Protocol of the Session on May 19, 2011

vertreten ist. Personalräte leisten eine wichtige Aufgabe. Darum ist es richtig und unverzichtbar, sie in ihrer Arbeit zu unterstützen.

Das Gesetz schafft die nötigen Voraussetzungen, damit Personalräte ihrer Tätigkeit nachkommen können, und gewährt entsprechende Dienstbefreiungen, bis hin zur Freistellungsmöglichkeit. Diese Regelungen haben sich als praktikabel erwiesen. Es ist eine Mär – das sage ich in aller Deutlichkeit –, dass mit der LPVG-Novelle die Mitbestimmung an den Schulen kaputt gemacht worden wäre, so wie es in dem Antrag unterschwellig behauptet wird.

(Beifall von der CDU)

Die Mitbestimmung an den Schulen funktioniert. Die Diskussion über Grundsätze und spezifische Aspekte werden wir aber zu anderer Zeit führen. Ich denke, dass das auch deutlich geworden ist.

Kollegen und Kolleginnen von der Fraktion Die Linke, Sie fordern in Ihrem Antrag, wenn ich es denn recht verstehe – das ist inhaltlich und sprachlich nicht recht präzise –, dass Schulleitungen keine weiteren Befugnisse erhalten sollen, insbesondere im Bereich der Dienstvorgesetzten-Aufgaben. Ich unterstelle, dass bei Ihnen, meine Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Die Linke, ein kollektives Ausdiskutieren allemal beliebt ist und jeder, der eine übergeordnete weisungsgebende Stellung hat,

höchst verdächtig ist.

Eine Schule mit vielen Hundert Schülerinnen und Schüler und einem großen Lehrerkollegium jedoch muss effektiv geführt werden. Im Rahmen der Selbstständigen Schule haben wir bewusst die Eigenverantwortung und Selbstverwaltung der Schulen ausbauen wollen. Deshalb haben wir die Stellung der Schulleitungen gestärkt und die Übertragung der Dienstvorgesetzten-Eigenschaften zum 1. Juli 2008 eingeführt. Wir sind der Meinung, dass nur so eine fortschreitende Schulentwicklung, eine vielgestaltige Personalführung, eine aufbauende Personalentwicklung sowie eine akzentuierende Zusammenarbeit mit den Konferenzen und mit dem Lehrerrat zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags möglich sind.

Damit wird die Schulleitung gestärkt, gleichzeitig aber auch der Lehrerrat; denn die Lehrerräte an den Schulen werden mit personalvertretungsrechtlichen Aufgaben betraut, soweit Aufgaben der Dienstvorgesetzten auf die Schulleitungen übertragen werden. Die Beteiligungsrechte der Lehrkräfte werden dabei vom örtlichen Personalrat auf die Ebene der einzelnen Schule verlagert, wie bereits gesagt worden ist.

Die von Ihnen geforderte Ausweitung der Befugnisse der Lehrerräte ist also eigentlich schon Realität. Der Lehrerrat berät, vermittelt, ist anzuhören und an Entscheidungen zu beteiligen. Die Schulleitung ist also keineswegs so etwas wie ein absoluter Herrscher an der Schule.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Die Linke, deswegen ist es auch nicht zwingend notwendig, untergehakt mit allen an der Schule Tätigen zurück in die Vergangenheit des alten LPVG zu marschieren. Vielmehr muss man da differenziert hinschauen.

Lassen Sie mich zum Abschluss noch einige grundsätzliche Gedanken äußern. So richtig und wichtig der Gedanke der Mitbestimmung ist – und da brauchen wir als CDU von den Linken garantiert keine Nachhilfe –, so falsch ist es jedoch, Schule vorrangig aus diesem Blickwinkel zu betrachten.

Sie lassen in Ihrem Antrag die Beantwortung wichtiger, entscheidender Fragen zur Schulpolitik offen. Selbstverständlich ist es wichtig, dass der Betriebsfrieden an den Schulen gut ist und die Lehrer zufrieden sind; denn ein schlechtes Klima an der Schule überträgt sich zwangsläufig auf die Schülerinnen und Schüler und ist dem Lehr- und Erziehungsauftrag abträglich. Allerdings: Der Hauptansatz unserer CDU-Politik war, ist und wird immer sein: Wie können wir das Beste für unsere Schülerinnen und Schüler erreichen? Wie können wir die Qualität von Unterricht zeitgemäß weiterentwickeln und eine bestmögliche individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler gewährleisten?

(Beifall von der CDU)

Vor dieser Folie betrachten wir den von der Landesregierung eingeschlagenen Weg einer Gemeinschaftsschule als kontraproduktiv; denn das Diktat der gymnasialen Standards bedeutet nicht ein Optimum der Förderung für alle Schülerinnen und Schüler.

Wir haben Ihnen mehrfach die Hand zu einem umfassenden Schulfrieden im Land gereicht. Sie haben sie bisher ausgeschlagen und verlassen sich in manchen Fragen auf den Ausgang gerichtlicher Verfahren. Wenn wir aber alle Schülerinnen und Schüler mitnehmen und für unsere Schulen eine breite Akzeptanz schaffen wollen, dann müssen wir hier im Landtag mit dieser Einigkeit anfangen. Wir als CDU sind im Interesse der Schülerinnen und Schüler und im Interesse der Zukunft dieses Landes nach wie vor dazu bereit, gemeinsam mit Ihnen nach einem Konsens in der Schulpolitik zu suchen.

Der vorgelegte Antrag gehört jedoch in einen anderen Zusammenhang. Er ist offensichtlich ohne die notwendige gründliche Vorarbeit zu Papier gebracht worden und taugt somit gerade als Merkposten. In dieser Form lehnen wir ihn hier und heute ab, weil er sachlich oberflächlich und nicht zielführend ist. Wir können uns gerne im Ausschuss darüber austauschen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Birkhahn. – Als nächster Redner

hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Link das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Liebe Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Birkhahn, wir können uns über dieses Thema leider nicht im Ausschuss austauschen, weil der Antrag zur direkten Abstimmung gestellt worden ist, was ich ausdrücklich bedaure.

Ich möchte vorwegschicken, dass bisher keine Landesregierung im Bereich der Bildungspolitik auf der Suche nach einem Schulkonsens die Hand so weit in alle Richtungen ausgestreckt hat. Das wird auch überall anerkannt – durchaus auch in der CDU und auch über Parteigrenzen und parlamentarische Grenzen hinweg. Ich bin sicher, dass wir diesem Schulkonsens bisher einen Riesenschritt entgegengekommen sind und kurz davor stehen, tatsächlich etwas Historisches zu schaffen. Ich bin ziemlich zuversichtlich, dass wir in den nächsten Wochen das, was wir alle wollen und hier auch immer wieder fordern, nämlich einen Frieden im Bereich der Schulpolitik, tatsächlich erreichen können.

Dafür ist auch die Bildungskonferenz – um das ebenfalls vorwegzuschicken – das richtige Gremium. Alle Parteien, alle Verbände und alle Organisationen, die mit Schule zu tun haben und die wichtige Gesprächspartner in diesem Bereich darstellen, sind nämlich in der Bildungskonferenz versammelt und können sich dort austauschen.

Zum Antrag selbst möchte ich Folgendes sagen: Die Fraktion Die Linke stellt zum einen fest, dass NRW auf dem Weg zum Mitbestimmungsland Nummer eins ist. Das ist richtig. Wir hatten eine ganze Menge aufzuholen. Wir hatten eine ganze Menge Scherben, die Sie hinterlassen haben, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP, wegzuräumen. Aber wir sind jetzt auf der Zielgeraden, Mitbestimmungsland Nummer eins zu werden. Das ist auch gut so. Wir haben dort einen Dialogstil geprägt und gepflegt, der wegweisend ist und den wir auch in künftigen Verfahren gehen wollen, nämlich im Dialog mit Beteiligten über Dinge und nicht über Betroffene zu reden. Das werden wir mit Sicherheit weiterhin tun, insbesondere wenn es um die Mitbestimmungskultur im öffentlichen Dienst geht.

Darum geht es aber in dem vorliegenden Antrag von der Fraktion Die Linke eben gerade nicht. Es geht um zwei große Aspekte. Zum einen geht es darum, dass die Stellung des Schulleiters als Dienstvorgesetzter infrage gestellt wird, zum anderen um die damit zusammenhängende Funktion des Lehrerrats. Darüber hinaus geht es um die Frage der Stufigkeit der Mitbestimmung im Schulbereich.

Ich möchte ganz deutlich sagen: Auch wir als SPD und Grüne wollen eine effektive und umfassende Mitbestimmungskultur auch und gerade an den

Schulen in Nordrhein-Westfalen. Aber dieser Antrag der Fraktion Die Linke ist leider nicht dazu geeignet, diesem Ziel näherzukommen.

Der Antrag kommt zu früh – darauf ist gerade hingewiesen worden –, und er greift aus einem Gesamtzusammenhang Einzelaspekte heraus, die dafür nicht geeignet sind. Deswegen müssen wir diesen Antrag in der Summe leider ablehnen.

Wir sind uns sicherlich einig: Zu einer starken Stellung der Schulleitung gehört eine starke Interessenvertretung der Lehrkräfte. Das ist überhaupt keine Frage. Aber diese Frage stellt sich nicht im Prozess der Überarbeitung des Landespersonalvertretungsgesetzes, sondern – wenn überhaupt – in der Frage der Überarbeitung des Schulgesetzes. Ob und in welcher Weise die Mitbestimmung durch Lehrerräte oder besser durch Personalräte erfolgen wird, soll und kann, ist in diesem Zusammenhang zu besprechen und zu klären. Genau das werden wir machen, ganz in Ruhe und im Dialog mit den Beteiligten.

Gleiches gilt für die Frage der Stufigkeit der Mitbestimmung im Bereich der Förderschulen. Ohne dass im Antragstext darauf näher eingegangen wird, taucht am Ende des Antrags im Bereich der Forderungen der Passus auf – ich zitiere jetzt sinngemäß –, die Landesregierung möge zum alten dreistufigen Mitbestimmungsmodell zurückkehren.

Wie der Inklusionsprozess, der damit eng zusammenhängt, in NRW konkret aussehen wird, steht derzeit noch nicht fest. Welches Modell der Mitbestimmung dabei am effektivsten und sinnvollsten ist, um die Interessen der Beschäftigten wirkungsvoll zu vertreten und wahrzunehmen, ist mir jedenfalls derzeit noch nicht klar und muss auch noch in Ruhe und ausgiebig diskutiert werden, und zwar im Lichte des Inklusionsplans, der noch diesen Sommer oder zumindest im Laufe dieses Jahres veröffentlicht und diskutiert werden soll und wird.

Jedenfalls ist heute nicht der richtige Zeitpunkt, um ohne vorherige intensive Debatte im Fachausschuss aus der Hüfte geschossene Entscheidungen zu treffen. So ehrenwert die Ziele des Antrags auch sein mögen und sind und so nah wir uns an manchen Stellen des Antrags sicherlich auch sind, wir machen keine Schnellschusspolitik, so publikumswirksam sie auch sein mag, wir beschäftigen uns – ich habe es gerade schon erwähnt – im Dialog mit den Beteiligten mit diesen wichtigen Themen und werden dann in Ruhe eine Entscheidung in der Sache treffen. Um es noch einmal zu sagen: Wir machen NRW zum Mitbestimmungsland Nummer eins, auch und gerade im Bereich Schule. Und das ist auch gut so. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Link. – Für die Fraktion Bünd

nis 90/Die Grünen hat nun Frau Abgeordnete Beer das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

(Ingrid Pieper-von Heiden [FDP]: Danke im Voraus!)

Ja, so ist das mit der individuellen Förderung. Man muss hier auch immer auf Heterogenität eingehen und das produktiv nutzen. Denn das erlaubt mir dann auch, gerade noch ein Schlückchen zu nehmen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich in drei Punkten mit diesem Antrag beschäftigen. Herr Kollege Link hat es bereits gesagt: In dem Antrag sind drei wichtige Punkte enthalten, die wir miteinander besprechen müssten, aber nicht in dieser Art und Weise. Das ist eigentlich schade.

Erstens. Ich würde mir wünschen, dass wir zusammen eine Anhörung machen über die Frage: Wie muss Schulleitung zukunftsfähig aufgestellt sein? Was heißt denn „Dienstvorgesetzten-Eigenschaften“, „Fachvorgesetzten-Eigenschaften“? Wie geht man miteinander um? Was heißt „Schulleitungsteammodell“ und alle diese Dinge? Wie funktioniert das dann auch im Binnenverhältnis mit den Kolleginnen und Kollegen? Aber wenn ich das wirklich will – es muss in der Tat darüber debattiert werden, wie fortgebildet wird –, dann mache ich doch nicht einen solchen Antrag, über den dann auch noch direkt abgestimmt werden soll.

Der zweite Punkt ist die Stellung und Ausstattung des Lehrerrats. Wir haben morgen miteinander eine Bildungskonferenz. Wir haben Gutachten, die der DGB im Rahmen der selbstständigen Schule gemacht hat – hoch spannend –, darüber, wie eigenverantwortliche, selbstständige Schule auf dem Feld der Mitbestimmung neu aufgestellt werden kann. Dann kann man aber nicht nur auf die Ebene der Einzelschule schauen, dann muss man die gesamte Frage von Mitbestimmung miteinander diskutieren. Welche Ebenen gibt es da? Wo wandern welche Ressourcen hin? Aber auch das kann ich doch mit diesem Antrag nicht einfach so erledigen.

Das dritte Feld ist mir besonders wichtig, weil wir in der Tat im Augenblick mit den Kolleginnen aus dem Bereich der Förderschulen über die dreistufige Schulaufsicht diskutieren. Die unter Schwarz-Gelb erfolgte Hochzonung der Schulaufsicht war falsch. Jetzt sind wir aber in einem Prozess, den wir mit dem Inklusionsplan gemeinsam machen wollen, das Neuaufstellen auch in Richtung Kooperation der Schulen, den Übergang von immer mehr Kindern in das allgemeinbildende System zu beschreiben. Genau diese Frage gehört in den Inklusionsprozess hinein, weil das natürlich auch die Angelegenheiten der Kollegen und Kolleginnen betrifft.

Vielleicht gibt es auch noch andere denkbare Modelle, das wieder näher an den Prozess heranzu

bringen. Da gebe ich Ihnen durchaus recht: Das ist genau die Problemstelle, die wir miteinander bearbeiten müssen. Aber auch das mache ich nicht zusammen mit diesen drei Spiegelstrichen.

Vielleicht bekommen wir gut vorbereitete Anträge, anhand derer wir das miteinander besprechen und wozu wir auch eine Anhörung durchführen werden. Auch ich finde, wir müssen nicht nur über die Frage von Schulleitungen miteinander diskutieren: Was ist eine moderne, zukunftsgerichtete Schulleitung? Wie wird sie vorgebildet? Wie wird sie qualifiziert? Wie wird sie fortgebildet? Darüber hinaus ist zu fragen – das habe ich eben schon angesprochen –: Wie stellt sich das im Binnenverhältnis mit dem Kollegium dar? Darüber sollten wir reden, aber eben nicht in dieser Art und Weise.

Im Rahmen von Schulgesetzgebung müssen wir auch noch über ganz andere Baustellen reden: Wie wird heute Schulleitung installiert in Schulen? Die Beschwerden erreichen uns ja immer noch, vorneweg die Hinterlassenschaft der schwarz-gelben Landesregierung, die das Schulleitungsverfahren gänzlich in den Sand gesetzt hat.

Es gibt also ganz viele Baustellen. Hier darf es aber keinen Schnellschuss geben, sondern dies muss man miteinander in einem guten fachlichen Diskurs erörtern. Aufgrund dieser Gemengelage müssen wir heute den Antrag ablehnen – nicht, weil wir die Themen nicht wichtig finden, sondern weil das Verfahren den Themen nicht angemessen ist.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Beer. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der FDP Frau Abgeordnete Piepervon Heiden das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Linke hat in ihren Anträgen zwar stets einen recht hohen Wiedererkennungswert, aber eben nicht immer zum Positiven hin. Es wird allen alles versprochen, die Kosten spielen dabei keine Rolle.

Aber vorweg ein paar Anmerkungen zu dem beliebten SPD-Slogan: „Wir machen NRW wieder zum Mitbestimmungsland Nummer eins“.

(Beifall von der SPD)

Ja, abwarten, zu früh, Herr Link. – Herr Körfges hat am 12. Mai in einer Pressemitteilung von Ungerechtigkeiten bei der Mitbestimmung fabuliert, die Schwarz-Gelb zu verantworten habe. Das ist falsch. Ich möchte hier besonders die SPD einmal auf die Regelungen bezüglich der Freistellungen unter der SPD-Regierung von Kurt Beck in Rheinland-Pfalz aufmerksam machen. Der ist nämlich näher bei uns als bei Ihnen. Da lohnt sich schon einmal ein vergleichender Blick.