Eile ist geboten, Herr Minister. Wir erwarten Ihre Vorschläge – wie heißt es juristisch formuliert? – ohne schuldhafte Verzögerung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen: Das, was in Oberhausen geschehen ist, und das Leid, das den Kindern da zugefügt worden ist, ist sehr bedauerlich und das tut uns allen leid. Es ist ganz wichtig, das am Anfang festzuhalten.
Aber, Herr Engel, ich habe den Eindruck – auch nach dem Beitrag, den wir gerade vom Kollegen Rickfelder gehört haben –, dass es sich in Wahrheit hier doch um den Versuch handelt, den Innenminister in die Schusslinie zu bringen, eine Inszenierung, die im Grunde genommen nicht zielführend ist, wenn man Probleme lösen will. Ich denke auch, die FDP hat den falschen Ausschuss gewählt, um diese Frage zu erörtern, da es nicht nur ein innenpolitisches Thema ist, sondern gerade im Hinblick auf Oberhausen bewegen wir uns eindeutig im Baurecht.
Deshalb müssen wir uns eigentlich im Baubereich mit der Frage auseinandersetzen. Es stellt sich somit wieder die Frage: Warum haben Sie den Fokus so gewählt? Eignet es sich eigentlich, in einer solchen Art und Weise mit Überschriften zu arbeiten: „Können Eltern in diesem Land ihre Kinder sicher zu Veranstaltungen schicken?“
Warum muss sich der Bauausschuss mit Oberhausen beschäftigen? – Es handelte sich um eine Veranstaltung in der Coca-Cola-Oase des CentrO, einer sogenannte Versammlungsstätte, die als Bauwerk nicht nur der Bauordnung, sondern auch der Sonderbauverordnung unterliegt.
Die rechtlichen Verpflichtungen des Betreibers für die Sicherheit zu sorgen, ergibt sich aus § 38 Sonderbauverordnung,
die zu diesem Zweck erforderlichen Maßnahmen aus § 43 Sonderbauverordnung. Man kann jetzt darüber streiten, ob für die konkrete Veranstaltung ein Sicherheitskonzept erforderlich war. Problematisch ist allerdings nach uns vorliegenden Informationen, dass das für das CentrO generell zugleich mit der Erteilung der Baugenehmigung aufgestellte Sicherheitskonzept sich zu Veranstaltungen in der Coca-Cola-Oase schlechthin überhaupt nicht verhält.
Hier stellt sich die Frage, ob sich die Bauaufsicht auf den Standpunkt stellen kann, sie habe mit der Erteilung der Baugenehmigung in den 90er-Jahren des letzten Jahrhunderts, in denen ein Sicherheitskonzept noch nicht vorgeschrieben war, ihre Schuldigkeit bereits getan.
Erfordert es die Art der Veranstaltung, hat der Betreiber ein Sicherheitskonzept aufzustellen und einen Ordnungsdienst einzurichten. In diesen Fällen, bedarf es, anders als für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen, keiner weiteren Abstimmung zwischen dem Betreiber und den Behörden. Die Frage, ob die betreffende Veranstaltung ein Sicherheitskonzept erfordert, ist durch den Betreiber zu prüfen und zu entscheiden.
Wenn ich das einmal sagen darf: „Privat vor Staat“ ist eigentlich Ihre Botschaft, Herr Engel, in den letzten Monaten gewesen.
Und der private Betreiber hat hier eine Verantwortung. Sie sind ja grundsätzlich der Meinung, dass es die Privaten sowieso besser machen.
Die Ereignisse in Duisburg und Oberhausen werfen jetzt die Frage auf, ob es weiter vertretbar ist, dass diese Entscheidung des Betreibers von keiner Behörde geprüft wird. Vor diesem Hintergrund wirft der Fall „Centro Oberhausen“ dann die Frage nach denkbaren Regelungslücken im Spannungsfeld zwischen der baurechtlichen Gefährdungshaftung des Betreibers und den Aufgaben der Gefahrenabwehr durch Polizei und Ordnungsbehörde auf. Der Innenminister hatte nämlich mit Oberhausen gar nichts zu tun, weil er zu keinem Zeitpunkt eigentlich zuständig gewesen ist.
Womit Sie allerdings Recht haben, Herr Engel, ist im Begründungsteil die veränderte Gesellschaft mit Eventkultur. Wenn sich auf einem Mal von heute auf Morgen 50, 100 oder 200 Leute bei Facebook verabreden und auf der Domplatte in Köln zum Beispiel eine Kissenschlacht veranstalten, ist die Frage: Sind unsere Regeln dann treffend? – Diese Frage muss man sich genau ansehen und überlegen. Da helfen keine populistischen Schnellschüsse.
Nach der Love-Parade in Duisburg hat es also zum zweiten Mal Probleme auch beim Zugang zu einer nach Baurecht genehmigten baulichen Anlage gegeben. Die Bauvorschriften regeln zwar, dass Besucher im Gefahrenfall ein Gebäude sicher verlassen können. Sie regeln aber nicht, dass eine bauliche Anlage einen sicheren Zugang haben muss. In der Landesbauordnung wird lediglich gefordert, dass Baugrundstücke an öffentlichen Verkehrsflächen liegen müssen, damit Rettungsfahrzeuge eine Zufahrtsmöglichkeit haben. Also müssen wir uns auch hier diesen bauordnungsrechtlichen Ansatz ansehen.
Last but not least ist die Frage: Kann sich der Betreiber wie im Fall Oberhausen tatsächlich darauf zurückziehen, dass der Vorplatz der Versammlungsstätte dem Gemeingebrauch gewidmet ist und daher nicht in den räumlichen Geltungsbereich eines Sicherheitskonzepts einzubinden ist?
Nach § 43 Abs. 2 der Sonderbauverordnung muss der Betreiber einer Versammlungsstätte mit mehr als 5.000 Besucherplätzen – das haben wir eben schon gehört – ein Sicherheitskonzept aufstellen. Veranstaltungen, die im Freien und außerhalb von baulichen Anlagen stattfinden, zum Beispiel die Karnevalszüge, fallen nicht darunter.
Sie haben ja gerade zu Recht darauf hingewiesen, dass sich Schützenvereine, Karnevalsvereine und viele mehr bedanken werden, wenn wir jeglichen Freiraum für die Gestaltung solcher Veranstaltungen gesetzlich so regeln, dass vor Ort gar nichts mehr stattfinden kann. Deshalb hat das MIK mit seinem Erlass vom 11. August 2010 die Regelung des § 43 Abs. 2 Sonderbauverordnung betreffend Sicherheitskonzepte auch auf die Veranstaltungen im Freien ausgedehnt.
Weil die Bauordnungen in weiten Teilen der Bundesrepublik ähnlich sind, ist es ganz wichtig, dass sich auf der Ebene des Bundesrats die Minister der jeweilig zuständigen Ressorts, insbesondere die Bauminister, dieser Frage annehmen – ich bin sicher, dass die Landesregierungen das gemeinsam tun werden –, um genau diese Abwägung, die der Kollege vor mir auch erwähnt hat, zustande zu bringen.
Deshalb ist es wichtig, hier nicht populistische Anträge zu stellen, die im Grunde genommen in der Öffentlichkeit suggerieren: Die armen Eltern schicken ihre Kinder zu gefährlichen Veranstaltungen.
Zum Liberalismus gehört, dass Menschen an Veranstaltungen in diesem Land teilnehmen können, ohne dass alles reglementiert ist. Restrisiken lassen sich nicht ausschließen. Das weiß jeder Vater und jede Mutter, der oder die ihr Kind zum Kindergarten oder zur Schule oder sonstwo hinbringt. Es kann immer etwas passieren; es kann auch etwas passieren, wenn man am Wochenende in die Disco geht. Deshalb ist es ganz wichtig, hier nicht das Kind mit dem Bade auszuschütten.
Zweitens. „Privat vor Staat!“ ist das Credo der FDP. Heute wird aber mal eben davon ganz Abstand genommen, denn die Verantwortung der Betreiber und der Veranstalter wird auf einmal komplett vergessen.
Drittens. Wir müssen dafür sorgen, dass wir die Ehrenamtler in diesem Land und auch diejenigen, die gute Events veranstalten wollen, nicht so einschränken, dass sie sich nicht mehr bewegen können.
Und abschließend: RTL ist ein Fernsehsender, der viel Geld verdient und sicherlich mit seinem Format auch viele Zuschauer gewinnt. Der hat auch eine Verantwortung, wenn seine Stars in eine solche Pressekonferenz gehen.
Dann erwarte ich von RTL, dass dieser große Sender dafür sorgt, dass so etwas vernünftig über die Bühne geht. Das ist eine Verantwortung auch von Privaten in diesem Land. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Engel, ich hatte ehrlich gesagt nicht den Eindruck, dass es Ihnen heute wirklich um die Ereignisse in Oberhausen geht, sondern dass Sie uns erneut mit der Love-Parade in Duisburg im vergangenen Jahr beschäftigen wollen.
Es ist auch durchaus angemessen, sich häufiger mit diesem Ereignis zu beschäftigen. Denn: Am 24. Juli des vergangenen Jahres ereignete sich in Duisburg eine der wohl größten Katastrophen in der Geschichte unseres Landes. 21 junge Menschen, im Übrigen aus vielen Ländern dieser Welt, kamen ums Leben, und das unter furchtbaren Umständen
Was Sie heute vorlegen, Herr Engel, das sind Mätzchen ohne Substanz, das ist Panikmache bei Ahnungslosen. Was Sie vorlegen, das ist nichts an
deres als unanständig. Denn das, was Sie vorlegen, ist Profilierung auf dem Rücken der Opfer der Duisburger Tragödie.
Sie können sich sicher sein: Für die Koalitionsfraktionen und für die Landesregierung hat die Aufklärung dieser Katastrophe bei der Love-Parade höchste Priorität. Wir haben Ihnen den Gang des Verfahrens oft genug erklärt. Herr Witzel hat vorhin noch einmal „Parlamentarischer Untersuchungsausschuss“ dazwischengerufen. Da haben wir Ihnen haarklein darlegt, wo im Verfahren wir sind, wie dieses Verfahren ausgeht, wie wir uns die Aufklärung vorstellen.
Und wir haben eben schon ausführlich gehört: Die Landesregierung hat eine Arbeitsgruppe zur größeren Sicherheit bei Großveranstaltungen im Freien eingerichtet. Der Innenminister hat kurz nach der Love-Parade im August 2010 erste Maßnahmen ergriffen, und zwar diese Maßnahmen, die Sie inzwischen als Bürokratie kritisieren und geißeln.
Das alles wissen Sie. Da wundert es mich doch sehr, was Sie heute mit Ihrem Antrag hier veranstalten. Sie werfen dieser Landesregierung Untätigkeit vor. Dabei blenden Sie völlig aus, dass es bei dieser Tragödie „Love-Parade“ auch noch andere Akteure gibt. Sie blenden zum Beispiel aus, dass es noch eine Stadt Duisburg als Genehmigungsbehörde und als Aufsichtsbehörde über die Einhaltung der Baugenehmigung gibt.
Ich habe letztes Jahr im Innenausschuss von Oberbürgermeister Adolf Sauerland keine Antwort auf die Frage bekommen, warum sich die Stadt Duisburg ausgerechnet den 24. Juli des vergangenen Jahres ausgesucht hat, um einmal alle Ermessensspielräume im baurechtlichen Genehmigungsverfahren und in der Überwachung der Auflagen auszunutzen und auszutesten. Dazu habe ich nichts gehört. Ich finde, das muss an dieser Stelle auch thematisiert werden.
Wenn wir über die Akteure sprechen, dann denke ich auch an einen Fitnessstudiobesitzer, der seit dem 25. Juli des vergangenen Jahres eigentlich völlig von der Bildfläche verschwunden ist, der nicht mehr gesehen ward, und der bis heute nicht erklären konnte, dass er alles, wirklich alles in seiner Macht stehende für die Sicherheit der vielen jungen Menschen auf seiner Veranstaltung getan hat, der bis heute nicht erklären konnte, dass wie geplant alle Ordnerinnen und Ordner und alle privaten Sicherheitskräfte überhaupt vor Ort waren, und der auch nicht klären konnte, ob diese Ordnerinnen und Ordner die nötige Befähigung hatten, ob sie wussten, was sie zu tun hatten.
Kurz: Ich denke, dass dieser Fitnessstudiobesitzer bis heute nicht erklären konnte, warum aus seiner
Sicht auf seiner Veranstaltung in seinem Veranstaltungsgelände 21 junge Menschen zu Tode gekommen sind. Das bedarf dringend der Aufklärung.