Frau Kollegin Akbayir, entschuldigen Sie bitte, dass ich Sie unterbreche. Kollege Ellerbrock würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.
… indem die Gebühren entsprechend gesenkt werden. Somit findet der Antrag von SPD und Grünen unsere Zustimmung. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird Sie nicht überraschen, dass wir uns für den Antrag der Koalitionsfraktionen herzlich bedanken. Er unterstützt die Haltung der Landesregierung auch im aktuellen Bundesratsverfahren.
In der Tat wirkt das Gesetz des Bundesumweltministers, das ja viel zu spät vorgelegt hat, etwas aus der Zeit gefallen, weil wir eigentlich der Auffassung waren – das wird auch öffentlich so kommentiert –, dass die Zeit von „Privat vor Staat“ vorbei ist.
Insofern hoffen wir, dass über die Beratungen im Bundesrat die entsprechende Unterstützung auch aus anderen Bundesländern kommt, um die notwendigen Korrekturen an diesem Gesetzentwurf vorzunehmen.
Mich wundert die aktuelle Haltung der CDU-Fraktion in Nordrhein-Westfalen. Herr Deppe, ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie noch einmal nachdenken würden. An vielen Stellen setzen sich nämlich gerade die Kommunen – auch solche, in denen die CDU die Mehrheit stellt – und die kommunalen Spitzenverbände bei uns massiv dafür ein, die Vorschläge der Bundesregierung nicht Wirklichkeit werden zu lassen.
Im Einzelnen geht es insbesondere um die Frage, ob die Abfallhierarchie Grundlage für weitere Rechtsvorschriften und Maßnahmen ist. Das muss
Im Weiteren geht es um die Frage der Entscheidungshoheit über gewerbliche Abfallsammlungen. Ich denke, das kann und soll nicht gewollt sein. Deshalb müssen wir auch hier Änderungen vornehmen.
Ich darf Ihnen berichten: Der Änderungsantrag der Landesregierung hat bereits im Umweltausschuss und im Innenausschuss des Bundesrates eine Mehrheit gefunden. Da wir eigentlich keine Mehrheit im Bundesrat haben, wird somit deutlich, dass diese Interessenlagen von Bundesländern, die anders als Nordrhein-Westfalen geführt werden, sehr wohl kommunalfreundlich entschieden werden.
Ich darf darüber hinaus berichten, dass auch der Antrag Nordrhein-Westfalens, die Wertstofftonne in der kommunalen Zuständigkeit und Entsorgung zu halten, im Umwelt- und im Innenausschuss bereits eine Mehrheit gefunden hat. Das zeigt, dass wir in Deutschland „Privat vor Staat“ tatsächlich überwunden haben. Das müssen wir im Bund jetzt in konkrete Entscheidungen umsetzen.
Darüber hinaus wird die Landesregierung darauf achten, dass die flächendeckende Bioabfallentsorgung konsequent beibehalten wird. In diesem Sinne wollen wir uns auch in das Planspiel einbringen, das in der Tat ergebnisoffen gestaltet sein muss. Es kann nicht sein, dass bestimmte Ergebnisse durch einseitige Vorgaben präjudiziert werden.
Im Übrigen halte ich den Konflikt mit „Privat vor Staat“, der hier teilweise auch von Ihrer Seite falsch inszeniert wird, für falsch justiert. Es geht nicht darum, die Leistungen von privaten Entsorgern infrage zu stellen. Im Gegenteil: Hier wird vielfältig auch innovative Arbeit geleistet. Es geht darum, wer die Hoheit bei Daseinsversorgungsfragen und Daseinsentsorgungsfragen hat. Dass Private beauftragt werden können, stellt niemand infrage. Im Kern geht der Streit darum, dass wir keinen Straßenkampf um Wertstoffe bekommen und dass die Regelungshoheit bei der kommunalen Seite bleibt. Denn überall dort, wo das liberalisiert worden ist, hat sich über kurz oder lang eine negative Entwicklung gezeigt.
Insofern danken wir für die Unterstützung des Parlamentes und hoffen, dass zumindest die CDU einen Weg findet, den Bundesumweltminister davon zu überzeugen, dass die Kommunen auch in Nordrhein-Westfalen zu schützen sind, dass kommunale Interessen im Vordergrund stehen. Das jedenfalls ist die Position der Landesregierung. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Remmel. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Beratung schließe.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 15/1923 an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie. Die abschließende Beratung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Stimmt jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Beides ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren und der Antrag überwiesen. – Ich schließe Tagesordnungspunkt 9.
Entgegen dem Ausdruck in der Tagesordnung haben sich die Fraktionen mittlerweile darauf verständigt, den vorgenannten Antrag heute nicht zu diskutieren, sondern zu überweisen und nach Vorlage der Beschlussempfehlung des Fachausschusses im Plenum zu diskutieren und abschließend abzustimmen.
Deshalb kommen wir direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 15/1925 – Neudruck – an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend –, an den Haupt- und Medienausschuss sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie. Beratung und Abstimmung erfolgen nach Vorlage der Beschlussempfehlung. Möchte jemand dagegen stimmen? – Sich enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren und der Antrag überwiesen. – Ich schließe Tagesordnungspunkt 10.
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/1924 – Neudruck
Ich eröffne die Beratung und erteile für die erste antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Börschel das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der gebotenen Kürze die berühmte Minute!
Sie wissen, dass uns durch die Föderalismusreform in Art. 105 des Grundgesetzes die Gesetzgebungskompetenz übertragen wurde, einen landesspezifischen Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer einzuführen. Wir in Nordrhein-Westfalen sind nicht ohne Vorbild. Mittlerweile haben acht Bundesländer von dieser Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht. Auch Baden-Württemberg plant das ganz konkret. Auch die anderen Bundesländer führen zumindest in Teilen Debatten darüber.
Dass wir dieses Thema jetzt angehen wollen, liegt zum einen an der bekanntermaßen angespannten Finanzlage des Landes und zum anderen an dem bekanntermaßen vorhandenen Umstand, dass man die Konsolidierung der Landesfinanzen eben nicht ausschließlich durch Ausgabenreduktionen bewerkstelligen kann, sondern dass wir mit Augenmaß auch dort, wo es sinnvoll ist, auf die Einnahmenseite schauen müssen.
In Nordrhein-Westfalen können wir für ein Vollastjahr erhebliche Mehreinnahmen in Höhe von mindestens 400 Millionen € erwarten. Das ist eine Hausnummer, die uns allemal zu diesem Vorgehen bewogen hat. Schon bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfes ist es für uns wichtig, zu betonen, dass die kommunale Familie von diesen Steuermehreinnahmen profitiert und partizipiert.
Über das GFG dürften dem Steuerverbund etwa 50 Millionen € zugutekommen und damit zu einer wenn auch geringen Entspannung der klammen Kassen beitragen.
Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass wir bedauern, dass im Rahmen der Föderalismusreform der Bund die Kompetenz zur Festlegung der steuerlich maßgeblichen Bemessungsgrundlage
behalten hat. Wir könnten uns gut vorstellen, Ermäßigungstatbestände für Otto Normalkäufer vorzusehen, und sollten in den parlamentarischen Beratungen überlegen, wie wir den Bund dazu bewegen können. All das kann Gegenstand der Sachverständigenanhörung und der weiteren Beratungen sein. Auf die sind wir sehr gespannt. Wir freuen uns auf die Beratungen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Börschel. – Für die zweite antragstellende Fraktion hat Herr Kollege Mostofizadeh von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Börschel hat die wesentlichen Gesichtspunkte der Antragseinbringung bereits angeführt. Ich will das nur kurz ergänzen.
Natürlich könnten wir uns eine Konsolidierung des Landeshaushalts auch sehr gut durch andere Maßnahmen auf der Einnahmenseite vorstellen. Wir hätten es für sehr viel sinnvoller gehalten, im Bereich der Vermögensbesteuerung bzw. der Erbschaftsbesteuerung Einnahmetatbestände zu schaffen. Das liegt allerdings nicht in unserer Regelungskompetenz. CDU und FDP haben in der Vergangenheit durch Zustimmung zu Bundesgesetzen – ich will die jetzt nicht alle aufführen – mit dazu beigetragen, dass diesem Landeshaushalt 3 Milliarden € jährlich an Einnahmen fehlen. Wenn wir diese 3 Milliarden € mehr hätten, bräuchten wir nicht über die Einhaltung der Verfassungsgrenze oder Ähnliches zu diskutieren; denn dann lägen wir weit unter 2 Milliarden € Neuverschuldung.
Wir wollen mit der Grunderwerbsteuer das gegenfinanzieren, womit wir Menschen in diesem Land auf der anderen Seite entlasten wollen. Es geht um die Summe von 400 Millionen €, die der Kollege Börschel abzüglich des kommunalen Anteils ausgerechnet hat. Das ist etwas weniger als das, was wir bei Studiengebühren und beitragsfreiem Kindergartenjahr an Einsparungen auf der einen Seite bzw. an Mindereinnahmen auf der anderen Seite haben. Wir halten das für eine geeignete Gegenfinanzierung. Insofern gestalten wir auf beiden Seiten des Landeshaushaltes. Alle weiteren Details werden wir uns im Laufe der Ausschussberatungen angucken.
Ein Hinweis sei mir noch gestattet. Wir bekommen diverse Zuschriften, in denen angemerkt wird, dass die Besteuerung eines Grunderwerbs mit 5 % immer noch deutlich niedriger sei als die Mehrwertsteuer mit 19 % für viele andere Dinge. Das halten wir für richtig und notwendig, weil wir den Eigenheimkauf als solchen natürlich nicht schwieriger gestalten wollen. Außerdem befinden wir uns in guter Gesellschaft von acht anderen Bundesländern. In den allermeisten Fällen haben CDU und FDP diese Grunderwerbsteuererhöhung in den anderen Ländern mit auf den Weg gebracht.