Protocol of the Session on April 14, 2011

Einzelplan 12

Finanzministerium Einzelplan 20

Allgemeine Finanzverwaltung

Es gibt dazu die Beschlussempfehlungen Drucksache 15/1712 und Drucksache 15/1720.

Ich eröffne die Beratung zu den Themenfeldern „Allgemeine Finanzverwaltung“ und „Haushaltsgesetz“. – Als Erstes spricht für die Fraktion der CDU Herr Krückel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Beratungen zum Landeshaushalt 2011 stehen unter einem enormen Zeitdruck. Diesen Zeitdruck hat ausschließlich die Landesregierung zu verantworten. Er tut der Qualität der Beratungen nicht gut.

Die selbsternannte Koalition der Einladung wurde schon mit dem Nachtragshaushalt 2010 die Koalition der gescheiterten Haushaltspolitik und verdient sich diesen Namen mit dem Haushaltsentwurf 2011 erneut. Obwohl sich schon im Vorfeld der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs abzeichnete, dass der Entwurf des Landeshaushaltes 2011 mit einer beabsichtigten Verschuldung von mehr als 7 Milliarden € nicht haltbar sein würde, hat die Landesregierung nur zum Schein eingelenkt und nach der Entscheidung das gleiche Altpapier, erweitert um eine Ergänzungsvorlage, vorgelegt, was schon vor der Entscheidung des VGH nur zur Entsorgung getaugt hätte.

Bezeichnend ist, dass die Landesregierung nicht die Kraft aufgebracht hat, eine Ergänzungsvorlage vorzulegen, die der geänderten Situation Rechnung getragen hätte. Oder durfte der Finanzminister schlicht und ergreifend nicht? Die präventive Finanzpolitik der Ministerpräsidentin wäre sicherlich noch deutlicher entzaubert und demontiert worden.

So beraten wir heute einen Haushalt, der durch Änderungsanträge der SPD und der Grünen so frisiert wird, dass zumindest der Anschein entstehen soll, man wolle Verfassungsmäßigkeit herstellen.

Haben wir insbesondere durch die Presse erfahren dürfen, dass in einzelnen Ministerien Chaos und Ratlosigkeit herrschen, so konnten wir heute hier im Plenum erleben, dass das wohl auch zwischen den Ministern der Fall ist.

Wenn der Finanzminister weiterhin den Anschein erweckt, das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht sei gestört, um die Verschuldung zu rechtfertigen, dann mutet es schon seltsam an, dass der Wirtschaftsminister heute Morgen einen Lobgesang auf die prosperierende Wirtschaft unseres Landes anstimmt, welches sich nach seinen Ausführungen deutlich besser entwickelt als die anderen Länder und der Bund. – Meine Herren Minister, stecken Sie mal die Köpfe zusammen und einigen Sie sich auf eine Sprachregelung. Was wir in diesen Tagen von Ihnen hören, ist unwürdig für Nordrhein-Westfalen.

Die selbsternannte Koalition der Einladung ist ja in Wirklichkeit auch eine Koalition der Schwäche – eine Koalition der Schwäche deshalb, weil sie nicht selbst die Kraft hat, eine Mehrheit für den Haushalt zu finden und auf Die Linke schielen muss, um durch deren Nichtteilnahme oder was auch immer den Haushalt verabschieden zu können.

Ich möchte für die Fraktion der CDU deutlich machen, dass wir im Haushaltsplan 12 grundsätzlich der Einstellung von mehr Betriebsprüfern zustimmen, aber wir vermissen Augenmaß. Die Regierung verweigert sich, die Aufstockung der Zahl der Betriebsprüfer durch Einsparungen an anderen Stellen zu kompensieren. Einer dramatisch sinkenden Bevölkerung steht eine wachsende Schar von Landesbediensteten gegenüber – das ist keine vorausschauende Ausgabenpolitik.

Welche Folgen hat die sofortige Einstellung der zusätzlichen Betriebsprüfer? – Wer die Mitarbeiter ad hoc aus der Veranlagung abzieht und in die Ausbildung zur Betriebsprüfung gibt, schwächt natürlich den Innendienst und die Veranlagungen. Eine gute Veranlagung aber ist die Basis für eine gleichmäßige Steuerfestsetzung. Wenn die Mitarbeiter der Veranlagungen dann noch durch eine restriktive Handhabung der Fristverlängerungen belastet werden, nimmt die Qualität der Veranlagung zwingend Schaden.

Wenn ich an den Einzelplan 20 denke, den Haushaltsplan der allgemeinen Finanzverwaltung, so freut es mich, dass die Regierungskoalitionen nun auch erkannt haben, dass Steuereinnahmen in einem höheren Maße zu erwarten sind und die Neuverschuldung daher gesenkt werden kann. Es würde mich freuen, wenn ein Redner der regierungstragenden Fraktionen deutlich machen würde, dass die Steuererhöhungsorgien der Linken nicht zu machen sind.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Sie sollen die Ein- nahmeseite verbessern!)

Man muss Sorge haben, wie weit die Minderheitsregierung den Linken entgegenzukommen gedenkt, um deren Wohlwollen zu erreichen.

Lassen sie mich abschließend zu so später Stunde die Fakten kurz festhalten.

Erstens. Auch die Regierungsfraktionen haben inzwischen erkannt, dass man die Verfassungsgrenze auch über die sich abzeichnenden Mehreinnahmen einhalten kann.

Zweitens. Beim Länderfinanzausgleich und den Bundesergänzungszuweisungen ist Rot-Grün unseren Annahmen von 300 Millionen € Mehreinnahmen gefolgt.

Drittens. Bislang hat sich Rot-Grün geweigert, Steuermehreinnahmen anzuerkennen; nun erwartet man über die Änderungsanträge gleich 1,3 Milliarden € mehr – welch überraschende Wende.

Viertens. Das Märchen von der Störungslage wird aber dennoch nicht aufgegeben. Meine Fraktion erwartet von der Landesregierung und der Abstimmungsmehrheit, dass sie einen Landeshaushalt vorlegen, der die Verfassungsgrenze einhält. Das ist machbar, fangen Sie endlich an, mit Augenmaß zu sparen! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Danke, Herr Krückel. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt Herr Börschel.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Sehr geehrte Damen und Herren“ kann ich zu dieser Stunde nicht mehr sagen.

Herr Kollege Krückel, ich muss mit Enttäuschung feststellen, dass Sie doch überwiegend Plattitüden von sich gegeben haben, statt sich ernsthaft mit dem von uns vorgelegten Haushalt auseinanderzusetzen.

(Zuruf von Karl Schultheis [SPD])

Ihre vermutlich rhetorisch gemeinte Frage, wie denn die regierungstragenden Fraktionen mit den Anträgen der Linken umgehen würden, lässt nur einen Schluss zu: dass Sie offensichtlich bei der bisherigen Beratung geschlafen haben müssen, denn wir haben uns bereits zu diesen Anträgen verhalten – sowohl hier im Plenum wie auch im HFA. Das muss Ihnen ganz offensichtlich entgangen sein.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten hier heute einen Haushalt, der seit seiner Einbringung eine sehr erfreuliche Entwicklung erfahren und Veränderungen durchlaufen hat.

Die Nettoneuverschuldung konnte nach heutigem Stand auf etwa 4,8 Milliarden € gesenkt werden und liegt damit deutlich unter dem Stand bei Einbringung, aber – ich will das betonen – auch deutlich unter dem Stand der von CDU und FDP gemachten mittelfristigen Finanzplanung. Ich sage deswegen „nach heutigem Stand“, weil uns erstens die dritte Lesung noch bevorsteht und zweitens die Regierung mit unserer vollen Unterstützung zugesagt hat, mögliche Steuermehreinnahmen zugunsten der Senkung der Nettoneuverschuldung einzusetzen.

Bis auf Weiteres liegen wir mit dieser Summe knapp 1 Milliarde € über der Summe, die nach alter und letztlich überholter Definition als „Investitionen“ bezeichnet werden. Dies ist nach unserer Verfassung nur zulässig, wenn das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht ernsthaft und nachhaltig gestört ist. Außerdem muss die erhöhte Kreditaufnahme nach Umfang und Verwendung geeignet sein, die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abzuwehren – das haben wir zuletzt noch mal durch den Verfassungsgerichtshof des Landes gehört.

Die Eignung einer Vielzahl von Maßnahmen zur Abwehr der Störungslage ist in der gesamten Plenardebatte gestern und bis zur heutigen Stunde von Rednerinnen und Rednern der Regierung, aber auch der regierungstragenden Fraktionen vorgetragen und in vielen, vielen Einzelfällen nachgewiesen worden. Die vorgetragenen Argumente möchte ich daher ausdrücklich in die verfassungsrechtliche Debatte mit einbeziehen.

Ich erinnere hier nur noch einmal an die zusätzlichen 650 Millionen € für die Kommunen als Hauptinvestitionsträger vor Ort.

(Beifall von der SPD)

Die kommunalen Spitzenverbände haben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Mittel ganz wesentlich investiv verwendet werden.

Ich erinnere aber auch an die 420 Millionen € für den Bildungsbereich. Wir alle wissen, dass Investitionen nicht alleine aus Stein, Beton oder Asphalt bestehen. Der Verfassungsgerichtshof spricht in seinem Urteil vom 15. März deshalb weitsichtig und rechtsfortbildend auch ausdrücklich von „zukunftsbegünstigenden Ausgaben“;

(Beifall von der SPD)

auf Seite 33 des Urteils steht das so. Und schon Benjamin Franklin sagte daher zu Recht: „Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen.“ Auf dieses Zitat – Frau Kollegin Freimuth, Sie wollen gerade Luft holen – hat mich übrigens extra der Kölner FDP-Bürgermeister Manfred Wolf aufmerksam gemacht; ein sehr weitsichtiger Mann in diesem Kontext. Ich würde Sie herzlich bitten, sich das zu Gemüte zu führen.

(Beifall von der SPD)

Und auch das RWI – ich betone es hier immer wieder gerne: bekanntermaßen keine Vorfeldorganisation der Sozialdemokratie – bestätigt in seiner Stellungnahme vom 22. März dieses Jahres, dass Bildungsinvestitionen im frühkindlichen Bereich finanziell zu hohen sozialen Renditen führen.

Unabhängig davon müssen wir aber weiter von einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts ausgehen. Aus Zeitgründen kann ich selbstverständlich hier und jetzt nicht auf alle Einzelheiten der Abwägung eingehen.

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen machen sich allerdings die von der Landesregierung in der Vorlage 15/550 für den HFA gemachten Ausführungen und Gründe zu eigen. Wir werden die Ausführungen und Abwägungen, die uns zur Annahme der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts bewogen haben, selbstverständlich vor der dritten Lesung nochmals ausführlich im HFA darstellen.

Ich habe die Präsidentin streng im Nacken. Lassen Sie mich einige Gründe deshalb nur in kürzester Form nennen. Gegen die Störungslage wird in etlichen Äußerungen die erfreuliche wirtschaftliche Erholung vorgebracht. In der Tat scheint die Bundesregierung ihre Wachstumsprognose für dieses Jahr auf 2,6 % korrigieren zu wollen.

Allerdings verkennt diese Interpretation, dass das wirtschaftliche Gleichgewicht durch insgesamt vier Teilziele gekennzeichnet ist. Für ein Bundesland ist sie durch drei Teilziele gekennzeichnet, weil sich das außenwirtschaftliche Gleichgewicht für NRW nicht sinnvoll bestimmen lässt.

Eines dieser Teilziele ist ein angemessenes und stetiges Wirtschaftswachstum. Zur Definition verwenden wir von den regierungstragenden Fraktionen ebenso wie die Landesregierung die sogenannte Produktionslücke. Die Wachstumsrate ist nur ein Element dieses Teilziels. Das ist auch logisch. Andernfalls könnte per definitionem im ersten Jahr nach einem Abschwung, also sobald ein Plus vor der Wachstumsrate steht, keine Störungslage mehr vorliegen.

Dies wäre unabhängig davon der Fall, wie groß oder – anders ausgedrückt – wie klein das Wachstum ist und unabhängig davon, wie stark der vorangegangene Abschwung war. Diese Schlussfolgerung macht schon deutlich, dass es per definitionem alleine gar nicht auf die Wachstumsrate ankommen kann, weil das unlogisch wäre und uns inhaltlich nicht weiterführt.

(Beifall von der SPD)

Die überproportionale und von einigen fast absolute Betonung der Wachstumsrate als Indikator können wir daher nach Abwägung aller Umstände nicht teilen. Nicht umsonst fand die Produktionslücke als Indikator auch Eingang in die Schuldenregel des

Art. 115 des Grundgesetzes, in dem mittlerweile ausdrücklich eine konjunkturelle Normallage Niederschlag gefunden hat. Selbst das RWI geht in seiner eben schon zitierten Stellungnahme von einer Output-Lücke von minus 1,1 % des potenziellen Bruttoinlandsprodukts aus. Diese Output-Lücke könne erst im Jahr 2013 geschlossen werden.

Mit Blick auf das zweite Teilziel – hoher Beschäftigungsstand – sind wir trotz sinkender Arbeitslosenzahlen von Vollbeschäftigung als Maßstab mit circa 3 Millionen Arbeitslosen bundesweit noch weit entfernt. Wir müssen leider feststellen, dass wir in NRW unter anderem durch das Versagen der alten schwarz-gelben Landesregierung weit über dem Durchschnitt der Arbeitslosenzahlen liegen. Wir liegen übrigens nicht nur über den Zahlen des gesamtdeutschen Durchschnitts, sondern auch über denen des westdeutschen Durchschnitts.