Protocol of the Session on April 14, 2011

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Danke, Frau Kieninger. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Frau Schäffer.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Die Kosten der gegenwärtigen Nichtgleichstellung übersteigen die einer zukunftsweisenden Gleichstellungspolitik bei Weitem.“ Dieser Satz stammt aus dem Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, der damals 2008 noch von der Bundesfamilienministerin Frau von der Leyen in Auftrag gegeben wurde.

(Ministerin Barbara Steffens: Aha!)

Mit dem vorgelegten rot-grünen Haushaltsentwurf machen wir einen großen Schritt in Richtung zukunftsweisender Gleichstellungspolitik, zum Beispiel indem wir Geld für die Einrichtung der 16 Kompetenzzentren „Frau und Beruf“ in die Hand nehmen. Diese sollen Genderkompetenz in die bestehenden Strukturen, die die Angebote bisher nicht auffangen konnten – wie Sie, Frau Milz, das gesagt haben –, hineintragen und dafür sorgen, dass neue Zugänge für Frauen am Arbeitsmarkt erschlossen werden, dass Hindernisse beim Berufseinstieg reduziert werden und auch dass Existenzgründungen unterstützt werden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Mit einem Gender Pay Gap von 25 % in NRW – damit liegen wir 2 % über dem bundesweiten Durchschnitt und sogar 8 % über dem EU-weiten Durchschnitt –, aber auch mit einer niedrigen Erwerbstätigkeitsquote von Frauen in NRW – im Bundesvergleich sind wir, glaube ich, auf dem drittletzten Platz –, mit einem festgefahrenen Berufswahlverhalten von Mädchen – heute war wieder Girls‘ Day – haben wir einen dringenden Nachholbedarf in diesem Bereich. Wir müssen die Potenziale von Frauen endlich ausreichend nutzen. Dafür müssen wir auch Geld in die Hand nehmen. Aber dabei handelt es sich um Zukunftsinvestitionen. Auch das hat der Gleichstellungsbericht sehr deutlich gemacht.

(Beifall von den GRÜNEN)

An dieser Stelle kann ich als junge Frau, als jüngste Abgeordnete dieses Parlaments sagen,

(Beifall von Ralf Michalowsky [LINKE])

dass ich das Gerede, dass wir keine Schulden mehr machen dürften, weil Schuldenbegrenzung per se zu Generationengerechtigkeit führen würde, nicht mehr hören kann.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN – Widerspruch von der CDU und von der FDP)

Was habe ich denn als junge Frau davon, wenn mir zwar auf der einen Seite eine sehr gute Schulausbildung finanziert wird, wenn ich aber auf der ande

ren Seite nicht die Möglichkeit habe, die vielen Erwartungen, die an mich als junge Frau von der Gesellschaft herangetragen werden, zu erfüllen, weil die Strukturen nicht da sind, weil die Arbeitskultur nicht da ist? Was bringt mir da meine gute Schulausbildung? Ich finde, hier vergeuden wir ganz massiv Potenziale. Das dürfen wir nicht weiter machen.

(Beifall von den GRÜNEN, von der SPD und von der LINKEN sowie von Minister Guntram Schneider)

Generationengerechtigkeit heißt aber nicht nur, die Gerechtigkeit zwischen den Generationen zu stärken, sondern Generationengerechtigkeit bedeutet auch, dass man die Gerechtigkeit unter den Generationen stärkt. Dazu zählt für mich, dass wir von Gewalt betroffenen Frauen die Unterstützung geben, die sie brauchen. Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Ich glaube, darüber haben wir hier auch einen Konsens.

Frau Milz, wenn Sie sagen: „Die Frauenhäuser können mit drei Stellen wunderbar auskommen und ihre Arbeit erledigen“, dann frage ich mich, warum allein im letzten Jahr über 5.000 Frauen in NordrheinWestfalen abgewiesen und nicht in Frauenhäuser aufgenommen wurden. Das wurden sie, weil die Strukturen gefehlt haben, weil die Streichung der vierten Stelle dazu geführt hat, dass Frauenhausplätze abgebaut wurden.

Das wollen wir rückgängig machen. Wir werden die zweite Sozialarbeiterinnenstelle wieder in diesen Haushalt einstellen. Wir werden den zusätzlichen Anforderungen der Frauenberatungsstellen Rechnung tragen. Und wir werden auch einen Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen auflegen.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Aber nicht nur in diesem Bereich, sondern auch in der Queer-Politik werden wir einen Schlussstrich ziehen unter die Politik von CDU und FDP. Nicht nur dass die neue Landesregierung die beamtenrechtliche Gleichstellung endlich durchführt, wir werden auch gemeinsam mit den Beteiligten der Community, mit den Ministerien und erfreulicherweise auch mit den Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen hier im Haus dafür sorgen, dass wir Maßnahmen für mehr Akzeptanz und gegen Diskriminierung von Lesben, von Schwulen, von Bisexuellen, von Transsexuellen und von Transgender auf den Weg bringen. Ich glaube, dieser Aktionsplan gegen Homophobie ist noch einmal ein sehr deutlicher Beleg dafür, dass wir wirklich einen rot-grünen Politikwechsel angehen.

(Beifall von den GRÜNEN, von der SPD und von der LINKEN)

Wie Sie sehen – das hatte auch meine Kollegin Frau Kieninger schon gesagt –, reden wir hier über einen sehr kleinen Haushalt. Das kann man nicht

anders sagen. Ich freue mich deshalb, dass wir auch in andere Einzelpläne Mittel für Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter eingestellt haben. Aber unser Ziel ist – das haben SPD und Grüne in ihren Koalitionsvertrag geschrieben –, langfristig darauf zu achten, für wen eigentlich Geld ausgegeben wird, dass wir GenderBudgeting einführen, dass wir gucken, welche haushaltspolitischen Entscheidungen für welche Geschlechter relevant sind. Da müssen wir perspektivisch hinkommen. Denn ich glaube und ich hoffe, dass wir in diesem Hause einen Konsens darüber haben, dass wir nicht nur eine echte Gerechtigkeit zwischen den Generationen haben wollen, sondern auch eine echte Gerechtigkeit unter den Geschlechtern. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Danke, Frau Schäffer. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt Frau Freimuth.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Schäffer, ich kann es gut nachvollziehen, dass junge Frauen ihre Chance im Erwerbsleben suchen. Darauf haben sie auch ein volles Recht – im Übrigen genauso wie junge Männer und wie ältere Männer und ältere Frauen.

Ich stimme völlig zu, dass wir auch ohne den Blick auf den wegen der demografischen Entwicklung zu erwartenden Fachkräftemangel auf die Frauenerwerbstätigkeit nicht verzichten sollten und wollen, weil Frauen genauso wie Männer sehr spezifische Kompetenzen, Erfahrungskompetenzen, Qualifikationen, Kreativität in unsere Gesellschaft, in das Erwerbsleben hineinbringen. Da dürfen wir – egal, ob von Männern oder von Frauen – überhaupt keine Ressource ungenutzt lassen.

Allerdings will ich an dieser Stelle ganz klar sagen, Frau Kollegin: Auch für eine junge Frau darf das in gleicher Weise wie für ältere Frauen trotzdem nicht zu der Rechtfertigung einer hemmungslosen Verschuldung führen; denn das ist eine Versündigung an nachfolgenden Generationen.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Ich will jetzt – wir werden nachher beim Einzelplan 20 noch etwas detaillierter darüber sprechen – nur zwei Anmerkungen zum Einzelplan 15 Teilbereich Emanzipation machen.

Bei der Frage, wie wir bessere Berufsorientierung und mehr Chancengerechtigkeit für junge Männer und Frauen im Erwerbsleben erreichen können, ist die Wiedereinführung der alten Regionalstelle „Frau und Beruf“ und der großen Förderung – die 5 Millionen € sind von der Kollegin gerade schon ange

sprochen worden – aus unserer Sicht kein richtiger Schritt in die beschriebene Richtung. Sie nennen das ganze Ding jetzt zwar ein bisschen anders – Landesinitiative „Frau und Wirtschaft“ mit Regionalagenturen und Kompetenzzentren –, aber das Prinzip ist gleich. Da muss man ganz nüchtern feststellen, dass sich das Gott sei Dank zwischenzeitlich überholt hat. Diese Einrichtung hatte Ende der 80er-Jahre zwar durchaus Sinn. Mittlerweile aber haben wir ganz andere Infrastrukturen, weil wir heute frauenpolitische Aspekte anders verankert haben, zum Beispiel bei der beruflichen Förderung von Frauen, aber auch im Sozialgesetzbuch, im Sinne einer Institutionalisierung der Gleichstellungspolitik. Dieses Anliegen wird dort überall stärker wahrgenommen.

Wir haben in der freien Wirtschaft mittlerweile – ich glaube, das ist ein wirklich positiver Schritt – Unternehmen bei uns im Land, die einen hohen Frauenanteil aufweisen und die eigene Initiativen zur Stärkung der Situation von Frauen, zum Beispiel zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, etwa durch geeignete Arbeitszeitmodelle und dergleichen mehr, auf den Weg gebracht haben. Sie machen damit tatsächlich auch für sich selbst Werbung und können auf diese Art und Weise für ihr Unternehmen hochqualifizierte weibliche Fachkräfte gewinnen.

All dies zeigt, dass wir mittlerweile schon ein bisschen weiter sind. Der Haushaltsansatz, der hier nun vorgelegt wird, passt eher zu dem Sinnspruch: „Die Zukunft ist die Vergangenheit, die durch eine andere Tür wieder hereinkommt.“

Bei dem zweiten Punkt, der ebenfalls gerade angesprochen wurde, handelt es sich um die Frage, welche Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu treffen sind. Dabei geht es hier insbesondere um zusätzliche Mittel für die Förderung von Frauenhäusern. Um es ganz klar zu sagen: Der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt ist ein ganz wichtiges Anliegen. Wir haben das bereits in den vergangenen fünf Jahren trotz der wirklich großen Konsolidierungsanstrengungen, die wir unternommen haben, anerkannt. Gleichwohl – das, was jetzt gemacht wird, dient eben nicht dazu, zu schauen, wo denn möglicherweise tatsächlich ein stärkerer Bedarf vorhanden ist und wo man vielleicht mehr machen muss. Stattdessen wird nun pauschal mit der Gießkanne verteilt; es wird einfach nur der Ansatz aufgestockt, und es wird gar nicht im Detail geschaut, wo denn letztlich die genauen Bedarfe bestehen.

Letzte Bemerkung: Der Aktionsplan gegen Homophobie und die Maßnahmen für eine stärkere Akzeptanz von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften – die Anerkennung von Lebenspartnerschaften von Lesben und Schwulen und die Anerkennung Transsexueller – ist eine Maßnahme, die auch aus unserer Sicht Unterstützung verdient.

Das ist nun alles, was ich in der Kürze der Zeit zu diesem Einzelplan bzw. diesem Teilbereich sagen will. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Danke, Frau Freimuth. – Für die Fraktion Die Linke spricht nun Frau Akbayir.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir bitte, Frau Präsidentin, mit den Worten von Frau Ministerin Steffens zu beginnen.

„Wer in Nordrhein-Westfalen Frauenpolitik machen will, muss Geld in die Hand nehmen und die Kürzungen der Vorgängerregierung rückgängig machen.“

(Beifall von der LINKEN)

So lauteten die Worte von Frau Steffens im November letzten Jahres. Das war für viele frauenpolitische Initiativen, Organisationen und Einrichtungen ein Hoffnungsschimmer.

(Zuruf von der CDU)

Denn wir alle haben erlebt, wie die schwarz-gelbe Regierung in der letzten Legislaturperiode hier gekürzt hat – sei es bei den Frauenhäusern, den Frauenberatungsstellen, den Notrufeinrichtungen, oder sei es bei den Regionalstellen „Frau und Beruf“.

Wem aber nützen schöne Versprechungen, wenn sie nur ansatzweise eingehalten werden, in der Konsequenz aber nicht in handfeste Regelungen münden? Im Haushaltsentwurf 2011 können wir zwar die Einstellung zusätzlicher Mittel feststellen, diese Mittel lassen sich in der Beurteilung aber, grob gesagt, auf eine Aussage reduzieren: Sie reichen nicht aus.

(Beifall von der LINKEN)

Es fehlt nach wie vor an Geld und Personal, um die bereits vorhandenen Maßnahmen den Anforderungen entsprechend zu organisieren. Es fehlt in vielen Bereichen ein verbindliches rechtliches Gerüst, das dazu beitragen kann, zu entscheiden, welche frauenpolitischen Maßnahmen aus den willkürlich gesetzten Haushaltsabhängigkeiten herausgeholt

werden können.

Aber schauen wir uns doch zunächst einmal an, welche Veränderungen tatsächlich stattgefunden haben.

In der Titelgruppe 61 in Kapitel 15 035 mit der Überschrift „Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen“ sind zusätzliche Mittel in Höhe von 4 Millionen € eingestellt. Diese sollen für Zuschüsse zu Personalausgaben und für Maßnahmen wie Frau