Protocol of the Session on April 15, 2011

Herr Innenminister, was ist seit diesen tragischen Ereignissen bei der Love-Parade im Juli 2010 passiert?

Ich sage Ihnen: Tatsächlich unternommen wurde nach der Love-Parade-Tragödie so gut wie nichts.

Von den am 17. August 2010 in einer Kabinettspressekonferenz der Landesregierung wortreich angekündigten Maßnahmen ist bislang faktisch nichts erfolgreich umgesetzt worden. Wir mussten als FDP massive Kritik und Druck im Innenausschuss des Landtages ausüben, bis eine Arbeitsgruppe des Innenministers erst im Februar 2011, also sieben Monate nach dem schwarzen Tag in Duisburg, eingerichtet wurde.

Aufgrund Ihres Zauderns und Zögerns sind erste Arbeitsergebnisse wohl frühestens im Sommer 2011 zu erwarten. Herr Minister, diese Arbeitsergebnisse und Handlungsempfehlungen könnten dem Parlament längst vorliegen, wenn die Arbeitsgruppe unmittelbar nach der Tragödie eingesetzt worden wäre. Sieben Monate wertvolle Zeit sind verstrichen. Das ist Ihre Verantwortung.

Man kann es kaum glauben, dass Sie als Duisburger Bürger, als Duisburger SPD-Chef und in Ihrer Eigenschaft als Innenminister und dienstlicher Besucher der Love-Parade während der Tragödie diese nicht zur Chefsache gemacht haben. Nur Ankündigungen – das war es. Das ist viel zu wenig und nicht in Ordnung, Herr Minister. Ich verstehe auch Frau Ministerpräsidentin Kraft nicht, deren Sohn als Raver auf der Love-Parade war. Sie hat bemerkenswerte Trauerreden gehalten – das unterstreiche ich noch einmal –, aber inzwischen haben wir das Gefühl, dass das Kabinett diesen schwarzen Tag in Duisburg wohl eher so behandelt, dass möglichst schnell Gras darüber wächst.

(Matthi Bolte [GRÜNE]: Das ist unanständig, was Sie hier machen!)

Sie können ja gleich reden, Herr Bolte. Dann wollen wir einmal hören, wie Sie diesen Sachverhalt beurteilen, ob Sie zu anderen Ergebnissen kommen. Ich bin darauf gespannt.

Ein Erlass, der lediglich auf die geltende Rechtslage verweist, ist mager und völlig unzureichend.

(Beifall von der FDP)

Das gilt auch für die Beratungsergebnisse im Innenausschuss. Sie sind mehr als dünn. Wir wollen als Parlament wissen, welche Lehren aus der Tragödie zu ziehen sind und ob es richtig ist, dass kleine Laternenumzüge oder Nachtflohmärkte pauschal mit teuren Sicherheitsmaßnahmen überzogen wurden, während andere Veranstaltungen mit weniger als 5.000 Besuchern, aber höherem Gefährdungspotenzial nahezu unbehelligt agieren können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Tragödie der Love-Parade war eine der schlimmsten Katastrophen des Landes Nordrhein-Westfalen und Europas seit Jahrzehnten. Im Jahre 1985 ereignete sich die Katastrophe von Heysel. Viele von Ihnen werden sich bestimmt noch daran erinnern. Vor dem Fußball-Europapokalspiel zwischen dem

FC Liverpool und Juventus Turin im Heysel-Stadion

in Brüssel brach eine Massenpanik aus, als Anhänger von Liverpool in den neutralen Sektor stürmten. Eine Wand stürzte ein, 39 Menschen wurden getötet, 454 verletzt.

Diese Katastrophe hatte weltweit weitreichende Folgen für Fußballspiele bzw. für die Gestaltung von Fußballstadien, die noch heute überall zu sehen sind. Eine Konsequenz war neben einer geänderten Ticketvergabe und mehr Sitzplätzen zum Beispiel auch die bauliche Veränderung der Fußballstadien, indem etwa die Zäune ersetzt wurden, die zuvor die Zuschauer daran hindern sollten, auf das Spielfeld zu gelangen, auch wenn dadurch gelegentlich Flitzer oder zuletzt auch aggressive Fans auf das Spielfeld gelangen konnten. Zudem wurden die Taktik und die Zusammenarbeit der Polizei – auch international – sowie die Präsenz an neuralgischen Punkten verbessert.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach Duisburg wurde bislang nichts verbessert. Ich frage noch einmal: Soll darüber Gras wachsen? – Ich hoffe, nicht.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, ich trage im Zusammenhang vor.

Aber ein Unglück kommt selten allein. Das mussten Sie, Herr Jäger, nun persönlich schmerzlich erfahren. Sie haben in der letzten Legislaturperiode Frau Ministerin Müller-Piepenkötter als Pannenministerin bezeichnet, ihr Führungsversagen, Verantwortlichkeit für strukturelle Mängel sowie Verunsicherung der Bevölkerung vorgeworfen.

(Thomas Stotko [SPD]: Bravo!)

Das wirft man Ihnen heute vor. Ich höre „Katastrophenminister Jäger“.

(Zuruf von der SPD: Wo hören Sie das denn?)

Die Love-Parade in Duisburg und DSDS in Oberhausen haben Parallelen, wenn auch Duisburg viel gravierendere Folgen hatte. Bei beiden Ereignissen wurde von vorne unkoordiniert ein Zugang geschlossen, durch den viele nachströmende Menschen noch hineingehen wollten. Es waren viel zu wenige Sicherheitsmitarbeiter dort und die vorhandenen noch am falschen Ort eingesetzt. Die zuständige Behörde hat sich im Vorfeld mit Sicherheitsauflagen zufrieden gegeben, die sich tatsächlich als unzureichend herausstellten. Die Behörde war nicht mit eigenen Mitarbeitern vor Ort, um sich selbst ein Bild zu machen und reagieren zu können. Die Polizei selbst kam in einer Lage zu Hilfe, als das veranstaltungsseitige Sicherheitskonzept bereits

gescheitert war.

Nach Duisburg haben wir mit Oberhausen nun weitere junge Opfer, die unter körperlichen und seelischen Wunden einer Massenpanik leiden, die sich selbst vielleicht nicht mehr in Menschenansammlungen trauen und deren Eltern besorgt sind, ob sie ihre Kinder überhaupt noch zu größeren Veranstaltungen lassen können. Noch im Januar, Herr Minister, haben Sie die Frage mit Ja beantwortet: Ja, man kann sie wieder auf solche Veranstaltungen ziehen lassen.

Nach Oberhausen wissen wir, dass diese Einschätzung falsch war, weil sich Veranstalter und Behörden verschätzen oder es nicht so genau nehmen. Was tut die Landesregierung hier? – Ein Innenminister dieses Landes, der den Eltern sagt, ihr könnte eure Kinder auf solche Veranstaltungen schicken, ohne sorgsam wesentliche Risikofaktoren ausschließen zu können, handelt leichtsinnig.

(Beifall von der FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die zuständigen Behörden müssen künftig die Art der Veranstaltung und der Besucher stärker im Rahmen einer fortlaufenden Risikoanalyse berücksichtigen. Behördliche Auflagen und Kontrollen müssen sich stärker an neuen Realitäten und Mobilisierungsformen ausrichten. So könnte etwa ein zwingend einzuhaltendes Ordner-Besucher-Verhältnis das Vorhalten der notwendigen personellen Reserven sicherstellen.

Eine Verpflichtung des Veranstalters zur fortlaufenden Kontrolle der voraussichtlichen Besucherzahlen, verbunden mit einer lageangepassten Anzeigepflicht des Veranstalters bei Überschreiten einer bestimmten Besucherzahl könnte ein schnelles Eingreifen der Behörden gewährleisten.

Herr Jäger, Ihr Staatssekretär Dr. Krüger hat selber im Januar im Innenausschuss ausgeführt, dass ein Martinszug in der Tat einer ganz anderen Betrachtungsweise bedürfe als etwa ein Rockkonzert in einem ganz bestimmten Areal oder ein Weihnachtsmarkt in einem verwinkelten Kleinstadtzentrum. Recht hat er! – Nur ist bislang nichts passiert. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Vielen Dank, Herr Engel. – Für die CDU-Fraktion spricht nun Kollege Rickfelder.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Besuchertribüne! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es vorwegzunehmen: Die CDU-Fraktion wird dem FDP-Antrag zustimmen.

Ihren Antrag, lieber Herr Engel, können wir im Beschlusstext sehr wohl unterstützen. Mit der Begründung haben wir allerdings unsere Schwierigkeiten.

Formulierungen in Ihrer Begründung wie „Verpflichtung“ oder „zwingend einzuhaltende“ Regeln können wir so nicht nachvollziehen. Ich werde im weiteren Verlauf meiner Rede deutlich machen, weswegen wir mit solchen Beschreibungen Schwierigkeiten haben. Andererseits sind wir ganz nahe bei Ihnen, wenn Sie zum Beispiel die Defizite der Landesregierung beschreiben. Hier besteht tatsächlich Nachholbedarf.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, leider mussten wir im letzten Sommer die Katastrophe von Duisburg erleben. In mehreren Sitzungen haben sich der Landtag und der Innenausschuss mit diesem Thema befasst. Bedauerlicherweise steht eine endgültige Aufklärung bis heute noch aus. Wir hoffen, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in naher Zukunft abgeschlossen werden. Damit wäre dann auch eine politische Bewertung des Fehlverhaltens der Verantwortlichen möglich. Das ist die eine traurige Seite.

Die andere Seite greift der FDP-Antrag nach unserem Verständnis auf. Dabei geht es um die Aussage des zuständigen Ministers schon am 17.08. nach der Kabinettsitzung. Ich zitiere an der Stelle aus dem entsprechenden Presseprotokoll: Was tut die Landesregierung, damit sich ein solches Unglück nicht wiederholt?

„Eltern müssen ihre Kinder ohne Angst zu Großveranstaltungen gehen lassen können. Jugendliche sollen unbeschwert feiern können. Sicherheit muss Vorrang vor kommerziellen Interessen haben.“

So hieß es bei Ihnen. Was aber müssen wir erleben? – Gut acht Monate nach der Aussage des Ministers passiert genau das: Offensichtlich kommerzielle Interessen haben wieder Vorrang vor Sicherheit. Das haben die Menschen in diesem Land nach zahlreichen Ankündigungen zu Konsequenzen nach dem Unglück von Duisburg nicht verdient. Nein, die erklärte Absicht der Landesregierung wägte die Menschen in Sicherheit. Die Landesregierung, so hieß es, würde alles in ihren Kräften Stehende tun, um ein solches Unglück nie wieder geschehen zu lassen.

Doch was macht der Minister? Er bekräftigt mit einem Erlass die bestehende Rechtslage und kündigt an, eine Arbeitsgruppe einzusetzen. Erst im Februar, einen Monat vor dem Unglück in Oberhausen, wurde dann diese Arbeitsgruppe eingesetzt, die dafür sorgen soll, dass zukünftige Großveranstaltungen sicherer werden. Erste Ergebnisse sollen uns erst im Sommer vorgelegt werden, ein Jahr nach Duisburg. – Ich meine: viel zu spät, Herr Minister!

In der letzten Sitzung des Innenausschusses wurde als fraktionsübergreifende Bewertung deutlich, dass die Veranstaltungen von Duisburg und Oberhausen in ihrer Konsequenz nicht vergleichbar sind. Es mangelt offensichtlich nicht an gesetzlichen Rege

lungen, sondern die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und dem jeweiligen Veranstalter ist zu verbessern. Es ergaben sich Fragen: Wie waren die Absprachen vor Ort? Wurden diese Absprachen eingehalten? Wie können wir sicherstellten, dass Kommunen entsprechende sicherheitsrelevante Probleme erkennen und sie für den Veranstalter deutlich machen?

Für meine Fraktion ergab sich aber auch die Schlussfolgerung – so hatte es der Minister schon im August beschrieben –: Sicherheit muss vor Kommerz gehen.

Seitens der Landesregierung fehlt es nach meinem Dafürhalten an entschlossenem Handeln, und es fehlen zeitgemäße Vorgaben, wie die entsprechenden Gesetze und Regeln beachtet werden müssen. Dabei darf dann aber das Kind nicht mit dem Bade ausgeschüttet werden. Stattdessen ist veranstaltungs- und situationsangemessenes Handeln erforderlich. Starre Vorgaben, wie sie in der Begründung des FDP-Antrags gefordert werden, Herr Engel, sind nicht die Lösung. Das beste Beispiel dafür ist das Festmachen einer Großveranstaltung an der Besucher- und Teilnehmerzahl mit einer starren Größe von 5.000 Personen.

Angemessenes Reagieren und entsprechende Vorschriften sind hier gefragt. Dabei sind behördliche Auflagen und Kontrollen nicht starr an prognostizierten Besucherzahlen auszurichten, sondern es müssen Sicherheitskonzepte vorgelegt werden, die zwischen den einzelnen Veranstaltungen und von ihnen ausgehenden Gefährdungspotenzialen unterscheiden.

So kann nicht allein die Zahl der Besucher Maßstab für die Risikobewertung sein. Ort und Art der Veranstaltung müssen gleichwertig in die Abwägung einbezogen werden. Auch eine geringe Anzahl von Personen kann an einem entsprechenden Ort eine Großveranstaltung sein. So können 1.000 Personen hier im Landtag, hier im Plenarsaal, schon eine Großveranstaltung sein, mit entsprechenden Regeln, die beachtet werden müssen, damit nichts passiert.

Darüber hinaus – und das ist nach meiner Ansicht wichtig und ebenfalls zu berücksichtigen – darf das Ergebnis verbesserter Vorgaben nicht sein, dass unser kulturelles Brauchtum und die Art der Menschen in Nordrhein-Westfalen, ihre Traditionen zu pflegen und zu feiern, untergehen. Das gilt an dieser Stelle ganz besonders für das starke ehrenamtliche Engagement in diesem Bereich. Auch zukünftig müssen Laternenumzüge, Prozessionen, Flohmärkte und andere Traditionsveranstaltungen wie Schützenfeste oder Karnevalsumzüge möglich sein.

(Zuruf von der SPD: Sicher!)

Das ehrenamtliche Engagement darf nicht überfordert werden und am Ende darf nicht das Ergebnis

sein, dass die Traditionen in NRW zum Erliegen kommen.

Wichtig ist mir, dass die durch die mediale Vernetzung möglich gewordenen neuen, kurzfristigen und schnell zustande kommenden Massenveranstaltungen in den vorzulegenden Konzepten berücksichtigt werden.

Eile ist geboten, Herr Minister. Wir erwarten Ihre Vorschläge – wie heißt es juristisch formuliert? – ohne schuldhafte Verzögerung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.