Protocol of the Session on June 29, 2011

Ich will dazu jetzt einmal deutlich die historische Perspektive bemühen. Das waren noch die Zeiten, als sich sowohl die Katholische als auch die Evangelische Kirche massiv gegen ein derartiges Angebot gewehrt hatten. Ein Umschwung setzte ein, als die Kirchen im Religionsunterricht so viele Schülerinnen und Schüler verloren hatten, dass sie befürchteten, der Landtag könnte den Religionsunterricht überhaupt kippen, wenn noch mehr Kinder keinen Religionsunterricht bekämen. Erst dann kamen die Überlegungen aus dem Ministerium, für die Muslime den genannten Unterricht doch zu wollen. – Man kann den Eindruck bekommen, dass es hier auch nach Marktgesichtspunkten und nicht nach Überzeugungen geht.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Dort hat man auch etwas gelernt!)

Ich glaube nicht, dass dort jemand etwas gelernt hat. Diese Initiative beruhte schlicht und ergreifend auf anderen Gründen. – Aber egal.

Jetzt grundsätzliche Anmerkungen zu diesem Gesetzentwurf:

Erstens. Ich fand es – ich möchte es einmal so formulieren – bemerkenswert, dass die Ministerin mit dem Koordinierungsrat der Muslime bereits eine Verabredung getroffen hat, bevor überhaupt dieses Parlament damit befasst worden ist. Das fand ich bemerkenswert. Weiter möchte ich mich dazu nicht äußern.

(Beifall von der LINKEN)

Zweitens. Zu diesem Thema wird immer das Staatskirchenrecht bemüht. Ich empfehle, einmal in die Fachliteratur zu sehen – dort finden sich auch andere Interpretationen –, und zwar nicht das Staatskirchenrecht zu bemühen, sondern sich das Verhältnis des Religionsunterrichts zum Staatskirchenrecht anzusehen. Da ist zum Beispiel Martin

Stock „Religion und Recht“. Sie können das gern bei mir einsehen. Darin wird das ganz anders diskutiert. Ich denke, wir werden in dieser Angelegenheit im Ausschuss noch viel Spaß haben.

Drittens. Ich will grundsätzliche Kritik an diesem Beirat und an der Funktion, die dieser nach diesem Gesetzentwurf übernehmen soll, äußern. Da wird also ein Beirat konstruiert und gesagt, dieser habe die Funktion, die ansonsten der Papst habe. Das ist ein Zitat aus dem Ministerium in dieser Angelegenheit, als es darum ging, ob es das überhaupt noch gibt. Ich zitiere jetzt schlicht einmal nach Stock: Auf der Suche nach dem richtigen Kooperationspartner „Die brauchen einen Papst“. Stock behauptet, das sei in den 90er-Jahren einmal aus dem Ministerium gekommen.

Es wird also ein Beirat konstruiert, dessen eine Hälfte vom Koordinierungsrat der Muslime gestellt wird. Frau Piepen-von Heiden hat schon gesagt, dass es sich dabei nicht um eine Religionsgemeinschaft handelt. So etwas wie eine christliche oder jüdische Religionsgemeinschaft mit entsprechenden Hierarchien usw. ist dem Islam als Religion – Herr Solf, Sie kennen sich doch mit Religion aus – völlig wesensfremd.

(Michael Solf [CDU]: Das ist Polemik!)

Das ist keine Polemik. Wenn Sie jetzt auch noch von Gleichbehandlung und Integration sprechen, vergewaltigen Sie eine Religion, weil die sich anpassen muss an ein christliches-jüdisches Verständnis von einer Religionsgemeinschaft, damit sie dann die Anerkennung erhält. So ist das passiert mit der alevitischen Gemeinde. Die musste ziemliche Klimmzüge machen, um anerkannt zu werden. In der Zwischenzeit haben wir die Aleviten als Religionsgemeinschaft und den Schulversuch. Damit haben wir jetzt einen Ansprechpartner auf der alevitischen Seite.

Frau Kollegin Böth, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Beer?

Bitte schön.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. Herzlichen Dank, Frau Kollegin, dass ich hierzu eine Frage stellen kann.

Ich verstehe einmal die Tonlage nicht. Das ist aber nicht meine Frage.

Meine Frage lautet: Inwieweit kennen Sie die Ausführungen des Wissenschaftsrates, der die Empfehlung ausgesprochen hat, islamische Studien an den Hochschulen einzurichten, und auch die Beiratsfra

ge ausführlich diskutiert hat und zu ganz anderen Ergebnissen kommt als Sie? Können wir das gegebenenfalls in der Anhörung auch einmal in einer anderen Tonlage miteinander besprechen?

(Michael Solf [CDU]: Sehr gute Frage!)

Das machen wir sicher ausführlich in der Anhörung. Ich glaube, in der Anhörung werden einige Expertinnen und Experten aufeinandertreffen, weil es auch dazu andere Meinungen gibt.

Um es deutlich zu sagen: Bezüglich des Beirates habe ich große verfassungsrechtliche Bedenken. Denn: Anders als die Aleviten sind die Sunniten, um die es jetzt geht, überhaupt keine Religionsgemeinschaft. Wir setzen dort jetzt irgendjemanden hin, der überhaupt keine Religionsgemeinschaft ist. Selbst wenn man es beschränkt, so kann das überhaupt nicht sein.

Dann will ich noch etwas zur Zusammensetzung des Beirats sagen. Herr Solf, Sie haben es sonst immer so mit dem Verfassungsschutz. In dem Beirat sind Organisationen wie zum Beispiel Milli Görüs, die unter bestimmten Aspekten auf der Liste des Verfassungsschutzes stehen, vertreten. Sie nehmen einfach hin, dass die Einfluss haben.

Frau Abgeordnete, ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass Ihre Redezeit beendet ist.

Gut, dann werden wir das bei anderer Gelegenheit später fortsetzen.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Böth. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Löhrmann.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung insgesamt begrüßt diesen Gesetzentwurf. Auch ich persönlich freue mich sehr, dass wir heute einen entscheidenden Schritt für die Gleichstellung, für die Toleranz und für die Integration im Hinblick auf unsere muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in unserer Gesellschaft tun. Wir wollen den bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht einführen. Wir kommen hier einem Grundrecht nach, das in unserer Landesverfassung und im Grundgesetz steht.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Verfassung, Frau Böth!)

Deswegen ist das keine beliebige Frage.

(Beifall von den GRÜNEN und von der CDU)

Diese Koalition zeichnet sich dadurch aus, dass sie Anhörungen durchführt, um daraus Schlüsse zu ziehen. Wenn man natürlich noch Fragen hat, finde ich es völlig richtig und im Grunde genommen ganz normal, dass man Anhörungen durchführt. Es macht aber einen Unterschied, ob man wie Sie herangeht, Frau Böth, sich eher zu wünschen, dass in der Anhörung Dinge herauskommen, die Sie davon abbringen, dass es zum Erfolg führt, oder ob man, wie Kolleginnen und Kollegen der SPD, der CDU und auch der FDP deutlich gemacht haben, Fragen stellen will und hofft, dadurch noch sicherer zu werden, den Religionsunterricht, den bekenntnisorientierten Islamunterricht für die Kinder und Jugendlichen muslimischen Glaubens in Nordrhein

Westfalen als dem größten Bundesland auf den Weg bringen zu können.

Wir stehen damit in der Tradition der Integrationsoffensive von 2001. Denn so lange ist es bereits her, dass wir die Einrichtung des islamischen Religionsunterrichts als ein Ziel formuliert haben, um eine Kultur der Anerkennung und des gleichberechtigten Miteinanders zu schaffen. Zugewanderte und die aufnehmende Gesellschaft sollen sich auf Augenhöhe gegenüberstehen. Das war schon vor zehn Jahren unser großer Wunsch.

Frau Böth, Sie haben natürlich recht, dass es die islamische Unterweisung gab. Darauf hat Herr Solf auch hingewiesen. Aber es gab vor 2001 nicht diesen zum Ausdruck gebrachten Wunsch, den islamischen bekenntnisorientierten Unterricht auch hier in Nordrhein-Westfalen einzuführen.

(Gunhild Böth [LINKE]: Doch, den gab es!)

Das macht die Zäsur 2001 deutlich.

(Beifall von der CDU)

Das macht den bekundeten Willen des Parlaments deutlich. Im Gegensatz zu Ihnen freue ich mich darüber, dass inzwischen eine so große Mehrheit in diesem Hause entstanden ist, was diese Frage angeht.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich freue mich darüber, dass die CDU heute auch sagt, dass Nordrhein-Westfalen ein Einwanderungsland ist, dass sich die Position von Rita Süssmuth, die die Zuwanderungskommission geleitet hat, durchgesetzt hat, dass Kollege Laschet in den letzten fünf Jahren gerade in diesem Themenfeld durch seine Art der Ansprache für die CDU vorangegangen ist. Wir sind doch Bildungspolitiker. Wir müssen uns doch darüber freuen, wenn die Menschen etwas dazulernen. Ich freue mich ausdrücklich auch darüber, dass beide christlichen Kirchen mit Interesse diese Diskussion und die Einführung dieses Faches verfolgen. Ich freue mich also über Entwicklungsprozesse, die es in der Gesellschaft und in der Politik gibt. Alles andere wäre für eine politische Person auch ziemlich ungewöhnlich.

Meine Damen und Herren, erst im Frühjahr dieses Jahres haben wir über die Ergebnisse der Studie „Muslimisches Leben in Nordrhein-Westfalen“ diskutiert. Dabei wurde deutlich, dass sich die Muslime in unserem Land gerade nicht, wie so oft behauptet, in Parallelgesellschaften abschotten, sondern sich vielerorts engagiert und sichtbar in die Gesellschaft einbringen. Dazu passt auch, dass sich über 80 % der befragten Muslime einen bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht an den Schulen wünschen.

Wenn wir Integration und Toleranz ernst nehmen, wenn uns an einer echten Willkommens- und Anerkennungskultur in diesem Land gelegen ist, ist die Einführung des islamischen Religionsunterrichts eine notwendige und folgerichtige Entscheidung. Wir haben am 31. März dieses Jahres einstimmig einen Entschließungsantrag verabschiedet, der die Überschrift trägt: „Der Islam ist ein Teil Deutschlands und Nordrhein-Westfalens.“ Das ist eine klare Ansage.

Allein der Blick in die Statistik beweist, dass das eine unumstößliche Realität ist. Der Islam ist mit seinen 1,3 bis 1,5 Millionen Gläubigen in NordrheinWestfalen eine wichtige gesellschaftliche Größe. Im laufenden Schuljahr besuchen 328.000 Schülerinnen und Schüler islamischen Glaubens eine Schule in Nordrhein-Westfalen. Diesen jungen Menschen konnte bisher kein islamischer Religionsunterricht angeboten werden, obwohl das Grundgesetz und unsere Landesverfassung Religionsunterricht ausdrücklich vorsehen. Ich zitiere aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 der Landesverfassung von NordrheinWestfalen:

„Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach an allen Schulen, mit Ausnahme der Weltanschauungsschulen (bekenntnisfreien Schulen).“

Das ist ein Verfassungsauftrag. Das ist kein Wunschkonzert, wie manche meinen. Die Bemühungen der Landesregierung um die Einführung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts reichen bis in die Mitte der 80er-Jahre zurück. Als Übergangslösung wurde 1999 das Fach Islamkunde in deutscher Sprache als Schulversuch eingerichtet. Derzeit unterrichten ca. 100 Lehrerinnen und Lehrer an 129 Schulen knapp 10.000 Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens.

In Deutschland haben sich die islamischen Dachverbände DITIP, Islamrat, Zentralrat der Muslime und der VIKZ zum Koordinierungsrat der Muslime zusammengeschlossen. Noch sind diese Verbände für uns keine anerkannten Religionsgemeinschaften im verfassungsrechtlichen Sinne. Das hat das Vorankommen in unserem gemeinsamen Ziel lange verhindert.

Allerdings hat die sogenannte Ziffer 12 aus dem Zwischenresümee der Deutschen Islamkonferenz unter dem damaligen Bundesinnenminister Schäuble einen Weg aufgezeigt, wie der Staat mit solchen islami

schen Organisationen kooperieren kann, die noch nicht anerkannte Religionsgemeinschaften sind, sich aber auch für die religiösen Belange ihrer Mitglieder einsetzen. Diese Aussage ist unter Innenminister de Maizière bekräftigt worden. Es ist von Bundesseite ausdrücklich der Appell an die Länder ergangen,

(Michael Solf [CDU]: So ist es!)

sich weiter Mühe zu geben, diesen erkenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht auf den Weg zu bringen.