Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 15/1927
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben rund eine Stunde Verzug. Alles Notwendige zu diesem Gesetzentwurf haben wir in der ersten Lesung gesagt. Wir werden ihm zustimmen, und damit tun wir der Pflicht Genüge, die dem zugrunde liegt. Wir erhoffen uns auch weiterhin eine gute Arbeit des jetzigen Datenschutzbeauftragten.
Vielen Dank, Herr Kollege Biesenbach, insbesondere für die kurze Rede. – Ich erteile Herrn Kollegen Stotko für die SPD-Fraktion das Wort. – Wenn Kollege Stotko bemerken würde, dass er dran ist!
Entschuldigung. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits mit diesem Tagesordnungspunkt schaffen wir etwas, dessen Fehlen gerade ein wenig kritisiert wurde: eine Zusammenarbeit der hier im Parlament sitzenden Fraktionen. Wir stärken den Datenschutz in Nordrhein-Westfalen ausdrücklich, nicht nur unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, sondern auch wegen der Tatsache, dass wir in Nordrhein-Westfalen mit anderen Ländern zusammen die Unabhängigkeit des Datenschutzes garantieren.
Wir haben fraktionsübergreifend – das ist mir noch wichtig – einen Gesetzentwurf, den wir heute in zweiter Lesung beraten.
Als Letztes möchte ich deutlich machen, dass der Änderungsantrag der Linken, wie ich finde, leider etwas am Ziel vorbeigeht. Ich glaube, dass die Meinung, die wir uns gemeinsam gebildet haben, Be
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stehe natürlich vor der Herausforderung, es ähnlich kurz zu machen wie meine beiden Vorredner. Ich möchte mich insofern darauf beschränken zu betonen, dass wir es mit einem sehr gelungenen Verfahren zu tun hatten, in dem es insbesondere dem Innenministerium wieder gelungen ist, von Anfang an den Ernst der Lage klarzumachen und eine fundierte Entscheidungsfindung zu ermöglichen. Auch wenn die Europäische Union nun die Frist zur Umsetzung des EuGHUrteils verlängert hat, können wir uns nicht ausruhen; denn die Gesetzgebungsverfahren der Länder müssen weiterhin bis zum Oktober abgeschlossen sein.
Ich habe es in der ersten Lesung auch schon hervorgehoben: Dies ist ein wichtiges Gesetz, obwohl es zweifelsfrei größere Baustellen im Datenschutz gibt. Gleichwohl ist der Übergang von der Phase der gelebten und unabdingbaren Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten in die Phase der formalen und strukturellen Unabhängigkeit, den wir heute schaffen, ein guter und wichtiger Schritt. Natürlich ist es weiterhin wichtig, dass der LDI auch in seiner neuen Beschaffenheit über alle scharfen Schwerter verfügt.
Vor diesem Hintergrund kann man sicherlich sagen, dass wir heute einige wichtige Schritte unternehmen, um die Formel, die uns die Landesdatenschutzbeauftragten vorgegeben haben, umzusetzen. Nicht ein minimaler, sondern ein maximaler Datenschutz ist unser Ziel. Wir brauchen keine Symbolpolitik, und wir brauchen auch keine Scheindebatten – das habe ich in der ersten Lesung ebenfalls ausgeführt –, sondern wir brauchen einen funktionierenden Datenschutz, und dazu bedarf es der strukturellen Bedingungen, wie wir sie heute schaffen. Es bedarf auch engagierter Datenschützerinnen und Datenschützer.
In diesem Sinne möchte ich dem Landesdatenschutzbeauftragten in aller Unabhängigkeit eine glückliche Hand und alles Gute für die wichtige Aufgabe wünschen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir so weitermachen, sind wir um 0:13 Uhr fertig, also heute nicht mehr. Ich möchte meinen Beitrag dazu leisten, dass das schneller geht. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. – Vielen Dank.
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde es gerne genauso kurz wie Herr Engel machen, aber ich muss noch zwei oder drei Sätze zu den Änderungsanträgen sagen, die wir vorgelegt haben.
Zunächst begrüßen wir die Neuregelung des Datenschutzes. Der blaue Brief aus Brüssel hat auch deutlich gemacht, dass das schon längst überfällig war.
Wir finden den gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurf in weiten Teilen in Ordnung. Es gibt einige wenige Punkte, von denen wir glauben, dass sie eventuell zum Stein des Anstoßes werden könnten. Wir haben darüber auch mit Experten auf der Europaebene geredet.
Es geht zum einen um die Anbindung des Datenschutzbeauftragten. Wir glauben, dass es sicherer wäre und der EU-Rechtsprechung besser entspräche, wenn die Anbindung in allen Fragen bei dem Präsidenten des Landtags liegen würde. Deswegen würden wir diese Regelung bevorzugen.
Zum anderen halten wir die Argumente gegen die Ausweitung der Bußgeldkompetenz auf den öffentlichen Bereich für vorgeschoben; denn selbst wenn Dienst- und Fachaufsicht und die zuständige Behörde für Ordnungswidrigkeiten auseinanderfallen, ist dies unschädlich, da der Landesbeauftragte – der LDI – die größte Kompetenz in datenschutzrechtlichen Fragen hat und die größtmögliche Unabhängigkeit besitzt.
Insgesamt sehen wir durch den Gesetzentwurf eine deutliche Stärkung des Datenschutzes. Wir werden ihm zustimmen. Wir bitten Sie trotzdem darüber nachzudenken, den Änderungsanträgen zuzustimmen, und hoffen, dass, wenn diese abgelehnt werden, nicht genau diese Punkte zum Stein des Anstoßes werden, wenn Brüssel noch einmal draufguckt und dann doch zu dem Schluss kommt, es reicht noch nicht. – Vielen Dank.
Auch ich möchte mich kurz fassen. Ich danke den Fraktionen für die sehr konstruktive Zusammenarbeit, sodass wir diesen Gesetzentwurf heute auf den Weg bringen können. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Damit sind wir am Ende dieser kurzen Debatte und kommen zur Abstimmung.
Wir stimmen erstens über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke Drucksache 15/2261 ab. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke abgelehnt.
Wir kommen zweitens zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Der Innenausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/2174, den Gesetzentwurf Drucksache 15/1927 unverändert anzunehmen. Wer gibt dem seine Zustimmung? – Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion Die Linke, die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer möchte sich enthalten? – Ebenfalls niemand. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis einstimmig angenommen.
Frau Präsidentin! Ich muss gestehen, ich war bis eben der Meinung, dass dieser Punkt jetzt nicht mehr gelesen wird. Ich mache es also ganz kurz.
Am 22. Juni 2001 stimmten alle damaligen Fraktionen einem gemeinsamen Antrag zu, der sogenannten Integrationsoffensive, der – so viel Eigenlob sei an dieser Stelle zugestanden – von meiner Fraktion im November 2000 angestoßen worden war.
Heute Mittag haben wir einen ähnlichen Schritt vollzogen und den Gesetzentwurf zum islamischen Religionsunterricht auf den Weg gebracht. Es freut
mich, dass wir beinahe auf den Tag genau zehn Jahre später einen weiteren Schritt erneut in großer Gemeinsamkeit gehen wollen, und es zeigt mir, dass die Initiative auch noch nach zehn Jahren mit Leben erfüllt ist.
Diese Initiative hat sich in der Rückschau als guter Ansatz erwiesen und dazu beigetragen, ideologische und parteipolitische Frontstellungen zumindest in der Integrationspolitik abzubauen. – Sie hören aus dieser Bemerkung heraus, dass ich immer noch durch das andere, was ich heute erlebt habe, angefressen bin.
Ich mache es deshalb kurz und komme zum Schluss. Die Entscheidung des Parlaments zugunsten einer Integrationsoffensive liegt jetzt zehn Jahre zurück. Dieser breite Konsens hat sich als stabile Grundlage für das Miteinander von Menschen mit und von Menschen ohne Migrationshintergrund erwiesen.
Deshalb ist die CDU-Fraktion der Meinung, dass dieses zehnjährige Jubiläum es wert ist, innezuhalten und sich über das Erreichte zu freuen, aber auch den Blick in die Zukunft zu richten.
Das möchten wir mit einer Bitte an den Landtagspräsidenten verbinden, Gegenwart und Zukunft der Zuwanderung in Nordrhein-Westfalen mit einer angemessenen Veranstaltung zu begehen. Wir sind dabei absichtsvoll vage geblieben, um mehr Raum zur Entfaltung zu bieten und es zu ermöglichen, dass unser geschätzter Landtagspräsident seiner Fantasie freien Lauf lässt. Aus diesem Grunde bitte ich um Ihre Zustimmung für den vorliegenden Antrag. – Danke.