Protocol of the Session on June 29, 2011

funktionsfähigen Schulinfrastruktur so kurz vor dem geplanten Einrichtungstermin überwiegen dürfte. Eine Rücknahme ist in Zusammenschau aufgrund des schutzwürdigen Vertrauens und der weitreichenden Konsequenzen daher als unzumutbar zu beurteilen.

Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, gilt für einen Widerruf der Genehmigungen gemäß § 49 Verwaltungsverfahrensgesetz analog. Insbesondere ist nach dem Dargelegten der Rücknahmegrund des § 49 Abs. 2 Nummer 5 nicht einschlägig, da im Gegenteil gerade die Rücknahme schwere Nachteile für das Gemeinwohl der betroffenen Gemeinden bedeuten könnte. Zudem ist in der Ermessensentscheidung über eine Rücknahme zu berücksichtigen, dass politisch beabsichtigt ist, die Schulform der Gemeinschaftsschule alsbald auf eine ausdrücklich neu geschaffene schulgesetzliche Grundlage zu stellen.

Es ist daher hinreichend absehbar, dass eine neue gesetzliche Grundlage der aufgrund der bestandskräftigen Genehmigungen eingerichteten Schulen vorhanden sein wird. In dieser Situation erscheint es auch in Ansehung der Rechtswidrigkeit der Genehmigungen nicht geboten, die Genehmigungen zurückzunehmen, die ansonsten dann auf der Grundlage der neu geschaffenen gesetzlichen Grundlage wieder zu genehmigen wären.

Meine Damen und Herren, mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist also zweierlei klar: Die zwölf genehmigten Gemeinschaftsschulen können ohne Risiko starten. Die Erweiterung des Versuchs auf bis zu 50 teilnehmende Gemeinschaftsschulen ist jedoch nicht mehr möglich. Eine zweite Runde dieses Schulversuches wird es daher nicht geben. Dieser Forderung der FDP ist also längst Genüge getan. Das ist auch unmittelbar erklärt worden. Ich bedaure aber sehr, dass Sie von der FDP-Fraktion partout die zwölf anderen Schulen, die vor Ort gewollt sind und auf die sich Eltern und Schülerinnen und Schüler freuen, verhindern wollen. Das ist das destruktive Signal, auf das hingewiesen worden ist.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich begrüße ausdrücklich, dass sich die CDU heute diese Forderung nicht mehr zu Eigen gemacht hat. Das bekundet ihre Bereitschaft, mit uns gemeinsam zu einem Konsens zu kommen.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Da inzwischen über 100 Interessensbekundungen für die Gründung einer Gemeinschaftsschule bekannt sind, hat die Landesregierung ohnehin schon seit längerem die Verankerung der Gemeinschaftsschule als ergänzendes Angebot im Schulgesetz favorisiert. Dieses Vorhaben werden wir jetzt forcieren. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als nächster Redner spricht für die CDU-Fraktion Herr Prof. Dr. Dr. Sternberg.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich habe vorhin bei einem anderen Termin Gelegenheit gehabt, mit dem Vater eines Kindes aus Nettersheim zusammenzusitzen, der darüber entsetzt war, dass er erst am 21. Juni erfahren hat, dass sein Kind nicht auf die Schule gehen kann, für die er es angemeldet hatte. Das ist schon ein ziemliches Debakel, vor dem wir stehen, was die Regierung angerichtet hat.

Was ist eigentlich passiert? – Da boxt eine Minderheitsregierung vom letzten Sommer an eine Schule, eine Verbundschule oder etwas Ähnliches in Ascheberg, durch, über die es schon länger Gespräche gab und für die es ein klares Konzept gibt, um dadurch ein Ziel des Koalitionsvertrages zu erfüllen. Frau Minister, selbst wenn ich Ihnen konzediere, dass Sie die 30% nicht schon in diesem ersten Jahr erreichen konnten – das wären etwa 170 Schulen gewesen –, so haben Sie noch im November von 50 geredet.

(Zuruf von Ministerin Sylvia Löhrmann)

Ich weiß das noch genau. Sie sagten 50, wir sagten, vielleicht 40. Im Dezember waren es 29, im Januar waren es 19, die beantragt hatten. Davon wurden 17 genehmigt. Von den 17 genehmigten kamen 14 zustande – drei bekamen nicht genügend Anmeldungen –, und von den 14 waren zwei beklagt. Die beiden Klageergebnisse lagen Anfang April vor. Anfang April wurde mitgeteilt, dass in Nettersheim keine Oberstufe eingerichtet werden dürfe. Und ein paar Tage später, am 8. April, wurde in Arnsberg bekannt, dass in Finnentrop die aufschiebende Wirkung der Klagen – übrigens der CDU-Bürgermeister aus Lennestadt und Attendorn – wieder einsetze. Meines Erachtens wäre spätestens am 8. April der Termin gewesen, das Projekt, das Sie zusammen mit dem Bürgermeister von Finnentrop als Projekt „Gemeinschaftsschule Finnentrop“ wirklich mit einer unglaublich brachialen Gewalt durchgeboxt hatten, zu stoppen und den Eltern zu sagen: Ihr könnt euer Kind dort nicht anmelden.

(Beifall von der FDP)

Stattdessen haben Sie am 8. April gesagt: Das ziehen wir ganz schnell wieder in Münster gerade. Wir holen uns ein Oberverwaltungsgerichtsurteil, dann ist das Ganze erledigt.

(Ministerin Sylvia Löhrmann: Das habe ich nicht gesagt! Das ist nicht meine Art!)

Es war natürlich nicht erledigt.

Meine Damen und Herren, es geht bei dieser Geschichte, über die wir reden, nicht um irgendwelche Spielchen. Das sind keine politischen Spielereien.

Es geht um eine ganze Menge von Eltern, Kindern, Lehrern und Schulen vor Ort, die betroffen sind. Am 21. Juni erfahren die Eltern und Lehrer vom Ministerium, dass eine Genehmigung zurückgezogen wird so wie in Nettersheim. Die Ministerin sagt dazu, sie wolle kein Rechtsrisiko eingehen. Ich kann verstehen, dass sie kein Rechtsrisiko eingehen will, aber dieses Rechtsrisiko war im Grunde genommen bereits Anfang April bekannt, zwei Monate vorher.

(Zustimmung von der FDP)

Jetzt kommen wir zum eigentlichen Problem. Eines möchte ich allerdings noch feststellen: Für dieses Debakel, dieses Chaos, das wir hier vorfinden, ist sicherlich nicht die Opposition zuständig. Das wollen wir ganz klar festhalten.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Das wäre doch das Schönste, dass eine Minderheitsregierung ein ausgesprochen problematisches Projekt durchboxt und dafür die Opposition verantwortlich gemacht wird. Ganz sicher nicht.

(Heiterkeit und Zustimmung von der FDP – Ministerin Sylvia Löhrmann: Wer sagt das denn?)

Weil das gelegentlich in der Presse steht, wollte ich das nur einmal feststellen.

Das heißt also, was hier passiert ist, ist mangelndes Handwerk. Mangelndes Handwerk haben wir auch an anderen Stellen erlebt. Das haben wir beim Zentralabitur erlebt, und wir haben auch eine ganze Reihe von Pleiten erlebt. Das ist natürlich unangenehm. Man versucht daher, das Ganze hinzukriegen und in der Öffentlichkeit so darzustellen, als läge es an der Opposition, dass keine Gespräche stattfinden könnten.

Auch dazu nur zur Klarstellung: Wir haben zweimal eingeladen. Einmal sind wir auf die noch nicht vorliegenden Ergebnisse der Bildungskonferenz hingewiesen worden – das haben wir eingesehen –, aber auch die zweite Einladung ist ausgeschlagen worden. Auf die zweite Einladung hin kam als Reaktion eine Einladung, von der Sie wussten, dass wir sie nicht annehmen würden, weil wir mit der Linkspartei nicht zu einem Konsens kommen wollen. – Das nur zur Feststellung.

Wie geht es jetzt weiter? – Sie sprechen immer davon, dass die Bürgermeister vor Ort das doch alles wollten. Da zieht der „SPIEGEL“ über Land und findet in Erwitte und Anröchte zwei CDU-Bürgermeister – übrigens sind auf dem Land fast überall CDU-Bürgermeister –, die sich darüber aufregen, dass die Gemeinschaftsschule jetzt nicht genauso und schnell eingeführt wird, wie sie sich das vorstellen. Ob das pädagogisch sinnvoll ist, ist übrigens für Kommunalpolitiker, sagen wir einmal, nicht immer der einzig ausschlaggebende Grund;

(Beifall von der FDP – Ingrid Pieper-von Hei- den [FDP]: So ist das!)

denn das sind Strukturfragen ganz anderer Art. Ich kann aber sehr gut verstehen, dass Bürgermeister ihre Schule retten wollen. Das halten wir für eine ganz, ganz wichtige Frage. Nur, wir haben immer gesagt: Die Gemeinschaftsschule in dieser Form ist die falsche Antwort auf die richtig gestellte Frage.

(Beifall von der FDP)

Wie geht es jetzt weiter? – Der „SPIEGEL“ hätte seine Journalisten von Erwitte und Anröchte zwei Orte weiter schicken können, dann hätte er CDUBürgermeister gefunden, die etwas ganz anderes sagen. Sie hätten zum Beispiel Bürgermeister in Lüdinghausen – Herrn Borgmann –, in Coesfeld – Herrn Öhmann –, in Lennestadt, in Attendorn aufsuchen können, alles CDU-Bürgermeister, die etwas ganz anderes gesagt hätten. Die hätten nämlich gesagt, dass ihre gesamte Schullandschaft, die gewachsen ist, und ihre Schulinvestitionen bedroht sind durch ein vorschnell und übereilt eingesetztes Projekt.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Meine Damen und Herren, wie kann man das Ganze nun heilen? – In Finnentrop war von Anfang an abzusehen, dass das eigentlich nicht gut gehen konnte. Das war alles zu naheliegend. Nur, wie gesagt, das hätte man schon am 8. April beenden müssen und nicht erst so spät.

Jetzt stellt sich aber eine ganze Reihe weiterer Fragen. Ich bin Ihnen dankbar, Frau Ministerin, dass Sie vorhin rechtlich argumentiert haben; denn es stellt sich tatsächlich eine ganze Reihe rechtlicher Fragen. Das Oberverwaltungsgericht stellt letztinstanzlich in seinem Beschluss fest, dass die Genehmigungen „offensichtlich rechtswidrig“ sind. Jetzt haben Sie schon im Ausschuss gesagt: Rechtswidrig heißt nicht nichtig. – Das ist richtig. Jetzt haben Sie gerade auch von den §§ 48 und 49 gesprochen, von der Aufhebungspflicht oder Aufhebungsmöglichkeit bzw. der Rücknahme nach § 48. Ich hatte Sie schon im Ausschuss gebeten, das sehr genau zu prüfen. Deshalb bin ich Ihnen dankbar, dass Sie das heute so dargestellt haben.

Es geht übrigens nicht so sehr um die Frage, ob eine Aufhebungspflicht besteht oder nicht. Die Fragen, die sich eigentlich stellen, sind die: Gibt es noch eine Klagemöglichkeit für betroffene Eltern, die ihre Kinder auf eine Schule schicken sollen, die nach den Grundlagen des Schulgesetzes nur freiwillig besucht werden kann? Gibt es eine Klagemöglichkeit von betroffenen Lehrern, die zum Beispiel zu einem Drittel ausgetauscht werden, weil zu einem Drittel Gymnasiallehrer eingestellt werden? Das Problem haben wir gerade an einer Schule. Gibt es noch eine Klagemöglichkeit von Nachbarkommunen? – Das ist die Frage: Gibt es noch Klagemöglichkeiten?

(Beifall von der FDP)

Frau Ministerin, wenn nicht ganz, ganz deutlich klargestellt wird, dass die Anfechtbarkeit ganz eindeutig ausgeschlossen ist, dann müssen Sie handeln, und zwar so schnell, wie es eben geht!

(Beifall von der FDP)

Ich möchte auf jeden Fall vermeiden – ich halte es für eine wichtige Aufgabe der Opposition, Sie darauf hinzuweisen –, dass wir eventuell nachher in den Sommerferien die Auflösung einer Schule haben, bei der die Eltern und die Kinder davon ausgehen, dass sie nach den Ferien dort hingehen können.

(Beifall von der FDP)

Frau Ministerin, wir sind beide Nichtjuristen. Aber ich hoffe für Eltern, Kinder und Lehrer, dass das, was Sie vorgetragen haben, wirklich ganz wasserdicht ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Frau Präsidentin, ich gebe eine Minute zurück.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. Ich nehme sie auch an, aber gleichwohl muss ich darauf aufmerksam machen, dass die Landesregierung bereits um eine Minute überzogen hatte, sodass alle weitere Rednerinnen und Redner noch eine Minute haben. Sie haben mir damit, Herr Prof. Dr. Dr. Sternberg, in der Tat zwei Minuten zurückgegeben.

Als nächste Rednerin für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Beer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Sternberg, ich weiß überhaupt nicht, was das Ziel Ihrer Aktivitäten heute hier ist. Sie führen zum Teil eine Gespensterdebatte;

(Widerspruch von Prof. Dr. Thomas Sternberg [CDU])

denn es geht hier nicht um den Zwangsaustausch von Lehrerinnen und Lehrern. Das ist überhaupt nicht der Fall. Es wird niemand an eine Schule gezwungen; auch das ist eine Gespensterdebatte. Von daher sind Sie weiterhin dabei, Unruhe in der Landschaft zu schüren, anstatt dafür zu sorgen, dass die Schulwünsche, die in Nordrhein-Westfalen zu verzeichnen sind, in den Kommunen auf den Weg gehen können und dass die Gemeinschaftsschule jetzt auf einem gemeinsamen Schulgesetz basiert. Das ist genau die Frage.

(Witzel [FDP]: Laut Gericht ist das „offen- sichtlich rechtswidrig“!)

Dass insgesamt der Lernprozess im Bereich der Kommunen durch die neue Situation, die sich eröffnet hat, weiter Raum greifen muss, das ist, glaube