Protocol of the Session on April 14, 2011

In der Titelgruppe 61 in Kapitel 15 035 mit der Überschrift „Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen“ sind zusätzliche Mittel in Höhe von 4 Millionen € eingestellt. Diese sollen für Zuschüsse zu Personalausgaben und für Maßnahmen wie Frau

enhäuser, Beratungsstellen, Notrufeinrichtungen

und andere Initiativen und Projekte, die gegen Gewalt gegen Frauen eintreten, eingesetzt werden.

Die Verpflichtungsermächtigung für diesen Bereich ist immerhin von 175.000 € auf 690.000 € angehoben worden. Im Bereich Berufliche Gleichstellung und Potenzialentwicklung ist der Mittelansatz auf 5 Millionen € erhöht worden; diese sind für die Landesinitiative „Frauen und Wirtschaft“ bestimmt, deren Ziel es sein wird, neue Zugänge zum Arbeitsmarkt für Frauen unterschiedlicher Zielgruppen zu schaffen.

So weit, so gut, meine Damen und Herren. Das hört sich zwar zunächst ganz gut an. Wenn man aber einen Blick hinter die Kulissen wagt, stellt sich schnell Ernüchterung ein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich das an einem Beispiel verdeutlichen.

Wie wir wissen, wurden die Mittel für die Frauenhäuser mit dem Haushalt 2006 drastisch um 30 % gekürzt. Damit ist eine ganze Personalstelle ersatzlos weggefallen. Mit dem Haushalt 2011 wurden zwar zusätzliche Mittel in Höhe von 2,7 Millionen € für Einrichtungen innerhalb der gekürzten Stellenansätze eingebracht, unberücksichtigt bleiben bei dieser Erhöhung allerdings die real gestiegenen Personalkosten, die in der Berechnung nicht enthalten sind. Unberücksichtigt bleiben auch die erheblichen Kürzungen der kommunalen Zuschüsse sowie die katastrophale Platzsituation in den Frauenhäusern im Raum Köln/Bonn.

Dessen ungeachtet sind die Trägereinrichtungen froh über jeden Tropfen auf dem heißen Stein. Die Landesarbeitsgemeinschaft Autonomer Frauenhäuser NRW begrüßt die Wiedereinführung der zweiten Fachkraftstelle. Sie machte aber erst im November letzten Jahres deutlich, welche Mittel tatsächlich benötigt würden, um diese zweite Fachkraftstelle überhaupt zu finanzieren.

Meine Damen und Herren, die Fraktion Die Linke hat eine Zuwendungserhöhung von 150.000 € pro Einrichtung beantragt.

(Beifall von der LINKEN)

Wir haben dargelegt, warum der bisherige Ansatz von 8.131.500 € auf die Summe von 9,3 Millionen € erhöht werden muss. Wir haben dargelegt, warum vor dem Hintergrund der Zielsetzung einer künftigen und bedarfsgerechten Finanzierung der Einrichtungen einerseits und einer gesetzlichen Absicherung jeder von Gewalt betroffenen Frau andererseits Mittel von 52.342.500 € als Verpflichtungsermächtigung einzustellen sind. Diese Anträge, meine Damen und Herren von der SPD und den Grünen, sind mit Ihren Stimmen abgelehnt worden. Das haben Sie vor den betroffenen Frauen und Initiativen zu verantworten.

(Beifall von der LINKEN)

Sie dürfen nicht vergessen, dass jedes Projekt, jede Stelle dringender denn je benötigt wird. Es ist fahrlässig von Ihnen, nicht den Anforderungen nach einer einzelfallunabhängigen und bedarfsgerechten Finanzierung nachzukommen.

Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition! Heute möchte ich Sie noch einmal an Ihre Verantwortung erinnern. Sie sagen, dass Sie dazu beitragen wollen, dass Frauen in dieser Gesellschaft ein gleichberechtigtes Leben führen können. Dann müssen Sie aber auch entsprechend handeln, Gelder in diese Bereiche fließen lassen

(Beifall von der LINKEN)

und nicht nur kleinlich nachbessern. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der LINKEN)

Danke, Frau Akbayir. – Für die Landesregierung spricht jetzt Frau Ministerin Steffens.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Akbayir, wir sind nicht bei „Wünsch dir was“. Wir haben zugesagt, die Mittel, die gekürzt wurden, wieder in den Haushalt einzustellen. Da sind wir worttreu geblieben. Aber nicht nur das, wir haben sogar noch mehr Geld in die Hand genommen. Von daher kann man nicht sagen, wir hätten das, was wir vorher versprochen haben, nicht wahrgemacht. Wir haben es wahrgemacht.

Natürlich ginge immer und überall noch mehr, aber noch mehr ist im Rahmen dieses Haushaltes, ist im Rahmen dessen, was wir im Moment verantworten können, nicht drin. Deswegen werden wir versuchen, die vor Ort notwendigen Mittel so zu steuern, dass sie dort ankommen. Klar ist aber: Das Land kann nicht eine Bürgschaft in der Höhe übernehmen, in der die Kommunen ihre Mittel reduziert haben. Das Land kann nicht das übernehmen, was die Kommunen an Ausfall produziert haben. Wir können nur die Mittel erbringen, die Schwarz-Gelb in der letzten Legislaturperiode gekürzt hat.

Frau Milz, Sie haben gesagt, es wäre zu viel, es ginge nicht, und es wäre falsch investiertes Geld. Dies haben Sie an zwei Beispielen deutlich gemacht, nämlich an den Mitteln für Gewalt gegen Frauen, die wir wieder einsetzen, und an der zweiten Fachkraftstelle. Sie haben gegengerechnet und gesagt, stattdessen sollten wir lieber den FrauenMediaTurm, das Mentorinnenprojekt und den Unternehmerinnenpreis finanzieren. Außerdem können wir vielleicht auch noch ein Frauenhaus in Köln, Bonn oder wo auch immer an den Start bringen. Sie haben gerade die Zahl von Frau Schäffer gehört:

5.000 Frauen standen vor den Frauenhäusern und mussten abgelehnt werden. Das sind Frauen mit Kindern. Das ist in den meisten Fällen so. Und diesen Frauen wollen Sie sagen: Wir nehmen das Geld lieber in die Hand, um es in den FrauenMediaTurm, in ein Mentorinnenprojekt und in einen Unternehmerinnenpreis zu investieren. Das kann nicht Ihr Ernst sein.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Frauen, die in diesem Land von Gewalt betroffen sind, sollen den Schutz bekommen, den sie brauchen.

Sie haben eben so gemunkelt und etwas gelacht, als Frau Schäffer gesagt hat, Generationengerechtigkeit sei etwas anderes, nämlich nicht nur sparen. Für Kinder, die mit ihren Müttern aus einer Gewaltfamilie fliehen und in einem Frauenhaus Schutz suchen, ist Generationengerechtigkeit, dass sie den entsprechenden Schutz in einem vom Land finanzierten Schutzraum bekommen. Darüber hinaus müssen sie Hilfe bekommen, damit sie mit den Gewalterfahrungen klarkommen. Mit dieser Gewalterfahrung dürfen sie nicht weiter auf der Straße stehen und gucken, wie sie damit klarkommen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Das ist für mich Generationengerechtigkeit und nicht, ein Mentorinnenprojekt oder Unternehmerinnenpreis zu finanzieren.

Ich halte es auch für falsch – darüber haben wir ja im Ausschuss diskutiert –, einen Unternehmerinnenpreis ins Leben zu rufen, und zwar nicht, weil ich glaube, dass das nicht die notwendige Vorbildfunktion für junge Frauen hat, sondern weil ich glaube, dass wir mit der „Ausgezeichnet! Unernehmerinnen in NRW“-Broschüre sehr viel mehr für junge Frauen tun, um ihnen modellhaft Beispiele von erfolgreichen Frauen zu zeigen.

Frau Ministerin, entschuldigen Sie die Unterbrechung. Wären Sie willens und bereit, eine Zwischenfrage der Kollegin Freimuth zu beantworten?

Aber natürlich.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich habe eine Nachfrage. Stimmen Sie mit mir überein,

(Unruhe)

dass wir bei der Frage „Schutz von Frauen und Familien vor Gewalt“ nicht nur die Seite der Opfer mit der Zurverfügungstellung von Schutzräumen in Betracht ziehen müssen …

Frau Kollegin Freimuth, Entschuldigung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich verstehe ja, dass Sie jetzt hier reinkommen, um an der Abstimmung teilzunehmen. Aber es läuft gerade eine Debatte. Zumindest die beiden Kolleginnen, die hier debattieren, und die anderen, die dieser Debatte zuhören wollen, sollten die Chance haben, dies zu tun.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich wiederhole es gerne, Frau Ministerin, weil die Geräuschkulisse in der Tat heftig ist.

Ich frage Sie, ob Sie mit mir übereinstimmen, dass wir nicht nur die Zurverfügungstellung von Schutzräumen für Frauen und Kinder, die Opfer von Gewalt werden, insbesondere im häuslichen Bereich, in Betracht ziehen müssen, sondern dass wir im Grunde genommen viel stärker Maßnahmen, sowohl gesetzgeberische als auch gesellschaftliche, gegenüber den Aggressor ergreifen müssen, da im Grunde genommen der aus dem häuslichen Umfeld heraus müsste.

(Beifall von Holger Ellerbrock [FDP])

Frau Freimuth, das haben wir ja in vielen Fällen, dass die Männer, die Aggressoren, aus der eigenen Häuslichkeit verwiesen werden. Die Erfahrungen zeigen aber, dass das an vielen Stellen nicht ausreicht. Wir haben ja die Diskussion auch in einem anderen Zusammenhang geführt, nämlich bei Gewalt gegenüber den Beamten, die die Männer des Wohnraums verweisen müssen. Die Aggressoren kommen oft zurück.

Für die Frauen ist es oft die einzige Möglichkeit. Ich glaube, es wäre eine Fiktion, wenn wir meinten, wir könnten die Gewalt so verhindern. In dem Moment, in dem ich Kinder mit Gewalterfahrung direkt psychosozial begleite, habe ich auch ein Grundelement, durch das eine potenzielle Gewalttat später produziert wird, verhindert. Wir wissen doch alle, dass viele Gewalttäter – soweit ich weiß, ist es die weitüberwiegende Zahl der Gewalttäter – in ihrer Kindheit und Jugend selber Gewalterfahrungen gemacht haben.

Es ist also ganz wichtig, um das Entstehen neuer Aggressoren zur verhindern, Kinder mit Gewalterfahrungen direkt aufzufangen und ihnen eine adäquate Betreuung zuteil werden zu lassen. Das ist derzeit bei dem vorhandenen Personalschlüssel in den Frauenhäusern einfach nicht möglich. Selbst diejenigen, die Frauen und Kinder aufnehmen, berichten immer wieder, dass durch den Wegfall der zweiten Fachkraftstelle die in dieser Situation notwendige Betreuung der Kinder nicht adäquat möglich ist.

Es geht also nicht nur darum, die Anzahl der Frauen, die heute abgewiesen werden, zu verringern, sondern es geht auch darum, eine adäquate Qualität zu haben, damit die Kinder ihre auf Gewalterfahrung beruhenden Traumata bearbeiten können, damit sie nicht selber später Täter werden. Ich glaube, es ist richtig und wichtig, dass wir Kinder und Jugendliche mit Gewalterfahrungen im eigenen häuslichen Bereich mehr psychosozial betreuen.

Ich will aber auch noch zu einem anderen Bereich kurz etwas sagen. Es ist die Kritik erhoben worden, mit den Kompetenzzentren „Frau und Beruf“ sei wieder durch die Hintertür, wie Sie wohl eben sagten, die Vergangenheit eingeführt worden. – Nein, das ist nicht das, was in der Vergangenheit war. Sie werden, wenn Sie der Ausschussdebatte gefolgt sind, vernommen haben, dass diese Kompetenzzentren „Frau und Beruf“ einem neuen Konzept folgen. Sie sind aber notwendig, weil das, was Sie immer angekündigt haben, durch Ihre Maßnahmen würde die Frauenerwerbsquote steigen und die Wiedereingliederung von Frauen würde damit wunderbar funktionieren, nicht gelungen ist.

Sie sind mit Ihrem Konzept und Ihrem Ansatz des Nichtstuns oder mit dem Konzept der verbalen Frauenpolitik gescheitert. Deshalb müssen wir eine solche Maßnahme ergreifen.

Ich finde es schon erstaunlich, wenn aus den Reihen der CDU diese Maßnahme als nicht sinnvoll bezeichnet wird. Ich habe nämlich auch von CDULandräten Schreiben bekommen, in denen diese es sehr begrüßen, dass wir diese Kompetenzzentren wieder einführen. Sie sagen klar, dass sie auch gerne vor Ort ein solches Kompetenzzentrum errichtet haben wollten, weil bei ihnen die Frauenerwerbsquote sehr niedrig sei und die Angebote und Maßnahmen der Vergangenheit nicht gegriffen hätten.

Ich glaube, dass wir mit diesem Einzelplan und den vorgesehenen Erhöhungen über die notwendigen Maßnahmen einen gewissen Ausgleich schaffen können. Wir müssen uns aber darüber im Klaren sein, dass der Frauenhaushalt etwas ist, mit dem wir einen Nachteilsausgleich erreichen wollen, nämlich da, wo es Diskriminierung gibt und Gleichberechtigung nicht stattfindet. Wir reden hier über einen Haushalt, der 0,04 % des Gesamtetats ausmacht. Das spricht eigentlich schon für sich. Wer da über Kürzungen reden will, der macht sich eigentlich lächerlich. Von daher hoffe ich, dass wir gemeinsam diesen Einzelplan so verabschieden können.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Danke, Frau Ministerin. – Da zu diesem Teilbereich keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließe ich die Beratung zu Einzelplan 15.

Wir kommen zur Abstimmung über Einzelplan 15. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt, den Einzelplan in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer möchte dieser Beschlussempfehlung zustimmen? – Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen von CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Keine. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 15/1715 angenommen, wobei die Fraktion Die Linke an der Abstimmung nicht teilgenommen hat, und der Einzelplan 15 verabschiedet.

Ich rufe auf:

Einzelplan 12