Das steht aber nicht im Widerspruch dazu, diese Zielgruppen darüber hinaus auch mit einem eigenen Spartenkanal anzusprechen. Denn – das wurde auch schon gesagt – niemand stellt die Existenz des Kinderkanals infrage, weil die ARD in ihrem Hauptprogramm die Sendung mit der Maus ausstrahlt.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat nach der Verfassungsrechtsprechung nicht nur eine Bestands-, sondern auch eine Entwicklungsgarantie. Das umfasst auch die Entwicklung neuer Programme. Dem steht nicht entgegen, dass die Rundfunkanstalten mit einem Jugendkanal erst nach der staatsvertraglichen Beauftragung eines entsprechenden Digitalkanals auf Sendung gehen dürfen.
Die Landesregierung, meine Damen und Herren, begrüßt die Idee eines Jugendkanals und ermutigt die öffentlich-rechtlichen Anstalten, hierfür ein Konzept zu entwickeln.
Positiv wäre es, wenn dies zugleich der Startschuss für eine Diskussion über die öffentlich-rechtlichen Spartenkanäle wäre. Denn die Entwicklungen in dem Bereich der digitalen Spartenkanäle sind nicht nur positiv zu bewerten. Bei den Angeboten kommt es zu Doppelungen und Überschneidungen. Ich würde mir hier eine bessere Unterscheidbarkeit der Programmprofile wünschen. Da wäre in der Tat eine Bestandsaufnahme sinnvoll – übrigens auch unter den angesprochenen Kostengesichtspunkten.
Im Kontext einer solchen Diskussion könnte dann aber auch darüber nachgedacht werden, einen der bestehenden Digitalkanäle zugunsten eines Jugendkanals aufzugeben. Also, meine Damen und Herren, das eine tun und das andere nicht lassen. Vielleicht ist in diesem Sinne durchaus auch eine Annäherung zwischen den Fraktionen möglich. Ich jedenfalls freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Herzlichen Dank.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 15/1919 an den Haupt- und Medienausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisung zu? Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? – Damit ist die
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Ich will es kurz machen. Wir haben diesen Antrag gestellt, weil wir uns mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundesumweltministers Röttgen sehr kritisch auseinandersetzen wollen. Wir wollen uns nicht nur damit auseinandersetzen, sondern wir wollen es ablehnen, um „Privat vor Staat“ zu verhindern.
Leider ist der Kollege Ellerbrock jetzt nicht da. Ich kann mich noch gut an Diskussionen in der letzten Wahlperiode erinnern, in denen es darum ging, ob es eine Pflicht zur Zuweisung an Müllverbrennungsanlagen geben soll oder nicht. Dazu hatte ich damals schon gesagt, dass der Kollege Ellerbrock mit dem Geisterwagen unterwegs ist. Das Gleiche passiert momentan auch im Bund. Ich nehme an, dass der Kollege Ellerbrock die Zeit, die er jetzt ein Jahr nicht im Parlament war, genutzt hat, um sich ein bisschen in Berlin herumzutreiben.
Ich möchte ganz deutlich auf eine Perspektive eingehen: Die SPD-Bundestagsfraktion hatte in der Diskussion um das Kreislaufwirtschaftsgesetz angeregt, dass man überhaupt einmal ein Planspiel zu dieser neuen Wertstofftonne machen sollte. Diese Planspiele sind eigentlich sehr sinnvoll und haben bis jetzt auch immer relativ gute Ergebnisse gebracht.
Nur: Dieses Planspiel, das jetzt gemacht werden soll, ist wirklich eine Unverschämtheit. Denn es steht schon jetzt fest, was dabei herauskommen soll. Bei diesem Planspiel wird eben nicht die Möglichkeit geprüft, dass die Kommunen diese neue Wertstofftonne handeln können, sondern die werden von Anfang an ausgeschlossen.
Dazu muss ich ganz deutlich sagen – am 11. Mai ist im zuständigen Ausschuss des Bundestages abgelehnt worden, auch die Kommunen in diesem Planspiel zu überprüfen –, dass dies wieder ein Beweis dafür ist, wie kommunalfeindlich die Haltung der CDU und FDP im Bund ist.
Damit Sie jetzt nicht meinen, hier redet nur der Gatter so komisch, möchte ich Ihnen noch ein paar Sa
chen dazu sagen. Es gibt ein Zitat des CDUKreistagsfraktionssprechers für Umweltpolitik im Kreis Warendorf, sehr unverdächtig, bestimmt kein Kreis, der sozialdemokratisch beherrscht ist. Dieser Kollege sagt:
Die vorgelegte Novelle zum Kreislaufwirtschaftsgesetz ist das dritte Klientelgesetz neben der Hotelbegünstigung und der Begünstigung der Atomindustrie durch Laufzeitverlängerungen. – So sagt es der umweltpolitische Sprecher der CDU
Kreistagsfraktion. Er erwartet, dass die Novelle überarbeitet wird und die Wertstofftonne in kommunaler Entsorgungsverantwortung gesetzlich geregelt wird.
Nun gut, diese Geschichte mit dem Hotel hat sich mit den Ergebnissen der FDP bundesweit erledigt. Beim Atomausstieg ist Fukushima dazwischengekommen. Ich denke, auch in diesem Fall werden wir mit neuen Mehrheiten auch im Bundesrat dafür sorgen, dass das alles nicht so funktioniert, wie sich das Herr Röttgen vorgestellt hat.
Aber noch viel wichtiger ist für mich die Kritik, nämlich die Kritik des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. Der fordert nämlich die Änderung auch am neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz. Denn er sagt: Dieser beschlossene Gesetzentwurf der Bundesregierung gefährdet in massiver Weise die Stabilität der Abfallgebühren.
Wie kommen die Kollegen eigentlich darauf, das zu sagen? Auch das kann man beweisen. Denn der Städte- und Gemeindebund NRW befürchtet, dass künftig Wohnstraßen zu Wettkampfarenen für gewerbliche Sammler mit allen nachteiligen Folgen für die Wohnqualität und die Verkehrssicherheit umgestaltet werden. Erinnert wird an die Erfahrungen im Kampf um das Altpapier in den Jahren 2008 und 2009. Sie erinnern sich an alles? Ich hatte damals mal gesagt: Das ist das Kampfkommando Holger Ellerbrock.
Als der Verwertungspreis allerdings gesunken war, war das Interesse an der gewerblichen Sammlung plötzlich ziemlich erloschen – um nicht zu sagen: sehr erkaltet – mit dem Resultat, dass gewerbliche Altpapiergefäße einfach nicht mehr geleert oder schlichtweg am Straßenrand vergessen wurden.
Das nennt man dann die sogenannte Rosinenpickerei. Da muss ich ganz deutlich sagen: Dieser alte Spruch „Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren“ beschreibt genau das System, das da gemacht werden soll. Da werden wir nicht mitspielen.
Dagegen muss man auch wirklich protestieren. Man muss den Kommunen die Möglichkeiten geben, an dieser Wertstofftonne zu partizipieren. Warum? –
Das ist ganz einfach. Denn der größte Teil dieser Wertstofftonne wird das sein, was früher die gelbe Tonne war. Die gelbe Tonne ist das, was die Bürger schon alle bezahlt haben.
Jetzt frage ich mich: Warum sollen bei dieser Rosinenpickerei nicht auch die Bürger davon partizipieren können, dass ihre Kommunen das einsammeln und damit also entweder die Abfallgebühren senken können oder – was Holger Ellerbrock immer kritisiert hat – über irgendwelche angeblichen Quersubventionierungen zum Beispiel den öffentlichen Personennahverkehr finanzieren? Beides ist für den Bürger gut, auch wenn das nicht in dein liberales Weltbild passt, lieber Holger. – Vielen Dank.
Danke, Herr Gatter. – Für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Markert. – Der ist offensichtlich nicht im Raum. Dann spricht für die CDU-Fraktion Herr Deppe.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gibt es Überraschungen? Das ist den Grünen offenbar nicht mehr wichtig. Naja, schade.
Müll ist ein knappes Gut geworden. Das ist auch gut so. Wir wollen und müssen mit Rohstoffen sparsam umgehen, sowohl aus ökologischen als auch aus ökonomischen Gründen. Es ist besser, Rohstoffe ein zweites, drittes oder viertes Mal zu nutzen, als sie nach dem ersten Gebrauch wegzuwerfen.
Wir Deutsche sind Weltmeister im Sortieren und Verwerten von Abfällen. Das ist gut so. Wir alle sollten den Menschen in Nordrhein-Westfalen danken, dass sie tendenziell jedes Jahr weniger Restmüll erzeugen. Die Bürger beteiligen sich mit großem Engagement an der Trennung und Vorsortierung des Mülls, weil sie etwas für die Umwelt tun wollen und ihnen bewusst ist, dass Ressourcenschonung und Wiederverwertung ganz wesentlich davon abhängen, wie sehr sie selbst durch ihr Verhalten dazu einen Beitrag leisten. Und sie leisten ihn, meine Damen und Herren.
Übrigens, Kollege Gatter, wird in ländlichen Gebieten wesentlich mehr sortiert und weniger weggeworfen als in städtischen Gebieten, wobei einmal wieder eines der Märchen, die uns in den letzten Wochen immer wieder erzählt wurden, die städtische Bevölkerung sei viel umweltbewusster als die ländliche, schon den ersten Praxistest absolut nicht bestanden hat.
Wir in Deutschland haben es geschafft, das Abfallaufkommen vom Wirtschaftswachstum dauerhaft abzukoppeln. Allein in fünf Jahren ist das Abfallaufkommen pro Einwohner um 9 % gesunken. Der
Trend, dass Restmüll zur thermischen Verwertung – da will ich Ihnen auch einmal sagen: präziser wäre es ja, von „Verbrennung“ zu sprechen – immer weniger wird, wird sich auch bei steigenden Rohstoffpreisen weiter beschleunigen.
Der Kampf um den Hausmüll hat begonnen. Das hat man ja gerade auch bei Ihnen gemerkt. Wir sollten nicht den Eindruck erwecken, dass es der Politik darum geht, möglichst viel Input für Müllverbrennungsanlagen zu sichern. Diesen Verdacht habe ich allerdings, nachdem ich das gehört habe, was Sie hier vorgetragen haben.
Jede Tonne, die nicht verbrannt wird, sondern vermieden und stofflich verwertet wird, ist dort allemal besser aufgehoben als in der Verbrennung.
Genau deshalb ist auch die Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne, die das bestehende durchweg gut funktionierende System des Grünen Punkts erweitern soll, ein guter Weg, die Verwertungsmengen weiter zu steigern. Immerhin rechnen die Experten mit einem zusätzlichen Aufkommen von 7 kg je Einwohner. Das ist also im Vergleich zu den bereits jetzt erfassten etwa 30 kg keine geringe Menge.
Sie wollen, dass wir über Ihren Antrag im Ausschuss sprechen. Am besten wäre es allerdings meiner Meinung nach, Sie würden ihn bis dahin zurückziehen.
Denn vieles, was Sie schreiben, ist selbstverständlich und steht übrigens im Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Das meiste, was Sie schreiben, ist schlichtweg falsch. Sie sind offenbar überhaupt nicht auf dem neuesten Stand. Wahrscheinlich war der Antrag noch im Stehsatz.