gemeinsam beschlossen haben?

(Armin Laschet [CDU]: Das haben sie von euch gelernt! – Zurufe von der SPD)

Sie haben sich offensichtlich für den Populismus entschieden. Das bedaure ich außerordentlich. Denn wenn man die Geschichte des § 61 nachvollzieht, merkt man, dass Sie in der Vergangenheit Verantwortung übernommen haben, dass Sie dazu beigetragen haben, dass dieser Paragraf in der jetzigen Form im Landeswassergesetz steht. Insofern hätte ich erwartet, dass Sie zu dieser Verantwortung stehen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Zu den vielen Fragen, die die Menschen haben, die die Kommunalverwaltungen beantworten müssen, die wir im Ministerium beantworten müssen, die Parlamentarierinnen und Parlamentarier beantworten müssen:

(Kai Abruszat [FDP]: Das weiß ich sehr gut!)

Wir alle müssen draußen Rede und Antwort stehen,

(Kai Abruszat [FDP]: So ist es!)

wie wir mit einem Gesetz umgehen, das in der letzten Legislaturperiode verabschiedet worden ist und Fristen setzt. Diese Notwendigkeit ist zeitlich und sachlich dringend. Insofern kann ich nachvollziehen, dass drei Fraktionen eine solche Klarstellung in großer Einmütigkeit erbitten. Wir als Landesregierung sind dem ja mit der entsprechenden Erlasslage nachgekommen. Sie alle erhalten zurzeit entsprechende Petitionen, Anschreiben und Fragen zur Klarstellung. Ich denke, dass der Antrag und die Erlasslage, das begleitende Werk, dazu beitragen, hier für Klarheit zu sorgen.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal deutlich machen, dass es sich hier um eine Ausführung des Bundesgesetzes im Landeswassergesetz handelt. Es wird eine Lücke geschlossen, die das Bundesgesetz offenlässt. Das ist in unserem föderalen System ausdrücklich nicht nur erlaubt, sondern sogar

provoziert. Insofern ist das ein richtiger rechtlicher Weg.

Die Landesregierung hat in den letzten Wochen immer wieder deutlich gemacht, dass die Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen notwendig ist. Die Städte und Gemeinden unternehmen große Anstrengungen, wie Sie wissen, um die öffentlichen Kanäle zu sanieren. Jahr für Jahr wird dafür über 1 Milliarde € investiert. Diese Sanierung in die 70.000 km öffentlicher Kanäle ist aber nur dann wirksam, wenn auch die 200.000 km privater Abwasserkanäle überprüft und saniert werden. Erst durch ein spätes Erkennen von sanierungsbedürftigen Abwasserleitungen entstehen möglicherweise größere Schäden. Deshalb ist diese Regelung überhaupt zustande gekommen.

Das Landeswassergesetz mit § 61a, der die Prüfung vorschreibt, wurde im Jahre 2007 erlassen. Dass es jetzt diese Kritik in der Öffentlichkeit gibt, liegt auch daran, dass der Zeitpunkt, diese Pflicht zu erfüllen, mit dem Jahr 2015 nahe ist. Ich bin deshalb dankbar, dass das Parlament – insofern kann man sagen, dass die Koalition der Einladung funktioniert; diesmal auf Einladung der CDU-Fraktion – eine gemeinsame Haltung gefunden hat.

Wir haben klargestellt, dass berechtigte Einwände, Bagatellschäden zu sanieren, aufgenommen werden. Wir haben auch geklärt, dass bei geringen Schäden keine sofortige Sanierung vorgenommen werden muss, dass jedoch bei wirklich nachhaltigen Schadensbildern gehandelt werden muss.

Auf die Frage der Art und Weise der Durchführung der Dichtheitsprüfung sind Klarstellungen wie gewünscht erfolgt. Wir nehmen auf, dass die Frage, wie eine Prüfung stattzufinden hat, im Ermessen der Eigentümer liegt. Hierbei wird insbesondere auch klargestellt, dass keine bestimmte Art der Inspektion vorgeschrieben ist, sondern dass man auswählen kann.

Mit der Musterdichtigkeitsbescheinigung wird darüber hinaus eine einheitliche Form der Bescheinigung ermöglicht. Das erleichtert die Handhabung bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie bei den Sachkundigen und den Kommunen.

Darüber hinaus werden die Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen mit entsprechenden Informationsmaterialien informiert. Neben den rechtlichen Grundlagen gibt es auch eine umfassende Information zu häufig gestellte Fragen.

Das ist ein Gesamtpaket. Zusammen mit den jetzt anlaufenden – auch finanziellen – Unterstützungsleistungen in Form von Krediten und den Zuwendungen zu den kommunalen Investitionen ist das insgesamt ein Paket, das sich sehen lassen kann und der Problemlage umfassend begegnet.

Insofern freue ich mich auf die weitere Unterstützung des Parlamentes und bin Ihnen dankbar, dass

wir hier wirklich gemeinsam einen guten Weg gegangen sind – für die Menschen im Land und im Übrigen auch für die Umwelt, die mit dieser Dichtheitsprüfung geschützt wird. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Remmel. – Nur der guten Ordnung halber will ich darauf hinweisen, dass der Minister die Redezeit um eine Minute überzogen hat. Wenn jemand um 22:22 Uhr das Bedürfnis verspürt, sich noch einmal zu Wort zu melden, sollte er das tun. – Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Beratung.

Bevor wir in die Abstimmung eintreten, möchte ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, mitteilen, dass auch hierzu eine schriftliche persönliche Erklärung zum Abstimmungsverhalten gemäß § 46 unserer Geschäftsordnung eingereicht wurde, und zwar vom Abgeordneten Bodo Löttgen von der CDU-Fraktion. Auch diese wird dem Protokoll beigefügt. (Siehe Anlage 2)

Wir kommen zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 15/2165 der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der FDP und der Linken. Damit ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Antrag angenommen.

Ich lasse zweitens abstimmen über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/2256. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der FDP und der Linken. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Damit ist der Antrag mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 14 und rufe auf den Tagesordnungspunkt

15 Gesetz zur Änderung des Landes-Immissions

schutzgesetzes (LImschG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/976

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses

für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz,

Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 15/2219

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die CDU Herrn Kollegen Tenhumberg das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir – damit meine ich das Parlament – sagen: Kinderlärm ist kein Lärm, sondern Zukunftsmusik. – Das ist ein guter Tag für Nordrhein-Westfalen, weil wir alle darin übereinstimmen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Deshalb freuen wir uns, dass wir auch als CDU der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen können. – Herzlichen Dank.

(Lebhafter Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Tenhumberg. – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Sundermann das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wir als SPD-Fraktion stimmen diesem Gesetzentwurf gerne zu. Es ist ein guter Tag für Nordrhein-Westfalen, aber es ist vor allen Dingen ein guter Tag für die, die jetzt schon im Bett sein sollen, nämlich für die Kinder. – Vielen Dank.

(Heiterkeit und lebhafter Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Sundermann. – Frau Kollegin Asch für Bündnis 90/Die Grünen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich werde es kurz machen, möchte aber dennoch zum Ausdruck bringen, dass auch wir uns natürlich sehr freuen, dass wir dieses große Einvernehmen hier im Hause in dieser wichtigen Frage herstellen, dass Lebensäußerungen von Kindern kein Lärm sind, sondern dass sie in der Tat gewünschte Äußerungen sind, und dass wir alles tun werden, um denjenigen, die versuchen, das zu beklagen, die rechtlichen Grundlagen zu entziehen. Wir machen mit diesem Gesetz unsere Hausaufgaben hier in Nordrhein-Westfalen.

Ein Hinweis noch aus der Anhörung: Die Sachverständigen haben sehr deutlich gesagt, dass die Bundesebene da noch Nachholbedarf hat. Ich würde mich freuen, wenn die Kolleginnen von der CDUFraktion, die das hier erfreulicherweise mittragen, mit ihren Abgeordneten im Bundestag sprechen und deutlich machen würden, dass die Baunutzungsverordnung entsprechend geändert werden sollte, damit Kindertagesstätten, die gebaut werden sollen,

nicht mehr beklagt werden dürfen. In dem Sinne vielen Dank für das Einvernehmen.

(Beifall von den GRÜNEN, von der SPD und von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Asch. – Für die FDP Herr Kollege Hafke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch die FDPFraktion stimmt diesem Gesetzentwurf zu. Ich möchte Frau Asch beruhigen: Die Bundesregierung wird noch dieses Jahr die entsprechenden Gesetzesänderungen auf den Weg bringen. Von daher freue ich mich, dass wir hier heute auch dieses Signal senden können. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)