Protocol of the Session on May 18, 2011

(Holger Ellerbrock [FDP]: Das kenne ich doch schon!)

Ich hätte aber nicht gedacht, dass die ideologische Verbohrtheit von Unionspolitikern so weit gehen kann, außer den Erkenntnissen der Gesellschaftswissenschaften auch die Erkenntnisse der Bauphysik in den Wind zu schlagen.

(Heiterkeit von Bärbel Beuermann [LINKE])

Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin Prof. Dr. Wolfgang Willems von der Technischen Universität Dortmund, Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen, der in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zu dem Schluss kommt: „Aus Sicht eines Bauphysikers ist der vorliegende Gesetzentwurf zu begrüßen.“ Wenn die Wissenschaft das so sieht, sieht die Linke das auch so.

(Zuruf von Harald Giebels [CDU])

Sie, meine Damen von CDU und FDP, werden sich hoffentlich von Ihrer durch die Identifizierung der Persönlichkeitsrechte im Allgemeinen mit den Interessen der Eigentümer im Besonderen bewirkten ideologischen Verblendung heute zumindest ansatzweise befreien und mit uns gemeinsam für einen vernünftigen Gesetzentwurf stimmen. – Danke.

(Beifall von der LINKEN)

Danke, Herr Aggelidis. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Kutschaty.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute bei diesem Gesetzgebungsvorhaben mit der Frage, wie ein Haus- und Grundstückseigentümer sein Gebäude energetisch sanieren kann. Kann er eine Wärmedämmung aufbringen, wenn sich das Gebäude direkt an der Grundstücksgrenze zu einem Nachbargrundstück befindet?

Das nordrhein-westfälische Landesrecht enthält dazu bislang keine Regelungen. Damit unterscheiden wir uns durchaus von anderen Bundesländern wie beispielsweise Hessen und Berlin. Dort gibt es in den entsprechenden nachbarrechtlichen Regelungen Gesetzesvorschriften. In Nordrhein-Westfalen muss man bei solchen Fragen im Augenblick auf das Bürgerliche Gesetzbuch ausweichen – im Ergebnis meistens mit der Regelung, dass eine Duldungspflicht des Nachbareigentümers gerade nicht besteht.

Lassen Sie es mich gleich vorweg sagen: Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich den Gesetzentwurf, der von den Fraktionen von SPD und von den Grünen vorgelegt worden ist. Er bringt in einem vernünftigen Verhältnis die Interessen des Grundstückseigentümers, der sanieren möchte, und die Interessen der Allgemeinheit bzw. auch die Interessen desjenigen, dessen Grundstück gegebenenfalls in Anspruch genommen werden muss, zum Ausgleich.

Die Sachverständigenanhörung hat die wesentlichen Probleme, die in diesem Verfahren diskutiert worden sind, weitgehend ausgeräumt. Die verfassungsrechtlichen Bedenken konnten zurückgestellt werden und sind beseitigt worden. Denn auch das

Eigentumsrecht in Art. 14 Grundgesetz unterliegt natürlich einer Inhalts- und Schrankenbestimmung, von der Gebrauch gemacht werden kann. Davon macht der Gesetzgeber mit dieser Regelung Gebrauch. Sie zeigt auch, dass der Nachbareigentümer nicht über Gebühr in Anspruch genommen werden darf. Spekulationen wie diejenige, dass er seine Garagenzufahrt nicht mehr benutzen kann, gehen fehl, denn so etwas wird es mit diesem Gesetz nicht geben.

Bei einem zweiten Punkt aus der Sachverständigenanhörung will ich gar nicht so sehr auf bautechnische und bauphysikalische Errungenschaften eingehen. Aber nach dem, was mir aus der Sachverständigenanhörung vorgelegen hat, war doch nahezu eindeutig und klar, dass eine Innendämmung nur die zweitbeste, ja die schlechtere Lösung im Vergleich zur Außendämmung ist. Probleme etwa in Form einer Wärme- bzw. Kältebrücke oder Schimmelbildung sind genannt worden. Vernünftig saniert man heute, wenn man Gebäude von außen dämmt. Dieser Gesetzentwurf ermöglicht das.

Der Gesetzentwurf leistet auch einen sehr wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Wenn wir uns vornehmen, alle etwas zum Klimaschutz beizutragen, ist gerade die Gebäudesanierung ein sehr wichtiger Bereich. Wir können – auch das steht fest – die Gebäudeenergiekosten durch eine vernünftige Dämmung der Gebäude um mindestens 50 % reduzieren. Das ist ein sehr wertvoller Beitrag.

Leider werden im Augenblick in Deutschland jährlich nur 2 % der Gebäude energetisch saniert. Wenn wir das hochrechnen, würde es 50 Jahre dauern, bis alle Gebäude in der Bundesrepublik Deutschland energetisch gedämmt und saniert wären.

Wir versprechen uns von diesem Gesetzentwurf, dass diese Zeit verkürzt werden kann, indem jetzt mehr Haus- und Grundstückseigentümer die Gelegenheit und die rechtliche Sicherheit bekommen, ihr Gebäude im Sinne der Allgemeinheit, aber auch der Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses vernünftig zu dämmen und damit nicht nur einen Beitrag zur Reduzierung der eigenen Energiekosten, sondern auch einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten können.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Danke, Herr Minister.

Damit kommen wir zur Abstimmung, und zwar als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken Drucksache 15/1959. Wer möchte diesem Änderungsantrag zustimmen? – Die Fraktionen der Linken, der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen von CDU und FDP. Damit ist der Änderungsantrag angenommen.

Zweitens stimmen wir ab über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP Drucksache 15/2061 – Neudruck. Wer möchte diesem Änderungsantrag zustimmen? – Die Fraktionen von FDP und CDU. Wer stimmt dagegen? – Die übrigen Fraktionen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen damit zur Beschlussempfehlung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/1895, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Das geht nicht, weil wir gerade den Änderungsantrag angenommen haben. Wir stimmen deshalb nunmehr über den vorgenannten Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der gerade beschlossenen Änderungen ab. Wer dem so geänderten Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken. Wer stimmt dagegen? – Fraktionen von CDU und FDP. Damit ist der so geänderte Gesetzentwurf Drucksache 15/853 mit den gerade beschlossenen Änderungen in zweiter Lesung angenommen.

Wir kommen zu:

13 Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes

und des Kunsthochschulgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/1875

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung Frau Ministerin Schulze das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Öffnung der nordrheinwestfälischen Hochschulen ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Junge Menschen, die studieren können und wollen, sollen in NordrheinWestfalen auch die Möglichkeit dazu bekommen. Diese Einladung richtet sich nicht nur an die sogenannten Bildungsinländer, also an Studienbewerberinnen und -bewerber, die ohne den klassischen Hochschulzugang, ohne Abitur in Nordrhein

Westfalen studieren wollen; diese Möglichkeit hat das Parlament ja ab dem Wintersemester 2010/2011 geschaffen.

Diese Einladung soll sich zukünftig auch an die sogenannten Bildungsausländer richten, das heißt an Menschen, die mit ihrem Schulabschluss im Ausland, im Herkunftsland bereits studieren können, aber nicht in Deutschland. Das ist im bisherigen Recht leider nicht geregelt, und diese Lücke wollen wir jetzt gerne schließen. Die Eröffnung dieses neu

en Weges an unseren Hochschulen ist der Kern des Gesetzes, das ich heute einbringe.

Sie wissen, dass die Zahl der Studienberechtigten langfristig wieder sinken wird. Das kann man schon jetzt mit Blick auf den demografischen Wandel sehen. Wir wollen nun den Zugang zu unseren Hochschulen für diejenigen öffnen, die aus dem Ausland kommen und unsere hervorragenden Bildungseinrichtungen nutzen wollen. Wir wollen das auch tun, weil wir ausreichend qualifizierten akademischen Nachwuchs brauchen. Wir brauchen für unsere Wirtschaft und die Wissenschaft in NordrheinWestfalen die international besten Köpfe.

Wir haben schon jetzt einen Fachkräftemangel; darüber haben wir diskutiert. Deshalb müssen wir die Zahl derjenigen, die studieren, langfristig stabil halten, und wir müssen auch neue Zielgruppen für ein Studium gewinnen. Das muss natürlich rechtzeitig geschehen.

Die Landesregierung öffnet mit dieser Gesetzesänderung einen weiteren Weg zum Studium. Junge Menschen aus dem Ausland können wie bisher die Feststellungsprüfung nach dem Schulrecht machen, um an einer Hochschule aufgenommen zu werden. Sie können jetzt aber auch – das ist die neue Möglichkeit – davon profitieren, dass die Hochschulen sich ihre Bewerberinnen und Bewerber selbst aussuchen.

Selbstverständlich haben wir die Richtlinien der KMK sowie die qualitativen Anforderungen, die unsere Hochschulen erfüllen müssen, berücksichtigt. Dazu dienen Hochschulzugangsprüfungen, die es ermöglichen sollen, dass die Studierenden gezielt gefördert werden, wenn sie den Standards, die angelegt werden müssen, genügen.

Die Universitäten und Fachhochschulen können zukünftig fachliche Vorbereitungskurse für ihre Studienanfänger anbieten und damit eine solide Grundlage für einen guten Studienerfolg an der Hochschule schaffen. Es geht dann nicht mehr darum, wo jemand herkommt, sondern der Studienanfänger selbst und sein oder ihr individueller Förderungsbedarf stehen im Vordergrund. Es wird nicht mehr darum gehen, eventuelle Wissenslücken zu schließen, sondern nur um die Frage, wie tatsächlich vorhandene Wissenslücken geschlossen werden können. Endlich können dann fachliche Vorbereitungskurse für alle Studierenden angeboten werden, und zwar unabhängig davon, ob es sogenannte Bildungsinländer oder Bildungsausländer sind.

Ich bin davon überzeugt, dass dieses Gesetz eine hohe integrative Wirkung haben wird. Die unterschiedlich ausgebauten Angebote der Hochschulen in der Studieneingangsphase können zukünftig von allen Studierenden genutzt werden, und zwar unabhängig von ihrer Herkunft und ausschließlich an dem persönlichen Bedarf orientiert. Die Studienein

gangsprojekte sollen künftig zu einer strukturierten Studieneingangsphase zusammenwachsen.

Wir laden junge Menschen aus dem Ausland ein, bei uns zu studieren und bei uns zu arbeiten. Das darf kein Lippenbekenntnis bleiben. Mit der Gesetzesänderung trägt die Landesregierung gemeinsam mit den Hochschulen unseres Landes dazu bei, diesen jungen Menschen den Weg in unsere Hochschulen durch individuelle Förderung und Integration in die Gesellschaft zu erleichtern. Damit kompensieren wir ein Versäumnis der letzten Jahre.

Dieser Gesetzentwurf kann und soll aber nur ein Anfang sein. Wir planen weitere Maßnahmen. Wir wollen nicht nur einladen, sondern die Türen auch wirklich weit aufmachen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Danke, Frau Ministerin. – Eine Beratung ist nicht vereinbart.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1875 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie – federführend – sowie an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zu:

14 Gesetz über die Unabhängigkeit des Landes

beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 15/1927

erste Lesung

Die Beratung eröffnet für die SPD als eine der antragstellenden Fraktionen Herr Stotko.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Nordrhein-Westfalen ist der LDI, also der Datenschutz Nordrhein-Westfalens, bereits seit dem Jahr 2000 für den öffentlichen und den nichtöffentlichen Bereich zuständig, im Übrigen im Gegensatz zu anderen B undesländern der Bundesrepublik.