Protocol of the Session on May 19, 2011

Wir wollten dafür – wie beim Nachtrag, den Sie beklagt haben – Geld in den Haushalt stellen. Aber noch nicht einmal das ist uns möglich gemacht worden. Das heißt: Sie richten einen Scherbenhaufen an, wir wollen reparieren, aber das, was wir dazu tun wollen, wollen Sie auch noch mal unterwandern.

Insofern würde ich den Mund an Ihrer Stelle nicht so voll nehmen, Herr Tenhumberg, denn in der Tat gibt es laute und deutliche Kritik an dem, was Sie uns hinterlassen haben.

Ich möchte aber auch noch ein Wort zu Herrn Hafke sagen: Herr Hafke, Sie reden von „Wahlgeschenken“. Ich habe es Ihnen eben schon zugerufen: In Niedersachsen – Sie haben es selber gesagt – hat man die Gebührenfreiheit ebenfalls eingeführt.

(Marcel Hafke [FDP]: Die haben es aber an- ständig finanziert!)

Ich zitiere einmal aus einer Kleinen Anfrage, die eine SPD-Abgeordnete bezogen auf die Beitragsfreiheit gestellt hat. Die niedersächsische Landesregierung hat am 11. Mai 2009 geantwortet:

„Die Landesregierung in Niedersachsen hat sehr frühzeitig erkannt, dass der beitragsfreie Besuch des Kindergartens ein unverzichtbarer Baustein zukunftsgerichteter Landespolitik ist.“

Das sehen wir hier in Nordrhein-Westfalen genauso.

Wenn Sie jetzt sagen, wir hätten das Geld nicht und müssten dafür Schulden aufnehmen, ist das – was Kinder angeht – eine ziemlich üble Aussage. Denn man kann auch über alle anderen Posten im Haushalt nachdenken und sagen, dass wir dafür Schulden aufnehmen müssen.

(Marcel Hafke [FDP]: Aber das haben Sie nicht gemacht!)

Warum gerade bei Kindern und bei Jugendlichen?

(Beifall von der SPD)

Ich sage an dieser Stelle etwas, was ich auch im Land sehr oft sage: Wir müssen alle darüber nachdenken, wie wir durch die Bankenkrise gekommen sind, wie viel Geld uns das gekostet hat. Es heißt immer: Das ist systemrelevant. – Ich sage: Kinder und Jugendliche sind mindestens genauso systemrelevant. Deswegen investieren wir in NordrheinWestfalen mit Rot-Grün viel Geld für Kinder und Jugendliche.

Bei dem, was Sie über die Beitragsfreiheit sagen – um das auch noch geradezurücken –, vergleichen Sie fünf Monate mit zwölf Monaten. Das ist der erste Denkfehler.

(Marcel Hafke [FDP]: Nein!)

Zum Zweiten: Wissen Sie eigentlich, wie viel Prozent die Eltern in Niedersachsen mit ihren Beiträgen aufbringen müssen? Wissen Sie das?

(Kai Abruszat [FDP]: Wir sind hier nicht in der Schule!)

Ich frage nur nach, weil er das vergleicht. Er muss doch wissen, was er vergleicht. In Niedersachsen sind es 25 %. Bei uns sind es unter 20 %. Das ist doch wohl ein kleiner Unterschied. Ich würde an Ihrer Stelle zunächst genau hinschauen, bevor ich hier mit solchen Zahlen operiere. Gucken Sie sich das mal in Ruhe an. Ich gebe Ihnen gerne die Internetadressen dafür.

Zum Abschluss noch eine Bemerkung dazu, wir müssten uns verschulden, weil wir das Geld nicht hätten. Ich sage es an dieser Stelle noch einmal, weil mich das wirklich kolossal geärgert hat: Durch Ihr Wachstumsbeschleunigungsgesetz auf Bundesebene wird der Haushalt in Nordrhein-Westfalen mit 880 Millionen € belastet. Das Geld hätte ich gerne

für Kinder und Jugendliche mehr. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Insofern sind wir am Schluss der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates, den Gesetzentwurf Drucksache 15/1929 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Ausschuss für Kommunalpolitik zu überweisen. Ich frage, ob es hierzu Gegenstimmen gibt. – Enthaltungen? – Dann stelle ich die Zustimmung aller Fraktionen zu dieser Überweisungsempfehlung fest.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt

6 Der Landtag begrüßt und bekräftigt das be

sondere Verhältnis Nordrhein-Westfalens zu Israel

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/1916

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/2044

Entgegen der ausgedruckten Tagesordnung wird dieser Antrag einschließlich Entschließungsantrag heute nicht behandelt, sondern auf die nächste Plenarsitzung geschoben.

Ich rufe auf:

7 Personalvertretung in den Schulen stärken –

Schulgesetz ändern

Antrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/1913

Ich eröffne hierzu die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Die Linke der Frau Abgeordneten Böth das Wort. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir befinden uns zurzeit in der parlamentarischen Beratung des Landespersonalvertretungsgesetzes, zu dem wir eine Anhörung

durchgeführt haben. Darüber wird lang und breit diskutiert. Das ist völlig richtig und gut so.

Der Bereich der öffentlichen Schulen wird im Landespersonalvertretungsgesetz nicht ausreichend

berücksichtigt. Hier gibt es einige Lücken, die nicht dringend im Landespersonalvertretungsgesetz,

sondern im Schulgesetz gefüllt werden müssen. Es geht darum, dass die Stellung der Lehrerräte unter Schwarz-Gelb verändert worden ist, und zwar im Zusammenhang mit der Stellung der Schulleitungen. Die Schulleitungen haben Aufgaben erhalten, die sie vorher nicht hatten. Ob das richtig oder gut ist, steht jetzt nicht zur Debatte. Aber durch die veränderte Rolle der Schulleitung haben die Lehrerräte veränderte Aufgaben erhalten.

In diesem Zusammenhang muss man, wenn man das Landespersonalvertretungsgesetz in eine bestimmte Richtung ändern möchte, um den Beschäftigten mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten zu geben, auch über das Schulgesetz debattieren, weil die Lehrerräte mit der Zunahme der Dienstvorgesetzten-Eigenschaften der Schulleitungen dazu kommen, sozusagen wie ein Minipersonalrat auf der untersten Ebene zu fungieren. Dafür sind die Lehrerräte aber nicht ausgestattet, weder was ihre Fortbildung und ihre Entlastung, noch was ihre finanziellen Mittel angeht. Das ist ein Punkt.

Es gibt noch ein weiteres Problem. Im Rahmen des Schulgesetzes gibt es nicht nur die Schulleitung und den Lehrerrat, sondern auch andere Mitbestimmungsgremien, nämlich die Schulkonferenz, die bestimmte Aufgaben innehat, insbesondere in Bezug auf eine größere Selbstständigkeit von Schulen. Das ist das Problem. Ich nenne hier nur das Stichwort „Budgethoheit“. In diesem Zusammenhang fallen Aufgaben für den Schulleiter an, die mit der Schulkonferenz geklärt werden, die aber zum Teil querliegen zu dem, was man normalerweise mit einem Personalrat klären würde.

Die Frage lautet schlicht und ergreifend: Wollen wir den Lehrerrat zur kleinsten Personalratsebene machen? – Das sehe ich zurzeit nicht so, aber darüber könnte man beraten – das ist nicht der Punkt –, und darüber müssen wir dringend beraten.

Aus diesem Grunde haben wir diesen Antrag gestellt. Die Ministerin für Schule soll sich des Themas annehmen und im Rahmen der Beratungen über das LPVG, weil es inhaltlich zusammengehört, Vorschläge vorlegen, wie im Schulgesetz eine Angleichung der Prinzipien aus dem LPVG erfolgen könnte. Das ist Sinn und Zweck dieses Antrages. Es muss abgestimmt werden, was die Schulkonferenz tun kann und tun sollte, was die Lehrerkonferenz entscheiden kann und können sollte, welche Aufgaben die Schulleitungen haben, welche Dienstvorgesetzten-Eigenschaften sie haben sollten und ob es wirklich funktional ist, den Lehrerrat der Schulleitung als Dienstvorgesetztenstelle gegenüberzustellen, oder ob es nicht sehr viel sinnvoller wäre, einen

Personalrat dafür einzusetzen. Denn bekanntlich denken Lehrerräte sehr viel mehr an die eigene Schule, als dass sie die Vergleichbarkeit der Arbeitsbedingungen von unterschiedlichen Schulen im Blick haben.

Ich möchte jetzt nicht alles ausführen, was wir dazu denken und in welche Richtung das gehen sollte, doch wir müssen es dringend angehen.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Böth. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der CDU Frau Abgeordnete Birkhahn das Wort.

Astrid Birkhahn (CDU) : Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren und Damen! Ich habe die Ausführungen von Frau Böth mit Interesse verfolgt, weil Sie ganz andere Tableaus auffächern als dieses dürre Papier, das uns als Antrag vorliegt.

Als Schulpolitikerin und als ehemalige Seminarausbilderin freue ich mich grundsätzlich, wenn wir uns im Hohen Haus qualitativ über Schulpolitik austauschen. Schule ist ein wichtiges Zukunftsthema. Das ist uns allen bewusst. Daher sollten wir um die besten Ideen im Bereich der Schulpolitik ringen.

Zum vorliegenden Antrag: Ich finde es nicht gut, wenn das wichtige Thema „Schule“ als Vorwand genommen wird, um eine Debatte auf einem anderen Feld zu führen, nämlich auf der LPVG-Wiese, wie es mit dem Antrag zu dem Thema „Personalvertretung“ gemacht wird. Deswegen habe ich mich in der Vorbereitung damit befasst, was bezogen auf das Landespersonalvertretungsgesetz in den letzten fünf Jahren als Faktum eingerichtet worden ist, und habe versucht zu deuten, in welche Richtung Ihre Kritik gehen könnte.

Im Landespersonalvertretungsgesetz hat die letzte Regierung Änderungen in der Freistellungspraxis im Schulbereich vorgenommen. Diese Veränderungen in der Freistellungspraxis haben nicht zu einer massiven Verschlechterung der Mitbestimmung an Schulen geführt. Auf Anraten des Landesrechnungshofes, der die äußerst freizügige Freistellungspraxis für Personalräte an Schulen erkannt und Änderungen angemahnt hat, haben wir von den 500 Vollzeitstellenäquivalenten 165 Stellen eingespart. Geraten worden ist, 200 Stellen einzusparen, aber dazu ist es nicht gekommen. Durch die Überlegungen, Dienstaufsicht zu verlagern, nämlich auf die Ebene der Bezirksregierungen, und die Höchstzahl der Mitglieder örtlicher Personalvertretungen auf 15 zu beschränken, kam dieses Ergebnis zustande. Nicht nur Sie, sondern auch wir haben in der vergangenen Wahlperiode Gespräche mit den Betroffenen geführt. Nach den Gesprächen mit allen Beteiligten haben wir diese Lösung gefunden. Wir meinen, dass diese Lösung sachlich durchaus zu

vertreten ist. Personalräte leisten eine wichtige Aufgabe. Darum ist es richtig und unverzichtbar, sie in ihrer Arbeit zu unterstützen.