Das meiste, was Sie schreiben, ist schlichtweg falsch. Sie sind offenbar überhaupt nicht auf dem neuesten Stand. Wahrscheinlich war der Antrag noch im Stehsatz.
Ich nenne nur ein Beispiel. Sie haben es ja eben auch ausgeführt. Am 24. März hat unter Federführung des Bundesumweltamtes dieses Planspiel begonnen. Es wird noch in diesem Sommer beendet. Aber Sie wissen schon heute – und Sie wollen, dass wir den Unsinn auch noch mit beschließen –, dass Sie die Ergebnisse auf jeden Fall ablehnen werden. Ich frage mich: Was ist das eigentlich für ein toller Fall von Wahrnehmensverweigerung?
Ihre falsche Politik, die sich als rote Linie durchzieht, betrifft auch diesen Antrag, der eigentlich dem Umweltschutz dienen sollte. Bei Ihnen heißt es: Privat ist schlecht, Staat ist gut. – Sie haben geradezu eine Phobie vor der Privatwirtschaft.
und hohe Recyclingquoten. Das schont Ressourcen, schützt das Klima und spart den Bürgern und der Wirtschaft über geringere Rohstoffkosten viel Geld. Das sollten wir gemeinsam vertreten und nicht Ihre plumpe „Staat vor Privat“-Ideologie, die Sie uns seit dem letzten Jahr ständig vorexerzieren und hier vortragen. Das ist eine Fehlentwicklung. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege Gatter, wenn man die Überschrift „Privat vor Staat verhindern – Röttgens Kreislaufwirtschaftsgesetz ablehnen“ liest, sieht man wieder dieses Feindbild. – Ich habe kein Feindbild. Ich bin pragmatisch, denn ich komme aus der kommunalen Ebene, lieber Herr Gatter. Wenn Sie sich nur an Herrn Röttgen abarbeiten wollen, weil er Landesvorsitzender ist, oder wenn wir demnächst in Sachen Gesundheitspolitik wieder Anträge bekommen, nur weil Herr Bahr Gesundheitsminister ist, erinnere ich Sie an Folgendes:
Wir haben hier neulich eine Aktuelle Stunde gehabt, von Rot-Grün inszeniert – Herr Mappus war noch Ministerpräsident –, in der es um den Länderfinanzausgleich ging. Das kann alles nicht sein; dagegen muss man angehen. – Jetzt regiert Grün-Rot in der Villa Reitzenstein in Stuttgart, Herr Kretschmann sagt genau das Gleiche. Dafür hätten Sie einmal eine Aktuelle Stunde beantragen sollen, meine Damen und Herren von Rot-Grün. Sie sehen, es geht Ihnen hier um eine parteipolitisch und ideologisch motivierte Auseinandersetzung.
Verehrter Herr Kollege Gatter, ich schätze Sie im Ausschuss sehr als kompetenten Gesprächspartner. Lassen Sie uns im Ausschuss darüber sprechen. Da gibt es viele Gemeinsamkeiten; zum Stichwort „Wertstofftonne“ ist eine ganze Menge gesagt worden. Aber eines will ich Ihnen auch sagen: Sie versuchen, Gegensätze zwischen Kommunen und Privaten aufzubauen; es ist genauso falsch, Gegensätze zwischen Privaten und Kommunen aufzubauen.
Wir brauchen faire Bedingungen. Wir brauchen einen fairen Kompromiss, einen Ausgleich zwischen den kommunalen Interessen und denen der Privatwirtschaft. Das benötigen wir in dieser Gesetzessystematik unbedingt, und das wollen wir umgesetzt sehen. Wir wollen den Kommunen bei diesen Dingen nicht die Türen verschließen. Die Überlassungspflichten werden nahezu wortgleich beibehal
ten, wenn Sie sich einmal die Gesetzessystematik aus Berlin angeschaut haben. Natürlich haben Sie recht: Rosinenpickerei, wie Sie es genannt haben, darf es nicht geben. Aber eine Ungleichbehandlung der privaten Entsorger, wie zum Beispiel bei der Umsatzsteuer, ist aus meiner Sicht ebenfalls ordnungspolitisch völlig fehl am Platz.
Lange Rede, kurzer Sinn – mit Blick auf die fortgeschrittene Uhrzeit am heutigen Abend –: Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss. Mit weniger ideologischer, verbaler Inszenierung und mehr Pragmatismus kommen wir vielleicht an der einen oder anderen Stelle noch zusammen. Wir können schon einmal darüber nachdenken, Herr Gatter, mit dem Abrüsten bei der Überschrift anzufangen. – Ganz herzlichen Dank.
Danke, Herr Abruszat. – Da Herr Markert sich jetzt wieder im Raum befindet, sind wir heute großzügig und lassen ihn für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprechen.
Liebe Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute einen langen Tag mit einer kurzen Tagesordnung. Man möge mir das nachsehen, und ich danke ausdrücklich, dass ich meinen Beitrag zu diesem wichtigen Thema noch präsentieren darf.
Die Europäische Abfallrahmenrichtlinie sollte eigentlich bereits Ende letzten Jahres in die nationalen Rechtssetzungen integriert werden. Das ist nicht gelungen; das ist schade. Herr Röttgen hat im Moment auch vieles andere zu tun. Insofern wollen wir ihm das gerne nachsehen. Allerdings hoffen wir schon, dass am Ende etwas Zustimmungsfähiges herauskommt. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Kollege Kai Abruszat, was vorgelegt worden ist, ist in dieser Form nicht zustimmungsfähig.
Wir haben sehr wohl die Entwürfe, die im Bundeskabinett vorgelegt worden sind, gelesen, als wir diesen Antrag formuliert haben. Wir streiten auch darüber, wie wir dieses mehrstufige Ressourcen- und Recyclingprinzip, das dort nach der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie festgelegt werden soll, in Deutschland, aber auch in Nordrhein-Westfalen umsetzen und wie viel Staat und wie viel Privat da möglich sein soll.
Lieber Herr Deppe, um das vorweg zu sagen: Das Planspiel findet statt, aber man hat in dem Planspiel von vorherein kommunale Aspekte ausgeschlossen. Das heißt, die kommunale Seite darf sich gar nicht beteiligen. Wir haben diese Überschrift gewählt, weil wir den Eindruck haben, dass es doch wieder um „Privat vor Staat“ geht. Das ist etwas, was wir aus vielfältigen Gründen nicht wollen; denn wir sind der
Ich bin zu spät gekommen, ich bin ein bisschen außer Atem, und auch wenn ich den Kollegen Deppe ansonsten sehr schätze, möchte ich versuchen, heute noch etwas Neues zu präsentieren und nicht mehr unbedingt auf Zwischenfragen eingehen, selbst dann, wenn mir die Zeit nicht angerechnet wird. Herzlichen Dank für das Verständnis.
Die Wirtschaft der Zukunft wird nicht mehr so linear verlaufen, wie wir das in der Vergangenheit gewohnt waren, also nicht mehr in der Form: Ressourcen bergen, produzieren, verbrauchen, wegwerfen, deponieren oder verbrennen. Wollen wir die Ressourcen und die Naturbasis erhalten, muss die Wirtschaft der Zukunft im Gegenteil in Kreisläufen verlaufen. Da könnten wir schon Anleihen aus der Mitte des 18. Jahrhunderts nehmen. Schon damals waren kluge Ökonomen, wie zum Beispiel Quesnay in Frankreich, der Auffassung, dass man der Natur nichts entnehmen darf, was man ihr nicht wieder zurückgibt.
Dieses Prinzip, das, was man entnimmt, auch zurückzugeben, hat jetzt auch die Europäische Abfallrahmenrichtlinie aufgegriffen. Ressourcenverknappung führt dazu, dass Ressourcen wertvoller werden. Man muss sie nicht mehr verbrennen und nicht mehr als Abfall, sondern als einen Schatz der Zukunft betrachten, den man so weit wie möglich einer weiteren Nutzung zuführt. Denn es ist eben eine Ressource.
Wir begreifen die neue Kreislaufwirtschaft auch als Teil der Daseinsvorsorge, die für uns bei den Kommunen bleiben bzw. wieder ihre Aufgabe werden muss, und zwar deswegen, weil wir glauben, dass wir die Akzeptanz für eine solche Kreislaufwirtschaft dann erhöhen, wenn wir die Leute, die Gebühren für die Abfälle bezahlen müssen, stärker einbeziehen. Deswegen dürfen wir das Ganze nicht rein privatwirtschaftlichen Interessen überlassen, sondern müssen den Kommunen wieder mehr Verantwortung geben.
Erstens werden wird die geplante Wertstofftonne einführen, und zwar in der Verantwortung der Städte, Gemeinden und Landkreise. Wir werden, zweitens, die landesweite Erfassung von Bioabfällen in der Verantwortung der Kommunen vorantreiben, und zwar möglichst im Rahmen einer Biotonne und mit dem Ziel der energetischen Verwertung in Biogasanlagen. Drittens werden wir endlich den Einstieg in die Ressourcen- und Materialeffizienz in Nordrhein-Westfalen mit einer ganzen Palette von Maßnahmen und auf breiter Ebene beginnen.
Wir wollen nicht, dass Müll länger als Müll betrachtet wird. Wir wollen, dass der Gedanke der Ressource im Mittelpunkt des neuen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes steht. Wir befürchten, dass es bei der vom Bund praktizierten und entworfenen Abfallwirtschaftspolitik – das werfen wir dem konkreten Gesetzentwurf vor – mit der Rosinenpickerei durch die Privaten weitergeht. Sie wollen die Ressourcen nämlich nur dann, wenn man damit Gewinne machen kann. Das, was nicht mehr gewinnorientiert verwertbar ist, soll aber bei den Kommunen bleiben, und dafür sollen dann die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler aufkommen.
Ich komme zum Ende. Wir wollen mit unserem Antrag mit Blick auf das Bundesratsverfahren den Weg für eine ökologisch und kommunal ausgerichtete Abfallwirtschaft frei machen. Das ist nicht zuletzt gut für die Gebührenzahlerinnen.
Ihr „Privat vor Staat“ hat in den letzten Jahren für steigende Abfallgebühren gesorgt. Darum geht es auch in den nun anstehenden Beratungen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, was man an der Überschrift des Antrags schlecht finden kann. Mir gefällt sie. Herr Abruszat verbindet mit der Überschrift „Privat vor Staat verhindern“ vielleicht eine Aussage von den Linken.
Mit der Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts soll die geltende EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt und das bestehende Abfallrecht umfassend modernisiert werden. Ziel des neuen Gesetzes ist eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes. Das neue Gesetz legt fünf Abfallstufen fest: Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling, energetische Verwertung und Abfallbeseitigung. So weit, so gut.
Aber der Hase liegt woanders im Pfeffer. Der Gesetzentwurf begünstigt private gewerbliche Entsorger und benachteiligt kommunale Betriebe. In § 17 Abs. 3 des Gesetzentwurfs wird das auch ausgeführt. Dort wird unterstellt oder zumindest angedeutet, die öffentlichen Entsorger seien eventuell nicht
Das ist haltlos. Eine solche Unterstellung bezweckt, dass sich die Privaten, wenn sie die Dienste billiger anbieten können als die öffentlichen Entsorger, die Aufträge erklagen können.
„Warum“, werden Sie fragen, „können Private die Dienste denn überhaupt billiger anbieten?“ Sind sie vielleicht effizienter? Nein, sie sind nur am Profit interessiert und heuern deshalb besonders gerne unterbezahlte Arbeitskräfte an. Haben sie sich einmal etabliert und andere verdrängt, dann holen sie sich aus den Nutzerinnen und Nutzern so viel heraus, wie nur geht.
In Deutschlands Müll stecken übrigens auch viele ungehobene Schätze. Kommunen und private Entsorger setzen deshalb beide auf Wertstofftonnen, um den lukrativen Müll zu sammeln. Darum geht es, meine Damen und Herren. Aber wer bekommt die Rechte dafür? Wer darf diese Werte einsammeln?
Das Ganze ist ein Milliardengeschäft. Entsprechend hart kämpfen die Lobbygruppen hinter den Kulissen. Das Potenzial eines Abfangens der Müllschätze durch eine neue Tonne ist wirklich enorm. 1 t Golderz bringt 6 g Gold. 1 t alte Handys bringt 250 g Gold. Das erzeugt eine wahre Goldgräberstimmung. Fachleute sprechen vom Schürfen von Rohstoffen aus den städtischen Abfällen.
Die privaten Entsorger wollen sich dieses Geschäft nicht entgehen lassen. Sie betonen, dass sie schon Milliardeninvestitionen in Sortier- und Recyclingtechnik getätigt hätten. Sie seien deshalb in der Lage, sofort nach den Bestimmungen des neuen Gesetzes loszulegen. Dabei wollen sie sich eine goldene Nase verdienen.
Die kommunalen Unternehmen betonen, dass sie bei einem Zugriff die Wertstoffe verkaufen und so die Müllgebühren für die Bürgerinnen und Bürger stabil halten können. Genau das ist unser Ziel, und darum geht es hier. Denn die Entsorgung von Müll gehört zur Daseinsvorsorge. Gerade in Großstädten drohen katastrophale Zustände, wenn wir das Leuten überlassen, denen es nur um den schnellen Euro geht. Siehe Neapel in Italien: Solche Zustände werden Sie doch wohl nicht wollen, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Nach dem neuen Gesetz behalten die Kommunen die Entsorgungspflicht, verlieren aber das Recht, zu bestimmen, wer sich welche Bestandteile der Siedlungsabfälle aneignen darf. Wenn mit gesammelten Wertstoffen Gewinne gemacht werden, müssen die
Frau Kollegin Akbayir, entschuldigen Sie bitte, dass ich Sie unterbreche. Kollege Ellerbrock würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.