Protocol of the Session on May 18, 2011

Das ist deswegen wichtig, weil wir wissen, dass wir gemeinsam eine riesige Aufgabe vor uns haben, nämlich aus Klimaschutzgründen und Energieeinsparungsgründen dafür zu sorgen, dass die energetische Sanierung in Nordrhein-Westfalen voran

kommt. Dafür wollen wir als Landesregierung einiges tun; haben dafür auch schon Geld in die Hand genommen. Von daher ist es auch notwendig, rechtlich tätig zu werden und durch das Nachbarschaftsrecht den Menschen die Möglichkeit zu eröffnen, ihr Eigentum, so sie es wollen, dämmen zu können.

Ich finde es völlig unverständlich – das sage ich auch in Richtung Herrn Giebels –, dass wir in Nordrhein-Westfalen ein Jahr hinterherhinken. Wir haben bereits in der letzten Legislaturperiode den Entwurf eines Nachbarschaftsrechtsänderungsgesetzes

eingebracht. Dies haben wir uns damals nicht aus den Fingern gesogen, sondern wir haben nach einem guten landespolitischen Beispiel gesucht und dieses in Hessen gefunden. Hessen, CDU/FDPregiert, hat es gemacht; in Nordrhein-Westfalen war es nicht möglich, sondern ist am Widerstand der CDU gescheitert. Deswegen haben wir jetzt so eine lange Verzögerung.

Sie haben noch einmal die rechtlichen Bedenken der CDU geschildert. Diese sind durch den Änderungsantrag widerlegt. Darin sind auch Punkte, die im Anhörungsverfahren genannt worden sind, aufgenommen worden. Man kann jetzt also den Weg freimachen. Ich fände es eigentlich richtig, wenn auch Sie den Weg freimachen und damit in Nordrhein-Westfalen dem guten hessischen Beispiel folgen würden. – Das zu diesem Punkt.

Der SPD-Kollege hat bereits auf die Anhörung hingewiesen. – Herr Giebels, ich verstehe nicht, warum Sie die – weder in der Anhörung noch ansonsten belegte – Auffassung vertreten, eine Innendämmung sei der Außendämmung vorzuziehen. Diese technische Auffassung höre ich im Baubereich überhaupt nicht. Genau das Gegenteil ist der Fall. Deswegen besteht ja auch ein Regelungsbedarf. Dem sind wir nachgekommen.

Wir haben auch präzisiert: 25 cm Außendämmung.

Wir haben weiterhin präzisiert, wie eine Entschädigung der Grundstückseigner erfolgen kann, dass dabei der Bodenrichtwert zugrunde gelegt wird. Das ist eine sehr klare Regelung, mit der beiden Seiten gedient wird, dem Eigentumsinteresse der einen Seite, aber auch dem berechtigten Interesse der anderen Seite, das eigene Gebäude zu dämmen.

Jetzt komme ich zu Ihrem Änderungsantrag. Dieser ist in sich nicht konsistent. Sie reden in Ihrem Änderungsantrag einerseits davon, dass Grenzwände an öffentlichen Verkehrsflächen mit einbezogen werden sollen. Andererseits reden Sie in der Begründung vom öffentlichen Raum. Man weiß gar nicht so richtig, woran man ist. Der Änderungsantrag scheint ein bisschen mit der heißen Nadel gestrickt worden zu sein.

Im Übrigen fragen Sie, ob nicht nur rechtlich genehmigte Gebäude gedämmt werden sollen. – Selbstverständlich muss Rechtssicherheit bestehen.

Der Antrag von CDU und FDP führt in der Sache nicht weiter, sondern hiermit wird versucht, eine Blockadehaltung weiterhin aufrechtzuerhalten, die meines Erachtens überhaupt nicht gerechtfertigt ist und die auch weder klimapolitisch noch energiepolitisch dienlich ist.

Vielmehr will ich ausdrücklich den Bürgern und Bürgerinnen danken, die in den vergangenen Monaten – es sind inzwischen schon Jahre – mit Beharrlichkeit darauf aufmerksam gemacht haben, dass es hier Regelungsbedarf gibt, dass sie eine Regelung wollen. Das ist sozusagen ein Gesetzentwurf der Bürger und Bürgerinnen dieses Landes für die Bürger und Bürgerinnen dieses Landes.

Ich will auch noch einmal ausdrücklich der Architektenkammer danken, die sich in den Prozess genauso konstruktiv eingebracht hat.

Meine Wahrnehmung der Anhörung ist, dass die Sachverständigen in sehr breiter Weise deutlich gemacht haben, dass es sich hierbei um einen Fortschritt handelt und dass sie die Änderung begrüßen.

Insofern kann ich nur an die Kolleginnen und Kollegen appellieren: Machen Sie mit uns zusammen den Weg für die Wärmedämmung bei bestehenden Gebäuden frei. Das wird den Eigentümern helfen, das wird die zweite Miete senken. Machen Sie mit uns auch den Weg für eine Senkung von klimaschädlichen Emissionen und für eine Energieeinsparung in Nordrhein-Westfalen frei. Sie verfolgen damit auch ein politisches Ziel, das auch die Bundesregierung für sich in Anspruch nimmt, und räumen damit Hürden beiseite. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Danke, Frau Schneckenburger. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Brockes.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als FDP teilen wir die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, sehen aber handwerkliche Schwächen und rechtliche Unsicherheiten grundlegender Art, die jedenfalls einige Änderungen erforderlich machen.

Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Grundstück, das plötzlich 2,5 m2 kleiner wird, weil Ihr Nachbar eine 10 m lange Außenwand an der Grundstücksgrenze hat, die nun 25 cm in Ihr Grundstück hineinragend gedämmt wird, weil er das für besser als eine interne Dämmung hält, zumal die Außendämmung seinen Wohnraum nicht verkleinern würde. Weil der Nachbar das gerne in Eigenleistung macht, dauert dies ganze sechs Monate, in denen auf Ihrem Grundstück eine fremde Baustelle ist, ohne dass Sie dafür auch nur einen Cent Entschädigung erhalten.

Meine Damen und Herren, alles bloß Marginalien? Alles aus energetischen Gründen hinzunehmen? – Wir als FDP glauben, dass man es sich nicht so einfach und leicht machen kann.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Wenn die Dämmungsmaßnahmen nicht innerhalb des Gebäudes, sondern an der Außenwand vorgenommen werden, führt dies zwangsläufig zu einem zeitlich unbegrenzten Eingriff in die nach Artikel 14 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich geschützten Eigentumsrechte des angrenzenden Nachbarn. Privates Eigentum ist grundsätzlich durch die freie Verfügungsbefugnis des Eigentümers gekennzeichnet. Das Bundesverfassungsgericht misst dem einen hohen Stellenwert zu.

Grundsätzlich hat kein Nachbar das Recht, zur Ausübung seines eigenen Eigentumsrechts bzw. zur Nutzung des eigenen Eigentums in das gleichrangige Eigentumsrecht des Nachbarn an dessen Grundstück nachhaltig einzugreifen und die Nutzung dort zu beeinträchtigen – selbst wenn diese Beeinträchtigung nur unwesentlich ist oder individuell wahrgenommen wird.

Wir glauben, dass der vorliegende Gesetzentwurf und auch der Änderungsantrag hier nicht ausreichen. Auf Landesebene sind deutliche Veränderungen notwendig. Wir glauben, dass man den Gesetzentwurf anpassen muss, um damit einen angemessenen Interessensausgleich unter den Nachbarn zu schaffen und dem Eigentumsrecht des betroffenen Nachbarn und dem notwendigen Schutz mit den erforderlichen hohen Hürden für einen verhältnismäßigen Eingriff gerecht zu werden.

Klar ist, dass Nutzungen wie Hof- oder Garagenzufahrten nicht eingeschränkt werden dürfen. Es muss aber auch darüber hinaus gewährleistet sein, dass das Grundstück des betroffenen Nachbarn nicht über Gebühr in Anspruch genommen wird.

Diese Gefahr besteht in dem von SPD und Grünen vorgelegten Gesetzentwurf insoweit, als in der Gesetzesbegründung Innendämmungen auf dem eigenen Grundstück zulasten der eigenen Wohnraumgröße sachlich bewertet und als regelmäßig teurer und schlechter beurteilt werden.

Der Änderungsantrag von CDU und FDP stellt dagegen klar, dass Innendämmungen sehr wohl energetisch geeignet, finanziell zumutbar und eigentumsrechtlich geboten sein können

(Beifall von der FDP)

und man in das Eigentumsrecht des Nachbarn erst ab einer kostenmäßig bestimmten Grenze durch Wahl einer Außendämmung eingreifen darf, um so einen angemessenen Interessensausgleich zu

Es bleibt darauf hinzuweisen, dass die zahlreichen Verweise auf Regelungen des bundesgesetzlichen

BGB – hier insbesondere die §§ 912 bis 915 – als rechtlich nicht ganz unproblematisch, aber vertretbar angesehen werden, insbesondere da dort gerade eine Duldungs- und Geldentschädigungspflicht des Nachbarn bei einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Grundstücksüberbau verneint wird.

In der Anhörung wurde zudem kritisiert, dass die Voraussetzungen zu unbestimmt seien, da unklar bliebe, wann eine vergleichbare Wärmedämmung auf andere Weise mit vertretbarem Aufwand nicht vorgenommen werden könne. Auch wurde in der Anhörung aus guten Gründen die Streichung der pauschalen Grenzziehung von 0,25 m für eine wesentliche Beeinträchtigung empfohlen. Zudem ist nicht klar, wann genau die Dämmung die Nutzung des Nachbargrundstücks nicht oder nicht unwesentlich beeinträchtigt. Ferner fehlt im neuen § 23a Abs. 4 gerade ein Verweis auf die Regelung des § 25 des Nachbarschaftsgesetzes Nordrhein

Westfalen, wonach für länger als einen Monat dauernde Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück gemäß § 24 für die darüber hinausgehende Zeit der Benutzung eine Entschädigung zu zahlen ist.

Meine Damen und Herren, ich könnte noch einige Punkte mehr aufführen – auch aus Ihrem Änderungsantrag –, die deutlich machen, dass dies so rechtlich nicht haltbar ist. Deshalb kann ich Ihnen nur empfehlen: Stimmen Sie unserem Änderungsantrag, dem Änderungsantrag von CDU und FDP, zu, dann stimmen wir auch Ihrem Gesetzentwurf zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Danke, Herr Brockes. – Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt Herr Aggelidis.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie wissen, werden mit der hier vorgeschlagenen Änderung des Nachbarrechtsgesetzes die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Maßnahmen der Wärmedämmung zur Steigerung der Energieeffizienz auch dann zu dulden, wenn die einzubringende Wärmedämmung in ihr Grundstück hineinragt.

Wir Linken haben nach der Anhörung von Sachverständigen und nach einer eingehenden Erörterung der Problematik im Rechtsausschuss erklärt, dass der vorliegende Gesetzentwurf sinnvoll ist, und zwar sowohl energiepolitisch als auch ökonomisch. Da wir Linken uns bei unseren politischen Entscheidungen ausschließlich von sachlichen Erwägungen leiten lassen, haben wir im Rechtsausschuss unsere Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf erklärt.

(Dietmar Brockes [FDP]: Sie haben ein an- deres Verhältnis zum Eigentum!)

Dazu stehen wir. Wir Linken werden dementsprechend auch hier im Plenum des Landtags dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen.

Lassen Sie mich nur Folgendes hinzufügen, meine sehr verehrten Damen und Herren, weil ich Ihnen schildern möchte, warum ich von der Reaktion einiger Kolleginnen und Kollegen im Rechtsausschuss doch einigermaßen frappiert war. Die CDU-Vertreter kommentierten nämlich dort den Gesetzentwurf mit dem Hinweis – ich zitiere aus dem Bericht des Rechtsausschusses vom 4. Mai 2011 – auf das Spannungsfeld zwischen den Vorteilen technischer Neuerungen und dem Schutz der persönlichen Rechte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, wenn Sie von persönlichen Rechten sprechen, meinen Sie nie die Menschen, denen von ihrer bescheidenen Wohnfläche durch Beschluss der Arbeitsagentur ein paar Dutzend Quadratmeter weggenommen werden.

(Beifall von der LINKEN)

So etwas hat für Sie nichts mit persönlichen Rechten zu tun. Persönliche Rechte fangen bei Ihnen erst bei den Eigentümern an. Verstehen Sie mich? Genau das nennen wir Linken bürgerliches Denken im kritischen Sinne des Wortes. Nur dem Besitzbürger nämlich werden Persönlichkeitsrechte zugesprochen, nicht aber dem besitzlosen Menschen.

(Widerspruch von der FDP)

Jegliche gesellschaftliche Regelung von Pflichten des Eigentümers steht bei einem solchen Denken immer im Verdacht, ein Anschlag auf die Persönlichkeitsrechte zu sein.

Ich werde mich nicht darüber beschweren, dass Kolleginnen und Kollegen der CDU in aller Regel die nach wie vor gültigen sozialwissenschaftlichen Erkenntnisse eines Karl Marx ignorieren, wie die kapitalistische Produktionsweise funktioniert und warum diese auf scheinbar unschuldiger und grenzenloser Geldvermehrung beruhende Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung oder, besser gesagt: -unordnung, bei Strafe unabsehbarer Zerstörungen und Verwerfungen überwunden werden muss.

(Beifall von der LINKEN – Zuruf von Holger Ellerbrock [FDP])

Hören Sie sich das einmal in Ruhe an.

(Holger Ellerbrock [FDP]: Das kenne ich doch schon!)