Protocol of the Session on June 29, 2011

Nun heißt das Gesetz „6. Schulrechtsänderungsgesetz“. Man wundert sich, wie es sein kann, dass ei

ne Änderung des Schulgesetzes harmonisch ablaufen kann. – Meine Damen und Herren, es geht. Man kann auch die Schulgesetze harmonisch und einvernehmlich ändern, wenn allein die Lösung des Sachproblems im Mittelpunkt steht.

Das passiert in der Integrationspolitik seit zehn Jahren; denn damals haben sich die Landtagsfraktionen auf Grundzüge und auf eine Vielzahl von Maßnahmen in der Integrationspolitik verständigt. Die Integrationsoffensive 2001 wurde am 22. Juni 2001 geboren, und heute, fast genau zehn Jahre später, wird eine zentrale Forderung daraus umgesetzt: die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts in deutscher Sprache mit hier ausgebildeten Lehrkräften unter staatlicher Schulaufsicht. Dies ist ein erneuter Meilenstein in der Integrationspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Bei der Integrationsoffensive 2001 wurde der islamische Religionsunterricht vor allem deswegen als Forderung formuliert, um Parallelgesellschaften zu vermeiden. Das ist auch bis heute ein wichtiges Ziel. Deswegen diskutieren wir das Gesetz ja auch in der Integrationspolitik.

Heute kommt aber noch ein weiterer Aspekt hinzu. Denn heute sagen wir alle gemeinsam, zuletzt im März-Plenum geschehen: Der Islam ist ein Teil Deutschlands und Nordrhein-Westfalens,

(Beifall von den GRÜNEN)

und deswegen können wir muslimische Kinder nicht anders behandeln als Kinder anderer Glaubensrichtungen. Es geht hier also um eine Maßnahme der rechtlichen Gleichstellung und Gleichbehandlung. Deswegen ist dieses Gesetz vor allem ein Erfolg für die 320.000 Schülerinnen und Schüler aus muslimischen Familien, die in den kommenden Jahren in den Schulen ein mit dem Angebot für christliche Kinder vergleichbares Unterrichtsangebot erhalten.

Außer durch die Arbeit der Landtagsfraktionen wurde dieser Erfolg von vielen anderen ermöglicht, die hier unbedingt erwähnt werden müssen:

Erstens gab es Vorarbeiten im Rahmen der Deutschen Islamkonferenz. Auch dort haben viele Menschen viel Verstand darauf verwendet, wie ein mit dem Staatskirchenrecht konformes Gesetz, wie wir es heute beraten, überhaupt gemacht werden kann. Ohne diese Vorarbeiten würden wir heute hier nicht stehen und diesen Gesetzentwurf beraten können.

Zweitens begrüße ich außerordentlich die Kompromissbereitschaft des Koordinierungsrates der Muslime (KRM), der der Einrichtung eines islamischen Religionsunterrichtes gegenüber der Klärung religionsrechtlicher Statusfragen den Vorrang gegeben hat. Ich kann den Koordinierungsrat der Muslime, die Moscheegemeinden, die Muslime in diesem Land und ihre Vertretungen nur bitten und ermuntern, mitzumachen, mitzugestalten und sich transpa

rent so zu organisieren, dass in Zukunft auch bei anderen Themen ein kooperatives Zusammenwirken von Staat und Islam möglich wird.

Drittens bauen wir nicht zuletzt auch auf den Vorarbeiten der drei Landesregierungen in den letzten zehn Jahren auf – bis hin zu der gemeinsamen Erklärung vom Schulministerium und dem Koordinierungsrat der Muslime vom 22. Februar 2011. Auch, wenn es Sie, Herr Solf, vielleicht ein wenig ärgert – das war eine ganz große Leistung der Schulministerin dieses Landes, Sylvia Löhrmann.

Und, was viele vielleicht nicht wissen: Sylvia Löhrmann war in der Plenardebatte zur Integrationsoffensive 2001 die Rednerin für die damalige grüne Landtagsfraktion, die an dieser Stelle die Inhalte begründete. Sie sagte damals – mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich –:

„Mit dem Beschluss … stellt sich der Landtag Nordrhein-Westfalen an die Spitze in Deutschland für eine zukunftsweisende Integrationspolitik.“

(Beifall von den GRÜNEN)

„Wir können uns alle nur gratulieren, dass wir das geschafft haben.“

Leider ist es noch nicht so weit. Das Gesetzgebungsverfahren wird sicher nicht leicht, denn wir wissen, dass wir mit dem eingeschlagenen Weg kirchenrechtliches Neuland betreten. Das Betreten von Neuland birgt immer gewisse Risiken. Ich finde es schade, dass die FDP nicht bereit war, diese Risiken mit uns gemeinsam einzugehen, und nach den vielen gemeinsamen Beratungen in letzter Sekunde von dem Zug abgesprungen ist. Aber vielleicht können Sie Ihre Bedenken noch überwinden und am Ende doch dieses Gesetz mittragen.

Ich komme zum Schluss. – Anders als bei anderen schulpolitischen Debatten beginnen wir heute ein Gesetzgebungsverfahren, das weit über die Grenzen Nordrhein-Westfalens hinaus bundesweit Beachtung finden wird. Ich bin dabei in Gedanken auch bei einem muslimischen Schüler, der mir berichtet hat, dass er mit anderen nichtchristlichen Kindern immer das Lehrergeschirr spülen muss, während die christlichen Kinder Religionsunterricht haben. Für diesen Jungen gibt es jetzt eine Hoffnung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN, von der CDU und von der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ünal. – Für die FDP-Fraktion spricht Frau Pieper-von Heiden.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP begrüßt sowohl inhaltlich als politisch das Ziel der schrittwei

sen Einführung eines staatlichen islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Unterrichtsfach in deutscher Sprache. Warum die FDP-Landtagsfraktion gegenwärtig nicht als Mitunterzeichner des Gesetzentwurfs auftritt, werde ich später noch erläutern.

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich durch die Entwicklung Deutschlands zu einem Einwanderungsland die ethnische Zusammensetzung der Gesellschaft verändert. Gerade auch NordrheinWestfalen mit seiner schon traditionellen Migrationsgeschichte bildet einen regionalen Schwerpunkt dieser Zuwanderung. Das Land ist vielfältiger geworden, und das spiegelt sich nicht zuletzt in unterschiedlichen religiösen Glaubensvorstellungen und Glaubenswelten wider.

Eine in den letzten Jahrzehnten stark gewachsene ethnische Gruppe in Nordrhein-Westfalen bilden die Menschen muslimischen Glaubens. Für Kinder und Jugendliche muslimischen Glaubens kann die Einführung eines Lehrfachs „Islamischer Religionsunterricht“ über die Anerkennung religiöser Vielfalt durch die Mehrheitsgesellschaft auch eine integrative Brücke darstellen. Und ein solcher Religionsunterricht in deutscher Sprache kann unterstützend bilden. Er kann zur Reflexion anregen, und – das möchte ich ebenfalls sagen – vielleicht für die Gesellschaft inakzeptable Einflüsse begrenzen.

Dabei ist klar und für die FDP unverzichtbar: Ein solcher Religionsunterricht kann selbstverständlich nur für diejenigen angeboten werden, die dies wünschen. Eine Befreiung muss gewährleistet sein, wie das sonst auch der Fall ist. So ist es im Gesetzentwurf ja auch vorgesehen.

Ebenso unerlässlich ist es für die FDP, dass selbstverständlich die Werteordnung des Grundgesetzes und der Landesverfassung sowohl durch Verbände als auch von den Verbandsvertretern selbst geachtet werden.

Allerdings müssen wir uns bei der Betrachtung des muslimischen Glaubens immer bewusst machen, wie heterogen auch diese Bevölkerungsgruppe ist. Anders als man bisweilen in der Öffentlichkeit den Eindruck gewinnt, gibt es wie in anderen gesellschaftlichen Gruppierungen unter den Muslimen sehr unterschiedliche Strömungen. Die muslimischen Einwohner bilden keine statische oder monolithische Gemeinschaft, sondern zeichnen sich durch vielfältige unterschiedliche Glaubensrichtungen und Überzeugungen aus.

Neben Nichtgläubigen besteht große Pluralität unterschiedlicher Strömungen, so zum Beispiel Sunniten, Schiiten, Aleviten, Alaviten und viele mehr. Und auch die größte Gruppe, die der Sunniten, unterscheidet sich vielfältig zum Beispiel durch nationale Einflüsse. Dies spiegelt sich auch in den unterschiedlichen großen religiösen Verbänden wider, durch die sich zwar eine große Minderheit der nord

rhein-westfälischen Muslime aber eben keine Mehrheit vertreten fühlt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, keiner der vier Verbände, die Vertreter für den Beirat benennen sollen, hat sich bisher als Religionsgemeinschaft im verfassungsrechtlichen Sinne konstituiert. Wir brauchen allerdings einen rechtsstaatlich gangbaren Weg, um islamischen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach anbieten zu können.

In vielen Bundesländern wird gegenwärtig um eine solche Lösung gerungen. Die im Gesetzentwurf nun vorliegende Ausgestaltung mit einem Beirat bedeutet eine mögliche Übergangslösung. Die gewählte Konstruktion des Beirats ist rechtlich jedoch nicht unproblematisch, ja beschreitet Neuland. Und da – muss ich sagen – bin ich auch sehr gespannt, was die Anhörung bringt. – Ich fand es sehr honorig und ehrlich von Ihnen, Herr Link, dass Sie sagten, dass Sie noch sehr viele Fragen haben und dass der Gesetzentwurf, wie er im Moment auf dem Tisch liegt, letztendlich nicht wortwörtlich so als Gesetz das Parlament verlassen wird.

Wir müssen sicherstellen, dass ein solcher Aufbau rechtssicher und verfassungsrechtlich unbedenklich ist. Dazu wird die Anhörung sicherlich Klärung bringen. Das erhoffe ich mir jedenfalls sehr.

Die FDP-Landtagsfraktion hat in der vorletzten Fraktionssitzung aus diesem Grund den Beschluss gefasst, zunächst diese Expertenanhörung zum Gesetzentwurf abzuwarten. Die Anhörung werden wir gründlich auswerten, um dann im rechtssicheren Raum entscheiden zu können.

Daher hat die FDP-Fraktion bei voller politischer und inhaltlicher Unterstützung des Ziels den Gesetzentwurf zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mitgezeichnet.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und würde mich freuen, wenn die Expertenanhörung uns Rechtssicherheit gibt und wir dann auch die FDP mit auf den Gesetzentwurf setzen können. – Danke schön.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Pieper- von Heiden. – Ich gebe nun das Wort an die Sprecherin der Fraktion Die Linke, Frau Böth.

Danke, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eine allgemeine Vorbemerkung anbringen: Ich persönlich und wohl auch viele Menschen in diesem Staat würden sich freuen, wenn wir eine deutlichere Trennung von Religion und Staat hätten.

(Beifall von der LINKEN)

Religion ist nach wie vor für mich eine sehr private Angelegenheit, und ich finde, diese private Angelegenheit sollte sich auch darin ausdrücken, dass Religion und Religionsunterricht außerhalb der Schule stattfinden. – Nun ist es bei uns aber nicht so.

Ich fände es sehr viel besser, würde allen Kindern gemeinsam im Sinne eines gemeinsamen Unterrichts – wie es den auch in anderen Bundesländern gibt – so etwas wie Ethik und vor allem Religionskunde vermittelt, weil die Kenntnis der Religion – um das ganz deutlich zu sagen – ein hohes kulturelles Wissen ist, ohne das man weder in der Literatur noch in der Geschichte noch in der Kunst noch in vielen anderen Bereichen unseres Lebens auskommt.

Würde man diese Kenntnis miteinander und nicht nebeneinander in der Parallelität, fein abgeschottet in sozusagen getrennten religiösen Zirkeln, erlangen, würde wahrscheinlich das Verständnis den anderen gegenüber viel besser wachsen, als das jetzt der Fall ist. – Aber nun haben wir das nicht, und jetzt bleiben wir mal dabei, wie es ist.

Vorhin hat Herr Solf etwas über den Religionsunterricht gesagt, was ich – Entschuldigung – korrigieren muss: Der Religionsunterricht als Bekenntnisunterricht ist jedenfalls in den Lehrplänen des Landes Nordrhein-Westfalen kein indoktrinierender Unterricht, in dem einem dann alles vermittelt wird, was diese Religionsgemeinschaft gerne vermitteln

möchte, sondern Schülerinnen und Schüler sollen sich vergewissern. Und dieses Vergewissern kann auch dazu führen, dass sie anschließend sagen, nachdem Sie mehr Kenntnisse darüber haben und es reflektiert haben: Das will ich nicht und da will ich gar nicht mehr bei sein. Auch dieses kann eine mögliche Entscheidung von Schülerinnen und Schülern nach dem Lehrplan des Landes Nordrhein-Westfalen sein. Ich würde mich erst einmal kundig machen, bevor ich hier über irgendetwas rede, von dem ich keine Ahnung habe.

Das Zweite ist: Wenn wir einen gemeinsam Unterricht hätten, so wie wir das in „Praktischer Philosophie“ schon einmal angefangen haben, in dem alle gemeinsam säßen, könnte man auch wunderbar die Gemeinsamkeiten und die Differenzen herausarbeiten, und zwar nicht, indem man über andere redet, sondern indem Menschen unterschiedlicher religiöser Glaubensrichtungen miteinander sprechen. Darum bemühen sich die Kirchen und die muslimischen Vereinigungen. Darum bemüht sich die griechisch-orthodoxe Kirche in Deutschland genauso wie alle anderen Religionsgemeinschaften, die wir haben. Dies wird immer in Zirkeln außerhalb der Schule gemacht. Es wäre sehr sinnvoll, das in der Schule zu tun.

Insofern sollten wir vielleicht einmal darüber nachdenken, diese Wissensbestände und diese Form des interkulturellen und interreligiösen Lernens im Sinne der Lebenskunde besser in der Schule zu

sammenzuführen. – Unabhängig von diesen allgemeinen Bemerkungen gilt: Die Situation ist zurzeit anders.

Wissen muss man dazu auch, dass die Geschichte, lieber Kollege Ünal, älter als zehn Jahre ist. Es gibt seit den 90er-Jahren in Nordrhein-Westfalen für muslimische Kinder ein Unterrichtsangebot. Erst hat es dies im Rahmen des muttersprachlichen Unterrichts gegeben.

Einer der größten Experten zu diesem Thema bundesweit ist Herr Dr. Klaus Gebauer. Er hat im Landesinstitut in Soest gearbeitet. Ich glaube, es gibt wohl europaweit niemanden, der ihn nicht kennt und ihn nicht schätzt hinsichtlich dessen, was er entwickelt hat. Es hat ein Schulversuch „Islamische Unterweisung in deutscher Sprache“ stattgefunden, und zwar deshalb, weil er sich in den 90er-Jahren gegenüber dem Ministerium nicht durchsetzen konnte in der Frage, ob man dies auch zum Religionsunterricht machen kann.

Ich will dazu jetzt einmal deutlich die historische Perspektive bemühen. Das waren noch die Zeiten, als sich sowohl die Katholische als auch die Evangelische Kirche massiv gegen ein derartiges Angebot gewehrt hatten. Ein Umschwung setzte ein, als die Kirchen im Religionsunterricht so viele Schülerinnen und Schüler verloren hatten, dass sie befürchteten, der Landtag könnte den Religionsunterricht überhaupt kippen, wenn noch mehr Kinder keinen Religionsunterricht bekämen. Erst dann kamen die Überlegungen aus dem Ministerium, für die Muslime den genannten Unterricht doch zu wollen. – Man kann den Eindruck bekommen, dass es hier auch nach Marktgesichtspunkten und nicht nach Überzeugungen geht.